PerfectForms 1.10

Lizenz: kostenlos ‎Dateigröße: 1.62 MB
‎Benutzerbewertung: 4.0/5 - ‎1 ‎Stimmen

PerfectForms bietet eine intelligentere Möglichkeit, Ihr Unternehmen zu verwalten und zu überwachen. Sie können jede Art von interaktivem Webformular mit unserem grafischen Drag-and-Drop-Editor erstellen. Fügen Sie Dann Einfach Intelligenz zu Ihrem Formular hinzu, um das Workflow-Routing zu automatisieren, automatische Erinnerungen und Eskalationen festzulegen und sich einfach in LDAP, Datenbanken und andere vorhandene Systeme zu integrieren. Erstellen Sie sogar detaillierte Berichte, um vollständige Transparenz über Ihren Geschäftsprozess zu erhalten. Sie können all dies erreichen, ohne Code zu schreiben. Diese leistungsstarke Webanwendung ermöglicht es jedem, benutzerdefinierte Anwendungen für alle Arten von Aufgaben zu erstellen, von einfachen HR-Routinen wie Urlaubsanfragen bis hin zu komplizierten Produktmanagement-Lösungen, die schnell ein neues Maß an Effizienz in den Arbeitsplatz bringen. Mit PerfectForms können Benutzer, die einer geschäftlichen Herausforderung am nächsten stehen, eine Workflow-Lösung in Stunden oder Tagen anstelle von Wochen oder Monaten erstellen, und das zu einem Bruchteil der Kosten für große Paketanwendungen oder herkömmliche benutzerdefinierte Entwicklungsprojekte.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.10 veröffentlicht auf 2009-02-10
    Möglichkeit zum Importieren und Exportieren von Berichten, Bericht und Formulardruck; Unterstützung für die Bildaufnahme für Das Topaz-Signaturpad, Möglichkeit, Hilfelinks und Fehlermeldungen anzupassen

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

PERFECTFORMS ENDUSER-SOFTWARE-LIZENZVERTRAG FÜR SOFTWARE, DIE VON PERFECTFORMS UNTER DIESER LIZENZ BEREITGESTELLT WIRD, WICHTIG-SORGFÄLTIG LESEN Die SOFTWARE enthält wertvolles geistiges Eigentum von PERFECTFORMS und Lizenzgebern von PERFECTFORMS und ist durch internationale Urheberrechts- und andere Gesetze und Verträge über geistiges Eigentum geschützt. Diese SOFTWARE ist nur lizenziert, nicht verkauft. WENN SIE MIT DEN IN DIESEM LIZENZVERTRAG FESTGELEGTEN BEDINGUNGEN NICHT EINVERSTANDEN SIND, FAHREN SIE MIT DER INSTALLATION DER SOFTWARE NICHT FORT. WENN SIE AUF DIE "I ACCEPT" BUTTON BELOW YOU WILL BE CONSIDERED TO HAVE READ, UNDERSTOOD, ACCEPTED AND BE BOUND BY ALL THE TERMS OF THIS LICENSE. SIE ERKENNEN UND SIND, DASS REGULATIONS 9 UND 11 DER ELECTRONIC COMMERCE (EC DIRECTIVE) REGULATIONS 2002 NICHT AUF DIESE LIZENZVEREINBARUNG UND DAS FÜR DIE ZWECKE DER SUCH REGULATIONEN SIE SIND NICHT EIN CONSUMER AS DEFINED THEREIN. FÜR DEN FALL, DASS SIE KEINE LIZENZVEREINBARUNG AKZEPTIEREN, DIE SOFTWARE BEGLEITET, SIND SIE NICHT BERECHTIGT, EINEN TEIL DIESER SOFTWARE ZU KOPIEREN, ZU INSTALLIEREN ODER ANDERWEITIG ZU VERWENDEN. Vorbehaltlich und unter der Bedingung, dass die Person, das Unternehmen oder die andere juristische Person (LICENSEE) auf deren PC oder Computernetzwerk oder Hardware und Speichereinrichtungen die SOFTWARE installiert wird, nachdem sie die Lizenzgebühr für die SOFTWARE vollständig an PERFECTFORMS oder einen akkreditierten PERFECTFORMS-Partner gezahlt hat, gewährt PERFECTFORMS dem LIZENZnehmer hiermit eine nicht übertragbare, nicht ausschließliche bedingte Lizenz zur Nutzung der SOFTWARE und des Lizenzmaterials für die eigenen internen Zwecke von LICENSEE nur zu den hierin festgelegten Bedingungen. Jeder elektronische oder gedruckte Lizenzvertrag, den LIZENZnehmer später mit PERFECTFORMS in Bezug auf die Software abgeschlossen hat, ersetzt die hierin dargelegten Lizenzbedingungen. DIESE LIZENZ GRANTS LIMITED NON EXCLUSIVE RECHTE ONLY TO THE LICENSEE TO POSSESS AND USE THE SOFTWARE. DIE LIZENZE MUSS IN EINE WEITERE VEREINBARUNG MIT PERFECTFORMS ODER EINEM ACCREDITED PERFECTFORMS PARTNER TO BE ENTITLED TO DELIVERY OF SUPPORT, MAINTENANCE, TRAINING OR ANCILLARY SERVICES EINTRETEN. 