PDF-Tools SDK 3.60130

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 9.72 MB
‎Benutzerbewertung: 2.5/5 - ‎2 ‎Stimmen

Alle Entwickler müssen Adobe PDF-Dateien unserer umfangreichen 32/64-Bit-Windows-Bibliotheken anzeigen, erstellen und bearbeiten. Umfassende Dokumente und Beispiele. Erstellt beeindruckend kleine Dateien aus einer Vielzahl von Eingabequellen, Text, Objekten und Bildtypen.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 3.60130 veröffentlicht auf 2008-04-19

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    Lizenzvertrag PDF-XChange & PDF-Tools Software Developer Kits (SDK)
    von Tracker Software Products Ltd 2001-7

    UNTEN IN SEINER GESAMTHEIT GEDRUCKT IST DER LIZENZVERTRAG, DER IHRE NUTZUNG DER SOFTWARE REGELT. BITTE LESEN SIE DEN LIZENZVERTRAG.

    Wichtig

    TRACKER SOFTWARE PRODUCTS LTD. IST BEREIT, IHNEN DIE BEILIEGENDE SOFTWARE NUR UNTER DER BEDINGUNG ZU LIZENZIEREN, DASS SIE ALLE BEDINGUNGEN AKZEPTIEREN, DIE IN DER UNTEN GEDRUCKTEN LIZENZVEREINBARUNG ENTHALTEN SIND. BITTE LESEN SIE DIE TERMS CAREFULLY BEFORE OPENING THE PACKAGE CONTAINING THE DISKETTE(S)/CD-R(S), Electronic File OR CLICKING THE ACCEPT BUTTON DURING INSTALLATION, AS SUCH CONDUCT INDICATES YOUR ACCEPTANCE TO ALL OF THE TERMS OF THIS LICENSE AGREEMENT. WENN SIE NICHT ZU DEN TERMS, TRACKER SOFTWARE PRODUCTS LTD IST UNWILLING TO LICENSE THE SOFTWARE TO YOU, IN WELCHEM FALL SIE DAS PAKET UND ALLE BEGLEITMATERIAL ZU TRACKER SOFTWARE PRODUKTE LTD. ODER IHRE AUTHORIZED DEALER FOR A FULL REFUND.

    Diese Lizenzvereinbarung ("Vereinbarung") ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen Tracker Software Products Ltd, (Tracker), einem in England registrierten Unternehmen mit Sitz in Turners Hill, West Sussex, England, und Ihnen, dem Benutzer ("Lizenznehmer"), und ist das Datum wirksam, an dem der Lizenznehmer das Paket öffnet, das die Disketten/CD-R(s) enthält oder anderweitig das beiliegende Softwareprodukt verwendet.

    Diese Vereinbarung gilt für alle Materialien, die mit Trackers PDF-XChange API/SDK-Entwickler-Toolkit-Produkten verbunden sind, einschließlich des beiliegenden Softwareprodukts ("Software") mit Ausnahme des PDF-XChange PDF Viewer SDK, für das eine spezifische und separate Lizenzvereinbarung besteht.

    1. ERTEILUNG DER ENTWICKLUNGSLIZENZ

    TRACKER gewährt dem Lizenznehmer eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, weltweite Lizenz für einen (1) Programmierer, die Software auf einem einzelnen PC zu installieren und die Software und eine Kopie der zugehörigen Benutzerdokumentation zu verwenden, die im begleitenden Benutzerhandbuch, "online" Hilfe und Acrobat-Dateien ("Dokumentation") bei der Entwicklung von Endbenutzer-Softwareanwendungen enthalten ist, wie in Abschnitt 2 unten vorgesehen (hierin, die Wenn zusätzliche Programmierplätze benötigt werden, sollte sich der Lizenznehmer an TRACKER wenden, um ermäßigte Lizenzpreise zu erhalten. Die hierunter gewährte Lizenz gilt nur für die vorgesehene Version der beiliegenden Software. Wenn es sich bei der Software um ein Upgrade oder eine Kreuzklasse handelt, stellt sie und das Produkt, das aktualisiert/kreuzbewertet wurde, eine einzige Kopie der Software für die Zwecke dieser Software dar, und die neue Version und das Produkt, die aktualisiert/kreuzbewertet wurden, können nicht von zwei Personen gleichzeitig verwendet werden.

