OctoTools 5.0.0.35

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 1.00 MB
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Octotools ist eine Multifunktionssoftware, die GUI-basiertes Formulardesign mit automatisierter E-Distribution, PCL/PostScript-Druckerausgabe, PDF-Konvertierung und E-Mail in einem integrierten Low-Cost-Paket Zusammen mit der Unterstützung für ältere Ausgaben zielt OctoTools(tm) speziell auf die Automatisierung von: Formulardesign, elektronische Verteilung, Melden (Drilldown), Legacy-Erweiterung, und Ausgabedokumentverwaltung. Koppeln einer Front-End Graphical User Interface (GUI) mit einem benutzerfreundlichen Formular-Designer, sowie eine leistungsstarke PDF- und Print-Runtime-Engine ermöglicht diese neue Software , um die folgenden Funktionen zu erfüllen: * Eliminieren Sie vorgedruckte und mehrteilige Formulare * Automatisieren der Stapelverarbeitung und des Verteilens von Formularen und Berichten * Reduzieren Sie Druckkosten, Papierbedarf und damit verbundenen Overhead * Machen Sie Daten universell verfügbar elektronisch über Adobe-unterstützte PDF-Dateien * Verwenden Sie eine einzige Vorlage für den Druck und die PDF-Konvertierung, um eine genaue Übereinstimmung zu gewährleisten * Nahtlose Integration von E-Mail, Web-Posting und Archivierung in Berichtsdaten * Hinzufügen von Barcodes Windows-Druckertreiber werden verwendet, um auf jedem PostScript(tm), PCL-Druckern, digitale Kopierer und Drucker der Produktionsklasse, einschließlich Xerox Docutech(tm) und Docuprint(tm). Jedes Datenfeld oder jede Position innerhalb eines Textberichts kann interaktiv definiert als Variablen für automatisches Meldentumierung, Webzugriff, Datei-/Verzeichnispfadnamen, E-Mail-Adressierung und Befehlszeilenschaltereinstellungen. OctoTools kann die Ausgabe, Denk und Textausgabe von gleichzeitigen Remote-Quellen RPM Remote Print Manager(r) von Brooks Internet Software. OctoTools mit RPM bietet ein universelles Gateway, um Eingaben von fast jeder Computerplattform oder Umgebung. Die Windows-zentrierte Architektur eliminiert die Anforderung an aufdringliche und teure Software auf Host-Systemen und entlastet die rechenintensive Verarbeitung.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 5.0.0.35 veröffentlicht auf 2004-03-07

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    Endgültige Distributionsversion wird in Kürze verfügbar sein
    JBM Systems, Inc
    4 Bald Hill Lane
    Peabody, MA 01960
    Telefon 978-535-7676 Fax 781-623-6535
    www.jbmsystems.com [email protected]
    BETA-TEST-VEREINBARUNG

    Zwischen _____

    jbM Systems, Inc. ("JBM")

    Diese Beta-Testvereinbarung (diese "Vereinbarung"), datiert ab diesem ________ Tag von _____ wird von und zwischen JBM und Lizenznehmer (jeweils eine "Partei" und zusammen die "Parteien") gemacht.

    JETZT, THEREFORE, vereinbaren die Vertragsparteien unter Berücksichtigung der hierin festgelegten gegenseitigen Bündnisse und Vereinbarungen, die gesetzlich gebunden sein wollen, folgendes:

    1. Geltungsbereich. JBM stellt dem Lizenznehmer die Vorabversion von OctoTools, OctoDesigner und zugehörigen Medien und gedruckten Materialien zur Verfügung und kann dem Lizenznehmer Online- oder elektronische Dokumentation (zusammen die "Software") enthalten. Die Software wird zum gegenseitigen Nutzen der Parteien bei der Bewertung und dem Testen der Software-Fähigkeiten bereitgestellt.

    2. Zuschuss. JBM gewährt dem Lizenznehmer Zuschüsse, und der Lizenznehmer akzeptiert von JBM, zu den ausdrücklichen Bedingungen dieser Vereinbarung, einer lizenzfreien, nicht ausschließlichen, nicht unterlizenzierbaren, nicht unterlizenzierbaren, nicht übertragbaren, nicht übertragbaren, widerruflichen beschränkten Lizenz und dem Recht, an den Vorteilen des Betatests der Software teilzunehmen und diese zu erhalten, ausschließlich für die Nutzung und den Zweck der Prüfung und Bewertung der Anwendbarkeit, Nutzbarkeit, Leistung und Konstruktion der Software und um es dem Lizenznehmer zu ermöglichen, seine Bewertungs- und Berichtspflichten in Artikel 3 zu erfüllen.