1. DEFINITIONEN 1.1 "Commencement Date" bezeichnet das Datum, an dem eine Softwarekomponente auf einem Computer oder Computernetzwerk oder Hardware und Speichereinrichtungen des LIZENZnehmers installiert ist, oder das Datum, an dem der LIZENZnehmer auf die Schaltfläche "I Accept" klickt, um diese Vereinbarung zu akzeptieren, je nach dem, was früher ist. 1.2 "Configuration" bedeutet, den Betrieb der Software gemäß Ziffer 4 so zu konfigurieren, dass bestimmte vorbestimmte Funktionen der Software ausgeführt oder Softwareprodukte Dritter betrieben oder manipuliert werden, um die spezifischen und angemessenen Anforderungen des LIZENZnehmers zu erfüllen und eine begleitende Dokumentation zu erstellen. 1.3 "Evaluierungszwecke" bezeichnet die Nutzung der Software und des lizenzierten Materials zum Zwecke der Entscheidung, ob eine kommerzielle Produktionslizenz zur Nutzung der Software und des lizenzierten Materials erworben werden soll oder zum Zwecke des Versuchs, einen Kurs oder eine Aktivität im Rahmen eines CSL-Partnerprogramms abzuschließen. 1.4 "Evaluierungszeitraum" bedeutet 2 Wochen ab dem Beginn oder einem anderen Zeitraum, in dem der LIZENZnehmer von PERFECTFORMS schriftlich für den Besitz und die Nutzung von Software im Rahmen dieser Vereinbarung für Bewertungszwecke lizenziert ist. 1.5 "Lizenzgebühr" bezeichnet die Gebühr, die (entweder regelmäßig oder unbefristet) für die Lizenz der Software gemäß dieser Vereinbarung durch den LICENSEE an PERFECTFORMS oder einen akkreditierten PERFECTFORMS-Partner gezahlt wird. 1.6 "Lizenziertes Material" bezeichnet die neueste Version von Zeit zu Zeit von Benutzerhandbüchern, Spezifikationen und anderen Dokumentationen im Zusammenhang mit der Software, die von PERFECTFORMS von Zeit zu Zeit in gedruckter oder elektronischer Form veröffentlicht werden. 1.7 "Software" bezeichnet die SOFTWAREanwendung PERFECTFORMS, auf die aufgrund der Annahme dieser Vereinbarung zugegriffen wird, sowie alle Aktualisierungen, Upgrades, Ergänzungen, Add-on-Komponenten oder kundenspezifische oder Ersatzsoftware, die dem LIZENZnehmer von PERFECTFORMS oder einem akkreditierten PERFECTFORMS-Partner in Bezug auf diese Software und alle damit verbundenen Prozesse zur Verfügung gestellt werden, die im Lizenzmaterial angegeben sind, das dem LIZENZnehmer von PERFECTFORMS oder einem akkreditierten PERFECTFORMS-Partner zur Verfügung gestellt wird. 2. RECHTEERTEILUNG In Anbetracht und für solche Zeiträume, für die der LIZENZnehmer die Lizenzgebühr an PERFECTFORMS oder einen akkreditierten PERFECTFORMS-Partner gezahlt hat und vorbehaltlich der Lizenzrichtlinie von PERFECTFORMS Software Outsource in Ziffer 13 gewährt PERFECTFORMS dem LIZENZnehmer hiermit eine nicht übertragbare nicht-exklusive bedingte Lizenz zur Nutzung der Software und des Lizenzmaterials für den eigenen internen Gebrauch, zur Installation der Software für die kommerzielle Produktion auf einem physischen oder virtuellen Server nur zu einem beliebigen Zeitpunkt und zur Konfiguration der Software gemäß 1. Eingeschränkte Softwarebewertungsrechte Für den Fall, dass PERFECTFORMS dem LIZENZnehmer die Software und das lizenzierte Material für Evaluierungszwecke zur Verfügung stellt, dann nur für den Evaluierungszeitraum. 