NetBalancer 8.8.1

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 4.16 MB
‎Benutzerbewertung: 4.5/5 - ‎13 ‎Stimmen

Durchsuchen und machen Sie jede Internet-Aktivität bequem, auch wenn Ihr Download-Manager oder Torrent-Client riesige Dateien aus dem Internet herunterlädt - senken Sie einfach ihre Netzwerkpriorität mit NetBalancer. NetBalancer ist ein Internet-Verkehrskontroll- und -überwachungstool, das für Windows XP/2003/Vista/7/8 x86 und x64 entwickelt wurde. Sie können NetBalancer verwenden, um die Priorität für die Download-/Upload-Übertragungsrate für alle Anwendungen festzulegen und deren Internetverkehr zu überwachen. Anwendungen mit einer höheren Netzwerkpriorität erhalten mehr Datenverkehrsbandbreite als Anwendungen mit einer niedrigeren. Der Hauptunterschied zwischen NetBalancer und anderer Traffic-Shaping-Software besteht darin, dass NetBalancer mit Prioritäten arbeitet, sodass Anwendungen mit niedriger Priorität nicht eingeschränkt werden, wenn andere Anwendungen mit hoher Priorität kein Netzwerk verwenden.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 8.8.1 veröffentlicht auf 2015-08-04
    - Kompatibilität mit Windows 10 hinzugefügt; - Behobene Fehler;
  • Version 1.0.0 veröffentlicht auf 2009-01-08
    - Alle geplanten Funktionen hinzugefügt; - Alle bekannten Fehler behoben

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

NETBALANCER SOFTWARE LIZENZ ("Lizenz") Im Folgenden wird die vollständige Lizenz in Bezug auf die Nutzung der NetBalancer Software dargelegt. WICHTIGER HINWEIS: Bitte lesen Sie diese Lizenz sorgfältig durch. VON DOWNLOADING, INSTALLING AND/OR USING THE SOFTWARE, OR CLICKING "I ACCEPT" WHEN PROMPTED, YOU ACCEPT ALL OF THE TERMS AND CONDITIONS OF THIS LICENSE. DIESE LIZENZ IST EINE LEGALE BINDUNGSVEREINBARUNG ZWISCHEN IHNEN UND SERIOUSBIT SOFTWARE LIMITED. WENN SIE DIESE LIZENZ IM NAMEN EINER ANDEREN PERSON ODER JURISTISCHEN PERSON AKZEPTIEREN, VERSICHERN UND GARANTIEREN SIE, DASS SIE DIE VOLLE RECHTLICHE BEFUGNIS HABEN, DIESE PERSON ODER JURISTISCHE PERSON IM NAMEN DIESER LIZENZ ZU AKZEPTIEREN UND AN DIESE LIZENZ ZU BINDEN. WENN SIE NICHT MIT ALLEN BEDINGUNGEN DIESER LIZENZ EINVERSTANDEN SIND, DÜRFEN SIE DIE SOFTWARE NICHT HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN ODER VERWENDEN. Sie sollten eine Kopie dieser Lizenz ausdrucken und für Ihre zukünftige Referenz aufbewahren. 1. Definitionen 1.1 In dieser Lizenz haben die folgenden Begriffe folgende Bedeutungen: "Rechte an geistigem Eigentum" sind Patente, eingetragene Geschmacksmuster, eingetragene Handels- und Dienstleistungsmarken, eingetragene Urheberrechte und Änderungen und Änderungen an und Anmeldungen für eines der vorstehenden und das Recht, Schutz für solche eingetragenen Rechte überall auf der Welt zu beantragen, sowie Erfindungen, Entdeckungen, Urheberrechte, Datenbankrechte, nicht eingetragene Marken oder Dienstleistungsmarken, Markennamen oder Know-how sowie ähnliche oder gleichwertige Rechte, die nach den Gesetzen eines Landes eingetragen e.v. gelten oder gewährt werden. "Lizenz" bezeichnet die in diesem Software-Lizenzvertrag festgelegten Bedingungen. "Lizenznehmer" bezeichnet (a) die Person, die die Software auf einem Computer für den persönlichen Gebrauch installiert; oder (b) wenn die Software im Auftrag eines Arbeitgebers, einer anderen Person oder Einrichtung, des Arbeitgebers, einer anderen Person oder Organisation, in deren Namen die Software installiert wurde, auf einem Computer installiert ist. "Lizenzgeber" bedeutet