    3. Beta-Test und Evaluierung. Der Lizenznehmer wird seine besten Anstrengungen unternehmen, um die Software insoweit zu testen, als die Software mit der Testumgebung des Lizenznehmers kompatibel ist, und der Lizenznehmer bestätigt, dass er zum Zeitpunkt dieses Betatests über die verfügbaren Ressourcen verfügt, um solche Tests durchzuführen. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Software nur in einer Testumgebung und nicht in einer Produktionskapazität zu verwenden und die Software nicht auf diese Weise zuzuweisen, zu übertragen oder anderweitig zu verwenden oder zu ermöglichen oder zu veranlassen. Der Lizenznehmer arbeitet mit JBM bei der Bewertung der Leistung der Software zusammen und zeichnet alle festgestellten oder Verbesserungsvorschläge sowie andere Informationen, die für die ordnungsgemäße Bewertung der Software relevant sind, auf und meldet diese Bewertung in vereinbarten Intervallen an JBM. Ungeachtet anderer Bestimmungen in dieser Vereinbarung hat JBM das Recht, Input und andere Ideen, Informationen, Erkenntnisse und Konzepte, die sich aus der Bewertung der Software durch den Lizenznehmer ergeben, ohne Einschränkung und ohne zusätzliche Entschädigung an den Lizenznehmer zu verwenden. Bewertung der Software ohne Einschränkung und ohne zusätzliche Entschädigung an den Lizenznehmer. "Input" bezeichnet alle Vorschläge, Kommentare, Rückmeldungen, Ideen, Bewertungen oder Know-how (in mündlicher, schriftlicher oder sonstiger Form), die vom Lizenznehmer an JBM im Zusammenhang mit der Software erstellt oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Die Eingabe ist das alleinige Eigentum von JBM, und soweit dies nicht der Fall ist, gewährt der Lizenznehmer JBM unter all seinen geistigen Eigentumsrechten und Eigentumsrechten die folgenden weltweiten, ausschließliche, unbefristete, unwiderrufliche, gebührenfreie, vollständig eingezahlte Rechte: (i) herstellung, zu verwenden, kopieren, zu modifizieren und abgeleitete Werke des Input zu erstellen, (ii) die oben genannten Rechte öffentlich zu machen oder anzuzeigen, zu importieren, zu übertragen, zu übertragen, zu verteilen, anzubieten, zu verkaufen, zu vermieten, zu verleasen oder zu verleihen und (iii) die oben genannten Rechte, einschließlich des Rechts, an Dritte weiterzulizenzieren oder dritten Zuführen, zu unterlizenzieren oder zu übertragen. Der Lizenznehmer garantiert, dass die Eingabe kein Urheberrecht, Geschäftsgeheimnis oder ein anderes Recht Dritter verletzt und dass der Lizenznehmer keine Kenntnis von Patenten oder ähnlichen Rechten Dritter hat und nicht mitgeteilt wurde, die durch die Eingabe verletzt werden könnten (einschließlich einer vom Lizenznehmer empfohlenen Implementierung).

    4. Haftungsausschluss und Haftungsbeschränkung. DIE PARTEIEN HIERMIT AGREE THAT THE SOFTWARE IS CURRENTLY IN A TESTING PHASE OF DEVELOPMENT, HAS NOT BEEN MADE AVAILABLE TO THE COMMERCIAL MARKETPLACE AND IS PROVIDED "AS IS." JBM AND ITS THIRD PARTY SUPPLIERS (IF ANY) MAKE NO WARRANTIES OF ANY KIND, INCLUDING ANY IMPLIED WARRANTY OF MERCHANTABILITY OR OF FITNESS FOR ANY PARTICULAR PURPOSE IN NO EVENT WILL JBM AND/OR ITS THIRD PARTY SUPPLIERS BE LIABLE TO LICENSEE FOR ANY DAMAGES, ARISING OUT OF OR RELATING TO THIS AGREEMENT, REGARDLESS OF THE FORM OF ACTION, WHETHER IN CONTRACT, EQUITY, NEGLIGENCE, INTENDED CONDUCT, TORT OR OTHERWISE, EVEN IF LICENSEE HAS BEEN ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGES.

    ALS VORABVERSIONSCODE FUNKTIONIERT DIE SOFTWARE MÖGLICHERWEISE NICHT ORDNUNGSGEMÄß UND KANN VOR DEM ERSTEN KOMMERZIELLEN VERSAND WESENTLICH GEÄNDERT ODER ZURÜCKGEZOGEN WERDEN. TEILE UND ANDERE DATEIEN, DIE MIT DER SOFTWARE ERSTELLT WURDEN, WERDEN NICHT FÜR DIE ARBEIT MIT ZUKÜNFTIGER PRODUKTIONSSOFTWARE ERSTELLT.

