PdfEditor 3.0 3.0.0.52

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 33.83 MB
‎Benutzerbewertung: 4.0/5 - ‎1 ‎Stimmen

PDF-Dateien bearbeiten, erstellen und kombinieren. PdfEditor ermöglicht das Bearbeiten und Erstellen von PDF-Dateien. PDF-Dokumente werden direkt im PdfEditor geöffnet und können mit Hilfe zahlreicher Tools bearbeitet werden. Text kann geändert oder eingefügt, Bilder entfernt, gelöscht oder ausgetauscht werden, Vektoren und Formen können neu geändert und gezeichnet werden. Auf diese Weise können Sie mit PdfEditor den Inhalt von PDF-Dokumenten (Texte, Bilder, Vektoren) direkt bearbeiten, ohne Adobe Acrobat installieren zu müssen. Darüber hinaus ermöglicht PdfEditor die Erstellung von PDF-Dokumenten. PdfEditor unterstützt direkt mehr als 301 Dateitypen (z. B. Word, Excel, Powerpoint, Tiff, JPEG, PNG, etc.). Alle anderen Dateien können mit Dem mitgelieferten PDF-Drucker in ähnlicher Weise konvertiert werden. Auf diese Weise ist es möglich, PDF-Dokumente aus jeder Windows-Anwendung mit einem Druckertreiber zu erstellen. Verschiedene Dokumenttypen können auch beim Erstellen von PDFs gemischt und/oder kombiniert werden. Auf diese Weise können beispielsweise verschiedene Word- und Excel-Dateien in einem einzigen PDF-Dokument zusammengefasst werden. Selbstverständlich können auch verschiedene PDF-Dokumente zu einem neuen Dokument zusammengefasst werden. Dabei kann die Reihenfolge der Seiten beliebig eingestellt werden. Seiten können auch in ein neues Dokument mit PdfEditor extrahiert werden.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 3.0.0.52 veröffentlicht auf 2017-04-11

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    Bitte lesen Sie die folgenden Lizenzbedingungen sorgfältig durch, bevor Sie dieses Programm (Software) auf Ihrem Computer installieren. Mit der Aktivierung akzeptiere ich die Bedingungen des unten stehenden Lizenzvertrags und erteile Ihnen ausdrücklich die folgenden Nutzungsbedingungen, die dadurch Teil des zwischen uns geschlossenen Vertrages werden. Wenn Sie diesen Nutzungsbedingungen nicht zustimmen, dürfen Sie das Computerprogramm nicht verwenden. Das Computerprogramm wird nicht verkauft, sondern zum Zwecke der Verwendung lizenziert. Sie erwerben nur das Eigentum an dem Speichermedium.

    1. Gegenstand der Vereinbarung

    Gegenstand der Vereinbarung ist die Gewährung eines einmaligen Nutzungsrechts (Lizenz) an das Computerprogramm. Weder Handbücher, andere Dokumentationen noch Datenträger sind Gegenstand der Vereinbarung. Sie haben jedoch die Möglichkeit, ein Handbuch oder einen Datenträger zu erwerben. So sind Sie sich darüber einig, dass Sie kein Handbuch oder Datenträger erhalten und insofern nur auf die Online-Hilfe im Computerprogramm zugreifen dürfen.

    2. Erteilung einer Lizenz

    Sie können das Computerprogramm so weit kopieren, dass jede erstellte Kopie für die Verwendung des Computerprogramms erforderlich ist. Die Installation des Computerprogramms auf dem Massenspeichergerät auf einer Computerarbeitsstation zählt als notwendige Kopie, solange es nicht durch Kopierschutz verhindert wird, ebenso wie das Laden des Programms in den Hauptspeicher und das Erstellen von Sicherungskopien.

    Sie dürfen keine weiteren Kopien anfertigen.

    Sie können das Computerprogramm auf jeder Hardware verwenden, die Ihnen auf einer Computerarbeitsstation zur Verfügung steht. Wenn Sie jedoch die Hardware ändern, müssen Sie das Computerprogramm aus dem Massenspeichermedium der zuvor verwendeten Hardware löschen. Es ist nicht gestattet, das Programm auf mehr als einem Hardwaregerät gleichzeitig zu speichern, aufzuhalten oder zu verwenden.