SeriousBit/II Dana Sologub, ein in der Republik Moldau eingetragenes Unternehmen mit der Firmennummer 1007600046468. "Software" bezeichnet die Version der Dateien des Softwareprodukts des Lizenzgebers, bekannt als "NetBalancer", die zum Zeitpunkt der Akzeptiertheit der Bedingungen dieser Lizenz und aller zugehörigen Handbücher, Hilfedateien oder anderer Dokumentation aktuell ist. 2. Interpretation 2.1 In dieser Lizenz: (a) "install", "installing", "installation" oder "installed" in Verbindung mit der Software umfasst das Herunterladen der Software vom Remote-Server des Lizenzgebers oder eines Drittanbieters; b) "includes" oder "including" werden als Beispiel behandelt und beschränken die allgemeine Anwendbarkeit vorhergehender Wörter nicht. (c) die Überschriften zu den Klauseln dieser Lizenz nur aus Gründen der Bequemlichkeit sind und ihre Konstruktion oder Auslegung nicht beeinträchtigen. 3. Annahme der Lizenz 3.1 Der Lizenznehmer akzeptiert die Bedingungen dieser Lizenz, indem er die Software auf einen beliebigen Computer herunterlädt, installiert und/oder nutzt oder auf die Schaltfläche "I Accept" klickt. 4. Lizenz 4.1 Unter Berücksichtigung der gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dieser Lizenz und vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Klausel 4 gewährt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer für die Dauer dieser Lizenz eine beschränkte, persönliche, nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Lizenz: (a) die Software für persönliche oder interne Geschäftszwecke des Lizenznehmers auf einem Computer zu verwenden, der dem Lizenznehmer oder seinem Arbeitgeber oder seiner Organisation gehört, die dem Lizenznehmer gehört, vermietet und/oder kontrolliert wird; (b) eine Kopie der Software in maschinenlesbarer Form für normale Betriebssicherheit und Sicherungszwecke zu erstellen. Diese Lizenz gilt für diese Kopie, da sie für die originale Kopie der vom Lizenznehmer installierten Software gilt. Diese Kopie und die Medien, auf denen siedie Originalkopie der vom Lizenznehmer installierten Software. Diese Kopie und die Medien, auf denen sie gespeichert ist, sind Eigentum des Lizenzgebers, und der Lizenznehmer stellt sicher, dass diese Kopie die in Ziffer 5.2 beschriebenen Eigentumshinweise des Lizenzgebers trägt. 4.2 Außer in dieser Lizenz hat der Lizenznehmer kein Recht, den Quellcode der Software ganz oder teilweise zu dekompilieren, zu kopieren, zu veröffentlichen, anzuzeigen, zu modifizieren, zu übersetzen, die Software oder jede Änderung, Anpassung oder Kopie der Software oder eines Teils davon zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder zu zerlegen, zu veröffentlichen, zu veröffentlichen, anzuzeigen, zu modifizieren, zu übersetzen, die Software oder eine Kopie der Software oder eines Teils davon zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder zu zerlegen oder zu zerlegen, zu demontieren oder zu zerlegen, den Quellcode der Software ganz oder teilweise zu dekompilieren, zu demontieren oder zu zerlegen, es sei denn, dies ist nach zwingendem Recht trotz vertraglicher Verbote zulässig. 4.3 Der Lizenznehmer darf die Software ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers nicht vermieten, vermieten, unterlizenzieren, verkaufen, abtreten oder anderweitig an andere Personen übertragen oder anderen Personen gestatten, die Software zu nutzen. 