NetWrix AD Change Reporter SCOM Pack 1.017.0

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 191.51 KB
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Eine effektive Nachverfolgung und laufende Überprüfung von Active Directory-Änderungen ist für die Vermeidung von Sicherheitsverletzungen und Compliance-Problemen unerlässlich, da nicht autorisierte, unerwünschte und böswillige Änderungen in Active Directory Unternehmen Gefahr laufen können, die Kontrolle über die Sicherheit zu verlieren. NetWrix SCOM Management Pack for Active Directory Change Reporter ist eine Lösung, die alle an Active Directory vorgenommenen Änderungen erfasst und die Überwachungsdaten an Microsoft System Center Operations Manager weiterspeist, wodurch entsprechende Berichte und Warnungen generiert werden. Mit diesem SCOM Management Pack können Sie beispielsweise die Mitgliedschaft in Sicherheitsgruppen, die Delegierung von Rechten, ÄNDERUNGEN am AD-Schema, das Löschen von Organisationseinheiten und die Erstellung neuer Benutzer und Computer überwachen. Das SCOM Management Pack for Active Directory Change Reporter wird durch die AuditAssurance(TM)-Technologie unterstützt und optimiert die Active Directory-Überwachung und Die Einhaltung interner und externer Vorschriften, indem es eine vollautomatische Überwachung der Änderungen, die was, wann und wo in Active Directory geändert haben, ermöglicht. Der Preis für 150 Benutzer beträgt 1305 $. Bitte kontaktieren Sie netWrix Corporation unter www.netwrix.com um weitere Informationen zu erhalten.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.017.0 veröffentlicht auf 2012-09-01
    Hauptversion, für die Liste der Funktionen finden Sie auf der Produkt-Website
  • Version 1.0.0 veröffentlicht auf 2011-03-21

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

Software-Lizenzvertrag BITTE LESEN SIE DIESE SOFTWARE-LIZENZVEREINBARUNG SORGFÄLTIG DURCH. DURCH DAS HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN ODER VERWENDEN DER SOFTWARE ERKLÄREN SIE DIE ANNAHME DER BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG AN UND STIMMEN IHNEN ZU. WENN SIE DIESEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN NICHT ZUSTIMMEN, LADEN SIE DIE SOFTWARE NICHT HERUNTER, INSTALLIEREN ODER VERWENDEN SIE SIE NICHT. DIESE VEREINBARUNG IST NICHT SUPERSEDE JEDE ANDERE SCHRIFTLICHE VEREINBARUNG ZWISCHEN IHNEN UND NETWRIX, INC. Diese Vereinbarung (die "Vereinbarung") wird zwischen der NetWrix Corporation ("NetWrix") und Ihnen, dem Kunden ("Lizenznehmer") getroffen. Die Bedingungen dieser Vereinbarung sind von den Parteien als endgültiger Ausdruck ihrer Zustimmung in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung beabsichtigt und dürfen nicht durch Beweise für eine vorherige oder gleichzeitige Vereinbarung widerlegt werden, es sei denn, eine solche Vereinbarung wird von beiden Parteien unterzeichnet. In Ermangelung einer solchen Vereinbarung stellt diese Vereinbarung die vollständige und ausschließliche Erklärung der Geschäftsbedingungen dar, und es können keinerlei extrinsische Beweise in ein Gerichtsverfahren, das die Vereinbarung betreffen könnte, eingeführt werden. Diese Vereinbarung darf nur durch eine von beiden Parteien ausgeführte Schrift geändert werden. ABSCHNITT 1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN. Die Bestimmungen dieses Abschnitts 1 gelten für jede software, wie unten definiert. 1.1 Software. Für die Zwecke dieser Vereinbarung werden die gemäß dieser Vereinbarung heruntergeladenen und/oder installierten lizenzierten Computersoftwareprogramme und die dafür unterstützende Dokumentation als "Software" bezeichnet. 1.2 Einschränkungen. NetWrix behält sich alle rechte vor, stillschweigend oder anderweitig, die dem Lizenznehmer im Rahmen dieser Untertitel nicht ausdrücklich gewährt werden, und behält alle Rechte, Titel und Interessen an und an der Software. