Opus Pro 9.02

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 228.56 MB
‎Benutzerbewertung: 3.5/5 - ‎2 ‎Stimmen

Schnelle und kostengünstige Sendezeit für vielseitige Android- und Windows-Anwendungen, HTML5, SCORM E-Learning, Flash, Spiele, Simulationen, Training und mehr - mit oder ohne Programmierung. Ausgabe an HTML5, Android, Flash, CD-Rom, Windows EXE, Video oder DVD. Datenbank- und Skriptunterstützung. Verteilen sie für Vergnügen oder Gewinn - keine Tantiemen. Umfasst Web-Schriftarten-Manager, Fragen zum automatischen Scoring, Form-Tween-Animation, voreingestellte Effekte, Zeichenwerkzeuge, Textbearbeitung auf dem Bildschirm, Effekte, Mischungen, Texturen, Ebenen, Pfadanimation. Über 1000 anpassbare Effekte, Übergänge und Animationen. Enthält Zeichenwerkzeuge mit Bezier-Knotenbearbeitung, Textbearbeitung auf dem Bildschirm mit Kerning, Schlagschatten, Flare, Transparenz, Mischungen, Texturen, Pfadanimation. Benutzerdefinierte Linienstile verfügbar, einschließlich Punkte, Bindestriche und Muster; mit wählbaren Endkappen wie Pfeilspitzen. Bearbeiten und Layoutobjekte auf der Seite und Vorschau zu jeder Zeit. Editor-Layer ermöglichen eine unübersichtliche Bearbeitung auch komplexer Seiten. Animieren mit Aktionen, Befehlslisten, Tweens oder Pfaden. Eingebaute Punktzahl. Timeline-Objekt ermöglicht eine genaue Synchronisation. Unterstützung für mehrere Monitore. Wenden Sie Aktionen auf Objekte an, indem Sie einfach Einstellungen aus einem Dialogfeld auswählen und auf Übernehmen klicken. Programmierfunktionen wie IF, ELSE und LOOP sind auf die gleiche Weise verfügbar. Oder verwenden Sie das leistungsstarke OpusScript (basierend auf Javascript), wenn Sie die Leistung benötigen. QuickBuild beschleunigt häufige Aufgaben und automatisiert die Hausführung, wie z. B. das Umbenennen von Objekten, um Sinn zu machen. Der Veröffentlichungsprozess ermöglicht die Kombination von Copyright-Material (einschließlich Video) zur Sicherheit in der Hauptdatei. Unterstützt alle Standard-Grafiken, Video-Audio-Formate einschließlich EMF, PNG, MP3, Ogg, Wav, AVI, MPG, FLV, SWF und mehr.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 9.02 veröffentlicht auf 2014-01-08
    HTML5-Editor, Android APK-Paketierer, SCORM- und Flash-Verbesserungen
  • Version 7.05 veröffentlicht auf 2010-10-07
    Tween Animation Kerning Blur

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

ENDNUTZER-LIZENZVERTRAG =========================== HINWEIS: Dies ist eine Lizenz und kein Verkauf. 1.1: Lizenzerteilung Digital Workshop (Software) Ltd [DWS] erteilt dem Lizenznehmer hiermit eine nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung der Software, der Ressourcen, der Hilfedatei, der Handbücher und der dazugehörigen Ressourcen [zusammen mit den lizenzierten Materialien] und zur Verteilung von Publikationen, die mit der Software erstellt wurden, vorbehaltlich des Zahlungsdatums gemäß Ziffer 7.1, sofern die folgenden Bedingungen eingehalten werden. 1.2: Annahme und Installation durch Dritte Die Installation und Nutzung der lizenzierten Materialien gilt als Annahme dieser Lizenz durch den Lizenznehmer. Jeder Dritte, der die Software für den Lizenznehmer installiert, gilt als Agent des Lizenznehmers und sollte die Software nur installieren, wenn er vom Lizenznehmer dazu autorisiert wurde und diesen Lizenzvertrag im Namen des Lizenznehmers rechtmäßig abtritt. 2.1: Lizenz-Schlüsselcode Die unbegrenzte Nutzung der Software ist nur durch die Verwendung eines gültigen eindeutigen Lizenzschlüsselcodes gestattet, der mit jeder Lizenz geliefert wird. Der Lizenznehmer sollte diesen Lizenzschlüssel aufzeichnen. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, diesen Lizenzschlüsselcode vertraulich zu behandeln, sofern die Software bequem verwendet werden kann, und gestattet Dritten nicht, den Schlüsselcode zu verwenden, um zusätzliche nicht lizenzierte Kopien der Software freizuschalten. 