    5. Proprietäre Informationen. Die Software und die gemäß dieser Vereinbarung gemeldeten Daten und Erkenntnisse sind alleiniges Eigentum von JBM. Mit der Annahme der Software erkennt der Lizenznehmer an, dass die Software ein unveröffentlichtes Werk im Sinne der Urheberrechtsgesetze darstellt und dass die Software wertvolle vertrauliche Geschäfts- und Geschäftsgeheimnisinformationen von JBM und/oder seinen Drittanbietern verkörpert. Als solcher ist der Lizenznehmer während und nach dem Testen und Auswerten der Software an die Bestimmungen des Artikels 6 gebunden. Der Lizenznehmer hat kein Recht, kein Eigentum oder Interesse an oder ein Recht, die Software oder Teile davon zu nutzen, es sei denn, dies ist in dieser Vereinbarung oder in einem später ausgeführten Lizenzvertrag ausdrücklich festgelegt oder gestattet.

    6. Vertraulichkeit und Einschränkungen bei der Nutzung. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Software und alle anderen mit ihm gelieferten Materialien oder Informationen, die JBM im Rahmen dieser Vereinbarung oder einer anderen Lizenz an den Lizenznehmer weitergegeben hat, vertraulich zu behandeln und vertraulich zu behandeln, ohne dass dieSoftware und andere mit ihm gelieferte Materialien nicht in irgendeiner Weise an Dritte weitergegeben werden müssen. Der Lizenznehmer wird die Software und alle zugehörigen Dokumentationen und alle Informationen, Referenzmaterialien und andere Produkte, falls vorhanden, die sich aus der Nutzung dieser Software ergeben oder daraus erstellt ("Sonstige Softwares") intern nur innerhalb des eigenen Unternehmens zur Verfolgung seiner eigenen internen Geschäftsinteressen und wie in dieser Vereinbarung vereinbart, verwenden. Der Lizenznehmer kopiert (ganz oder teilweise nicht, es sei denn, dies ist für die Installation der Software und für erforderliche Sicherungszwecke erforderlich), Die Software, die Eingabe oder solche Materialien oder Informationen oder andere Softwares mit oder ohne Gegenleistung an Dritte zu übertragen, weiterzuverkaufen, weiterzuverkaufen, zu vermieten, zu vermieten, zu lizenzieren, zu verpfänden, zu verpfänden, zu verpfänden oder anderweitig zu übertragen, oder anderweitig zu übertragen, und wird ihre besten Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass keine unsachgemäße oder unbefugte Nutzung der Software erfolgt. Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Software von JBM nur zu Test- und Evaluierungszwecken bereitgestellt wird.

    Der Lizenznehmer wird die Software weder ganz noch teilweise ändern, zusammenführen, abgeleitete Werke erstellen, übersetzen, zurückentwickeln oder dekompilieren. keine Erstellung oder versuch, durch Reverse Engineering oder Demontage des Entwurfs, Algorithmen oder andere proprietäre Geschäftsgeheimnisse oder auf andere Weise die Quellcodeversion oder eine andere Version der Software zu erstellen. Der Lizenznehmer behält und vervielfältigen alle Urheberrechts- oder Eigentumshinweise in ihrer genauen Form auf allen Kopien der vom Lizenznehmer erstellten Software. Zwischen dem Lizenznehmer und JBM bleiben das Original und alle Kopien der Software alleiniges Eigentum von JBM und unterliegen den Bedingungen dieser Vereinbarung. JBM behält sich alle Rechte an der Software vor, die hiernicht ausdrücklich gewährt wird.

    Wenn der Lizenznehmer oder einer seiner Mitarbeiter gegen die Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung verstößt oder droht, hat JBM das Recht, zusätzlich zu den anderen Rechtsmitteln, die ihm zur Verfügung stehen könnten, unterlassungsschutzpflichtigen Rechtsbehelfen zu beantragen, die solche Handlungen oder Versuche begründen, wobei der Lizenznehmer anerkannt und vereinbart hat, dass geldpolitische Schäden nicht ausreichen, um JBM zu schützen.

    Auf schriftliche Anfrage von JBM oder nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Lizenznehmer, JBM unverzüglich alle Von JBM zur Verfügung gestellten Software und alle anderen von JBM zur Verfügung gestellten Materialien, die solche vertraulichen Informationen sowie alle Kopien davon enthalten, die vom Lizenznehmer, seinen Agenten und Mitarbeitern erstellt wurden, unverzüglich zurückzugeben oder diese Gegenstände zu vernichten und JBM eine schriftliche Bestätigung zu übermitteln, dass sie zerstört wurden.