    2. ENDBENUTZERANWENDUNG

    Die vom Lizenznehmer entwickelte Anwendungssoftware muss eine "Endbenutzeranwendung sein." Eine "Endbenutzeranwendung" ist ein bestimmtes Anwendungsprogramm, das an eine Person oder Firma für geschäftliche oder persönliche Zwecke lizenziert ist und nicht mit dem Ziel, die Anwendung oder einen Teil der Anwendung weiterzuverteilen, und kann entweder eine Anwendung sein, die vom Lizenznehmer intern verwendet wird, oder eine Anwendung, die kommerziell an Endbenutzer für ihre Verwendung verteilt wird. Ein Benutzer einer Endbenutzeranwendung darf die Anwendung nicht ändern oder weiterverteilen und nicht kopieren (außer zu Archivierungszwecken). Lizenznehmer-Lizenzvertrag für die Anwendungssoftware muss Beschränkungen enthalten, die die Umverteilung, Änderung und das Kopieren der Anwendungssoftware verbieten. Die hierunter genannten Lizenzrechte gelten nicht für die Entwicklung und Bereitstellung von Softwareprodukten wie Druckertreibern, ActiveX-Steuerelementen, Plug-Ins, Authoring-Tools, Entwicklungs-Toolkits, Compiler, Betriebssysteme und auch Softwareprodukte ODER, bei denen eine wichtige Funktion darin besteht, PDF-Formatdateien (wie von Adobe Systems Inc definiert) und andere Dateiformate aus Softwareanwendungen von Drittanbietern zu generieren, die nicht vom Lizenznehmer indirekt oder anderweitig entwickelt wurden - wie Microsofts Office-Suite- und Komponentenanwendungen, die nicht zum Zweck der Erstellung und Speicherung solcher Dateien in einer strukturierten Anwendung für die Archivierung und Verwaltung von Dokumenten, die vom Lizenznehmer entwickelt werden, und jeder anderen Software, die nicht in die Definition eines Endbenutzers fällt, verwendet werden. Wenn der Lizenznehmer ein Produkt außerhalb des Geltungsbereichs dieser Lizenz entwickeln möchte, sollte sich der Lizenznehmer an die TRACKERS OEM-Vertriebsabteilung wenden, um festzustellen, ob eine spezielle Lizenz verfügbar ist.

    3. ERTEILUNG EINER DUPLIZIERUNGS- UND VERTRIEBSLIZENZ

    Die Software umfasst bestimmte Laufzeitbibliotheken und Dateien, die für die Vervielfältigung und Verteilung durch den Lizenznehmer innerhalb der Anwendungssoftware an den Benutzer von Anwendungssoftware bestimmt sind ("Redistributables"). Die rediszisversten Komponenten der Software sind die Dateien, die speziell als verteilbar im Abschnitt "Dateien, die in Ihre Anwendung aufgenommen werden sollen," in die Online-Hilfedatei aufgenommen werden, deren Bedingungen hierin durch Bezugnahme übernommen werden. Weitere Informationen zu den Redistributables finden Sie in der Dokumentation und insbesondere in der "Online-Hilfe"-Datei. Unter dem URHEBERRECHT von TRACKERS und vorbehaltlich aller in dieser Vereinbarung und der Dokumentation festgelegten Einschränkungen und Bedingungen gewährt TRACKER dem Lizenznehmer (und nur dem Lizenznehmer) hiermit eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, weltweite Lizenz, um exakte Kopien der Redistributables zu reproduzieren und solche Dateien in die Anwendungssoftware aufzunehmen und die Anwendungssoftware intern bereitzustellen und/oder die Anwendungssoftware direkt oder über übliche Vertriebskanäle an Endbenutzer kostenlos zu verteilen. (Der vorgenannte Satz gilt nicht, wenn der Lizenznehmer Trackers PDF-XChange Printer Driver für Windows für die Verwendung von Endbenutzern lizenziert hat (im Gegensatz zu den API/SDK Toolkit-Lizenzprodukten). Dieses Produkt erfordert eine zusätzliche Laufzeitlizenzierung basierend auf der Nutzung/Verteilung der Anwendungssoftware: siehe Abschnitt 4, "Duplication und Vertrieb von Lizenzlagerversionen " unten.) Wenn der Lizenznehmer einen OEM verwenden möchte, der die Anwendungssoftware ändert und kopiert, muss der Lizenznehmer zunächst eine OEM-Vertriebslizenz von TRACKER erhalten oder vom OEM verlangen, dass er eine Lizenz von TRACKER erhält. Eine Vervielfältigung oder Weiterverbreitung der Anwendungssoftware oder eines Teils davon durch die Benutzer der Anwendungssoftware ohne eine separate schriftliche Umverteilungslizenz von TRACKER ist untersagt. Wenn die beiliegende Software verpackt ist "Nur zur Bewertung," wird kein Recht zum Kopieren und/oder Verteilen der Redistributables gewährt. Es werden keine Rechte zum Kopieren oder Weiterverteilen der Anwendungssoftware gewährt, bis der Lizenznehmer die Software ordnungsgemäß bei TRACKER registriert und anderweitig mit dieser Vereinbarung erfüllt hat. Sofern Tracker nichts anderes schriftlich vereinbart hat, muss der Entwickler alle Printtreiber verteilen, die die zu diesem Zweck bereitgestellte datei Tracker Installation verwenden, um die korrekte Verteilung und Lizenzierungstreue sicherzustellen.

