Online Backup Tool 1.00

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 35.49 MB
‎Benutzerbewertung: 3.0/5 - ‎2 ‎Stimmen

Sichern Sie offsite Backup mit 250 GB Speicher. Schützen Sie Ihr digitales Leben und Ihre Informationen mit dem Online Backup Tool. Sobald die Dateien online gesichert sind, müssen Sie Ihren Laptop nicht mehr überall hin tragen. Wenn Sie Ihre Dateien benötigen, können Sie sie aus der Ferne von jedem mit dem Internet verbundenen PC herunterladen, nicht nur von dem Original, auf dem sie gespeichert wurden.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.00 veröffentlicht auf 2010-02-23
    Sicherer Online-Datenschutz

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) VOR INSTALLING UND USING THE SOFTWARE PRODUCT WHICH EITHER YOU HAVE DOWNLOADED OR IS CONTAINED ON THESE DISKS (SOFTWARE) YOU SHOULD CAREFULLY READ THE FOLLOWING LICENSE AGREEMENT (AGREEMENT) THAT APPLIES TO THE SOFTWARE. SELECTING Ich AKZEPTIERE. ODER ANDERE DOWNLOADING, INSTALLING AND/OR USING THE SOFTWARE ESTABLISHES A BINDING AGREEMENT BETWEEN YOU AS THE PERSON LICENSING THE SOFTWARE (THE "LICENSEE" or YOU) AND ONLINE BACKUP LLC. ("LICENSOR"). Diese Vereinbarung gilt für die Software, unabhängig davon, ob sie unter einer Vollversionssoftwarelizenz, einer Testlizenz, einer Demonstrationslizenz oder einer Classroom-Lizenz lizenziert ist, die jeweils wie unten definiert und beschrieben ist: 1. Lizenzzuschuss. Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung akzeptiert LICENSOR beim Kauf einer Lizenz für die Software eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung von Software nur für die eigene interne Nutzung von LICENSEE ausschließlich auf der bestimmten Anzahl von Computern, die SIE lizenziert haben, und nur vorbehaltlich der in dieser Vereinbarung festgelegten Lizenzbeschränkungen und -beschränkungen. Die Installation von Software liegt in der Verantwortung von LICENSEE. Die folgenden Einschränkungen in Abschnitt 1.1 bis 1.3 gelten nicht für Vollversions-Softwarelizenzen. 1.1 Evaluierungs-/Test-/Betalizenz für Software. Wenn Online Backup die Software als Evaluierungsversion, Testversion oder Betaversion identifiziert, hat LICENSEE das Recht, die Software für den gefundenen Zeitraum (Testzeitraum) für einen solchen begrenzten Zweck zu verwenden, es sei denn, dies wird von LICENSOR verlängert. Software, die unter einer solchen beschränkten Lizenz (Testlizenz) lizenziert ist, darf nicht in einer Produktionsumgebung verwendet werden. Für eine Testlizenz wird FÜR LICENSEE keine Gebühr erhoben. Am Ende des Testzeitraums wird LICENSEE die Software nicht von ihren Systemen löschen und keine weiteren Lizenzen oder sonstigen Rechte in Bezug auf die Software haben, außer hinsichtlich der Rechte und Verantwortlichkeiten in dieser Vereinbarung. 1.2 Demonstrationslizenz für Software. Wenn Online Backup die Software als Demonstrationsversion identifiziert, hat LICENSEE das Recht, eine Kopie der Software nur zum Zwecke der kommerziellen Demonstration zu installieren und darauf zuzugreifen. Ohne Einschränkung des Vorstehenden darf LICENSEE es nicht für kommerzielle, professionelle oder andere gewinnorientierte oder gemeinnützige Zwecke verwenden. Die Demoversion kann Funktionseinschränkungen aufweisen. 1.3 Klassenzimmerlizenz für Software. Wenn Online Backup die Software als Classroom-Version identifiziert, hat LICENSEE das Recht, eine einzelne Kopie der Software auf bis zu der zulässigen Anzahl von Computern zu installieren und darauf zuzugreifen, wie in Online Backup angegeben, nur für persönliche Lernzwecke und nicht für andere Zwecke. Ohne Einschränkung des Vorstehenden dürfen Classroom-Versionen der Software nicht für kommerzielle, professionelle oder andere gewinnorientierte Zwecke verwendet werden und dürfen nur von Personen verwendet werden, die sich als zugelassener Benutzer von Classroom-Versionen qualifizieren. 