2.1 PERFECTFORMS gewährt dem LIZENZnehmer hiermit eine nicht übertragbare, nicht ausschließliche bedingte beschränkte Lizenz zur Nutzung der Software und des lizenzierten Materials nur für Evaluierungszwecke. 2.2 PERFECTFORMS ist nicht verpflichtet oder haftbar, Support oder Wartung oder andere Dienstleistungen für Software oder Schulungsdienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung bereitzustellen. 2.3 DIE SOFTWARE IST VON LIZENZNEHMEr FÜR ALLE UND ALLE EVALUATIONSPURPOSES UND IN ADDITION ZU UND WO IN SUBSTITUTION FÜR, DIE HAFTUNGS-DISCLAIMERS, EXKLUSIONEN UND LIMITATIONEN SET OUT IN CLAUSE 9, PERFECTFORMS PROVIDES THE SOFTWARE AND LICENSED MATERIALS AND ANY (IF ANY) SUPPORT SERVICES RELATED TO THE SOFTWARE ("SUPPORT SERVICES") AS IS AND ANY AND ALL DEFICIENCIES AND THE LICENSEE ACCEPTS 3. GEBÜHREN 3.1 Sofern nicht anders angegeben oder vereinbart, sind alle Lizenzgebühren vor dem Lizenzzeitraum, auf den sie sich beziehen, zu entrichten. Rechnungen in Bezug auf eine Lizenzperiode werden so nahe wie möglich zu einem Kalendermonat vor Beginn dieser Frist ausgestellt. Alle anderen Dienstleistungen, die PERFECTFORMS dem LIZENZnehmer gemäß dieser Vereinbarung zur Verfügung stellen kann, werden nach Ermessen von PERFECTFORMS bei Lieferung oder monatlich in Rechnung gestellt. 3.2 Sofern nicht anders angegeben, sind alle Beträge, die der LIZENZnehmer gemäß dieser Vereinbarung zu zahlen hat, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Verzugszinsen sind in Höhe von 2 % über den fälligen Monat/Monat LIBOR zu zahlen. Sofern nicht anders angegeben, sind alle hierunter zu entrichtenden Gebühren und sonstigen Beträge wie angegeben ohne Mehrwertsteuer und sonstige Abgaben. 4. KONFIGURATION Nach einer Schulung, die von PERFECTFORMS geschulten Mitarbeitern oder Auftragnehmern des LIZENZnehmers festgelegt werden kann, kann die Software nach den von Zeit zu Zeit für diese Software von PERFECTFORMS festgelegten Verfahren konfiguriert werden. Jede Konfiguration der Software in Übereinstimmung mit dieser Klausel 4 wird Teil der Software und unterliegt weiterhin allen Bedingungen dieser Vereinbarung. 5. GEISTIGES EIGENTUM 5.1 Der LIZENZnehmer stimmt zu und erkennt an, dass diese Vereinbarung ihr keine Rechte an der Software oder den lizenzierten Materialien verleiht, außer wie sie ausdrücklich durch diese Vereinbarung gewährt werden, und alle Urheberrechtsmarken und sonstigen geistigen Eigentumsrechte an der Software, lizenziertem Material und jeder zulässigen Softwarekonfiguration oder -anpassung durch den LICENSEE, PERFECTFORMS oder akkreditierten PERFECTFORMS-Partner sind ausschließliches Eigentum von PERFECTFORMS. 