    Nach der Lizenzierung können Sie maximal 100.000 Endbenutzer-Anwendungslizenzen erstellen und verteilen, die einen Teil der zulässigen Elemente dieses Entwicklerkits enthalten - sollte die Anzahl der Lizenzen, die Sie verteilen wollen (oder bereits verteilt haben), diese Zahl übersteigen (außer zu Demonstrations-, Evaluierungs- oder Werbezwecken), dann müssen Sie Tracker Software Products sofort und vor der (weiteren) Verteilung kontaktieren oder sobald Ihnen bekannt wird, dass diese Zahl überschritten wird oder überschritten wurde, um alternative Lizenzierungsoptionen zu diskutieren. Darüber hinaus erklären Sie sich jederzeit, auf Anfrage und innerhalb von 30 Tagen nach einer solchen Anfrage damit einverstanden, ein ordnungsgemäß geprüftes und notariell beglaubigtes Konto der gelieferten/verkauften Anwendungslizenzen vorzulegen, wenn Komponenten dieses lizenzierten Entwicklerkits verwendet und vertrieben wurden, außer zu Demonstrations-, Bewertungs- oder Werbezwecken.
    4. VERVIELFÄLTIGUNG UND VERTRIEB VON LIZENZGEBÜHREN-LAGERVERSIONEN DER SOFTWARE

    Wenn es sich bei der beiliegenden Software um Trackers PDF-XChange Printer Driver handelt, der für die Verwendung durch den Endbenutzer im Gegensatz zu einer Komponente der verfügbaren SDK-Kits entwickelt wurde (zusammen bekannt als "Lizenzversionen"), muss der Lizenznehmer vor der Bereitstellung der Anwendungssoftware eine separate Duplizierungs- und Distributionslizenz abschließen. In Bezug auf die Lizenzlagerversionen werden hierunter keine Vervielfältigungs- oder Vertriebsrechte gewährt.

    5. ANDERE EINSCHRÄNKUNGEN

    Die im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Lizenzen sind ausdrücklich davon abhängig, dass die Lizenznehmer alle Bedingungen dieser Vereinbarung einhalten. Der Lizenznehmer darf die Software nicht verwenden, kopieren, vermieten, vermieten, verkaufen, unterlizenzieren, abtreten oder anderweitig übertragen, es sei denn, dies ist in dieser Vereinbarung ausdrücklich vorgesehen. Der Lizenznehmer kann eine angemessene Anzahl von Archivkopien der Software anfertigen. Mit Ausnahme der Redistributables darf der Lizenznehmer keine in der Software enthaltenen Dateien verteilen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf . CLW, . Inc. Tpl. Chm. Drv. Lib. H. Mak. Def. Txt. PDF oder . HLP-Dateien. Der Lizenznehmer darf keine Dokumentation reproduzieren, kopieren oder übertragen, außer der Lizenznehmer darf die in der Dokumentation enthaltenen Beispielbeispiele für den Quellcode zum Zwecke der Entwicklung der Anwendungssoftware verwenden. Auf TRACKERS-Anfrage Der Lizenznehmer verpflichtet sich, TRACKER eine Demonstrationskopie der Anwendungssoftware zu zusenden. Wenn es sich bei der Software um PDF-XChange handelt, kann die Anwendungssoftware nur auf die zugreifen. DLL-Dateien direkt und nicht über den PDF-XChange-Druckertreiber (. DRV-Datei(n).) Der Lizenznehmer darf nur direkt auf die zugreifen. DLL-Dateien, wenn der Lizenznehmer über eine Lizenz verfügt, die für ein PDF-XChange-Produkt mit einer API/SDK-Lizenz wie PDF-XChange SDK oder PDF-Tools SDK geeignet ist, und nur dann die entsprechenden Bibliotheks-DLLs, die für jedes SDK relevant sind. Jeder Distributor oder Wiederverkäufer von Anwendungssoftware, der vom Lizenznehmer ernannt wird, muss einer verbindlichen Vereinbarung unterliegen, die Bestimmungen enthält, die nicht weniger schutzhaft eITS rechte an geistigem Eigentum an der Software enthalten, da sie die Rechte der Lizenznehmer an ihrer eigenen Software schützen. Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Software in Quellcodeform ein vertrauliches Geschäftsgeheimnis von TRACKER und/oder seinen Lieferanten bleibt, und stimmt daher zu, dass sie die Software nicht ändern, dekompilieren, disassemblieren oder zurückentwickeln oder versuchen darf, diesoftware zu ändern oder zurückzuentwickeln, es sei denn, dies ist nach den geltenden Rechtsvorschriften zulässig. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Software nicht offenzulegen (und angemessene Maßnahmen mit seinen Mitarbeitern zu ergreifen, um sicherzustellen, dass sie die Software nicht offenlegen), an eine Person, Firma oder Organisation, es sei denn, dies ist hierausdrücklich gestattet. Insbesondere wird der Lizenznehmer keine Freischaltcodes oder Anleitungssätze veröffentlichen, die von TRACKER in Bezug auf die Software bereitgestellt werden. Wenn der Lizenznehmer die Software in einer durch diese Vereinbarung verbotenen Weise nutzen möchte, sollte sich der Lizenznehmer an die TRACKERS OEM-Abteilung wenden, um festzustellen, ob eine spezielle Lizenz erworben werden kann.