    Sie dürfen das Computerprogramm oder die Nutzungsrechte, die Sie lediglich erwerben, nicht an Dritte verkaufen, vermieten, verleasen oder verschenken. Sie können es jedoch auf einer Computerarbeitsstation verwenden, um einen Dienst für Einen Dritten bereitzustellen.

    Das Zurückübersetzen des Programmcodes in andere Formen von Code (Dekompilierung) und jede andere Form des Reverse Engineering, die durchgeführt wird, um die verschiedenen Softwareproduktionsstufen aufzudecken, ist nicht zulässig. Die Schnittstelleninformationen, die zur Herstellung der Interoperabilität mit einem unabhängig geschriebenen Computerprogramm erforderlich sind, können vom Hersteller gegen Zahlung eines Kostenbeitrags angefordert werden.
    Das Entfernen des Kopierschutzes ist nicht gestattet. Der Kopierschutz darf nur entfernt werden, um den Betrieb des Programms zu gewährleisten, wenn er die Fehlerfreiheit beeinträchtigt oder verhindert und der Lieferant nicht in der Lage oder nicht willens ist, den Fehler innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben, obwohl der Anwender dem Lieferanten eine detaillierte Beschreibung des aufgetretenen Fehlers gegeben hat. Die Beweislast, dass der Kopierschutz beeinträchtigt oder verhindert, dass das Programm ordnungsgemäß funktioniert, liegt beim Benutzer.

    Alle anderen Änderungen am Programm als die oben genannten, insbesondere zu Debugzwecken oder zur Erweiterung des Funktionsumfangs des Programms, sind nur zulässig, wenn das geänderte Programm nur für Ihren eigenen Gebrauch verwendet wird. Ihre eigene Nutzung im Sinne dieser Bestimmung umfasst insbesondere die private Nutzung. Ihre eigene Nutzung umfasst jedoch auch Verwendungen, die beruflichen oder beruflichen Zwecken dienen, solange sie auf die Nutzung durch Sie beschränkt sind und sie in keiner Weise in der Außenwelt kommerziell genutzt werden dürfen.

    Die im vorherigen Absatz beschriebenen Aktionen dürfen nur dann kommerziell aktiven Dritten überlassen werden, die potenzielle Wettbewerber des Programmherstellers sind, wenn der Programmhersteller nicht bereit ist, die gewünschten Programmänderungen gegen eine angemessene Gebühr durchzuführen. Dem Hersteller muss genügend Zeit eingeräumt werden, um festzustellen, ob er den Auftrag annehmen möchte oder nicht.
    Copyright-Hinweise, Seriennummern und andere Funktionen, die zur Identifizierung des Programms dienen, dürfen niemals entfernt oder geändert werden.

    3. Aktivierung und Datenprüfung

    Wir behalten uns das Recht vor, die Richtigkeit des eingegebenen Aktivierungsschlüssels online zu prüfen, bevor wir das Computerprogramm aktivieren. Sie erklären sich hiermit mit dieser Prüfung einverstanden sowie mit der diesbezüglich erforderlichen Speicherung Ihrer Daten. Dazu können personenbezogene Daten gehören, z. B. E-Mail-Adresse, Maschinenname, Firmen- und IP-Adresse. Daten werden nur gespeichert, wenn der eingegebene Aktivierungsschlüssel falsch ist.

    4. Illegale Aktivierung/nicht autorisierte Nutzung - Vertragsstrafen

    Jede Aktivierung mit einem illegalen Aktivierungsschlüssel, einschließlich eines Aktivierungsversuchs mit einem ungültigen Aktivierungsschlüssel oder einer unbefugten Nutzung, die über den Rahmen dieser Vereinbarung hinausgeht und nicht nur einen geringfügigen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen darstellt, berechtigt uns, eine Vertragsstrafe zu verlangen, die das Dreifache der Lizenzgebühr beträgt. Die Zahlung von Schadensersatz und sonstigen Ansprüchen bleibt unberührt, einschließlich des Nachweises eines geringeren Schadens.