5.2 Der LIZENZnehmer darf 5.2.1 Speichern, wie in Abschnitt 5.5 unten angegeben, kopieren oder übersetzen Sie die gesamte oder einen Teil der Software oder des lizenzierten Materials 5.2.2 Speichern, wie in Klausel 4 vorgesehen, ändern, zusammenführen oder kombinieren Sie den gesamten oder einen Teil der Software oder des lizenzierten Materials mit einer anderen Software oder Dokumentation 5.2.3 Zuweisen Transfer-Verkaufsgebühr oder anderweitige Transaktion in der Software oder den lizenzierten Materialien oder belasten Sie sie nicht im Namen oder zur Bereitstellung derselben an Dritte 5.2.4 Reverse Engineer dekompilieren oder disassemblieren Sie den gesamten oder einen Teil der Software vom Objektcode in den Quellcode, sofern dies erforderlich ist, um nach einem auf diese Vereinbarung anwendbaren Recht zulässig zu sein. 5.2.5 Ohne vorherige schriftliche Genehmigung von PERFECTFORMS wird diese Genehmigung nicht unangemessen zurückgehalten oder verzögert, um jedem Disaster Recovery-Unternehmen die Software und/oder das lizenzierte Material im Falle eines Datenverlusts und/oder Betriebs des Computersystems des LIZENZnehmers, das eine solche Unterstützung erfordert, offenzulegen. 5.3 Der LIZENZnehmer 5.3.1 Die Software und die lizenzierten Materialien vertraulich behandeln und den Zugriff auf diese Materialien auf die Ihrer Mitarbeiter, Agenten und Subunternehmer beschränken, die entweder wissen müssen oder die mit der Nutzung der Software und des lizenzierten Materials befasst sind, die durch diese Vereinbarung zulässig sind. 5.3.2 Vervielfältigung aller Urheberrechts- und Markenhinweise auf jeder Kopie der Software und des lizenzierten Materials 5.3.3 Führen Sie eine aktuelle Aufzeichnung der Anzahl der Kopien der Software und des lizenzierten Materials und ihres Standorts und erstellen Sie auf Verlangen unverzüglich diese Aufzeichnungen an PERFECTFORMS und 5.3.4 Unbeschadet der vorstehenden Maßnahmen werden alle anderen Schritte unternommen, die von Zeit zu Zeit erforderlich sind, um die vertraulichen Informationen und geistigen Eigentumsrechte an der Software und dem lizenzierten Material, das sich in ihrem Besitz befindet, vor jeglichen Zugriff auf die Vervielfältigung oder Offenlegung zu schützen, die nicht durch diese Vereinbarung genehmigt wurde. 5.4 Der LIZENZnehmer informiert alle relevanten Mitarbeiter, Agenten und Unterauftragnehmer darüber, dass die Software und das lizenzierte Material wertvolle vertrauliche Informationen und das geistige Eigentum von PERFECTFORMS darstellen und der LIZENZnehmer alle erforderlichen Maßnahmen ergreift, um die Einhaltung der Bestimmungen dieser Klausel 5 durch seine Mitarbeiter, Vertreter und Unterauftragnehmer sicherzustellen. 5.5 Der LIZENZnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass er keine Kopien der lizenzierten Materialien oder Teile davon oder Kopien der Software oder eines Teils davon als Kopien, die für Back-up-Zwecke erforderlich und verwendet werden, anfertigen oder angefertigt hat. 5.6 Der LIZENZnehmer verpflichtet sich, die Software nur so zu verwenden, wie in dieser Vereinbarung vorgesehen, und dass er die Software nicht zur Entwicklung ähnlicher Systeme oder zu anderen Zwecken verwendet, außer dass es sich um geschulte Mitarbeiter oder Auftragnehmer handelt, die solche Konfigurationen an der Software vornehmen können, wie es in Klausel 4 zulässig ist. 5.7 Um die Entwicklung und die Wettbewerbsfähigkeit der Software und Dienstleistungen von PERFECTFORMS zu verbessern, kann LICENSEE von Zeit zu Zeit Anregungen, Kommentare oder sonstiges Feedback ("Vorschläge") an PERFECTFORMS in Bezug auf diese Software und Dienstleistungen senden. LICENSEE erkennt an und stimmt zu, dass alle Vorschläge vollständig freiwillig gemacht werden und werden. Vorschläge, auch