    6. Verwendung in Evaluierungsversionen von Lizenznehmer-Entwicklern Endbenutzeranwendungen.

    Wenn der Lizenznehmer eine eingeschränkte Nutzungsauswertungsversion seiner Endbenutzer-Softwareverteilung der verteilbaren Komponenten des PDF-XChange Tools SDK bereitstellt, wird dies nicht auf die zugelassenen umverteilungssummen angerechnet, sofern:

    1: Die Funktionalität des PDF-XChange oder Tools SDK erlischt nach Ablauf des Evaluierungszeitraums.
    2: Der Bewertungszeitraum beträgt nicht länger als 90 Tage, da er auf die insgesamt begrenzten Umverteilungsrechte der erworbenen Kunden angerechnet werden muss und nicht unter dem Dach dieser Bewertungskonzession erbracht werden darf.
    3: Für den Fall, dass der Lizenznehmer nach Ablauf des Evaluierungszeitraums eine Fortsetzung einiger Funktionen seiner Anwendung zulässt, schließt dies die Funktionen PDF-XChange oder Tools SDK nicht ein - andernfalls muss es auf die insgesamt beschränkten Umverteilungsrechte angerechnet werden, die von den kunden erworbenen Lizenzen zur Verfügung gestellt werden, und darf nicht unter dem Dach dieser Evaluierungskonzession bereitgestellt werden.

    Wenn der Lizenznehmer nicht sicherstellen kann, dass die oben genannten Einschränkungen der eingeschränkten Nutzung dem Lizenznehmer eingehalten werden, kann die PDF-XChange Tools SDK-Funktionalität nicht in Evaluierungsversionen seiner Softwareanwendungen integriert werden, ohne für jede Installation, die in Bezug auf die gesamte Lizenzanzahl bereitgestellt wird, die gemäß den Bedingungen dieser Lizenz zulässig ist, zu berücksichtigen.

    7. PROPRIETÄRE RECHTE; COPYRIGHT NOTICES

    Mit Ausnahme der hierin erteilten beschränkten Lizenz behält TRACKER und seine Lieferanten das ausschließliche Eigentum an allen Eigentumsrechten (einschließlich aller Eigentumsrechte, Titel und Anteile) an und an der Software. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, nicht zu vertreten, dass TRACKER in irgendeiner Weise mit Lizenznehmer-Anwendungssoftware verbunden ist oder diese genehmigt. Sofern hiermit nicht erforderlich, darf der Lizenznehmer keinen TRACKERS-Namen, keine Marken oder tracker-Bezeichnungen in Verbindung mit Licensees Application Software verwenden. Die Anwendungssoftware kann den folgenden Copyright-Hinweis in der "Über-Box"enthalten: "Teile dieses Produkts wurden mit PDF-XChange From Tracker Software Products Ltd 20001, ALLE RECHTE RESERVIERT erstellt."