4.4 Der Lizenznehmer wird die Software nicht verwenden: a) ein Produkt herzustellen oder zu vertreiben, das der Software im Wesentlichen ähnlich oder mit ihr konkurrenzfähig ist; (b) in einer Weise, die geltende Gesetze oder Vorschriften verletzt oder nicht einhält; c) für einen Zweck oder in einer Weise, die die Rechte des geistigen Eigentums Dritter verletzt; d) in allen kritischen Gesundheitssystemen oder anderen Systemen, deren Ausfall Personenschäden oder Tod verursachen oder dazu beitragen könnte; (e) in einer Art und Weise, die sonst durch diese Lizenz nicht zulässig ist. 4.5 Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, unter dieser Lizenz eine Hardcopy-Dokumentation, technischen Support, telefonische Unterstützung, Erweiterungen, neue Versionen oder Updates der Software unter dieser Lizenz ("support") zu erhalten. Der Lizenzgeber kann diese Unterstützung von Zeit zu Zeit über seine Website bereitstellen, ist dazu jedoch nicht verpflichtet, und diese Unterstützung wird nach eigenem Ermessen und in Übereinstimmung mit den vom Lizenzgeber festgelegten gesonderten Bedingungen bereitgestellt. 5. Eigentum an Rechten des geistigen Eigentums 5.1 Der Lizenznehmer erkennt an, dass: (a) alle Rechte an geistigem Eigentum an oder in Bezug auf die Software sind und bleiben ausschließliches Eigentum des Lizenzgebers; (b) Außer wie im Rahmen dieser Lizenz ausdrücklich gewährt, hat der Lizenznehmer keine Rechte an der Software. 5.2 Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass er keine Marken, Copyright-Hinweise oder ähnliche proprietäre Geräte, einschließlich elektronischer Wasserzeichen oder anderer Kennungen, entfernen oder ändern darf, die in die Software oder eine Kopie der Software aufgenommen werden können. 6. Vertraulichkeit 6.1 Struktur, Organisation und Quellcode der Software sind die wertvollen Geschäftsgeheimnisse und proprietären vertraulichen Informationen des Lizenzgebers und seiner Lizenzgeber. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, keine vertraulichen Informationen in der Software bereitzustellen oder offenzulegen oder von ihr an Dritte weiterzuleiten. 6.2 Die Bestimmungen von Ziffer 6.1 gelten nicht, soweit: (a) diese Informationen im Besitz des Lizenznehmers sind frei von beschränkungen, dass seine Verwendung oder Offenlegung für die Zwecke dieser Lizenz anders als vom Lizenzgeber erlangt wurde; (b) der Lizenznehmer nachweisen kann, dass diese Informationen gemeinfrei sind (außer als Folge einer unbefugten Offenlegung); Oder (c) diese Informationen müssen vom Lizenznehmer aufgrund einer gesetzlichen oder regulatorischen Verpflichtung oder gerichtlichen Anordnung offengelegt werden. 6.3 Informationen, auf die Klausel 6.2 Anwendung findet, werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, der Lizenznehmer hat a), soweit praktikabel, fünf (5) Arbeitstage schriftliche Mitteilung an den Lizenzgeber über diese vorgeschlagene Offenlegung; b) Mit dem Lizenzgeber konsultiert werden; Und c) mit dem Lizenzgeber den Inhalt der Offenlegung vereinbart haben, vorausgesetzt, dass der Lizenzgeber die Offenlegung nicht in einer Weise beschränkt, die den Lizenznehmer daran hindert, einer gesetzlichen oder regulatorischen Verpflichtung oder gerichtlichen Anordnung nachzukommen. 