wenn sie von LICENSEE als vertraulich bezeichnet werden, dürfen ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung keine Vertraulichkeitsverpflichtung von PERFECTFORMS begründen. Darüber hinaus steht es PERFECTFORMS frei, Vorschläge, sofern dies nicht anders in diesem Vertrag oder in einer gesonderten nachträglichen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien vorgesehen ist, zu nutzen, offenzulegen, zu reproduzieren, zu lizenzieren oder anderweitig zu verbreiten und Vorschläge nach Belieben zu verwerten, ganz ohne Verpflichtung oder Einschränkung jeglicher Art aufgrund von Rechten an geistigem Eigentum oder auf andere Weise. 5.8 Die Bestimmungen dieser Klausel 5 gelten auch nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung. 6. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG 6.1 Die durch diesen Vertrag gewährte Lizenz beginnt am Beginn des Datums und bleibt danach nur noch während solcher Lizenzfristen in vollem Umfang in Kraft, für die die Lizenzgebühr vollständig entrichtet worden ist, es sei denn und bis zur Beendigung gemäß Ziffer 6.2. 6.2 Diese Vereinbarung kann gekündigt werden 6.2.1 Unverzüglich von PERFECTFORMS jederzeit nach dem Datum des Inkrafttretens, dass keine Softwarelizenz gemäß dieser Vereinbarung existiert 6.2.2 Unverzüglich von PERFECTFORMS, wenn der LIZENZnehmer keine Zahlung zum Fälligkeitsdatum leistet und die Zahlung nicht innerhalb von 7 Tagen nach einem schriftlichen Antrag auf 6.2.3 Von einer der Parteien unverzüglich, wenn die andere Partei einen wesentlichen Verstoß gegen eine Klausel dieser Vereinbarung begeht (mit Ausnahme einer Klausel, die unter Ziffer 6.2.2 fällt) und die (im Falle eines zu behebenden Verstoßes) nicht innerhalb von 14 Tagen nach einem schriftlichen Rechtsbehelfsantrag 6.2.4 Gegebenenfalls von einer der Parteien, wenn die andere Partei eine Versammlung ihrer Gläubiger einberuft oder wenn ein Vorschlag für eine freiwillige Vereinbarung innerhalb von Teil I des Insolvenzgesetzes 1986 oder einen Vorschlag für ein anderes Zusammensetzungssystem oder eine andere Vereinbarung mit (oder Abtretung zugunsten ihrer Gläubiger) unterbreitet wird oder wenn der andere seine Schulden im Sinne von Section 123 des Insolvenzgesetzes 1986 nicht begleichen kann oder wenn ein Konkursverwalter, Verwaltungsempfänger oder ein ähnlicher Beamter wird für das gesamte oder einen Teil des Geschäfts oder des Vermögens des anderen bestellt oder wird eine Petition eingereicht oder eine Sitzung einberufen, um eine Resolution zu prüfen, oder andere Schritte zur Liquidation des anderen oder zur Errichtung eines Verwaltungsbeschlusses (außer zum Zweck einer Verschmelzung oder Rekonstruktion) unternommen werden. 6.3 Jede Kündigung dieser Vereinbarung gemäß dieser Klausel 6 berührt keine anderen Rechte oder Rechtsbehelfe, die eine Partei hierzu oder nach dem Gesetz haben kann, und berührt weder aufgelaufene Rechte oder Verbindlichkeiten einer Partei noch das Inkrafttreten oder Das Fortbestehen einer Klausel, die ausdrücklich oder implizit dazu bestimmt ist, an oder nach einer solchen Beendigung in Kraft zu treten oder in Kraft zu bleiben. 