Ogg Encoder Decoder 1.2.3

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 525.82 KB
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Vorbis ist ein neues Audioformat, das das Ende Ihrer mp3-Sammlung sein könnte. Dies ist nicht der schwache Versuch der RIAA oder anderer Agenturen oder Unternehmen, eine Möglichkeit einzuführen, Ihre Musik zu beschränken; im Gegenteil, dies ist eine absolute Freiheit. Als Verbraucher von mp3 sehen wir die Anforderungen an die Lizenzierung der Technologie nicht vom ursprünglichen Entwickler Fraunhofer und anderen Mitgliedern des MPEG-Konsortiums. Wir fühlen es in unseren Brieftaschen, obwohl mit den erhöhten Kosten der mp3-Player sowohl Hardware als auch Software. Sie sehen, die Unternehmen, die sie machen, müssen zahlen, um das mp3-Format zu verwenden. Mit Ogg Encoder-Decoder können Sie MP3 oder WAV in Ogg umwandeln und einfach wieder in WAV dekomprimieren. Es enthält auch einen eigenen ID-Tag-Info-Editor. Das Ogg Vorbis-Format wird jetzt von den meisten populären Mediaplayern wie WinAMP oder Sonique unterstützt.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.2.3 veröffentlicht auf 2000-11-28
    Erhöhte Encoder-Geschwindigkeit.

