N-able PWDManager 1.0

Lizenz: kostenlos ‎Dateigröße: 5.97 MB
‎Benutzerbewertung: 2.3/5 - ‎8 ‎Stimmen

Der N-fähige PWDManager ist mit einem Wert von 249 US-Dollar für Administratoren in der Lage, alle Kontokennwörter von einer zentralen Konsole aus zu verwalten. Verwenden Sie diese kostenlose Software, um Kontokennwörter nach Domains, Servern und Workstations zu melden, zu bearbeiten und festzulegen – alles aus der Ferne, schnell und einfach. Führen Sie praktisch jede Kennwortverwaltungsaufgabe von dieser zentralen Schnittstelle aus aus. Funktionen: Durchsuchen Sie Ihr gesamtes Netzwerk und finden Sie alle Kennworteigenschaften, die bestimmte Kriterien erfüllen Verarbeiten aller ausgewählten Konten auf Servern, Workstations oder Domänen gleichzeitig Ausführen aller Kennwortverwaltungsfunktionen, ohne dass Agenten- oder Clientsoftware auf Computern installiert werden muss Funktionen: Mit PWDManager können Sie mehrere Konten, Domänen- oder lokale Systeme auswählen und Kontokennwörter und deren Eigenschaften mit einem Vorgang ändern, bearbeiten, melden oder festlegen. Verwalten, melden oder legen Sie Kennwörter oder Eigenschaften für Domänen- oder Computerkonten remote fest. Arbeiten mit allen oder einer Teilmenge von Konten Festlegen oder Nichtauswahl des Benutzers muss das Kennwort bei der nächsten Anmeldung ändern, das Benutzerkennwort läuft nie ab und der Benutzer kann das Kennwort nicht ändern. Aktivieren oder Deaktivieren von Benutzerkonten Melden von Kennworteigenschaften für alle oder ausgewählte Benutzer in einem Vorgang Melden gesperrter Konten, deaktivierter Konten, Konten, die nie ablaufen, Konten, die Kennwörter bei der nächsten Anmeldung ändern müssen, und Konten, die Kennwörter nicht ändern können Exportieren von Listen von Kennworteigenschaften für die Verwendung bei der Berichterstellung und Fehlerbehebung Vorteile: Mit diesem praktischen Tool können Sie die reinen Kosten für verschwendete Admin-Stunden reduzieren, die für die umfassende Windows-Kennwortverwaltung aufgewendet werden. Geben Sie außerdem Zeit für Die Verwaltung frei, um an strategischeren IT-Aufgaben zu arbeiten. Freie Software, N-fähige PWDManager, Verwalten Sie alle Konto-Passwörter bilden einen zentralen Ort!

VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.0 veröffentlicht auf 2010-05-09
    Neue Freeware-Version

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

N-able Technologies SOFTWARE LICENSE AGREEMENT WICHTIGER HINWEIS LESEN SIE VOR DER INSTALLATION UND VERWENDUNG DER SOFTWARE Die folgende SOFTWARE LICENSE AGREEMENT ("Vereinbarung") stellt eine verbindliche und durchsetzbare Lizenz zwischen dem Lizenznehmer der Software ("Lizenznehmer") und N-fähig Technologien ("N-fähig"). Der Lizenznehmer gibt an, dass er die Bedingungen dieser Lizenz bei der Installation uneingeschränkt akzeptiert der Software. Aus diesem Grund ist die Lizenz für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Überprüfung durch den Lizenznehmer unten aufgeführt. Wenn der Lizenznehmer eine unabhängige professionelle Beratung in Bezug auf diese Lizenz Der Lizenznehmer muss dies VOR DER INSTALLATION DER SOFTWARE tun. Wenn der Lizenznehmer nicht an diese Vereinbarung gebunden sein möchte, SOLLTE DIE SOFTWARE NICHT INSTALLIEREN. DESTROY ALLE COPIES DER SOFTWARE und/oder LÖSCHEN SIE VON ALLEN COMPUTERSYSTEMEN ALLE KOPIEN DER SOFTWARE. SOFTWAREDEFINITION Der Begriff "Software" bezeichnet alle Computerprogramme und Dokumentation, die in dieser Vereinbarung enthalten sind oder gemäß dieser Vereinbarung bereitgestellt werden. Lizenz LIZENZERTEILUNG N-able gewährt dem Lizenznehmer einen begrenzten, nicht ausschließlichen, nicht übertragbaren Lizenz zur Nutzung der Software vorbehaltlich aller Bedingungen und Bedingungen dieses Abkommens. Dieser benannte Lizenznehmer umfasst, alle