7. Haftungsausschluss 7.1 Die Software wird dem Lizenznehmer auf "AS IS" Basis und ohne Zusicherung, Garantie oder Garantie jeglicher Art in Bezug auf Funktionalität, Qualität, Leistung, Eignung oder Eignung für den Zweck zur Verfügung gestellt. Sofern nicht ausdrücklich in dieser Lizenz angegeben, schließt der Lizenzgeber hiermit alle ausdrücklichen und stillschweigenden Bedingungen, Bedingungen, Gewährleistungen und Zusicherungen (einschließlich aller stillschweigenden Bedingungen, dass die Software die Anforderungen des Lizenznehmers erfüllt oder dass ihr Betrieb ununterbrochen oder fehlerfrei ist) im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang aus. Sofern nicht ausdrücklich in dieser Lizenz angegeben, übernimmt der Lizenznehmer das gesamte Risiko hinsichtlich der Qualität und Leistung der Software und falls sich die Software als defekt erweisen sollte, übernimmt der Lizenznehmer die gesamten Kosten aller notwendigen Wartungs-, Reparatur- und/oder Korrekturkosten. 8. Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss 8.1 Haftung des Lizenzgebers für: a) Körperverletzung oder Tod aufgrund der Fahrlässigkeit des Lizenzgebers; b) betrügerische Falschdarstellung; c) gemäß Teil I des Verbraucherschutzgesetzes von 1987; Oder d) für alle anderen Fragen, für die eine Haftung nicht gesetzlich ausgeschlossen werden kann, ist durch diese Lizenz nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt, auch wenn eine andere Laufzeit dieser Lizenz andernfalls darauf hindeutet, dass dies der Fall sein könnte. 8.2 Vorbehaltlich der Klausel 8.1 haftet der Lizenzgeber nicht unter oder in Bezug auf diese Lizenz (ob vertraglich, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder auf andere Weise) für: a) Entgangenseinbußen; b) Umsatzeinbußen; c) Einnahmeverluste; d) Verlust des Geschäfts- oder Firmenwerts oder des Guten Rufs; e) Verlust von Software oder Daten; (f) Verlust der Nutzung von Hard-, Software- oder Datendaten; g) verschwendete Management- oder sonstige Personalzeit; h) indirekter, besonderer oder Folgeverlust; auch wenn der Lizenzgeber im Voraus über die Möglichkeit eines solchen Verlustes oder Schadens informiert wurde. 8.3 Vorbehaltlich der Klauseln 8.1 und 8.2 ist die maximale Gesamthaftung des Lizenzgebers gemäß oder im Zusammenhang mit dieser Lizenz (unabhängig davon, ob die Haftung in Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder auf andere Weise entsteht) auf 500 begrenzt. 9. Lizenznehmer Entschädigung 9.1 Der Lizenznehmer stellt den Lizenzgeber von Verlusten oder Schäden frei, die dem Lizenzgeber infolge eines Anspruchs dritter Dritter aus oder im Zusammenhang mit einer Verletzung der Klauseln 4.4(b) bis (e) durch den Lizenznehmer entstehen. 9.2 In Bezug auf die Entschädigung nach Ziffer 9.1: (a) der Lizenzgeber alle angemessenen Anstrengungen unternimmt, um dem Lizenznehmer mitzuteilen, sobald der Lizenzgeber kenntnisvoll von einem Anspruch wird, und dem Lizenznehmer so viele Informationen wie der Lizenzgeber in Bezug auf ihn zu geben; (b) der Lizenzgeber darf keine Zulassungen in Bezug auf den Anspruch vornehmen, ohne seine angemessenen Anstrengungen zu unternehmen, um zuerst die Erlaubnis des Lizenznehmers einzuholen; Und (c) Wenn der Lizenzgeber den Lizenznehmer dazu auffordert, hat der Lizenznehmer den Lizenzgeber die Bearbeitung der Forderung im Namen des Lizenznehmers zu überlassen. 10. Laufzeit und Kündigung 10.1 Diese Lizenz beginnt mit der Annahme der Bedingungen durch den Lizenznehmer durch das Herunterladen, Die Installation oder die Nutzung der Software oder durch das Anklicken des "I Accept" Buttons und wird bis zur Beendigung gemäß seinen Bedingungen fortgesetzt. 10.2 Die Rechte des Lizenznehmers im Rahmen dieser Lizenz erlöschen automatisch, wenn der Lizenznehmer einer Bestimmung dieser Lizenz nicht nachkommt oder wenn der Lizenznehmer die Software deinstalliert oder zerstört. 