3.1: Verbreitung von Veröffentlichungen Material, das mit dem Produkt erstellt und in einem unabhängigen Format veröffentlicht wird, das die Nutzung der Software [Veröffentlichungen] nicht erfordert, kann ohne vorherige Genehmigung der DWS ohne vorherige Genehmigung der DWS frei verteilt werden, es sei denn, der Lizenznehmer hat den Kaufpreis der Software nicht bezahlt oder erstattet. In diesem Fall muss der Lizenznehmer alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass alle Kopien aller mit der Software erstellten Publikationen innerhalb von 3 Monaten nach schriftlicher Mitteilung der erforderlichen Veröffentlichung enden. Der Lizenznehmer kann nach eigenem Ermessen Lizenzbedingungen für die Nutzung und den Vertrieb von Veröffentlichungen festlegen, die er nach eigenem Ermessen erstellt. 3.2: Verwendung und Verteilung des Plugins Die Software enthält eine Software, die die Anzeige der Publikationen in einem Webbrowser [das Plugin] erleichtert. Es ist in der Installation der Software enthalten und wird automatisch von der Website des Lizenzgebers heruntergeladen, wenn dies sowohl von lizenzierten Benutzern als auch von Dritten verlangt wird. 3.2.1: Der Lizenznehmer kann auch eine separate Installation des Plugins von der Website des Lizenzgebers [Plugin Installer] herunterladen. 3.2.2: Das Plugin und der Plugin Installer bleiben urheberrechtlich es besitzt, dürfen jedoch ohne vorherige Zustimmung von DWS durch beide Lizenznehmer der Software und Dritte ohne Jegliche Gewährleistung frei verbreitet, kopiert, installiert und genutzt werden. 3.3 Verteilung der Ressourcen Als Teil der lizenzierten Materialien bietet der Lizenzgeber eine Reihe von Bildern, Musik, Soundeffekten, Designs, Beispielpublikationen und Skripten. Diese werden im Rahmen der Installation der Software und von Zeit zu Zeit über die Website des Lizenzgebers bereitgestellt. Diese Ressourcen bleiben eigentum des Lizenzgebers, können aber innerhalb von Publikationen, die mit der Software erstellt wurden, frei verteilt werden. Sie dürfen nicht getrennt von der ursprünglichen Installation der Software vertrieben werden, es sei denn, dies ist ausdrücklich angegeben oder mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der DWS. 3.3.2: Jegliches Material Dritter, einschließlich Musikressourcen, Schriftarten, Videos, Bilder, Text und andere Inhalte, die in vom Lizenznehmer erstellten Publikationen enthalten sind, bleibt Eigentum seiner Urheberrechtsinhaber und es werden keine Rechte an ihnen an den Lizenzgeber oder den Lizenznehmer allein aufgrund ihrer Zusammenstellung in die verteilbare Ausgabe der Software übergehen. 3.3.3: Es liegt in der Verantwortung des Lizenznehmers sicherzustellen, dass In einer Publikation verwendetes Material Dritter rechtlich in diese Veröffentlichung aufgenommen (und gegebenenfalls verteilt) wird und dass jede vom Lizenznehmer erstellte Veröffentlichung kein Material enthält, das einer Urheberrechtsbeschränkung unterliegt. Der Lizenznehmer stellt sicher, dass er die entsprechenden Rechte zur Nutzung des Materials Dritter in der artundgerechten Weise erhalten hat. 4.1: Einzelbenutzerlizenz - Nutzung zusätzlicher Maschinen Der Lizenznehmer darf die Software auf mehr als einem Computer installieren, jedoch nur für die bequeme Verwendung durch einen einzelnen Benutzer. So kann der Benutzer die Software auf einem Desktop bei der Arbeit und einem Laptop für die Arbeit außerhalb des Büros oder zu Hause installieren, aber nicht zulassen, dass die Software auf einer dieser Installationen von jemand anderem als dem einzelnen Lizenznehmer verwendet wird. 5: Lizenzübergabe 5.1: Sollte der Lizenznehmer die Nutzung der Software nicht mehr verlangen, kann der Lizenznehmer diese Lizenz zusammen mit einer Kopie der Software ohne zusätzliche Genehmigung von DWS dauerhaft an Dritte übertragen, solange der ursprüngliche Lizenznehmer die Software nicht weiter verwendet und alle Kopien davon zerstört und der neue Lizenznehmer zustimmt, an die Bedingungen dieser Lizenz gebunden zu sein. Alle Publikationen, die vom ursprünglichen Lizenznehmer vor der Übertragung erstellt wurden, können weiterhin vom ursprünglichen Lizenznehmer vertrieben werden. 