Netzwerkadministratoren, die die Software verwenden und Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigte oder Auftragnehmer des Lizenznehmers Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigte des Auftragnehmers. LAUFZEIT DER LIZENZ Dieses Abkommen tritt ab dem Tag des Eingangs der Software des Lizenznehmers (das "Wirkungsdatum"), bis zur Kündigung. Beendigung N-able kann die durch diese Vereinbarung gewährte Lizenz kündigen unverzüglich nach Verletzung durch den Lizenznehmer. Der Lizenznehmer kann die Lizenz kündigen durch diese Vereinbarung gewährt werden, indem sie eine schriftliche auf N-fähig. ZERSTÖRUNG VON SOFTWARE Nach Beendigung der durch diesen Vertrag gewährten Lizenz Der Lizenznehmer verpflichtet sich, (i) alle Kopien der Software zu vernichten, Kopien von Computerprogrammen auf magnetischen Medien und Materialien und (ii) alle Kopien der die Software. NUTZUNG VON SOFTWARE BEGRENZTE NUTZUNG Die Software wird komplett nicht unterstützt und auf einem "AS IS" und aufgrund der verschiedenen Hard- und Software-Umgebungen in die die Software installiert und verwendet werden kann, KEINE GARANTIE VON FITNESS FÜR EINE PARTICULAR PURPOSE IST OFFERED. TECHNISCHER SUPPORT N-able kann nach seiner alleinigen Wahl technische Unterstützung oder die Der Lizenznehmer kann zusätzlichen Support im Zusammenhang mit der Software erwerben. N-fähige Richtlinien und Programme regeln die Definition, Verwendung und Verfügbarkeit von technischem Support. Die Verfügbarkeit und die Preise für technische Unterstützung können von Zeit zu Zeit, nach alleinigem Ermessen von N-able. Jeder zusätzliche Softwarecode, der von N-fähig dem Lizenznehmer zur Verfügung gestellt wird, als Teil der Software betrachtet und vorbehaltlich der Geschäftsbedingungen dieses Abkommens. N-able kann technische Informationen verwenden, die der Lizenznehmer N-able als Teil der technischen Unterstützung für seine Geschäftszwecke zur Verfügung zu stellen, auch für Produktunterstützung und -entwicklung. N-able nutzt nicht technische Informationen in einer Form, die den Lizenznehmer identifiziert. EIGENTUM AN SOFTWARE Der Lizenznehmer stimmt zu, dass die Ersteller und Eigentümer der Software alle Rechte, Titel und Interessen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrecht, Patent, Geschäftsgeheimnis und alle anderen geistigen Eigentumsrechte in der Software Änderungen, Änderungen oder Korrekturen an der Software. Nicht autorisierte Vervielfältigung oder sonstige Vervielfältigung durch schriftliche, elektronische oder anderen Mitteln, ohne die vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung der N-fähig, ist STRICTLY PROHIBITED. Andere Rechte werden dem Lizenznehmer hiermit nicht gewährt oder impliziert. Der Lizenznehmer darf keine die Software zu ändern, noch darf der Lizenznehmer die Software zu zerlegen. Der Lizenznehmer stimmt zu, dass diese Vereinbarung keine Vertriebsrechte die Software oder das Recht, abgeleitete Werke der Software zu erstellen, in Quell- oder Objektcodeform. Unter keinen Umständen wird die vorgesehene Lizenzerteilung als imPlication, Estoppel oder auf andere Weise eine Lizenz für andere Technologie als die Software. N-fähig und die Schöpfer und Eigentümer der Software behalten sich alle Rechte vor hierin nicht ausdrücklich gewährt werden. Vertraulichkeit Anerkennung von Geschäftsgeheimnissen. Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Software wertvolle Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Informationen, die dem Schöpfer und Eigentümer der Software, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Entwicklungsstatus der Software, die Funktionalität der Software, Aussehen, Inhalt und Ablauf der Bildschirme der Software, die und Muster der Benutzerinteraktion mit der Software und den Inhalt der Dokumentation der Software. EINSCHRÄNKUNG DER NUTZUNG Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Lizenzerteilung ausdrücklich an Lizenznehmer behält alle Informationen und das Know-how (siehe oben) an den Lizenznehmer übermittelt, von N-able, dass N-able als Proprietär und/oder vertraulich gegenüber den Urhebern und Eigentümern der Software oder dass die Art der Umstände, die die offenlegung, sollte in gutem Glauben als proprietäre und/oder vertrauliche (die "Vertraulichen Informationen") und wird die vertraulichen Informationen, außer unter den Bedingungen und während des Bestehens dieses Abkommens. Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Software und die Bedingungen dieser Vereinbarung Vertrauliche Informationen von N-fähig und/oder den Erstellern und Eigentümern der Software. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der Lizenznehmer und seine Mitarbeiter nicht direkt oder indirekt i) verkaufen, verpachten, abtreten, unterlizenzieren oder anderweitig übertragen, ii) duplizieren, reproduzieren oder kopieren (außer eine angemessene Anzahl von Archiv-Backup-Kopien), (iii) Dritten offenzulegen, preiszugeben oder anderweitig dritten Zugänglichmachen zur Verfügung zu stellen, (iv) Verwendung, es sei denn, dies ist durch diese Vereinbarung genehmigt, oder (v) Dekompilierung, Zerlegen oder anderweitige Analyse für Reverse Engineering der Software, einschließlich aller Geschäftsgeheimnisse und vertraulichen Informationen Darin. Der Lizenznehmer trifft alle angemessenen Vorkehrungen, um eine unbeabsichtigte Offenlegung die Software, einschließlich aller Geschäftsgeheimnisse und vertraulichen Informationen hierin. Die Verpflichtung des Lizenznehmers gemäß diesem Abschnitt gilt auch nach Beendigung oder Ablauf des Abkommens und erstreckt sich auf Dauer auf den Zeitpunkt, zu dem die Vertrauliche Informationen sind gemeinfrei, ohne dass der Lizenznehmer verschulden muss. KEINE GARANTIE Lizenznehmer und N-fähige vereinbaren, dass die Software bereitgestellt wird "AS IS" und dass N-fähige übernimmt keine Garantie für die Software. N-fähige DISCLAIMS ALLE WARRANTIEN ODER BEDINGUNGEN, AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIEßLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE IMPLIZIERTE WARRANTIEN ODER BEDINGUNGEN VON MERCHANTABILITY UND FITNESS FÜR EINE PARTICULAR ZWECK, IM ZUSAMMENHANG MIT DER SOFTWARE, IHRER VERWENDUNG ODER JEDER UNFÄHIGKEIT, SIE ZU VERWENDEN, DIE ERGEBNISSE SEINER VERWENDUNG UND DIESES ABKOMMENS. DAS GESAMTE RISIKO, DAS SICH AUS DER NUTZUNG ODER LEISTUNG DER SOFTWARE ERGIBT REMAINS MIT LIZENZ. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG Keine Haftung. In keinem Fall dürfen N-fähig oder die Schöpfer und Eigentümer der Software für Schäden jeglicher Art haftbar zu machen, sei es vertraglich oder unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), einschließlich, aber nicht beschränkt auf direkte, indirekte, Folge-, Neben-, Sonder- und beispielhafte Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, oder die Nutzung, die Folgen der Nutzung oder die Unfähigkeit, die Software zu verwenden, oder die Software, die als dargestellt eduziert, auch wenn N-fähig, die Schöpfer und Eigentümer der Software, deren Lizenzgeber, Lieferanten, Distributoren oder Wiederverkäufer im Vorfeld des potenziellen Verlustes oder Schadens. DATENSCHUTZ Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass er die alleinige Verantwortung für den Schutz seiner in Verbindung mit der Software. KEINE ZUORDNUNG Der Lizenznehmer darf keine rechte und Verpflichtungen, die sich aus dieser Vereinbarung ohne vorherige schriftliche Zustimmung von N-able ergeben. FORCE MAJEURE Keine der Parteien ist für Verzögerungen oder Nichterfüllung von Verpflichtungen verantwortlich. aufgrund von Ursachen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle der Partei liegen. SONSTIGE BESTIMMUNGEN Unabhängige Parteien Nichts in diesem Abkommen ist so auszulegen, als ob ein Gemeinschaftsunternehmen gegründet wurde, Partnerschaft, Agenten- oder Arbeitsverhältnis zwischen N-fähig und Lizenznehmer. Verzicht Der Verzicht oder die Unterlassung einer der Parteien, in irgendeiner Hinsicht alle in diesem Abkommen gilt nicht als Verzicht auf ein weiteres Recht aus diesem Vereinbarung. Kein Verzicht auf einen Verstoß gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung stellt Verzicht auf einen früheren, gleichzeitigen oder nachfolgenden Verstoß gegen Bestimmungen dieser Bestimmungen und kein Verzicht wirksam ist, es sei denn, von einem bevollmächtigten Vertreter der verzichtenden Partei unterzeichnet. DATUM DES INKRAFTTRETENS Diese Vereinbarung tritt mit der Installation der Software durch den Lizenznehmer und bis zur Kündigung in Kraft bleiben. Salvatorische. Die Unfähigkeit, eine Bestimmung dieser Bestimmung durchzusetzen, berührt nicht das Recht, sonstige Bestimmungen; sofern jedoch eine wesentliche Bestimmung dieser Vereinbarung von einem Gericht zuständigkeitsgemäßundurchsetzbar, rechtswidrig oder ungültig zu sein, kann nach schriftlicher Mitteilung der Partei beendet werden, die versucht, eine solche Bestimmung. ABLÖSENVON VEREINBARUNG Dieses Abkommen ist die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf und ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen Vereinbarungen oder die Parteien, ob schriftlich oder mündlich. Während der Laufzeit dieser Vereinbarung regelt dieser Vertrag die Nutzung der Software durch den Lizenznehmer. Diese Vereinbarung wird nur durch eine schriftliche Vereinbarung geändert, die Datum dieser Vereinbarung und unterzeichnet im Namen des Lizenznehmers und N-able durch ihre jeweiligen ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern. INJUNCTIVE RELIEF Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Schäden im Falle eines Verstoßes durch Lizenznehmer dieser Vereinbarung und dass eine solche Verletzung durch den Lizenznehmer N-fähige und/oder die Schöpfer und Eigentümer der Software große und irreparable Verletzungen und Schäden. Dementsprechend stimmt der Lizenznehmer zu, dass N-fähige und/oder die Ersteller und berechtigt, ohne auf zusätzliche Rechte oder Rechtsbehelfe zu verzichten, die n-fähig nach dem Gesetz oder in Billigkeit oder per Gesetz, zu Unterlassungs- und anderen im Falle eines Verstoßes oder einer beabsichtigten oder drohenden Verletzung durch den Lizenznehmer. REGIERENDES RECHT UND VERANSTALTUNGSORT Die Gültigkeit, Konstruktion und Leistung dieser VEREINBARUNG richtet sich nach dem materiellen Recht der Vereinigten Staaten, Kanadas und der Europäischen Union, ohne Rücksicht auf prinzipien von Rechtskonflikten, als ob diese VEREINBARUNG in innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika durchgeführt werden. Die Parteien unterwerfen sich der nicht ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte der Vereinigten Staaten oder Kanadas in allen Angelegenheiten in Bezug auf diese VEREINBARUNG. LICENSEE verzichtet auf alle Verteidigungen des Mangels an persönlicher Gerichtsbarkeit und Forum nicht-conveniens. Das Verfahren kann jeder Partei in der durch geltendes Recht oder Regel. Beschäftigt eine der Parteien Anwälte, um Rechte durchzusetzen, die sich aus oder im Zusammenhang mit VEREINBARUNG ist die vorherrschende Partei berechtigt, ihre angemessenen Anwaltskosten zurückzufordern, Kosten und sonstige Aufwendungen. Einschränkung Ein Schiedsverfahren, keine Klage oder ein anderes Verfahren im Rahmen dieser Vereinbarung gegen die andere mehr als ein (1) Jahr nach dem Anlass des Handelns entsteht. Schiedsverfahren Die Parteien werden jede Kontroverse, die sich aus dieser Vereinbarung ergibt, durch Kanada oder