10.3 Der Lizenzgeber kann diese Lizenz sofort kündigen, wenn er vernünftigerweise vermutet, dass der Lizenznehmer die Software in einer Weise verwendet, die die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzt. 10.4 Bei Beendigung dieser Lizenz aus irgendeinem Grund muss der Lizenznehmer die Software deinstallieren und alle Kopien der Software, einschließlich aller Komponenten davon, in der Macht, im Besitz oder unter der Kontrolle des Lizenznehmers vernichten. 10.5 Die Kündigung dieser Lizenz aus welchem Grund auch immer, berührt nicht die Rechte, Pflichten und Verbindlichkeiten einer der Parteien, die vor der Kündigung anfallen. 10.6 Die Bestimmungen der Klauseln 5, 6, 7, 8, 9, 10 und 11 bleiben über die Kündigung dieser Lizenz hinaus bestehen. 11. Geltendes Recht und Gerichtsbarkeit 11.1 Diese Lizenz unterliegt den Gesetzen Englands und wird entsprechend ausgelegt. Beide Parteien unterwerfen sich der ausschließlichen Zuständigkeit der englischen Gerichte in Bezug auf alle Streitigkeiten in Bezug auf diese Lizenz, aber der Lizenzgeber ist auch berechtigt, bei jedem Gericht weltweit Unterlassungs- und andere Rechtsbehelfe zu beantragen, um seine vertraulichen Informationen und Rechte an geistigem Eigentum zu schützen oder durchzusetzen. 12. Einhaltung des anwendbaren Rechts 12.1 Der Lizenznehmer erkennt an und stimmt zu, dass der Lizenznehmer ungeachtet der Tatsache, dass das englische Recht diese Lizenz gemäß Ziffer 11.1 regelt, zusätzlichen Gesetzen oder Vorschriften in anderen Rechtsordnungen in Bezug auf die Nutzung der Software durch den Lizenznehmer unterliegen kann. Der Lizenznehmer wird alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften in allen anwendbaren Ländern einhalten, die für die Software gelten, einschließlich aller anwendbaren Exportgesetze oder -vorschriften. 13. Severability 13.1 Wenn eine Klausel oder ein Teil der Lizenz von einem Gericht, einer Stelle oder einer zuständigen Behörde für illegal, ungültig oder nicht durchsetzbar befunden wird, wird diese Bestimmung, soweit erforderlich, von der Lizenz getrennt und unwirksam sein, ohne, soweit möglich, eine andere Klausel oder einen Teil der Lizenz zu ändern, und dies berührt keine anderen Bestimmungen der Lizenz, die in vollem Umfang in Kraft bleiben. 14. Kein Verzicht 14.1 Kein Versäumnis oder eine Verzögerung durch eine Partei, ein Recht, eine Befugnis oder einen Rechtsbehelf auszuüben, wird als Verzicht darauf wirken, noch schließt eine teilweise Ausübung derselben oder eines anderen Rechts, einer Befugnis oder eines Rechtsbehelfs eine weitere Ausübung dieser oder eines anderen Rechts, einer Befugnis oder eines Rechtsbehelfs aus. 15. Keine Rechte Dritter 15.1 Die Parteien dieser Lizenz beabsichtigen nicht, dass eine ihrer Bedingungen aufgrund der Verträge (Rechte icense beabsichtigt nicht, dass eine ihrer Bedingungen durch den Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 durch eine Person, die nicht daran beteiligt ist, durchsetzbar ist, und alle Rechte aufgrund des Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 sind hiermit ausgeschlossen. 16. Vollständige Vereinbarung 16.1 Diese Lizenz enthält alle Bedingungen, die die Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Lizenz vereinbart haben, und ersetzt alle vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen, Zusicherungen (außer bei betrügerischer Falschdarstellung, Betrug oder Verschleierung) oder Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf diesen Gegenstand.