NCD Device Development Lib 1.0

Lizenz: kostenlos ‎Dateigröße: 435.24 KB
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NCD Devices Development Lib liefern leistungsstarken ActiveX für alle NCD-Geräte. NCD-Relais-Controller ermöglichen computergesteuertes Umschalten vom seriellen RS232-Anschluss eines Mikrocontrollers oder Computers. NCD-Video-Switcher ermöglichen computergesteuertes Multiplexing von Audio- oder Vide-Signalen vom seriellen RS232-Anschluss Ihres Computers.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.0 veröffentlicht auf 2004-10-20

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    Diese Lizenzvereinbarung (die "AGREEMENT") wird zwischen NATIONAL CONTROL DEVICES mit Ihrem Hauptgeschäftsort in Postfach 455 Osceola, MO 64776, und der Person, die die Software installiert ("LICENSEE"), geschlossen und ist zum Zeitpunkt der Installation wirksam (das "EFFECTIVE DATE"). NATIONAL CONTROL DEVICES ist Inhaber eines bestimmten Rechts, Titels und Interesses an dem Computerprogramm mit dem Titel NATIONAL CONTROL DEVICES und zugehörige reine Dokumentation (das "SOFTWARE PRODUKT"). LICENSEE möchte eine nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung des SOFTWAREPRODUKTS gemäß den Bedingungen der VEREINBARUNG erhalten und NATIONAL CONTROL DEVICES. NATIONAL CONTROL DEVICES und LICENSEE unter Berücksichtigung der oben genannten vereinbaren wie folgt:

    1. NATIONAL CONTROL DEVICES gewährt DER LIZENZnehmer hiermit nicht ausschließliche Rechte zur Nutzung des SOFTWAREPRODUKTS ab dem Datum des Inkrafttretens ohne jegliches Recht, das SOFTWAREPRODUKT gemäß den Bedingungen der VEREINBARUNG weiterzuverbreiten. NATIONAL CONTROL DEVICES behält sich alle Eigentumsrechte am SOFTWAREPRODUKT vor, einschließlich Patent-, Urheberrechts- und Lizenzrechte. Es werden keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Rechte für andere als in dieser VEREINBARUNG angegebene Verwendung übertragen.

    2. LICENSEE verpflichtet sich, das SOFTWAREPRODUKT nicht zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder zu vertreiben, es sei denn und nur in dem Umfang, in dem eine solche Tätigkeit ungeachtet dieser Einschränkung ausdrücklich nach geltendem Recht zulässig ist.

    3. NATIONALE KONTROLLGERÄTE LEHNT AUSDRÜCKLICH JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DAS SOFTWAREPRODUKT AB. DAS SOFTWAREPRODUKT UND JEDE VERWANDTE DOKUMENTATION IST PROVIDED "AS IS" OHNE GARANTIE ODER BEDINGUNG EINES KIND, ENTWEDER EXPRESS ODER IMPLIED, INCLUDING, OHNE LIMITATION, DIE IMPLIED WARRANTIES ODER BEDINGUNGEN DER MERCHANTABILITY, FITNESS FÜR EINE PARTICULAR PURPOSE, ODER NONINFRINGEMENT. DAS ENTIRE RISK ARISING OUT OF USE ODER PERFORMANCE OF THE SOFTWARE PRODUCT REMAINS WITH THE LICENSEE.

    4. IN NO EVENT SHALL NATIONAL CONTROL DEVICES, ITS TRUSTEES, DIRECTORS, OFFICERS, EMPLOYEES, AGENTS, ASSOCIATES OR ITS SUPPLIERS BE LIABLE FOR ANY INCIDENTAL OR CONSEQUENTIAL DAMAGES OF ANY KIND, INCLUDING, WITHOUT LIMITATION, DAMAGES FOR LOSS OF BUSINESS PROFITS, BUSINESS INTERRUPTION, LOSS OF BUSINESS INFORMATION, OR ANY OTHER PECUNIARY LOSS ARISING OUT OF THE USE

    (5) Diese VEREINBARUNG wird in Übereinstimmung mit den Gesetzen Chinas ausgelegt, geregelt, ausgelegt und angewendet.

    6. Die Laufzeit der VEREINBARUNG beträgt ein Jahr (der "Term"). Am Ende der Laufzeit wird die VEREINBARUNG automatisch unter den gleichen Bedingungen verlängert, es sei denn, NATIONAL CONTROL DEVICES weist auf etwas anderes hin. NATIONAL CONTROL DEVICES hat das Recht, diese VEREINBARUNG aus beliebigem Grund mit sofortiger Wirkung per Post, elektronisch oder durch Veröffentlichung auf unserer Website an LICENSEE zu kündigen. Nach Beendigung aus irgendeinem Grund verpflichtet sich LICENSEE, das Original und alle Kopien, einschließlich Teilkopien des SOFTWAREPRODUKTS, zu vernichten.

    7. Die Parteien vereinbaren, dass diese VEREINBARUNG die gesamte VEREINBARUNG ist und keiner Änderung oder Änderung unterliegt, außer schriftlich durch beide Parteien.

Programmdetails