2. Nutzungsrechte. 2.1 Lizenzabtret. Bevor SIE eine Instanz der Software unter einer Softwarelizenz ausführen, müssen SIE diese Lizenz einem IHRER Computer zuweisen, und dieser Computer ist der lizenzierte Computer für diese spezielle Softwarelizenz. SIE können dem gleichen Computer andere Softwarelizenzen zuweisen, aber SIE dürfen nicht dieselbe Computerlizenz mehr als einem Computer zuweisen, außer wie hierin angegeben. SIE können eine Softwarelizenz neu zuweisen, wenn Sie den lizenzierten Computer aufgrund eines permanenten Computerfehlers zurückziehen. Wenn SIE eine Softwarelizenz neu zuweisen, wird der Computer, dem SIE die Lizenz neu zuweisen, zum neuen lizenzierten Computer für diese spezielle Softwarelizenz. 2.2 Ausführen von Instanzen der Software. SIE haben die Rechte, die Software auf einem (1) Computer (physisch oder virtuell) auszuführen. Jeder Computer, von dem Sie eine Sicherung erstellen oder eine Sicherung wiederherstellen möchten, muss über eine gültige Lizenz verfügen. 3. Backup Copy. LICENSEE darf eine Kopie der Software nur zu Archivierungszwecken anfertigen, nur in maschinenlesbarer Form, vorausgesetzt, dass diese Archivkopie nur für Archivierungszwecke und niemals in einer Produktionsumgebung verwendet wird und mit jeder Notiz auf dem Original gekennzeichnet ist. 4. Unterstützung. Durch die Lizenzierung einer Vollversion und die Registrierung IHRER Vollversionssoftware-Lizenz bei LICENSOR und nach alleinigem Ermessen von LICENSOR ist LICENSEE berechtigt, (1) Patches oder Dot-Releases (z. B. 11.01, 11.02 und 11.03 usw.) der Softwarelizenz zu veröffentlichen. Eine Hauptversion der Software-Lizenz (z. B. Version 12, Version 13 usw.) ist nicht im Support enthalten und würde eine kostenpflichtige Upgrade-Gebühr erfordern; (2) Unterstützung im Einklang mit den aktuellen LICENSOR-Supportrichtlinien, wie sie im Support-Bereich der Lizenzgeber-Website (im Produkt und/oder in der Dokumentation angegeben) oder in einem relevanten Vertrag zwischen Lizenznehmer und Lizenzgeber zu finden sind; und (3) andere elektronische Dienste, die LICENSOR seinen Kunden im Allgemeinen zur Verfügung stellen kann, wie z. B. eine elektronisch verfügbare Wissensbasis (Knowledge Base), um allgemeine Fragen zur Softwarelizenz zu beantworten. Für den Fall, dass LICENSEE nicht autorisierte Änderungen am Softwareprodukt vornimmt, sind Support-Services null und nichtig. Die Verwendung von Patches und Punkt-Releases von LICENSEE unterliegt den Bedingungen dieser Vereinbarung, sofern zum Zeitpunkt der Lieferung nichts anderes bestimmt ist. Die Support-Richtlinien können sich ändern, enthalten jedoch in der Regel grundlegende Unterstützung für 30 Tage nach dem Kauf. Um Unterstützung zu erhalten, ist ein Nachweis des eigentumsrechtlichen Eigentums und/oder der Registrierung erforderlich. 5. Einschränkungen. Ungeachtet etwaiger Verweise auf den Kauf der Software wird lizenziert und nicht gemäß dieser Vereinbarung verkauft. Diese Vereinbarung verleiht der Software eine beschränkte Lizenz und stellt keine Übertragung des Eigentums an die gesamte oder einen Teil der Software oder einen Teil der Software dar, und LICENSOR behält das Eigentum an allen Kopien der Software. LICENSEE erkennt an, dass die Software Geschäftsgeheimnisse von LICENSOR, seinen Lieferanten oder Lizenzgebern enthält, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das spezifische interne Design und die Struktur einzelner Programme und zugehöriger Schnittstelleninformationen. Dementsprechend hat LICENSEE, sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung etwas anderes