OwnTunnel 2.05

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 14.14 MB
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Nutzen Sie das gesamte Internet auch in eingeschränkten Umgebungen. Einfache SSH-Tunnelkonfiguration. Speichern Sie verschlüsselte Einstellungen für verschiedene Tunnel. Fühlen Sie sich in öffentlichen WLAN-Netzwerken speichern. Verbergen Sie den Datenverkehr Ihres Browsers vor anderen Personen in lokalen Netzwerken. Funktioniert hinter Proxys (http, SOCKS4, SOCKS5) mit/ohne Authentifizierung (Login/Passwort, NTLM).

VERSIONSVERLAUF

  • Version 2.05 veröffentlicht auf 2014-09-21

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    END-USER LICENSE AGREEMENT FOR OwnTunnel (bezeichnet als "SOFTWARE PRODUKT ").
    WICHTIG BITTE LESEN SIE DIE TERMS UND BEDINGUNGEN DIESER LIZENZVEREINBARUNG VOR DER ANWENDUNG MIT DIESEM PROGRAMM INSTALL: Sebastian Hinz es Lizenzvertrag ("EULA") ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen Ihnen (entweder eine Einzelperson oder eine einzelne Einheit) und Sebastian Hinz für die oben genannten Softwareprodukte, die zugehörige Softwarekomponenten, Medien, gedrucktes Material und Durch die Installation, das Kopieren oder die anderweitige Verwendung des SOFTWAREPRODUKTS erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser EULA einverstanden. Dieser Lizenzvertrag stellt die gesamte Vereinbarung über das Programm zwischen Ihnen und Sebastian Hinz, Geibelstr.69, 30173 Hannover, Deutschland, http://develuxe.com , (bezeichnet als "Lizenzgeber"), und ersetzt alle vorherigen Vorschläge, Vertretungen oder Vereinbarungen zwischen den Parteien. Wenn Sie den Bedingungen dieser EULA nicht zustimmen, installieren oder verwenden Sie das SOFTWAREPRODUKT nicht.
    Das SOFTWAREPRODUKT ist durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge sowie andere Gesetze und Verträge zum geistigen Eigentum geschützt. Das SOFTWAREPRODUKT ist lizenziert, nicht verkauft.
    1. LIZENZERTEILUNG.
    Das SOFTWAREPRODUKT ist wie folgt lizenziert:
    a) Installation und Verwendung.
    Der Lizenzgeber gewährt Ihnen das Recht, Kopien des SOFTWAREPRODUKTS auf Ihrem Computer zu installieren und zu verwenden, auf dem eine gültig lizenzierte Kopie des Betriebssystems ausgeführt wird, für das das SOFTWAREPRODUKT entwickelt wurde [z. B. Windows 95, Windows NT, Windows 98, Windows 2000, Windows 2003, Windows XP, Windows ME, Windows Vista]. Nach ablaufdes Testzeitraum benötigen Sie einen separaten Lizenzschlüssel für jeden Benutzer und jeden Computer, auf dem Sie das SOFTWAREPRODUKT verwenden werden.
    (b) Sicherungskopien.
    Sie können auch Kopien des SOFTWAREPRODUKTS anfertigen, soweit dies für Sicherungs- und Archivierungszwecke erforderlich ist.
    2. BESCHREIBUNG ANDERER RECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN.
    (a) Aufrechterhaltung der Urheberrechtshinweise.
    Sie dürfen keine Urheberrechtshinweise auf allen Kopien des SOFTWAREPRODUKTS entfernen oder ändern.
    b) Verteilung.
    Sie dürfen registrierte Kopien oder Lizenzschlüssel des SOFTWAREPRODUKTS nicht an Dritte weitergeben. Evaluierungsversionen, die z.B. von den Webseiten des Lizenzgebers zum Download zur Verfügung stehen, können frei verteilt werden.
    c) Verbot von Reverse Engineering, Dekompilierung und Demontage.
    Sie dürfen das SOFTWAREPRODUKT nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren, es sei denn und nur in dem Umfang, in dem eine solche Tätigkeit ungeachtet dieser Einschränkung ausdrücklich nach geltendem Recht zulässig ist.
    d) Vermietung.
    Sie dürfen das SOFTWAREPRODUKT nicht vermieten, vermieten oder verleihen.
    e) Support-Services.
    Der Lizenzgeber kann Ihnen Support-Services im Zusammenhang mit dem SOFTWAREPRODUKT ("Support Services") zur Verfügung stellen. Jeder zusätzliche Softwarecode, der Ihnen als Teil der Support-Services zur Verfügung gestellt wird, gilt als Teil des SOFTWAREPRODUKTS und unterliegt den Bedingungen dieser EULA.
    (f) Einhaltung der geltenden Gesetze.