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass er keinerlei Recht hat, die Software oder einen Teil davon in irgendeiner Weise zu ändern. Der Lizenznehmer darf keine auf der Software oder einem Teil davon basierenden abgeleiteten Werke zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren, modifizieren, anpassen, vermieten, vermieten, verleihen oder abgeleitete Werke erstellen. Der Lizenznehmer darf die Software nicht als Managed Service Provider, Anwendungsdienstanbieter, in einer kommerziellen Zeitnutzungsvereinbarung oder in anderen Aktivitäten, die dazu bestimmt sind, direkt Umsatz zu generieren, verwenden. Der Lizenznehmer darf die hierunter lizenzierte Software nicht weiterverkaufen oder die Software verwenden, um Beratungs- oder Schulungsdienste für Dritte bereitzustellen. Der Lizenznehmer darf die Software ohne vorherige schriftliche Zustimmung von NetWrix nicht an Dritte zur Verwaltung der Umgebung des Lizenznehmers übertragen. 1.3 Exportrecht-Versicherungen. Der Lizenznehmer darf die Software oder Kopien, Teile oder Direktprodukte des Vorstehenden nicht exportieren oder wiederexportieren oder reexportieren oder weiterführen, unter Verstoß gegen Exportgesetze, Beschränkungen, nationale Sicherheitskontrollen oder Vorschriften der Vereinigten Staaten oder anderer anwendbarer ausländischer Agenturen oder Behörden. 1.4 Beschränkung von Rechtsmitteln und Schäden. IN NO EVENT WILL NETWRIX, ITS SUBSIDIARIES ODER ANY OF THE LICENSORS, DIRECTORS, OFFICERS, EMPLOYEES OR AFFILIATES OF ANY OF THE FOREGOING BE LIABLE TO LICENSEE UNDER ANY CONTRACT, NEGLIGENCE, STRICT LIABILITY OR OTHER LEGAL OR EQUITABLE THEORY FOR ANY CONSEQUENTIAL, INCIDENTAL, INDIRECT OR SPECIAL DAMAGES WHATSOEVER (INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, DAMAGES FOR LOSS OF BUSINESS PROFITS, BUSINESS INTERRUPTION, REGARDLESS OF THE BASIS OF THE CLAIM AND EVEN IF NETWRIX OR A NETWRIX REPRESENTATIVE HAS BEEN ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGE. NETWRIX'S CUMULATIVE LIABILITY FOR DAMAGES FOR ANY CAUSE WHATSOEVER, AND REGARDLESS OF THE FORM OF THE ACTION, WILL BE LIMITED TO NO GREATER THAN THE AMOUNT OF MONEY PAID TO NETWRIX FOR THE SOFTWARE (EXCLUDING APPLICABLE TAXES AND PAYMENT FEES) THAT CAUSED THE DAMAGES. KEINE AKTION KANN GEGEN NETWRIX LATER THAN ONE (1) MONAT VON DER Kündigung DIESER Vereinbarung GEBRACHT WERDEN. 1.5 Geheimhaltung. "Vertrauliche Informationen" bezeichnet die Vereinbarung, Software, Quellcode, Objektcode, Geschäftsgeheimnisse, Know-how und alle proprietären Tools, proprietären Kenntnisse oder proprietären Methoden, die von einer Partei (der "Offenlegenden Partei") an die andere Partei offengelegt werden (die "Empfangende Partei") und der Öffentlichkeit nicht allgemein zugänglich sind, auf die die empfangende Partei als Ergebnis dieser Vereinbarung Zugang oder Wissen erlangen kann. Die empfangende Partei achtet die vollständige Vertraulichkeit in Bezug auf die vertraulichen Informationen und unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen und unternimmt alle angemessenen Maßnahmen, um die vertraulichen Informationen vor jeglicher Verwendung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Offenlegung oder Verbreitung zu schützen, es sei denn, dies ist durch diese Vereinbarung ausdrücklich genehmigt. Die empfangende Partei hat die offenlegende Partei unverzüglich über jede bekannte unbefugte Nutzung oder Offenlegung der vertraulichen Informationen zu unterrichten und wird mit der offenlegenden Partei in allen Rechtsstreitigkeiten zusammenarbeiten, die von der offenlegenden Partei gegen Dritte zum Schutz ihrer Eigentumsrechte angestrengt werden. 1.6 Zuordnung. Der Lizenznehmer darf seine Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Genehmigung von NetWrix nicht abtreten oder übertragen, und eine angebliche Abtretung oder Übertragung ohne Zustimmung von NetWrix ist null und nichtig. 