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

Software von XFileZ Inc. ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag ("EULA") ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen Ihnen, entweder einer Einzelperson oder einer einzelnen Einheit ("Customer" oder "you") und XFileZ Inc. Durch die Installation, das Kopieren oder anderweitige Verwendung des oben genannten Softwareprodukts, einschließlich Computersoftware, zugehöriger Medien, druckvoller Materialien und jeglicher "online" oder elektronischer Dokumentation (die "Software"), erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser EULA gebunden. KLICKEN "Ich AGREE" ODER INSTALLING ODER USING THE SOFTWARE INDICATES YOUR CONSENT TO BE BOUND BY ALL THE TERMS AND CONDITIONS OF THIS AGREEMENT. Wenn Sie den Bedingungen dieser EULA nicht zustimmen, drücken Sie die Taste "CANCEL". 1. LIZENZERTEILUNG Die Software ist durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge sowie andere Gesetze und Verträge zum geistigen Eigentum geschützt. Die Software ist lizenziert, nicht verkauft. Alle Rechte, die nicht ausdrücklich im Rahmen dieser EULA gewährt werden, bleiben hiermit vorbehalten. Sofern Sie alle anfallenden Gebühren bezahlt und die Software bei XfileZ Inc. registriert haben, gewährt Ihnen die EULA die folgenden persönlichen, nicht ausschließlichen, nicht übertragbaren Rechte: (a) Sie dürfen die Software auf jedem einzelnen Computer verwenden; die Software in einem Netzwerk zu verwenden, vorausgesetzt, dass jede Person, die über das Netzwerk auf die Software zugreift, über eine Kopie verfügen muss, die dieser Person lizenziert ist; die Software auf einem zweiten Computer verwenden, solange jeweils nur eine Kopie verwendet wird; oder kopieren Sie die Software zu Archivierungszwecken, vorausgesetzt, jede Kopie muss alle eigentumsrechtlichen Hinweise der ursprünglichen Software enthalten. (b) Sie dürfen die Software nicht dekompilieren, disassemblieren, extrahieren oder anderweitig zurückentwickeln. Sie haben kein Recht, Quellcode für die Software zu erhalten oder zu verwenden, noch die Software zu kopieren, zu reproduzieren oder zu verbreiten, es sei denn, dies ist oben vorgesehen. Sie erklären sich damit einverstanden, die Software nicht zu vermieten oder zu leasen oder die Software zu verwenden, um Zeitfreigabe- oder Servicebürodienste zu erbringen. Sie dürfen die Software nicht in einer Software-Produktionsumgebung verwenden& quot;foundry"-Umgebung, um Software von Drittanbietern für die Herstellung oder Installation bereit zu machen, außer für Ihre interne Verwendung. 2. GARANTIE, ABHILFE UND EINSCHRÄNKUNGEN (a) XFileZ Inc. garantiert nur, dass die Software dreißig (30) Tage nach Erhalt der Software in erheblicher Übereinstimmung mit dem begleitenden Benutzerhandbuch ausgeführt wird. (b) Einige Staaten erlauben bestimmte Gewährleistungsbeschränkungen nicht, so dass die Beschränkungen dieses Abschnitts 2 nur in dem nach geltendem Recht zulässigen Umfang gelten. (c) EXCEPT AS PROVIDED ABOVE, THE SOFTWARE IS PROVIDED "AS IS" AND WITHOUT WARRANTIES, EXPRESS OR IMPLIED, INCLUDING THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY OR FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. Der Kunde übernimmt alle Risiken in Bezug auf Auswahl, Qualität, Installation, Ergebnisse und Leistung. XFilez Inc. garantiert nicht, dass die Software den Anforderungen des Kunden entspricht oder dass der Betrieb der Software unterbrechungsfrei oder fehlerfrei ist. (d) NEITHER XFILEZ INC. NOR ANY OF ITS SUPPLIERS SHALL BE LIABLE FOR ANY SPECIAL, INCIDENTAL, INDIRECT, OR CONSEQUENTIAL DAMAGES WHATSOEVER (INCLUDING WITHOUT LIMITATION LOSS OF BUSINESS OR PROFITS, BUSINESS INTERRUPTION OR DELAY, OR LOSS OR INABILITY TO USE DATA), EVEN IF XFILEZ INC. REGARDLESS OF WHETHER ANY REMEDY SET FORTH IN THIS AGREEMENT FAILS OF ITS ESSENTIAL PURPOSE, IN NO EVENT SHALL XFILEZ INC.'S LIABILITY UNDER THIS AGREEMENT EXCEED THE SUM OF ANY AMOUNTS PAID HEREUNDER BY CUSTOMER TO XFILEZ INC. 3. KÜNDIGUNG Die Lizenz erendet automatisch, wenn der Kunde die in dieser EULA enthaltenen Bedingungen oder Einschränkungen nicht einhält, einschließlich der Zahlung der entsprechenden Lizenz oder anderer Gebühren. Bei Kündigung hat der Kunde nach der Option von XFileZ Inc. entweder zu XFileZ Inc. zurückkehren oder alle Kopien der Software, einschließlich Dokumentation, vernichten. Andernfalls bleibt diese EULA bis zur Beendigung in Kraft. Der Kunde kann diese EULA jederzeit kündigen (ohne Verpflichtung von XFileZ Inc.), indem er alle Kopien der Software zerstört und XFileZ Inc. davon in Kenntnis setzt. Der Haftungsausschluss und die Haftungsbeschränkungen in Abschnitt 3 bleiben auch nach Beendigung Ihrer Nutzungsrechte in Kraft. 4. UPGRADES Wenn die Software von XFileZ Inc. als "Upgrade"-Produkt bezeichnet wird, dürfen Sie die Software nur verwenden, wenn Sie derzeit auch ein lizenzierter Benutzer des Basisprodukts sind, für das das Upgrade gilt. Sofern die XFileZ Inc.-Dokumentation für ein Upgrade nicht speziell bereitstellt, dürfen Sie Upgrade-Produkte nicht von Basisprodukten trennen oder separat übertragen. XFileZ Inc. behält sich das alleinige und ausschließliche Recht vor, seine Richtlinien und Preise in Bezug auf Updates, Upgrades und Verbesserungen festzulegen. Alle anderen Bedingungen dieser EULA gelten mit gleicher Kraft für Upgrades. 5. DEMO-/TRIAL-/SHAREWARE-VERSIONEN Wenn XFileZ Inc. die Software als "Demo/Trial/Shareware"-Version bezeichnet, verlängern sich die Lizenzrechte des Kunden gemäß dieser EULA ausschließlich um einen 30-tägigen Evaluierungszeitraum, in dem die Nutzung durch den Kunden ausschließlich darauf beschränkt ist, dem Kunden zu erlauben, zu bestimmen, ob er eine laufende Lizenz für die Software erwerben soll. Der Kunde kann eine angemessene Anzahl von Kopien der Demo-Version dieser Software, einschließlich Dokumentation, für den internen Vertrieb anfertigen, vorausgesetzt, dass solche Kopien unverändert und genau sind. Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt, für solche Kopien Gebühren zu erheben oder Spenden anzufordern; und von der Verbreitung von Demo-Versionen der Software an Dritte ohne vorherige schriftliche Genehmigung. Die nicht registrierte Nutzung der Software, einschließlich Dokumentation, über den 30-tägigen Evaluierungszeitraum hinaus verstößt gegen Bundesurheberrechte. Demoversionen werden streng nach "as is" bereitgestellt und Abschnitt 2(a) findet keine Anwendung. 6. ALLGEMEINE Diese EULA unterliegt den materiellen Gesetzen des Staates Michigan, Vereinigte Staaten von Amerika, und wird nach den materiellen Gesetzen des Staates Michigan, Vereinigte Staaten von Amerika, ohne Rücksicht auf die Wahl der Rechtsvorschriften ausgelegt. Sollte eine Bestimmung dieser EULA für nicht durchsetzbar befunden werden, so wird die Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen in keiner Weise dadurch beeinträchtigt oder beeinträchtigt. 7. U.S. GOVERNMENT RESTRICTED RECHTE Wenn der Kunde die Software einschließlich der Dokumentation im Auftrag der US-Regierung erwirbt, gelten die folgenden Bestimmungen. Die Software und Dokumentation sind "kommerzielle Gegenstände" im Sinne von 48 C.F.R. 2.101 (Okt. 1995), bestehend aus "commercial computer software" und "commercial computer software documentation" as used in 48 C.F.R. 12.212 (Sept. 1995) and 48 C.F.R. 227-7202 (June 1995). Die Verwendung, Vervielfältigung oder Offenlegung durch die US-Regierung unterliegt den Beschränkungen dieser Lizenz und 48 C.F.R. 52.227-19(c) (Juni 1987), 48 C.F.R. 1852.227-86(d) oder ähnlichen oder Nachfolgebestimmungen, soweit zutreffend.