    8. EXPORTRECHT

    Der Lizenznehmer erkennt an und stimmt zu, dass die Software und Anwendungssoftware Beschränkungen und Kontrollen unterliegen kann, die durch den United States Export Administration Act in der geänderten Fassung (die "ACT") und die dort geltenden Vorschriften auferlegt werden. Der Lizenznehmer stimmt zu und bescheinigt, dass weder die Software noch ein direktes Produkt davon (z. B. die Anwendungssoftware) direkt oder indirekt direkt oder indirekt in ein von der ACT verbotenes Land und die dort geltenden Vorschriften erworben, versendet, übertragen oder reexportiert werden oder werden. Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Software "technische Daten enthalten kann,die Export- und Wiederausfuhrbeschränkungen unterliegen, die durch US-Recht auferlegt werden. Der Lizenznehmer trägt die gesamte Verantwortung für die Einhaltung des Exportrechts und stellt TRACKER von allen Ansprüchen frei, die auf dem Export der Anwendungssoftware durch Lizenznehmer beruhen.
    9. U.S. GOVERNMENT RESTRICTED RIGHTS LEGEND

    Verwenden Duplizierung oder Offenlegung durch die Regierung unterliegt Beschränkungen gemäß Buchstabe c)(1)(ii) der Klausel über Rechte an technischen Daten und Computersoftware in DFARS 252.227-7013 und FAR 52.227-19. Hersteller/Auftragnehmer ist TRACKER SOFTWARE PRODUCTS LTD, Units 1-3, Burleigh Oaks, East Street, Turners Hill, West Sussex. England.RH10 4PZ

    10. Laufzeit

    Die hiermit gewährte Lizenz ist bis zur Kündigung wirksam. Der Lizenznehmer kann die Lizenz kündigen, indem er die Software und Dokumentation ohne Rückerstattung an TRACKER zurückgibt und alle Kopien davon in irgendeiner Form zerstört. TRACKER kann die Lizenzen kündigen, wenn der Lizenznehmer eine Bedingung oder Bedingung dieser Vereinbarung oder eine entsprechende Duplizierungs- und Vertriebsvereinbarung für Druckertreiberprodukte nicht einhält. Nach einer solchen Kündigung wird der Lizenznehmer die Nutzung der Software einstellen und die Anwendungssoftware, die die Redistributables enthält, nicht mehr verwenden oder vertreiben. Alle Beschränkungen, die es Lizenznehmern verbieten, die Software zu nutzen, und Bestimmungen über geistiges Eigentum in Bezug auf Software, die zugunsten von TRACKER ausgeführt wird, werden die Kündigung der Lizenz gemäß diesem Vertrag überdauern. Die Kündigung wirkt sich nicht auf ordnungsgemäß gewährte Endbenutzerlizenzen der Anwendungssoftware aus, die vom Lizenznehmer vor der Kündigung vertrieben werden.

    11. GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS

    TRACKER und seine Lieferanten bieten an und der Lizenznehmer akzeptiert die Software "AS IS." TRACKER und seine Lieferanten garantieren nicht, dass die Software die Anforderungen der Lizenznehmer erfüllt oder ununterbrochen oder fehlerfrei arbeitet. ALLE WARRANTIEN, EXPRESS ODER IMPLIED, SIND AUS DIESER VEREINBARUNG AUSGESCHLOSSEN UND WERDEN NICHT ZU EINER SOFTWARE, DIE UNTER DIESER VEREINBARUNG, INCLUDING, ABER NICHT LIMITED TO, DEN IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY, FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE AND NONINFRINGEMENT VERWENDET.

    12. LICENSEES REMEDIES: LIMITATIONEN

    LICENSEES SOLE AND EXCLUSIVE REMEDIES AGAINST TRACKER ON ANY AND ALL LEGAL OR EQUITABLE THEORIES OF RECOVERY SHALL BE, AT TRACKERS SOLE DISCRETION, (A) REPAIR OR REPLACEMENT OF DEFECTIVE SOFTWARE; ODER (B) REFUND DER LIZENZFEE PAID VON LICENSEE.