den Vereinigten Staaten, in Übereinstimmung mit den Regeln der Arbitration Association. Das Urteil über den im Schiedsverfahren ergangenen Schiedsspruch kann in jedem Gericht der zuständigen Gerichtsbarkeit. EXPORTBESCHRÄNKUNGEN Der Lizenznehmer verpflichtet sich, alle relevanten Exportgesetze, Vorschriften Kanadas, der Vereinigten Staaten, Deutschlands, der Europäischen Union und des Vereinigten Königreichs ("Exportgesetze"), um sicherzustellen, dass die Software, Dokumentation, Updates, Upgrades und Direktprodukt davon, sind NICHT: i) direkt oder indirekt unter Verstoß gegen das Ausfuhrrecht ausgeführt werden; Oder ii) für Zwecke bestimmt sind, die durch Ausfuhrgesetze verboten sind, einschließlich, die Verbreitung nuklearer, chemischer oder biologischer Waffen. Ohne Die Allgemeinheit des Vorstehenden wird der Export der Software aus den Vereinigten Staaten Export Administration Regulations (EAR, 15 CFR 730-744)des US-Handels Abteilung, Bureau of Export Administration (BXA). Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die EAR beim Export oder Reexport der Software einzuhalten: i) in jedes Land, in das die USA die Ausfuhr von Waren dienstleistungen, die ab März 2001 folgendes umfassen, aber nicht notwendigerweise auf Kuba beschränkt sind, Iran, Irak, Libyen, Nordkorea, Sudan und Syrien oder an Staatsangehörige eines solchen Landes, wo auch immer sich die Software befindet, wer beabsichtigt, die Software in ein solches Land zurückzusenden oder zurück zu transportieren; (ii) an jede Person oder Einrichtung, die weiß oder Grund zu wissen hat, dass die Software oder Teile davon bei der Konstruktion, Entwicklung oder Produktion nuklearer, chemischer oder biologische Waffen; Oder (iii) an Personen oder Einrichtungen, denen die Teilnahme an US-Export- Transaktionen von einer Bundesbehörde der US-Regierung. Der Lizenznehmer garantiert und vertritt, dass weder die BXA noch eine andere US-Bundesbehörde die Exportprivilegien des Lizenznehmers ausgesetzt, widerrufen oder verweigert werden. REGIERUNG GENEHMIGUNGEN Der Lizenznehmer hat auf eigene Kosten die Wartung in vollem Umfang zu erhalten und zu veranlassen. und Wirkung aller behördlichen Genehmigungen, Zustimmungen, Lizenzen, Genehmigungen, Erklärungen, Anmeldungen und Registrierungen, die für die Erfüllung aller bedingungen des Abkommens, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Zulassungen, Import- und Angebotslizenzen, Fair-Trade-Genehmigungen und alle Zulassungen, die die Zwecke der Vereinbarung zu verwirklichen. Steuern Der Lizenznehmer muss n-fähig bezahlen, verantwortlich sein und es entschädigen und N-fähig schadlos halten von und gegen alle Umsatzsteuern, Nutzungssteuern und alle anderen Steuern, die von Zuständigkeit aufgrund von a) den Beitritt zu diesem Abkommen; b) die Erfüllung einer der Bestimmungen dieser Vereinbarung; Oder (c) die Übertragung von Vermögensgegenständen, Rechten oder sonstigen Zuschüssen aus diesem Rahmen. AUDIT-RECHTE Nicht mehr als einmal jährlich oder häufiger, wenn N-fähig Grund zu der Annahme hat, dass Der Lizenznehmer entspricht nicht den Lizenzbestimmungen dieser Vereinbarung, spätestens achtundvierzig (48) Stunden vor der schriftlichen Mitteilung prüfen Sie die Nutzung der Software. Ergibt die Prüfung, dass der Lizenznehmer seine Nutzung der Software unterschätzt hat, die tatsächliche Anzahl der Lizenzen zu erwerben, die zur Unterstützung der tatsächlichen Nutzung erforderlich sein kann. Wenn der Lizenznehmer die Anzahl der erforderlichen Lizenzen jeder Art um mehr als fünf (5) Prozent die Kosten der Prüfung zu tragen. Der Lizenznehmer führt angemessene Aufzeichnungen, die die Nutzung und Lizenzierung der Software während der Laufzeit dieses Vertrags und bis zu zwei (2) Jahre nach einer Kündigung dieser Vereinbarung. Überarbeitet: 25. März 2010.