vorgesehen ist, kein Recht, und LICENSEE erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, seine Lizenzrechte nicht an eine andere Person oder Organisation zu übertragen, abzuweisen oder zu unterlizenzieren oder die Software auf anderen Geräten als dem PC zu verwenden, und LICENSEE erkennt an, dass jede versuchte Übertragung, Zuweisung, Unterlizenzierung oder Nutzung nichtig ist; (ii) Fehlerkorrekturen an der Software vorzunehmen oder anderweitig zu modifizieren oder anzupassen oder abgeleitete Werke auf der Grundlage der Software zu erstellen oder Dritten dies zu gestatten; (iii) die Software auf menschenlesbare Form zurückentwickeln oder dekompilieren, entschlüsseln, disassemblieren oder anderweitig reduzieren, sofern dies nach geltendem Recht ungeachtet dieser Einschränkung ausdrücklich gestattet ist; (iv) die Nutzung oder Genehmigung der Software zur Erbringung von Dienstleistungen für Dritte, sei es auf einer Service-Büro-, Web-Hosting- oder Time-Sharing-Basis oder auf andere Weise, ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung von LICENSEE; (v) Geräte, Geräte, Software oder andere Mittel zu nutzen, um jegliche Form des Kopierschutzes zu umgehen oder zu entfernen, die von LICENSOR in Verbindung mit der Software verwendet wird, oder die Software zusammen mit jedem Aktivierungscode, einer Seriennummer oder einem anderen Kopierschutzgerät zu verwenden, das nicht von LICENSOR geliefert wird, oder (vi) Geschäftsgeheimnisse, die in der Software enthalten sind, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von LICENSOR offenzulegen, bereitzustellen oder anderweitig zur Verfügung zu stellen. Die in diesem Absatz enthaltenen Verbote gelten nicht für Handlungen, die nach zwingendem Recht ausdrücklich zulässig sind (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Handlungen, die nach den Gesetzen zur Umsetzung der EG-Richtlinie 91/250 über den rechtlichen Schutz von Computerprogrammen genehmigt sind), sofern LICENSEE keine Rechte ausüben darf, die sich aus solchen zwingenden Gesetzen ergeben, es sei denn, LIZENZNehmer hat LICENSOR nach eigenem Ermessen eine angemessene schriftliche Mitteilung erteilt, um LICENSOR nach eigenem Ermessen einen alternativen Rechtsbehelf zu gewähren, z. B. Informationen, die erforderlich sind, um die Interoperabilität eines unabhängig erstellten Programms mit der Software zu erreichen. 6. Vertraulichkeit. Die Software ist ein Geschäftsgeheimnis von LICENSOR und ist Eigentum von LICENSOR. LICENSEE wird die Software vertraulich behandeln und die Offenlegung von Software unter Verwendung mindestens des gleichen Maßes an Sorgfalt verhindern, den sie für ihre eigenen ähnlichen proprietären Informationen verwendet, aber in keinem Fall weniger als ein angemessenes Maß an Sorgfalt. LICENSEE darf Software oder Teile davon nicht an Dritte für irgendeinen Zweck weitergeben, außer an Mitarbeiter zum Zwecke der Ausübung der Rechte, die ausdrücklich in dieser Vereinbarung gewährt werden. LICENSEE darf und darf es Dritten nicht erlauben, Andere zu dekompilieren, zu disassemblieren oder auf andere Weise zurückzuentwickeln oder zu versuchen, Quellcode oder zugrunde liegende Ideen, Algorithmen, Dateiformate oder Programmier- oder Interoperabilitätsschnittstellen von Software oder Dateien, die mit Software enthalten oder generiert wurden, mit irgendwelchen Mitteln zu rekonstruieren oder zu entdecken. Die Verpflichtungen nach diesem Absatz bleiben über jedenSoftware mit allen Mitteln zu nutzen. Die Verpflichtungen aus diesem Absatz gelten über eine Beendigung des Vertrags. 