MyLook 1.2.30

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 4.93 MB
‎Benutzerbewertung: 4.8/5 - ‎6 ‎Stimmen

MyLook ist ein kommerzielles PIM-Produkt (Personal/Groupware Information Management) mit einem offenen Datenbankstrukturstandard, das in einer Arbeitsgruppenumgebung verwendet werden kann, ähnlich wie Sie Outlook & Exchange für die Zusammenarbeit verwenden würden. MyLook verwendet MySQL-Server als Nachrichtenspeicher und stellt Mail-,E-Mail-, Kontakt-, Kalender-, Aufgaben-, Notiz-, Link-/URL-, App-(Shortcut-) und Gruppenordnertypen bereit. Alle diese Ordner können von einer Arbeitsgruppe gemeinsam genutzt werden, die alle neuesten Technologien verwendet. Mail-, Kontakt- und Kalenderinformationen können in Industriestandardformaten exportiert werden und Importwerkzeuge für Outlook / Express / Netscape / Mozilla / Eudora / Pegasus sind verfügbar oder werden derzeit entwickelt.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.2.30 veröffentlicht auf 2002-04-23

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    SCIBIT (PTY) LTD LIZENZVEREINBARUNG

    REDISTRIBUTION OF LICENCED VERSION NICHT ALLOWED.
    UNLICENCED DEMO AND SHAREWARE VERSION MAY BE REDISTRIBUTED AND INCLUDED ON ANY CD COMPILATION. DEMO- UND SHAREWARE-VERSIONEN DÜRFEN NICHT VERKAUFT WERDEN.

    Die MyLook Software und Dokumentation von SciBit (Pty) Ltd (nachfolgend "die Software") unterliegen dem folgenden Lizenzvertrag. Durch die Installation der Software akzeptieren Sie hiermit diese
    Bedingungen:

    1. Die Software ist durch Urheberrechtsgesetze Südafrikas und internationale Urheberrechtsbestimmungen geschützt. Die Software oder ein Teil davon darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SciBit nicht reproduziert, vermietet, vermietet oder auf andere Weise weiterverbreitet werden. Sie dürfen Sicherungskopien nur zu Archivierungszwecken erstellen. Alle gedruckten Materialien sind ebenfalls urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SciBit, außer für den persönlichen Gebrauch, nicht ganz oder teilweise kopiert, verbreitet oder vervielfältigt werden.

    2. Die Software ist für die Nutzung durch eine einzelne Person lizenziert. Sie können eine Kopie der Software auf mehreren Computern installieren, vorausgesetzt, Sie sind die einzige Person, die die Software verwendet. Wenn Sie eine Entität sind, gewährt Ihnen SciBit das Recht, eine Person in Ihrer Organisation zu benennen, die das Recht hat, die Software in der oben genannten Weise zu verwenden.

    3. Sie erkennen an, dass die Software in Quellcodeform ein vertrauliches Geschäftsgeheimnis von SciBit bleibt, und stimmen daher zu, die Software nicht zu modifizieren oder zu versuchen, die Software zu entschlüsseln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder zurückzuentwickeln, es sei denn, die geltenden Gesetze verbieten eine solche Einschränkung ausdrücklich.

    Sie dürfen (i) anderen Personen die Nutzung der Software nur gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung gestatten, (ii) abgeleitete Werke auf der Grundlage der Software zu modifizieren, zu übersetzen oder zu erstellen oder (iii) jegliche Eigentumshinweise oder -etiketten auf der Software entfernen.

    4. Titel, Eigentumsrechte und Rechte an geistigem Eigentum an und an der Software bleiben die von SciBit. Titel, Eigentumsrechte und Rechte an geistigem Eigentum an und an den Inhalten, auf die über die Software zugegriffen wird, sind Eigentum des jeweiligen Inhaltseigentümers und können durch geltendes Urheberrecht oder andere Gesetze geschützt sein. Diese Lizenz gibt Ihnen keine Rechte an solchen Inhalten.

    5. SciBit garantiert nicht, dass die in der Software enthaltenen Funktionen Ihren Anforderungen entsprechen, dass der Betrieb der Software ununterbrochen oder fehlerfrei ist oder dass Fehler in der Software behoben werden.
    Darüber hinaus übernimmt SciBit keine Gewähr oder Zusicherungen in Bezug auf die Nutzung oder die Ergebnisse der Nutzung der Software in Bezug auf ihre Richtigkeit, Genauigkeit, Zuverlässigkeit oder anderweitige. Sollte sich die Software als defekt erweisen, übernehmen Sie (und nicht SciBit oder seine Distributoren) die gesamten Kosten aller
    notwendige Wartung, Reparatur oder Korrektur.

    6. Während versucht wird, sicherzustellen, dass die Software und ihre Dokumentation frei von Mängeln sind, unter keinen Umständen und ohne Einschränkung, unerlaubte Handlung, Vertrag oder auf andere Weise, haftet SciBit oder seine Distributoren, Händler oder Mitarbeiter Ihnen oder einer anderen Person gegenüber für indirekte, besondere, zufällige oder Folgeschäden jeglicher Art, einschließlich, ohne Einschränkung, Schäden für entgangenen Gewinn oder Geschäfts- oder Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder Fehlfunktion oder
    durch die Nutzung der Software.

    (7) Diese Vereinbarung bleibt bis zu ihrer Beendigung gemäß diesem Abschnitt 7 in Kraft. Sie können diesen Vertrag jederzeit kündigen, indem Sie die Software und alle Sicherungskopien davon zerstören. Dieses Abkommen wird
    sofort ohne Benachrichtigung von SciBit zu kündigen, wenn Sie einer Bestimmung dieser Vereinbarung nicht nachkommen. Nach Beendigung müssen Sie die Software und alle Sicherungskopien davon zerstören.

    8. Sie müssen alle Gesetze und Vorschriften einhalten, die für Ihre Aktivitäten im Rahmen dieser Vereinbarung gelten. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle anderen
    Werbung in Bezug auf die Software. Ungeachtet des Vorstehenden werden die entgegenstehenden Bestimmungen dieses Abkommens, soweit ein Gericht oder eine andere zuständige Regierungsbehörde feststellt, dass die Bestimmungen dieser Vereinbarung im Widerspruch zu den Bestimmungen eines Statuts, Vertrags oder einer Verordnung stehen, nur in dem Umfang ersetzt, wie dies durch die in diesem Gesetz, Statut, Vertrag oder Verordnung vorgeschriebenen Bedingungen erforderlich ist. Ist eine Bestimmung dieser Vereinbarung anderweitig rechtswidrig, nichtig oder aus irgendeinem Grund, so wird diese Bestimmung in dem maximal zulässigen Umfang durchgesetzt, um die Absicht der Parteien zu bewirken. In beiden Fällen bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Abkommens in vollem Umfang in Kraft.

Programmdetails