6: Zusätzliche Kopien und manueller Druck 6.1: Der Lizenznehmer kann bis zu zwei Kopien der Installationssoftware erstellen, um sie als Sicherung aufzubewahren, um die laufende Nutzung und für Disaster Recovery, Hardware-Updates oder Neuinstallationen sicherzustellen. Diese Kopien bleiben Eigentum des Lizenzgebers und unterliegen dieser Lizenz. 6.2: Der Lizenznehmer darf keine Kopien von lizenzierten Materialien vermieten, vermieten, vermieten, verleihen oder kopieren oder anfertigen, noch anderen dies gestatten, außer dass der Lizenzgeber hiermit die Erlaubnis erteilt, dass die beigefügten Handbücher und/oder Hilfedateien von Dritten auf Papier gedruckt werden dürfen, aber nur, wenn diese Papierkopie für die Nutzung durch den Lizenznehmer bestimmt ist. 7: Zahlung und Gutschrift 7.1: Diese Lizenz erlischt, wenn der Lizenznehmer dem Lizenzgeber diese Lizenz nicht innerhalb der vereinbarten Kreditfrist zahlt oder wenn zuvor geleistete Zahlungen rückgängig gemacht werden, die später als betrügerisch oder rückerstattet erwiesen werden. 8: Eigentums- & Urheberrechtsverletzungen 8.1: Der Lizenznehmer erwirbt keine Eigentumsrechte an lizenzierten Materialien, auch wenn Elemente der Software und oder Ressourcen im Rahmen dieser Lizenz rechtmäßig wiederverteilt werden. Ebenso erwirbt der Lizenzgeber keine Eigentumsrechte an Material, das vom Lizenznehmer unter Verwendung der lizenzierten Materialien erstellt wurde. 8.2 Der Lizenznehmer verpflichtet sich, keine geschützten Marken, Logos oder Urheberrechtshinweise auf oder in einem der lizenzierten Materialien zu entfernen oder zu ändern, noch die Unternehmensdaten des Lizenzgebers oder den Namen und andere identifizierende Merkmale der Software zu entfernen oder zu modifizieren oder anderweitig zu verschleiern. 8.3 Der Lizenznehmer darf keine Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Software vornehmen, die über die in die Software eingebauten Einrichtungen hinausgehen. 8.4 Der Lizenznehmer wird keinen Teil der Software zurückentwickeln oder eines der öffentlich sichtbaren Elemente (z. B. HTML-Wrapper) aus irgendeinem Grund, der über die durch den Betrieb der Software vorgesehene Verwendung hinausgeht, nicht wiederverwenden. 8.5 Der Lizenzgeber stellt den Lizenznehmer von allen Ansprüchen frei, die sich aus einer Verletzung des Urheberrechts oder der geistigen Eigentumsrechte Dritter ergeben, sofern der Lizenznehmer den Lizenzgeber unverzüglich über diese Verletzung informiert und der Lizenznehmer alle zumutbaren Maßnahmen ergreift, um die Forderung zu mindern. 8.6 Der Lizenzgeber kann auf eigene Kosten die lizenzierten Materialien ändern oder ersetzen, um eine Verletzung zu vermeiden. 9 Multi-User-Lizenzen Der folgende Abschnitt (9) gilt NUR für Kunden, die Multi-User- oder Site-Lizenzen erworben haben. 9.1 Die Kontrolle und Verteilung der Software und der lizenzierten Materialien liegt in der Verantwortung des/der benannten Systemadministrators der lizenzierten Website für den Lizenznehmer. 9.2 Bei Lizenzen, die eine bestimmte Anzahl von Benutzern angeben, ist diese Zahl die maximale Anzahl separater Instanzen der Software, die zu einem beliebigen Zeitpunkt ausgeführt werden, sei es auf demselben Netzwerk oder auf einzelnen Workstations oder Laptops. 9.3 Bei Lizenzen, die auf Ihrer Rechnung als Site-Lizenz bezeichnet werden, ist die Anzahl der gleichzeitigen Benutzer innerhalb der lizenzierten Organisation unbegrenzt. 