    7. Begriff. Die hier angegebenen Beta-Bedingungen bleiben zwölf (12) Monate ab dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung (oben) in Kraft, es sei denn, dies wurde zuvor gekündigt, wie hierin ausdrücklich angegeben. Jede Vertragspartei kann diese Vereinbarung nach neunzig (90) Tagen schriftlicher Mitteilung an die andere Vertragspartei kündigen, außer im Falle eines Verstoßes gegen Artikel 6: Vertraulichkeit und Nutzungsbeschränkungen, in diesem Fall kann JBM diese Vereinbarung sofort kündigen. Alle Verpflichtungen in Bezug auf die Software erlöschen nach Ablauf oder Beendigung, mit Ausnahme der Verpflichtungen in Bezug auf die Vertraulichkeit, die fortgesetzt werden.

    8. Allgemein. Keine der Parteien wird ohne die schriftliche Zustimmung eines bevollmächtigten Vertreters der anderen Partei die Bedingungen dieser Vereinbarung an Dritte weitergeben, die Existenz der Vereinbarung öffentlich bekannt geben, Werbung machen oder werbung in Bezug auf diese Partei veröffentlichen oder Marken von JBM veröffentlichen. Der Ablauf oder die Beendigung dieser Vereinbarung befreien keine der Vertragsparteien von den Verpflichtungen in Artikel 6 dieser Vereinbarung.

    Die Software steht derzeit nicht zum Verkauf oder zur Lizenz, außer zu Beta-Testzwecken. Diese Betatest-Offenlegung ist weder ein Angebot zum Verkauf noch zur Lizenz, noch eine Aufforderung für Unternehmen. JBM behält sich das Recht vor, die hier ausgewertete Software nicht zu nutzen oder zu vermarkten. JBM übernimmt keine Garantie oder Garantie dafür, dass diese Software dem Lizenznehmer in Zukunft zur Verfügung gestellt wird, und der Lizenznehmer ist in keiner Weise verpflichtet, diese Software zu einem späteren Zeitpunkt zu erwerben oder zu lizenzieren.

    Der Lizenznehmer trägt alle Installations- und Betriebskosten, die dem Lizenznehmer und JBM ggf. bei der Durchführung des Betatests für die Software entstehen.

    Dieses Abkommen erstreckt sich auf die Rechtsnachfolger, gesetzlichen Vertreter und gültigen Abtretungsempfänger der Vertragsparteien und ist für sie verbindlich. Diese Vereinbarung und die hierin gewährten Lizenzen dürfen jedoch ohne vorherige schriftliche Zustimmung von JBM nicht vom Lizenznehmer (durch Gesetz oder auf andere Weise) übertragen, unterlizenziert oder anderweitig übertragen werden.

    Die Vertragsparteien stimmen hierin darin überein, dass die Bedingungen dieses Abkommens, sofern sie nicht ausschließlich hierin geändert werden, die vollständige und ausschließliche Erklärung ihrer Vereinbarung sind, die den Gegenstand dieser Vereinbarung respektiert, und dass diese Dokumente alle mündlichen oder schriftlichen Vorschläge unter Wahrung dieses Gegenstands ablösen. Diese Vereinbarung wird nur schriftlich geändert, sondern von den ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien ausgeführt. Diese Vereinbarung kann in einer bekeinen Tengegehalten, von denen jede als Original gilt, ausgeführt werden, die jedoch alle zusammen ein und dasselbe Instrument darstellen.

    Es wird keinen Export der Software ohne (i) die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von JBM und (ii) die erforderliche vorherige Genehmigung durch das US-Handelsministerium oder eine andere anwendbare Behörde einholen. Ablenkung entgegen US-Recht ist verboten.

    Diese Vereinbarung unterliegt den materiellen Gesetzen des Commonwealth of Massachusetts und wird entsprechend ausgelegt, ohne dass die Rechtsvorschriften der Rechtswahl in Kraft treten, die die Anwendung der Gesetze einer anderen Gerichtsbarkeit erfordern können.

    9. Verwendung stellt die Annahme dar. VERWENDUNG DER SOFTWARE STELLT DIE AKZEPTANZ DER LIZENZ UND DIESE BEDINGUNGEN UND BEDINGUNGEN UND EINE VEREINBARUNG ZU, VON IHNEN ZU WERDEN, OB ODER NICHT LIZENZE DIESE AUSSAGEN ODER EXECUTED DIESE VEREINBARUNG.

    IN WITNESS WHEREOF, die Vertragsparteien haben dazu geführt, dass dieses Abkommen von ihren ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern zu den hier in ihr genannten Zeitpunkt ausgeführt wurde.

    JBM Systems, Inc. Lizenznehmer

    Von: Von:

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    Datum: Datum:

Programmdetails