7. WIRKUNG DER KÜNDIGUNG 7.1 Im Falle der Kündigung dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund oder der LIZENZnehmer, die die im Rahmen dieser Vereinbarung gewährte Softwarelizenz nach Ablauf einer Lizenzfrist nicht verlängert, wird der LIZENZnehmer 7.1.1 Löschen Sie die Software innerhalb von 7 Tagen nach Beendigung von der Hardware und den Speichereinrichtungen des LIZENZnehmers 7.1.2 Innerhalb von 7 Tagen nach Kündigungsfrist an PERFECTFORMS oder einen akkreditierten PERFECTFORMS-Partner zurückoder oder anderweitig alle anderen Kopien der Software und lizenzierten Materialien vernichten 7.1.3 Auf Verlangen von PERFECTFORMS eine von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Bevollmächtigten des LIZENZnehmers unterzeichnete Bescheinigung, dass der LIZENZnehmer seinen Verpflichtungen aus den Ziffern 7.1.1 und 7.1.2 nachgekommen ist und 7.1.4 Unverzüglich alle Beträge zu zahlen, die PERFECTFORMS zustehen oder zu einem späteren Zeitpunkt fällig werden. 7.2 Sofern in dieser Vereinbarung nur ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, ist kein Teil der Lizenzgebühr oder anderer Gebühren, die im Rahmen dieser Vereinbarung entrichtet werden, bei Kündigung dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund zurückzuzahlen. 8. GARANTIEN 8.1 PERFECTFORMS garantiert und garantiert, dass es das Recht hat, die Software gemäß dieser Vereinbarung zu lizenzieren. 8.2 Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Vereinbarung garantiert PERFECTFORMS nicht, dass die Nutzung der Software den Datenverarbeitungsanforderungen des LIZENZnehmers entspricht oder dass der Betrieb der Software ununterbrochen oder fehlerfrei ist. 9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG 9.1 SUBJECT AS OTHERWISE PROVIDED IN CLAUSE 8, ALL CONDITIONS, DUTIES, WARRANTIES AND REPRESENTATIONS, EXPRESSED OR IMPLIED BY STATUTE, COMMON LAW OR OTHERWISE IN RELATION TO THE SOFTWARE ODER ITS MAINTENANCE INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, ANY (IF ANY) IMPLIED WARRANTIES, DUTIES OR CONDITIONS OF MERCHANTABILITY, OF FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE, OF AVAILABILITY , VON ERGEBNISSEN, VON MÜHSAMER ANSTRENGUNG, VON FEHLENDER VIREN, VON MANGEL AN FAHRLÄSSIGKEIT, VON EIGENTUM, VON STILLEM GENUSS, VON STILLEM BESITZ, VON KORRESPONDENZ MIT BESCHREIBUNG, VON NICHTVERLETZUNG, VON NICHTVERLETZUNG, IN BEZUG AUF DIE BEREITSTELLUNG ODER NICHTERBRINGUNG VON DIENSTLEISTUNGEN ODER ANDEREN DIENSTEN, INFORMATIONEN, SOFTWARE ODER VERWANDTEN INHALTEN DURCH DIE SOFTWARE ODER ANDERWEITIG AUS DER NUTZUNG DER SOFTWARE ENTSTEHENSIND, SIND IM GRÖßTMÖGLICHEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG AUSGESCHLOSSEN. 9.2 SUBJECT AS OTHERWISE PROVIDED IN CLAUSES 8 UND 9.3 AND TO THE MAXIMUM EXTENT PERMITTED BY LAW, PERFECTFORMS SHALL BE UNDER NO LIABILITY TO THE LICENSEE FOR ANY LOSS, DAMAGE OR INJURY, DIRECT OR INDIRECT, SPECIAL, INCIDENTAL, PUNITIVE OR CONSEQUENTIAL (INCLUDING BUT NOT LIMITED TO, LOSS OF PROFIT OR CONFIDENTIAL , ANGEMESSENE SORGFALT ODER FAHRLÄSSIGKEIT UND FÜR ALLE ANDEREN FINANZIELLEN ODER SONSTIGEN VERLUSTE, DIE SICH AUS ODER IN IRGENDEINER WEISE IM ZUSAMMENHANG MIT DER NUTZUNG ODER UNFÄHIGKEIT, DIE SOFTWARE ODER DAS LIZENZIERTE MATERIAL ZU VERWENDEN, DIE BEREITSTELLUNG ODER NICHTERBRINGUNG VON SUPPORT ODER ANDERE DIENSTLEISTUNGEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB DURCH DIE UNERLAUBTE HANDLUNG VERURSACHT ODER NICHT VERURSACHT (EINSCHLIEßLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERSCHULDEN, STRENGE HAFTUNG, VERLETZUNG DES VERTRAGS ODER GARANTIE ODER FALSCHE DARSTELLUNG VON PERFEKTINFORMIERTEN SEINE MITARBEITER ODER , AUCH WENN PERFECTFORMS AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN VERLUSTES, EINER SOLCHEN BESCHÄDIGUNG ODER VERLETZUNG HINGEWIESEN WORDEN IST, ES SEI DENN, DASS PERFECTFORMS DIE HAFTUNG FÜR TOD ODER KÖRPERVERLETZUNG, DIE DURCH DIE FAHRLÄSSIGKEIT VON PERFECTFORMS VERURSACHT WURDE, UNEINGESCHRÄNKT ÜBERNIMMT. 