9.4 Für Lizenznehmer mit Website-Lizenzen darf die Software nur von jedem Mitarbeiter, Studenten oder anderen vom Lizenznehmer autorisierten Personen für die Zwecke der normalen Geschäftstätigkeit der lizenzierten Organisation verwendet werden, unabhängig davon, ob sie sich in den Räumlichkeiten des Lizenznehmers befinden oder nicht, jedoch nur, wenn die Nutzung direkt Teil oder wesentlich für die Durchführung der Geschäftstätigkeit des Lizenznehmers und seines Kernzwecks ist. 9.4.1 Dies schließt z. B. nicht die Nutzung der Software für Beratung oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit der kommerziellen Nutzung der Software ein oder führt zu einer Veröffentlichung, die von einer anderen Organisation als der lizenzierten Organisation vertrieben wird. 9.4.2 Die Software darf nicht für Arbeiten verwendet werden, die von Studierenden an Praktika oder Teilzeitkursen zum wirtschaftlichen Nutzen ihres Arbeitgebers durchgeführt werden. 10: Garantie 10.1 Der Lizenzgeber garantiert, dass die Software bei Verwendung gemäß den Anweisungen des Lizenzgebers und bei einer empfohlenen Hardwarekonfiguration im Wesentlichen in Übereinstimmung mit den Funktionen der Online-Hilfedatei ausgeführt wird, die als Teil von Lizenzierten Materialien gemäß Ziffer 10.4 bereitgestellt wird. 10.2 Der Lizenzgeber garantiert nicht, dass die Funktionen oder Einrichtungen der Software den Anforderungen des Lizenznehmers entsprechen oder dass der Betrieb der Software ununterbrochen oder fehlerfrei ist. 10.2 Der Lizenznehmer erkennt an, dass es in der Verantwortung des Lizenznehmers liegt, sicherzustellen, dass die in Lizenzmaterialien beschriebenen Einrichtungen und Funktionen den Anforderungen des Lizenznehmers entsprechen und den Zusicherungen entsprechen, auf die sich der Lizenznehmer beim Erwerb dieser Lizenz stützt. Eine voll funktionsfähige Demoversion der Software wird bereitgestellt, um dies zu erleichtern und die Eignung für den Zweck vollständig zu testen. 10.3 Wenn Teile der lizenzierten Materialien an eine bestimmte Anforderung des Lizenznehmers angepasst wurden, ist eine Evaluierungsfrist von 60 Tagen zulässig, in der der Lizenznehmer Mängel im Betrieb der für die Anpassung relevanten Software feststellen kann. Der Lizenzgeber kann sich nach eigenem Ermessen dafür entscheiden, das Problem innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben oder die Kosten der Anpassung abzüglich angemessener Kosten zurückzuerstatten. 10.4 Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Software vollständig von der Funktionalität des Windows-Betriebssystems abhängig ist und dass Änderungen an diesem Betriebssystem außerhalb des Kontrollbereichs des Lizenzgebers liegen. Spezifische Funktionen hängen auch von Software ab, die von anderen Dritten erstellt und bereitgestellt wird – einschließlich, aber nicht beschränkt auf Adobe Flash. Der Lizenznehmer akzeptiert, dass der Lizenzgeber nicht für Änderungen oder Funktionsfehler haftbar gemacht werden kann, die durch Änderungen an der so veranlassenden Software verursacht werden. 10.5 Der Lizenznehmer hat den Lizenzgeber schriftlich zu benachrichtigen und dokumentierte Beispiele für Fehler oder Fehler in der Software vorzulegen. Der Lizenzgeber verpflichtet sich, Software, die nachweislich nicht in Übereinstimmung mit der Garantie ausgeführt wird, innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu berichtigen oder auf Dies zu ersetzen. 10.6 Der einzige und ausschließliche Rechtsbehelf des Lizenznehmers beschränkt sich auf die vollständige oder teilweise Korrektur oder den Austausch der Software, oder (nach alleinigem Ermessen des Lizenzgebers) kann der Lizenzgeber diese Lizenz widerrufen und den Kaufpreis der Software abzüglich der angemessenen Kosten zurückerstatten. Im letzteren Fall behält sich der Lizenzgeber das Recht vor, die Lizenz zur Verbreitung von Veröffentlichungen, die mit dem Programm erstellt wurden, zu widerrufen, wenn dies zumutbar ist. 11. Haftungsbeschränkungen 11.1 Der Lizenzgeber haftet dem Lizenznehmer oder Dritten