7. Haftungsausschluss. DIE SOFTWARE IST ALS IS UND LICENSOR DISCLAIMS ALL WARRANTIES, EXPRESSED OR IMPLIED WITH RESPECT TO SOFTWARE INCLUDING ALL IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY, TITLE, NON-INFRINGEMENT OF THIRD PARTIES'' RIGHTS, AND FITNESS FOR A PARTICULAR USE. OHNE DIE FOREGOING, LICENSOR NICHT WARRANT, DASS DIE FUNKTIONEN IN SOFTWARE IN DER COMBINATION LICENSEE SELECTS, DASS OPERATION OF SOFTWARE WERDEN UNINTERRUPTED ODER ERROR-FREE UND/ODER DASS DEFEKTE IN DER SOFTWARE WERDEN CORRECTED. THE ENTIRE RISK AS TO THE RESULTS AND PERFORMANCE OF THE SOFTWARE IS ASSUMED BY LICENSEE. DARÜBER HINAUS, LICENSOR NICHT WARRANT OR MAKE ANY REPRESENTATIONS REGARDING THE USE ODER THE RESULTS OF THE SOFTWARE OR RELATED DOCUMENTATION IN TERMS OF THEIR CORRECTNESS, ACCURACY, RELIABILITY, CURRENTNESS, OR OTHERWISE. KEINE ORAL ODER SCHRIFTLICHE INFORMATIONEN ODER ADVICE GIVEN VON LICENSOR SHALL CREATE A WARRANTY OR IN ANY WAY INCREASE THE SCOPE OF THIS WARRANTY. 8. Haftungsbeschränkungen. DER LIZENZGEBER HAFTET NICHT FÜR BESONDERE, INDIREKTE, STRAFENDE ODER FOLGESCHÄDEN, DIE AUS DER NUTZUNG VON SOFTWARE IM RAHMEN VON VERTRÄGEN, FAHRLÄSSIGKEIT, STRENGER HAFTUNG ODER ANDERER THEORIEN ENTSTEHEN. LICENSOR''S CUMULATIVE LIABILITY FOR DAMAGES HEREUNDER, WHETHER IN AN ACTION IN CONTRACT, WARRANTY, TORT, NEGLIGENCE, STRICT LIABILITY, INDEMNITY, OR OTHERWISE, SHALL IN NO EVENT EXCEED THE AMOUNT OF LICENSE FEES (IF ANY) PAID BY THE LICENSEE FOR THE SOFTWARE LICENSED UNDER THIS AGREEMENT. DIESE BESCHRÄNKUNGEN GELTEN UNGEACHTET DES VERSÄUMNISSES EINES WESENTLICHEN ZWECKS EINER BESCHRÄNKTEN ABHILFE. 9. LIZENZE Entschädigung. LICENSEE verpflichtet sich, LICENSOR zu entschädigen und zu verteidigen und es von allen Kosten, einschließlich Anwaltskosten, schadlos zu halten, die sich aus ansprüchen ergeben, die von Dritten als direktes oder indirektes Ergebnis einer Nutzung der Software durch LICENSEE geltend gemacht werden können: 10. Kündigung. Diese Vereinbarung und die Lizenz können ohne Gebührenermäßigung (i) von LICENSEE ohne Grund auf dreißig (30) Tage Frist gekündigt werden; (ii) von LICENSOR, zusätzlich zu anderen Abhilfemaßnahmen, wenn LICENSEE in Verzug ist und nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach der Benachrichtigung geheilt werden kann; iii) auf Mitteilung einer der Parteien, wenn die andere Partei ihre Geschäftstätigkeit im normalen Verlauf einstellt, zahlungsunfähig wird oder einem Konkurs-, Insolvenz- oder gleichwertigen Verfahren unterliegt. Nach Beendigung aus irgendeinem Grund wird LICENSEE die Software und alle Kopien unverzüglich an LICENSOR zurücksenden und alle Software und alle Kopien von der Hardware löschen. 11. Gesetz. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Commonwealth of Massachusetts, ohne seine Kollisionsnormen und ohne Rücksicht auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, und jede Klage im Rahmen dieser Vereinbarung wird ausschließlich vor einem Bundes- oder Staatsgericht in Massachusetts erhoben. Alle Maßnahmen gegen LICENSOR im Rahmen dieser Vereinbarung müssen innerhalb eines Jahres nach Demauffall eines solchen Klagegrundes eingeleitet werden. 12. Staatliche Endbenutzer. Diese Bestimmung gilt für alle Software, die direkt oder indirekt von oder im Namen der Regierung der Vereinigten Staaten erworben wurde. Die Software ist ein kommerzielles Produkt, lizenziert auf dem offenen Markt zu Marktpreisen, und wurde ausschließlich auf private Kosten und ohne die Verwendung von US-Regierungsmitteln entwickelt. Wenn die Software an das Verteidigungsministerium geliefert wird, erwirbt die US-Regierung nur die Lizenzrechte, die der Öffentlichkeit üblicherweise zur Verfügung gestellt und in dieser Vereinbarung angegeben sind. Wenn die Software an eine andere Einheit oder Agentur der US-Regierung als das Verteidigungsministerium geliefert wird, wird die Lizenz an die US-Regierung nur mit eingeschränkten Rechten gewährt. Die Verwendung, Vervielfältigung oder Offenlegung durch die US-Regierung unterliegt den Einschränkungen in Buchstabe c der Commercial Computer Software Restricted Rights-Klausel von FAR 52.227-19. 