9.3 In jedem Jahr dieser Vereinbarung überschreitet die Gesamthaftung von PERFECTFORMS für Fahrlässigkeit, Vertragsverletzung, falsche Darstellung oder auf andere Weise unter keinen Umständen die Lizenzgebühr (falls vorhanden), die PERFECTFORMS in den 12 Monaten vor dem Haftungsereignis erhalten hat. Die LIZENZe entbindet PERFECTFORMS von allen Verpflichtungen, Verbindlichkeiten, Forderungen oder Forderungen, die über diese Einschränkung hinausgehen, und erkennt an und stimmt zu, dass andere Teile dieser Vereinbarung auf die Einbeziehung dieses Abschnitts und die daraus resultierende Risikoallokation angewiesen sind. Wenn der LIZENZnehmer die Softw erworben hatund die daraus resultierende Risikoallokation. Wenn der LIZENZnehmer die Software in einer Gerichtsbarkeit erworben hat, die den Ausschluss oder die Beschränkung von Neben- oder Folgeschäden nicht zulässt, soweit solche Bestimmungen nur gegen die Gesetze dieser Gerichtsbarkeit verstoßen, kann die vorstehende Einschränkung oder der Ausschluss nicht für solche LIZENZnehmer gelten. 9.4 PERFECTFORMS übernimmt keinerlei Haftung für Konfigurationen oder Änderungen, die von der LIZENZnehmer oder Dritten vorgenommen wurden, unabhängig davon, ob sie gemäß Ziffer 4 vorgenommen wurden oder nicht. 10. ALLGEMEINE 10.1 Soweit dies nach den Gesetzen Kaliforniens erforderlich ist und keine anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung aushalten, übernimmt PERFECTFORMS keine Garantien und übernimmt keinerlei Haftung für Software Dritter, die dem LIZENZnehmer von PERFECTFORMS oder einem akkreditierten PERFECTFORMS-Partner zur Verfügung gestellt wird. 10.2 Der Verzicht einer der Parteien auf einen Verstoß oder den Verzug einer der Bestimmungen dieser Vereinbarung durch die andere Partei ist nicht als Verzicht auf einen nachfolgenden Verstoß gegen diese oder andere Bestimmungen auszulegen, noch darf eine Verzögerung oder Unterlassung einer der Parteien, um eine Rechte oder Privilegien auszuüben oder in Anspruch zu nehmen, die sie hat oder haben kann, als Verzicht auf einen Verstoß oder der anderen Partei. 10.3 Vorbehaltlich der Lizenzrichtlinie von PERFECTFORMS Software für die Auslagerung in Klausel 13 darf der LIZENZnehmer diese Vereinbarung oder ihre Rechte oder Pflichten ohne vorherige Zustimmung von PERFECTFORMS nicht abtreten, übertragen, belasten oder übertragen oder vorgeben. Diese Vereinbarung begründet kein Recht, das von personenlich, die nicht vertragspartei sind, durchsetzbar ist. 10.4 Diese Vereinbarung unterliegt dem kalifornischen Recht, wie es auf Vereinbarungen angewendet wird, die vollständig innerhalb Kaliforniens geschlossen wurden und durchgeführt werden, ohne Rücksicht auf seine Rechtswahl oder Rechtskonflikte oder Rechtskonflikte, die die Anwendung des Rechts einer anderen Gerichtsbarkeit und geltendes Bundesrecht erfordern würden. Die Parteien stimmen hiermit der ausschließlichen Gerichtsbarkeit und dem Gerichtsstand vor den staatlichen Gerichten in San Diego County, Kalifornien oder bundesgerichten dem Southern District of California zu.