    5. Laufzeit der Lizenz

    Die Lizenz wird für die Dauer der gesetzlichen Urheberrechtsschutzfrist erteilt. Die Lizenz verliert automatisch ihre Gültigkeit, ohne dass eine Kündigung erforderlich ist, wenn Sie gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung verstoßen. Im Falle einer Kündigung sind Sie verpflichtet, das Computerprogramm zusammen mit allen Kopien des Programms zu zerstören. Sie können den Lizenzvertrag jederzeit kündigen, indem Sie das Computerprogramm zusammen mit Kopien zerstören.

    6. Eingeschränkte Garantie

    Fehler im Computerprogramm werden wir innerhalb der Garantiefrist von zwölf Monaten ab Lieferung nach Erhalt der Benachrichtigung von Ihnen beseitigen. Wir haben die Möglichkeit, kostenlos nachzuarbeiten oder zu ersetzen.
    Kann der Fehler nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden oder sollte eine Nachbesserung oder Ersatzarbeit aus anderen Gründen als fehlgeschlagen angesehen werden, so haben Sie die Möglichkeit, die Vergütung zu mindern (Minderung) oder den Vertrag zu kündigen (Rücktritt). Nacharbeiten oder Ersatzarbeiten gehen nur dann als fehlgeschlagen an, wenn uns ausreichende Möglichkeiten zur Nachbearbeitung oder Ersetzung eingeräumt wurden, ohne den gewünschten Erfolg zu erzielen, wenn eine Nachbearbeitung oder Ersetzung von uns unmöglich, abgelehnt oder unangemessen verzögert ist, wenn berechtigte Zweifel an den Erfolgsaussichten oder im Falle anderer unzumutbarer Umstände bestehen.

    7. Beschränkte Haftung

    Wir haften uneingeschränkt für Schäden aufgrund fehlerhafter Titel und das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften. Die Haftung für anfängliche Leistungsunfähigkeit, Verspätung und Unmöglichkeit ist auf das Fünffache der Ablösesumme sowie auf solche Schäden beschränkt, die typischerweise im Rahmen der Übertragung eines Computerprogramms zu berücksichtigen sind.
    Im Übrigen haften wir uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, auch im Falle unserer gesetzlichen Vertreter und Führungskräfte. Für die Schuld anderer Vollstreckungshelfer haften wir nur im Rahmen der Haftung für die anfängliche Unfähigkeit, nach dem vorstehenden Absatz zu arbeiten.

    Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur insoweit, als eine Verpflichtung nicht verletzt wurde, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht wird die Haftungsbeschränkung für die anfängliche Leistungsunfähigkeit entsprechend nach Absatz 1 dieser Haftungsverordnung angewandt.

    Die Haftung für Datenverluste ist auf die typischen Kosten für die Wiederherstellung beschränkt, die für die regelmäßige Erstellung von Sicherungskopien entsprechend dem Risiko entstanden wären.

    Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (Ziffer 14 des Produkthaftungsgesetzes [ProdHG]).

    8. Prüfung und Beschwerdepflicht

    Sie sind verpflichtet, das Computerprogramm auf offensichtliche Mängel zu untersuchen, die von einem durchschnittlichen Kunden leicht erkannt werden könnten. Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb von zwei Wochen nach dem Herunterladen der Software schriftlich zu melden. Die Defekte, insbesondere die Symptome, sind so weit wie möglich detailliert zu beschreiben.
    Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen uns innerhalb von zwei Wochen nach Ihrer Aufwies entdeckt werden.

    Das Computerprogramm gilt als für den Mangel genehmigt, wenn diese Untersuchungs- und/oder Meldepflicht verletzt wird.

    9. Sonstige Bestimmungen

    Diese Vereinbarung unterliegt dem In der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichen Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen (Wien) über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
    Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. In diesem Fall sind die Parteien verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine andere zu ersetzen, die dem kommerziellen Zweck der unwirksamen Bestimmung annähert.

    Änderungen oder Änderungen an dieser Vereinbarung sind schriftlich vorzunehmen, um wirksam zu sein. Dies gilt auch für Änderungen, Änderungen oder Verzichte auf die Schriftliche Anforderung.

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