13. Ausfuhrbeschränkung. LICENSEE wird keinen Teil der Software oder ein direktes Produkt aus den Vereinigten Staaten oder dem Land entfernen oder aus den Vereinigten Staaten oder dem Land exportieren, das ursprünglich von LICENSOR (oder von irgendwoher) versandt wurde, es sei denn, es gelten die geltenden Exportgesetze und -vorschriften, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die des US-Handelsministeriums. 14. Customer Experience Program. Damit LICENSOR seine Kunden besser bedienen kann, greift LICENSOR regelmäßig verschiedene Methoden ein, um Feedback von Lizenznehmern zu sammeln. Das Customer Experience Program (CEP) von LICENSOR ist eine Möglichkeit, allen Kunden von LICENSOR den Beitrag zu den Design und Entwicklung von LICENSOR-Produkten. Wenn LICENSEE die Software als Beta-Kunde verwendet, wird die Annahme dieser Vereinbarung und die Nutzung der Software automatisch von LICENSEE im CEP eingeschrieben, deren Details sie finden können. Durch die weitere Nutzung der Software versteht und erkennt LICENSEE an, dass sie sich auch bereit erklärt hat, am CEP teilzunehmen. Um das CEP zu verlassen und nicht mehr teilzunehmen, muss LICENSEE die Nutzung der Software sofort ganz einstellen und jede von LICENSEE installierte Software deinstallieren. Für jede Nutzung der Standardsoftware ist die Teilnahme freiwillig, und weitere Details über die Fähigkeit von LICENSEE, sich für das CEP zu entscheiden, finden Sie hier. 15. Verschiedenes. Diese Vereinbarung enthält das gesamte Verständnis der Parteien und ersetzt alle anderen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen, einschließlich der von LICENSEE eingereichten Bestellungen, in Bezug auf den in dieser Vereinbarung abgedeckten Gegenstand. Die Verzögerung oder das Versäumnis einer der Vertragsparteien, ein in der Vereinbarung vorgesehenes Recht auszuüben, gilt nicht als Verzicht. Alle Mitteilungen müssen schriftlich erfolgen und sind von Hand (wirksam bei Erhalt) oder per eingeschriebener oder beglaubigter Post (gültig am dritten Tag nach dem Versanddatum) zuzustellen. Die an LICENSOR gerichteten Mitteilungen sind an die oben genannte Adresse zu richten. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, wird diese Bestimmung im maximal zulässigen Umfang durchgesetzt, und die anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben in vollem Umfang in Kraft, lizenziert oder anderweitig diese Vereinbarung oder rechte oder Verpflichtungen aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an ein Unternehmen übertragen. LICENSOR kann diese Vereinbarung und alle ihre Rechte und/oder Pflichten im Rahmen dieser Vereinbarung ohne Zustimmung von LICENSEE nach schriftlicher Mitteilung an LICENSEE, an eine ihrer verbundenen Unternehmen oder an ein Unternehmen, mit dem sie zusammengeführt oder konsolidiert werden oder an das sie das gesamte oder im Wesentlichen alle mit den Mitwirkungdieser Geschäftstätigkeiten verbundenen Geschäftsbereiche verkauft, abtreten. Absatzüberschriften sind der Einfachheit halber und haben keine Auswirkungen auf die Auslegung. Für den Fall, dass es notwendig ist, rechtliche Schritte einzuleiten, um zu zahlende Beträge einzuziehen oder um die unbefugte Nutzung, Offenlegung, Verbreitung, die Software im Rahmen dieser Vereinbarung und/oder eine andere Verletzung dieser Vereinbarung zu schützen oder zu verteidigen, ist LICENSOR berechtigt, seine Kosten und Ausgaben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf angemessene Anwaltskosten, zurückzufordern.