unter keinen Umständen, sei es vertraglich, unerlaubter Handlung oder anderweitig für Folgeschäden, direkte oder indirekte Verluste, Haftungen, Kosten, Haftungoder Schäden jeglicher Art (einschließlich falscher Darstellung) und jeglicher Art, die dem Lizenznehmer erlitten oder erlitten wurden, einschließlich (ohne Einschränkung) entgangenen Gewinns, Verlust von Verträgen, Verlust von Daten , Verlust der Betriebszeit oder Verlust der Nutzung von Geräten oder Verfahren, die indirekt vom Lizenznehmer erlitten wurden, und Verlust der erwarteten Einsparungen. außer im Falle von Unternehmen und Verbrauchern mit Sitz im Vereinigten Königreich für die Haftung für Tod oder Körperverletzung, die auf Fahrlässigkeit des Lizenzgebers zurückzuführen ist; Betrug für die Verletzung der Verpflichtungen aus dem Sale of Goods Act 1979; oder das Verbraucherschutzgesetz von 1987. 11.2 Wenn Sie als Verbraucher mit normalerweiseem Wohnsitz im Vereinigten Königreich tätig sind und Sie eine der Bedingungen dieser Lizenz für missbräuchlich halten und daher den Gesetzen über missbräuchliche Vertragsbedingungen unterliegen, können Sie eine Änderung aller Bedingungen beantragen. Ein solcher Antrag innerhalb von 60 Tagen nach Lieferung des Produkts zu stellen. Nichts in dieser Lizenz berührt Ihre gesetzlichen Rechte als Verbraucher. 11.3 In allen Fällen, mit Ausnahme von Tod und Körperverletzung, ist die aggregrate Maximale Haftung auf die Kosten des mangelhaften Produkts beschränkt. 11.4 Die Grundlage für die Prüfung der Funktionalität und Eignung für die Zwecke des Materials, das vom Lizenznehmer mit dieser Software erstellt wurde, liegt beim Lizenznehmer. Der Lizenznehmer stellt hiermit den Lizenzgeber für alle Ansprüche frei, die sich aus der Verwendung von Material ergeben, das der Lizenznehmer mit den lizenzierten Materialien erstellt hat, es sei denn, dies wird an anderer Stelle in dieser Lizenz abgedeckt. Allgemeine Geschäftsbedingungen 12.1 Geht der Lizenzgeber in die Verwaltung oder Liquidation oder schließt er eine Vereinbarung mit seinen Gläubigern, so hat der Lizenznehmer das Recht, die lizenzierten Materialien in Übereinstimmung mit dieser Lizenz dauerhaft weiter zu verwenden. 12.2 Die Kündigung dieser Lizenz, wie auch immer sie verursacht wurde, berührt nicht die Rechte einer der Parteien im Rahmen dieser Lizenz, die bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallen sein könnten. 12.3 Wird eine Bestimmung dieser Lizenz endgültig für rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt, so werden diese Bestimmungen abgetrennt, so bleibt der Rest der Lizenz in vollem Umfang in Kraft und wirksam, es sei denn, der Geschäftszweck der Lizenz wird dadurch erheblich vereitelt. 12.4 Der Verzicht auf eine Verletzung dieser Lizenz stellt einen Verzicht auf jede andere Verletzung derselben oder anderer Bestimmungen dieser Lizenz dar, und es ist kein Verzicht wirksam, es sei denn, dies erfolgt schriftlich.   12.5 Der Lizenzgeber wird während der normalen Geschäftszeiten in Großbritannien technischen Support per E-Mail bereitstellen. Der Lizenzgeber kann auch außerhalb dieser Zeiten oder telefonisch nach eigenem Ermessen Support leisten. Der technische Support bezieht sich insbesondere auf Fehler im Produkt oder Betriebsfehler, die nicht auf Probleme zurückzuführen sind, die durch das Versäumnis des Lizenznehmers verursacht werden, den Betrieb der Software zu verstehen oder Funktionen zu verlangen, die über das Verständnis des Betriebs der Software hinausgehen. 12.6 Der Lizenzgeber kann nach angemessener Ankündigung und innerhalb der normalen Arbeitszeiten einen Vertreter an jede Website senden, auf der die Software verwendet wird, um die Einhaltung dieser Lizenz zu überprüfen. 12.7 Dies stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den beiden Parteien dar und unterliegt dem englischen Recht und der Zuständigkeit der englischen Gerichte.