OLfax 1.8

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 1.22 MB
‎Benutzerbewertung: 2.5/5 - ‎2 ‎Stimmen

AVM FRITZ! plus OLfax. E-Mail-zu-Fax; Fax-zu-Mail-Gateway für MS Outlook 97 bis 2007. OLfax ermöglicht jedem einzelnen Outlook-Benutzer (PC) oder jedem E-Mail-Client in einem Outlook-Netzwerk das Senden und Empfangen von Faxen. Wenn mehr als eine Telefonleitung für Faxe verfügbar ist, können verschiedene Benutzer eine Verbindung zu verschiedenen Faxleitungen herstellen. Ein integrierter POP3/SMTP-Server ermöglicht die Verwendung von OLfax ohne separaten E-Mail-Proxy. Wenn bereits ein E-Mail-Proxy oder Exchange Server vorhanden ist, kann OLfax als Client dieses E-Mail-Proxys konfiguriert werden. OLfax lässt sich einfach in bestehende Netzwerke integrieren. Es verwendet die Standardprotokolle POP3 und SMPT für den Austausch von E-Mails mit E-Mail-Clients. OLfax als Groupware-Lösung für Fax-Senden und Empfangen von Faxen mit einem AVM FRITZ! auf einem Server per E-Mail und Weiterleiten eingehender Faxe per E-Mail. Über den Faxtransportanbieter kann die Faxnummer im Outlook-Adressbuch zum Senden von Faxen in Kombination mit Microsoft Exchange oder Windows Server, OLfoldern oder ähnlichen Groupware Fax-Lösungen verwendet werden. OLfax unterstützt QuickViewPlus zum Drucken von Dokumenten auf dem Faxdrucker. OLfax-Faxe können auch mit anderen E-Mail-Programmen, z.B. mit Lotus Notes/Domino, unter Macintosh oder Linux gesendet und empfangen werden. OLfax plus OLfolder PE, OLfolder mit QSynchronization, QMailFilter, QSearchFolders, QNewsLetter sowie QSyncFTP für die automatische Veröffentlichung Ihrer Website auf jedem FTP-Server bietet eine wirtschaftliche und branchenunabhängige Outlook- und Windows-Gesamtkonzeption für kleine und mittlere Unternehmen, die sich auf wirtschaftliche und schnelle IT-Lösungen einstellen, die einfach verwaltet werden können. Derzeit nutzen weltweit rund 24.000 Nutzer in mehr als 6.000 Unternehmen OLfolder für Outlook-Netzwerke.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.8 veröffentlicht auf 2008-08-18
    1. OLfax - neue Preise 2. GUI-Änderungen. 3.Aktualisierung der MIME-Komponenten.
  • Version 1.5 veröffentlicht auf 2006-08-14
    1. Bessere Unterstützung für Programme mit seltsamen Verhaltensweisen. 2. Preisermäßigung, jetzt EUR 30,17 oder 36,20 in USD für einen Benutzer.