1.7 Unterlassungshilfe. Der Lizenznehmer erklärt sich hiermit ausdrücklich damit einverstanden, dass NetWrix zusätzlich zu allen anderen Rechten oder Rechtsmitteln, die NetWrix besitzt, Anspruch auf Unterlassung und andere angemessene Rechtsbehelfe hat, ohne eine Anleihe oder andere Sicherheiten aufstellen zu müssen, um eine wesentliche Verletzung oder fortgesetzte wesentliche Verletzung dieser Vereinbarung zu verhindern. 1.8 An die Regierung gelieferte Software. Die Software ist ein "kommerzielles Element" unter FAR 2.201. In Übereinstimmung mit FAR Abschnitt 12.212 und DFARS Abschnitt 227.7202 unterliegen jegliche Verwendung, Änderung, Reproduktion, Freigabe, Leistung, Anzeige, Offenlegung oder Verbreitung der Software oder Dokumentation durch die US-Regierung ausschließlich den Bedingungen dieser Vereinbarung und sind verboten, es sei denn, dies ist ausdrücklich in diesem Zustand gestattet. 1.9 Überleben. Die Abschnitte 1.2, 1.4, 1.5, 1.10, 1.12 und 3.4 bleiben aus irgendeinem Grund über die Kündigung dieser Vereinbarung hinaus. 1.10 Garantien. DIE LIMITED WARRANTIES AS DESCRIBED IN SECTION 2.2 AND SECTION 3.3 OF THIS AGREEMENT ARE THE ONLY WARRANTIES PROVIDED BY NETWRIX AND ITS LICENSORS, WHO EXPRESSLY DISCLAIM ALL OTHER WARRANTIES, EXPRESS OR IMPLIED, INCLUDING BUT NOT LIMITED TO IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY, TITLE, NON-INFRINGEMENT, AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE 1.11 Kündigung. Diese Vereinbarung oder eine hierzu gewährte Einzellizenz kann (a) im gegenseitigen Einvernehmen von NetWrix und Lizenznehmer, (b) vom Lizenznehmer nach dreißig (30) Tagen vor der schriftlichen Mitteilung an NetWrix und (c) von NetWrix gekündigt werden, wenn der Lizenznehmer oder sein Partner diese Vereinbarung nicht verletzt und diese Verletzung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der NetWrix-Mitteilung zu der angemessenen Zufriedenheit von NetWrix auskuriert. Nach Beendigung dieser Vereinbarung oder einer hierfür gewährten Lizenz wird der Lizenznehmer die Nutzung der entsprechenden Software unverzüglich einstellen und NetWrix innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Beendigung schriftlich bestätigen, dass der Lizenznehmer diese Software und alle Kopien davon zerstört oder an NetWrix zurückgegeben hat. Die Kündigung dieses Vertrags beschränkt keine der Parteien daran, Rechtsbehelfe zu ergreifen, die ihr zur Verfügung stehen, einschließlich Unterlassungsklagen, oder entbindet den Lizenznehmer von seiner Verpflichtung, alle Gebühren zu zahlen, die im Rahmen des Lizenznehmers angefallen sind oder vom Lizenznehmer zu zahlen sind. 1.12 Allgemein. Diese Vereinbarung wird nach den Gesetzen des UN-Übereinkommens über Verträge über den Verkauf internationaler Waren ausgelegt. Die Bedienung des Verfahrens kann in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht des Abkommens erfolgen. Auf die Erfüllung einer verpflichtung, die eine Partei im Rahmen dieser Verpflichtung verlangt, kann nur durch einen von der anderen Partei unterzeichneten schriftlichen Verzicht verzichtet werden, der nur in Bezug auf die darin beschriebene spezifische Verpflichtung wirksam ist. Wird eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht als rechtswidmend geltend gemacht, so wird diese Bestimmung im maximal zulässigen Umfang durchgesetzt; und die übrigen Bestimmungen dieses Abkommens bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam. ABSCHNITT 2. TESTBEWERTUNGSBEDINGUNGEN. Die Bestimmungen dieses Abschnitts 2 gelten für Software, die zur temporären und/oder Testnutzung heruntergeladen wurde. 2.1 Lizenz. Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung wird die Software lizenziert und von NetWrix nicht für einen Evaluierungszeitraum von sieben (20) Tagen ab dem Installationsdatum der Software ("Evaluierungszeitraum") an den Lizenznehmer verkauft. (A). Der Lizenznehmer darf die Software für seine eigene interne Evaluierung und für keinen anderen Zweck verwenden. (B). Die Möglichkeit des Lizenznehmers für eine kostenlose Evaluierung der Software ist auf einen Evaluierungszeitraum pro Version der Software beschränkt. (C). Für die Nutzung der Software durch den Lizenznehmer während des Evaluierungszeitraums fallen keine Gebühren an, jedoch ist der Lizenznehmer für alle anwendbaren Versandkosten oder Steuern verantwortlich, die im Rahmen dieser Vereinbarung anfallen können, sowie für alle Gebühren, die mit der Nutzung verbunden sein können, die über den hierin zulässigen Umfang hinausgeht. (D). Der Lizenznehmer erkennt an, dass er die Software mit der Absicht herunterlädt, eine unbefristete Lizenz zur Nutzung der Software zu erwerben, nachdem eine erfolgreiche Evaluierung dieser Software abgeschlossen wurde. NetWrix-Vertriebsmitarbeiter kann sich nach dem Download an den Lizenznehmer wenden, um den Erwerb einer unbefristeten Lizenz durch den Lizenznehmer zu besprechen. 2.2 "AS-IS" Garantie. NetWrix garantiert, dass es oder seine Lizenzgeber alle geistigen Eigentumsrechte an der Software und allen von NetWrix bereitgestellten schriftlichen Materialien, einschließlich, aber nicht beschränkt auf DasUrheberrecht, behalten und dass es das recht hat, dem Lizenznehmer die gemäß dieser Vereinbarung gewährte Lizenz zu gewähren. LICENSEE AND NETWRIX AGREE THAT THE SOFTWARE IS PROVIDED "AS IS" AND UNSUPPORTED, AND THAT NETWRIX MAKES NO WARRANTY AS TO THE SOFTWARE, EXPRESS OR IMPLIED, INCLUDING BUT NOT LIMITED TO THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY, TITLE, NON-INFRINGEMENT, AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. ABSCHNITT 3. "FULL" LIZENZBEDINGUNGEN UND BEDINGUNGEN. Die Bestimmungen dieses Abschnitts 3 gelten für Software, die ohne Zeitliche Begrenzung lizenziert ist. 3.1 LIZENZ. Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung und als Gegenleistung für die Zahlung der geltenden Lizenzgebühren gewährt NetWrix hiermit dem Lizenznehmer, und der Lizenznehmer akzeptiert von NetWrix ein unbefristetes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Software. Diese Lizenz besteht aus dem Recht des Lizenznehmers, die Software im Rahmen der erteilten Lizenz für den eigenen internen Geschäftsbetrieb des Lizenznehmers und in Übereinstimmung mit der zugehörigen Dokumentation zu installieren, zu verwenden, darauf zuzugreifen, zu laufen oder anderweitig mit dieser zu interagieren. Der Lizenznehmer kann auch eine angemessene Anzahl zusätzlicher Kopien der Software ausschließlich zu nicht produktiven Archivierungszwecken anfertigen, solange weder das Original und eine Kopie noch zwei Kopien derselben Lizenz gleichzeitig verwendet werden und solange jede Kopie alle Titel, Marken und Urheberrechte sowie Hinweise zu eingeschränkten Rechten wie im Original enthält. Nichts in dieser Vereinbarung berechtigt den Lizenznehmer, Quellcode für einen Teil der Software zu erhalten. 3.2 Wartung und sonstige Dienstleistungen. Während eines Wartungszeitraums und für die anfallenden Gebühren stellt NetWrix dem Lizenznehmer die in diesem Abschnitt 3.2 aufgeführten Wartungsdienste zur Verfügung. Der "Wartungszeitraum" ist ein Zeitraum von zwölf (12) Monaten. Die erste Wartungsperiode beginnt am Tag des Kaufs der Software und endet zwölf (12) Monate danach. Jeder Wartungszeitraum verlängert sich automatisch um weitere zwölf (12) Monate, es sei denn, die Verlängerung wurde durch schriftliche Mitteilung einer der Parteien mindestens sechzig (60) Tage vor dem ersten Tag der Verlängerung serviert. Wartungsgebühren sind vor der Verlängerung fällig. NetWrix stellt andere