    13. KEINE HAFTUNG FÜR FOLGESCHÄDEN

    IN keinem Fall haftet TRACKER oder seine Lieferanten für Schäden jeglicher Art (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden für entgangene Geschäftsgewinne, Betriebsunterbrechungen, Verlust von Geschäftsinformationen oder sonstiger Geldverlust), die sich aus der Nutzung oder Unfähigkeit zur Nutzung der Software ergeben, auch wenn TRACKER oder sein Händler über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurden. Einige Staaten erlauben nicht den Ausschluss oder die Beschränkung bestimmter stillschweigender Gewährleistungen oder den Ausschluss oder die Beschränkung von Neben- oder Folgeschäden, in diesem Fall und soweit ein solcher Ausschluss oder eine solche Beschränkung nicht zulässig ist, einige der vorstehenden Einschränkungen und Ausschlüsse gelten möglicherweise nicht für den Lizenznehmer.

    14. ALLGEMEINE

    Diese Vereinbarung wird nach den Gesetzen Englands ausgelegt, ausgelegt und durchgesetzt. Im Falle einer Klage im Rahmen dieser Vereinbarung vereinbaren die Parteien, dass Gerichte mit Sitz in England ausschließlich zuständig sind und dass eine Klage nur in England erhoben werden darf, und der Lizenznehmer unterwirft sich für die Gerichtsbarkeit und den Gerichtsstand der Gerichte in England. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung und das Verständnis der Parteien dar und kann nur schriftlich von beiden Parteien unterzeichnet geändert werden. Kein Offizier, Verkäufer oder Agent ist befugt, TRACKER durch Bedingungen, Bestimmungen oder Bedingungen zu verpflichten, die nicht in der Vereinbarung ausgedrückt sind. Alle früheren mündlichen oder schriftlichen Zusicherungen und Vereinbarungen, die sich auf den Gegenstand dieser Vereinbarung beziehen, sind ungültig. Sollte ein Teil dieser Vereinbarung als rechtlich ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, wird dieser Teil von dieser Vereinbarung getrennt, und der Rest der Vereinbarung bleibt vollständig durchsetzbar und gültig. Diese Vereinbarung und die rechte aus diesem Vertrag dürfen vom Lizenznehmer ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von TRACKER nicht abgetreten werden, sei es durch mündliche oder schriftliche Abtretung, Verkauf von Vermögenswerten, Fusion, Konsolidierung oder auf andere Weise. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, für alle Verluste oder Schäden verantwortlich zu sein, die aus oder im Zusammenhang mit der Anwendungssoftware entstehen. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, TRACKER von solchen Verlusten oder Schäden, einschließlich Anwaltskosten, die sich aus der Nutzung, dem Betrieb oder der Leistung der Anwendungssoftware oder der Verletzung von Bedingungen dieser Vereinbarung ergeben, zu verteidigen, zu entschädigen und schadlos zu halten. Der Lizenznehmer ist für die Zahlung aller staatlichen und föderalen Nutzung, Verkaufs- oder Mehrwertsteuern, Zölle oder behördlichen Abgaben, unabhängig davon, ob sie in Kraft sind oder in der Zukunft in Kraft treten, im Zusammenhang mit dem Vertrieb und Verkauf der Anwendungssoftware verantwortlich und stellt TRACKER von allen Ansprüchen gegen TRACKER in Bezug auf eineund stellt TRACKER von allen Ansprüchen gegen TRACKER in Bezug auf solche Steuern oder Veranlagungen frei.

    Copyright 2001-4 Tracker Software Products Ltd, Units 1-3, Burleigh Oaks, East Street, Turners Hill, West Sussex. England.RH10 4PZ
    Alle Rechte vorbehalten. Alle anderen anerkannten Marken sind Eigentum ihrer jeweiligen Eigentümer.

    PDF-XChange Templates Classes für Clarion für Windows (nur PDF-XChange-API/SDK-Kunden)
    PDF-XChange API/SDK (nur PDF-XChange-API/SDK-Kunden)
    PDF-XChange SDK Druckertreiber (nur PDF-XChange-Print Driver Kunden)
    PDF-Tools SDK Templates Classes für Clarion für Windows (nur PDF-Tools-API/SDK-Kunden)
    Delphi Components für PDF-XChange und/oder PDF-Tools SDK Produkte.
    Alle Demo-/Evaluierungskomponenten und Beispiele für PDF-XChange und/oder PDF-Tools SDK Produkte.

    Bitte beachten Sie, dass keine Rechte zur Nutzung des PDF-XChange PDF Viewer SDK enthalten sind, es gibt einen spezifischen und separaten Lizenzvertrag für das PDF-XChange PDF Viewer SDK, an den Sie vor der Verwendung speziell ausfüllen und für etwas anderes als die Evaluierungsnutzung zurückkehren müssen.

Programmdetails