    Sie müssen alle geltenden Gesetze in Bezug auf die Nutzung des SOFTWAREPRODUKTS einhalten.
    3. KÜNDIGUNG
    Unbeschadet anderer Rechte kann Sebastian Hinz diese EULA kündigen, wenn Sie die Bedingungen dieser EULA nicht einhalten. In diesem Fall müssen Sie alle Kopien des SOFTWAREPRODUKTS in Ihrem Besitz vernichten.
    4. COPYRIGHT
    Alle Titel, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, in und auf das SOFTWAREPRODUKT und alle Kopien davon sind Eigentum des Lizenzgebers oder seiner Lieferanten. Alle Rechte an Denpund und geistigen Eigentumsrechten an und an den Inhalten, auf die durch die Nutzung des SOFTWARE-PRODUKTS zugegriffen werden kann, sind Eigentum des jeweiligen Inhaltseigentümers und können durch geltende Urheberrechte oder andere Gesetze und Verträge über geistiges Eigentum geschützt sein. Diese EULA räumt Ihnen keine Rechte zur Nutzung solcher Inhalte ein. Alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte bleiben dem Lizenzgeber vorbehalten.
    5. KEINE GEWÄHRLEISTUNGEN
    Der Lizenzgeber lehnt ausdrücklich jegliche Gewährleistung für das SOFTWAREPRODUKT ab. Das SOFTWARE-PRODUKT wird "Wie ist" ohne ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung jeglicher Art bereitgestellt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewährleistungen der Marktgängigkeit, Nichtverletzung oder Eignung eines bestimmten Zwecks. Der Lizenzgeber übernimmt keine Gewätsskraft oder Verantwortung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit von Informationen, Texten, Grafiken, Links oder anderen im SOFTWAREPRODUKT enthaltenen Elementen. Der Lizenzgeber lehnt ferner ausdrücklich jegliche Gewährleistung oder Zusicherung gegenüber autorisierten Benutzern oder Dritten ab.
    6. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
    Die nachstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten für die Haftung des Lizenzgebers für Schadensersatz, ungeachtet der übrigen Gesetzlichen Ansprüche. Der Lizenzgeber haftet unbeschränkt, wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Darüber hinaus haftet der Lizenzgeber für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung in der Regel die Durchführung des Vertrages ermöglicht und auf deren Einhaltung sie sich regelmäßig verlassen. In diesem Fall haftet der Lizenzgeber jedoch nur für den vorhersehbaren Schaden, der typischerweise im Rahmen der Vereinbarung entstehen kann. Der Lizenzgeber haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den oben genannten Sätzen genannten Pflichten. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für den Verlust von Leben, Körperverletzung oder Gesundheitsschäden für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produkts und für das arglistige Verschweigen von Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Ist die Haftung des Lizenzgebers ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern, Agenten oder Assistenten.
    7. GERICHTSHOF VON JUSRISDICTION, APPLICABLE LAW UND NO WAIVER
    Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht, mit Ausnahme des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf und des internationalen Privatrechts. Das Gericht für den Sitz des Lizenzgebers ist für alle Streitigkeiten im Rahmen dieses Vertrags zuständig, sofern der Auftragnehmer Kaufmann ist. Der Verzicht oder die Nichtausübung eines in dieser Vereinbarung vorgesehenen Rechts durch eine der Parteien gilt nicht als Verzicht auf ein anderes Recht oder Rechtsmittel, auf das die Partei Anspruch haben kann.
    8. ABSCHLUSSBESTIMMUNGEN
    Alle zusätzlichen Vereinbarungen und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform, um wirksam zu sein. Diese Formanforderung kann weder mündlich noch implizit für nichtig erklärt oder aufgehoben werden. Im Falle einer Unwirksamkeit dieser Bestimmung berührt dies nicht die Rechtswirkung des Vertrages als Ganzes. Die Parteien verpflichten sich, eine solche unwirksame Bestimmung durch eine Verordnung zu ersetzen, die dem ursprünglich angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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