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

BENUTZERLIZENZINFORMATIONEN FÜR SOFTWARE Dieser Quester-Lizenzvertrag (QuesterEL) ist ein rechtlicher Vertrag zwischen Ihnen als natürliche oder juristische Person und der Quester Ltd., Hamburg ("lizenzgeber") für das oben genannte SOFTWARE PRODUKT. Das SOFTWAREPRODUKT umfasst Computersoftware, die entsprechenden Medien, gedruckte Materialien, soweit vorhanden, sowie eventuell "online" oder elektronische Dokumentationen. Da Sie das SOFTWAREPRODUKT installieren, kopiert oder anderweitig verwendet, erklären Sie sich damit einverstanden, diese QuesterELs an die Bedingungen gebunden zu sein. Wenn Sie diesen "QuesterELs" nicht mit den Vorschriften einverstanden sind, sind Sie nicht berechtigt, das SOFTWAREPRODUKT zu verwenden. Das SOFTWAREPRODUKT wird ebenso wie durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge ebenso geschützt wie durch andere Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum. Das SOFTWAREPRODUKT wird nicht verkauft, aber nicht lizenziert. Lizenzerteilung: Diese "QuesterEL" gewährt Ihnen folgende Rechte: Sie/sie sind berechtigt, entweder eine Kopie des SOFTWARE-PRODUKTS oder jede vorangehende Version, die für dasselbe Betriebssystem an seinem/seinem Platz bestimmt ist, auf einem einzigen Computer (zentrale Verarbeitungseinheit, CPU) zu installieren und zu verwenden. Sie/sie sind auch berechtigt, eine Kopie des SOFTWAREPRODUKTS eines Speichergeräts, wie z. B. eines Netzwerkservers, zu speichern oder zu installieren, sofern dies nur für die Installation des SOFTWAREPRODUKTS über ein internes Netzwerk auf Ihrem anderen Computer oder die Ausführung verwendet wird. Sie/sie sind jedoch dafür verpflichtet, für jeden Computer, auf dem das SOFTWAREPRODUKT des Speichergeräts installiert oder ausgeführt wird, eine Lizenz zu erwerben, die speziell für diesen Computer gilt. Eine Lizenz für das SOFTWAREPRODUKT darf nicht von mehreren Benutzern gemeinsam genutzt oder gleichzeitig von verschiedenen Computern verwendet werden. Weitere Rechte und Einschränkungen: Reverse Engineering, Dekompilieren und Demontage des SOFTWAREPRODUKTS sind nicht erlaubt. Dies gilt jedoch nur insoweit, als das jeweils geltende Recht trotz dieser ausdrücklich zulässigen Einschränkung nicht zulässig ist. Dieses SOFTWAREPRODUKT ist als ein einziges Produkt lizenziert. Sie/sie sind nicht vertretbar, die Komponenten zu trennen, um sie zu verwenden / sie / sie an mehr als einem Computer. - Ist es nicht gerechtfertigt, die SOFTWARE PRODUKT oder - Leasing zu mieten. - Sind Sie verpflichtet, alle Copyright-Hinweise aller Kopien des SOFTWARE-PRODUKTS zu behalten. - Ist es nicht gerechtfertigt, Kopien des SOFTWAREPRODUKTS an Dritte weiterzugeben. Ist es gerechtfertigt, Ihr gesamtes Recht von diesem "QuesterEL" dauerhaft zu übertragen? Sie haben dieses Recht nur, wenn die Übertragung lizenzierter Kopien (n im Rahmen einer dauerhaften Übertragung Ihrer gültigen(n), des SOFTWAREPRODUKTS erfolgt, dass die Registrierungskarte Sie zusammen mit allen Kopien des SOFTWAREPRODUKTS und dem gesamten schriftlichen Begleitmaterial undmit allen Kopien des SOFTWARE-PRODUKTS und dem gesamten schriftlichen Begleitmaterial und der Empfänger erklärte sich mit den Bestimmungen dieses Vertrages einverstanden. Copyright: Das SOFTWAREPRODUKT ist Eigentum des Lizenzgebers und durch Urheberrechtsgesetze, internationale Verträge und andere nationale Rechtsvorschriften geschützt. Ist das SOFTWARE-Produkt nicht mit einem technischen Kopierschutz ausgestattet, können Sie entweder eine einzige Kopie des SOFTWAREPRODUKTS zum Schutz oder zum Schutz der Software-Zwecke oder das SOFTWAREPRODUKT einer einzelnen Festplatte bildlich anfertigen, sofern Sie das Original ausschließlich zum Schutz oder zum Schutz speichern. Sie/sie können weder das schriftliche Material des Produkts weiter schriftlich in das SOFTWAREPRODUKT kopieren. Der Lizenzgeber behält vor allem alle Teilungs-, Vervielfältigungs-, Behandlungs- und Nutzungsrechte an dem SOFTWAREPRODUKT für sich. Begrenzte Garantie: Der Lizenzgeber garantiert für einen Zeitraum von 90 Tagen ab Kaufdatum, dass im Wesentlichen das SOFTWARE-Produkt gemäß dem beigefügten Produkthandbuch, dem beigefügten Handbuch, sofern vorhanden, funktioniert und dass diese bei der Materialimplementierung zum Zeitpunkt der Übertragung der Datenträger, an denen die Software aufgezeichnet wird, unter normalen Geschäftsbedingungen einwandfrei sind. Aus den prominenten genannten Gründen übernimmt der Lizenzgeber keine Haftung für die Fehlerfreiheit des SOFTWAREPRODUKTS einschließlich der enthaltenen Daten. Insbesondere übernimmt der Lizenzgeber keine Zusicherung, dass das SOFTWAREPRODUKT einschließlich der enthaltenen Daten Ihren Anfragen und Zwecken genügt oder mit anderen von Ihnen Programme zusammenbringt. Die Verantwortung für die richtige Auswahl und die Folgen der Nutzung des SOFTWARE-PRODUKTS sowie dies mit ihm beabsichtigte oder produzierte Preise, die Sie tragen. Dasselbe gilt für das schriftliche Material, das dem SOFTWAREPRODUKT beiliegt. Der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden, dann ist es, dass ein Schaden durch Auflösung oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Lizenzgebers verursacht wurde. Aufgrund einer Haftung möglicherweise vom Lizenzgeber der gesicherten Qualitäten bleibt unberührt. Eine Haftung für Schäden ohne Folge, die nicht in der Versicherung enthalten sind, ist nicht möglich. Folgeschäden: Der Lizenzgeber ist nicht für Schäden, Schäden aus entgangenen Gewinnen, Betriebsunterbrechungen, sind voll stillschweigende Haftung-y für Verluste von kommerziellen Informationen, Daten oder andere finanzielle Verluste, die auf der Grundlage der Nutzung dieser Software erstellt werden, auch wenn der Lizenzgeber über die Möglichkeit eines solchen Schadens informiert wurde. In jedem Fall ist die Haftung des Lizenzgebers auf den Betrag begrenzt, den der Erwerber tatsächlich für das Produkt bezahlt hat. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die durch Auflösung oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Lizenzgebers verursacht wurden. Auch Ansprüche, die auf unveräußerlichen gesetzlichen Vorschriften über die Produkthaftung beruhen, bleiben unberührt. Entschädigung: Sie/sie haften für alle Schäden aufgrund von Urheberrechtsverletzungen, die für den Lizenzgeber aufgrund einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen entstehen. Erfüllungsort, gültiges Recht: Erfüllungsort ist Hamburg. Es ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland wert. COPYRIGHT und TRADEMARKS Hinweis: Copyright 2001 Thomas Quester, Maybachstrasse 10b, 22177 Hamburg, Deutschland Copyright 2000 Microsoft Corporation Microsoft und Outlook und/oder andere Microsoft-Produkte, auf die hier verwiesen wird, sind entweder eingetragene Marken oder Marken der Microsoft Corporation in den USA und/oder anderen Ländern. Die Namen der hier genannten Unternehmen und Produkte können Marken ihrer jeweiligen Eigentümer sein. Alle hierin nicht ausdrücklich gewährten Rechte bleiben vorbehalten. Kontaktieren Sie [email protected] bei Fragen oder Problemen mit diesem Service.