Dienstleistungen (außer Wartungsdienstleistungen) je nach Verfügbarkeit und unter den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschließlich Servicetarife, gemäß dem entsprechenden Bestelldokument zur Verfügung. Wartungsdienstleistungen bestehen aus folgenden: - NetWrix stellt dem Lizenznehmer neue Versionen und Versionen der Software zur Verfügung, einschließlich Softwarekorrekturen, Erweiterungen und Upgrades, wenn NetWrix sie im Rahmen von Wartungsdiensten für die Software generell kostenlos zur Verfügung stellt. - NetWrix reagiert auf unbegrenzte Mitteilungen des Lizenznehmers, die Softwarefehler melden, die NetWrix zuvor nicht gemeldet wurden. - NetWrix reagiert auf eine angemessene Anzahl von Mitteilungen des Lizenznehmers, die eine Konsultation zu den betrieblichen/technischen Aspekten der Software anfordern. - Der Lizenznehmer hat Zugriff auf die NetWrix Technical Support-Website unter: - Die Wartungsdienste von NetWrix sind über das Web oder per E-Mail verfügbar. NetWrix beantwortet Anfragen innerhalb von zwei (2) Werktagen nach Eingang der Anfrage. 3.3 Eingeschränkte Garantie. NetWrix garantiert, dass für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen ab dem Datum der Erstlieferung (i) die von NetWrix bereitgestellten Medien, sofern vorhanden, auf denen die Software aufgezeichnet wird, frei von Materialfehlern an Materialien und Verarbeitung bei normalem Gebrauch sind und (ii) der Betrieb der Software, wie von NetWrix bereitgestellt, im Wesentlichen der für die Software geltenden Dokumentation entspricht. DIE FOREGOING WARRANTIES SIND EXKLUSIV UND IN LIEU VON, UND NETWRIX HEREBY DISCLAIMS, ALLE ANDEREN WARRANTIEN, WHETHER EXPRESS ODER IMPLIED, INCLUDING BUT NOT LIMITED TO THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY, TITLE, NON-INFRINGEMENT, AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. Der Lizenznehmer muss NetWrix während des Garantiezeitraums und der ausschließlichen Abhilfemaßnahme des Lizenznehmers und der alleinigen Verpflichtung des Lizenznehmers, eine solche Garantieverletzung zu ersetzen, schriftlich jede Verletzung der vorstehenden Garantien melden und eine Problemumgehung für reproduzierbare Fehler, die eine Verletzung der Garantie verursachen, innerhalb einer angemessenen Frist unter Berücksichtigung der Schwere des Fehlers und seiner Auswirkungen auf den Lizenznehmer , oder, nach Wahl von NetWrix, die Lizenzgebühren für die nicht konforme Software nach Rückgabe dieser Software an NetWrix und Kündigung der entsprechenden Lizenz im Rahmen dieser Unterseite zurückzuerstatten. 3.4. Nutzungsüberprüfung. Auf Wunsch von NetWrix, jedoch nicht häufiger als jährlich, stellt der Lizenznehmer NetWrix ein Dokument zur Verfügung, das vom autorisierten Vertreter des Lizenznehmers unterzeichnet wurde, um die Nutzung der Software durch den Lizenznehmer zu überprüfen. Der Lizenznehmer gestattet NetWrix, die Bereitstellung und Nutzung der Software durch den Lizenznehmer auf Kosten von NetWrix zu überprüfen. Alle Überprüfungen sind mindestens 15 Tage im Voraus zu planen, müssen während der normalen Geschäftszeiten in den Einrichtungen des Lizenznehmers durchgeführt werden und dürfen die Geschäftstätigkeit des Lizenznehmers nicht unangemessen beeinträchtigen. Wenn sich herausstellt, dass die Nutzung der Software durch den Lizenznehmer größer ist als vertraglich vereinbart, werden dem Lizenznehmer die zusätzlichen Lizenzen oder Lizenz-Upgrades in Rechnung gestellt (basierend auf den entsprechenden Maßeinheiten, z. B. Servern, Server-Tiers oder -Benutzern) und die unbezahlten Lizenzgebühren sind gemäß dieser Vereinbarung zu zahlen. Wenn die unbezahlten Gebühren 5 % der lizenzpflichtigen Gebühren für die betreffende Software übersteigen, trägt der Lizenznehmer auch die angemessenen Kosten von NetWrix für die Durchführung der Prüfung.