Komplette Softwarelösung für HotSpot Billing. Alles, was Sie brauchen, ist ein Windows-PC mit ZWEI Netzwerkkarten, ein WiFi Access Point und diese Software. Erlauben Sie Ihren Kunden, Ihr WLAN kostenlos oder kostenlos zu nutzen. Unbegrenzte gleichzeitige Benutzer pro Installationsort. Behalten Sie 100% Ihres Gewinns: Kein laufendes Leasing oder zusätzliche Kosten. Behalten Sie Ihr eigenes Branding: Anpassbare HTML-Seiten und Dialoge.Authentification Methoden: Prepaid PIN Code, UsernamePassword, PayPAL, CreditCard, einfaches Passwort (für freien Zugang); Zero-Risk kostenlose Testversion! Ermöglicht die Konfiguration von "Freie Seiten" (z.B. Ihre Homepage).
VERSIONSVERLAUF
- Version 2.5 veröffentlicht auf 2009-12-03
EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag
My-Public-HotSpot
Software-Lizenzvertrag ab 12/2009
Copyright (c) 1996-2009
PROVISIO GmbH, Deutschland PROVISIO LLC, USA - Alle Rechte vorbehalten
ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG
Dieser Lizenzvertrag ist ein gültiger Vertrag zwischen Ihnen (individuelle oder
und PROVISIO für My-Public-HotSpot und andere Komponenten von PROVISIO.
NUR wenn das Softwareprodukt ein Original ist und mit einem
Original 'Echtheitszertifikat' als Teil der erworbenen Software
Produkt wird dieser Lizenzvertrag gültig sein und die Lizenzrechte
vorbehaltlich dieser Vereinbarung. Installieren, Registrieren, Kopieren, Herunterladen oder
Andernfalls zeigt My-Public-HotSpot Ihre unwiderrufliche
Annahme dieses Lizenzvertrags und unserer Copyright-Bedingungen.
Falls Sie den Bedingungen dieses Lizenzvertrags nicht zustimmen,
GmbH wird das Softwareprodukt nicht für Sie lizenzieren. In diesem Fall werden Sie
das Softwareprodukt nicht verwenden oder kopieren dürfen. Darüber hinaus werden Sie
verpflichtet sein, sich unverzüglich an die PROVISIO GmbH zu wenden, um
Informationen zur Rücksendung des Softwareprodukts und aller anderen
den Kaufpreis gemäß den Bedingungen der PROVISIO GmbH zurückerstattet.
Dieser Lizenzvertrag wird jederzeit vor der Installation angezeigt.
der Software. Sie muss akzeptiert werden, indem Sie auf die entsprechenden
um die Lizenz für die Installation der Software zu erhalten.
1. GRANTING EINER LIZENZ
ALLGEMEINE LIZENZ FÜR INSTALLATION UND NUTZUNG:
Die PROVISIO GmbH erteilt dem Lizenznehmer eine nicht-exklusive Lizenz für My-Public-HotSpot.
Die Lizenz umfasst Folgendes: 1. Die Anwendung auf einem Datenträger.
2. Beigefügte Daten. 3. Softwaredokumentation. 4. Zusätzliche schriftliche
Materialien. Quellcodes sind nicht Gegenstand dieser Vereinbarung und
weder Teil des Umfangs der Softwareversorgung noch von Installationen.
Der Lizenznehmer hat kein Recht, den Quellcode von My-Public-HotSpot zu besitzen und
diesen Code erhalten. Das Softwareprodukt ist lizenziert und wird nicht verkauft!
RESERVIERUNG VON RECHTEN:
Dieser Lizenzvertrag gewährt dem Lizenznehmer keine anderen Rechte als
ausdrücklich hierin gewährten. Das Eigentum, die Urheberrechte und alle Rechte
My-Public-HotSpot bleibt bei der PROVISIO GmbH. Der Lizenznehmer darf
Einen Teil von My-Public-HotSpot für andere Zwecke als die Installation einer Kopie zu verwenden
pro Lizenz auf seinem Computer. Die PROVISIO GmbH behält sich insbesondere
alle Rechte für die Veröffentlichung und Vervielfältigung der Software.
Die PROVISIO GmbH darf die Software nur in irgendeiner Form verändern.
Aktualisierungen:
Die Software-Updates werden gemäß dieser Lizenzvereinbarung lizenziert
es sei denn, Sie werden aufgefordert, einem separaten Lizenzvertrag zuzustimmen. In diesem Fall
die Installation und Verwendung der Updates wird von letzterem abgedeckt.
2. LIEFERUNG
Mit dem Versand der Software und Hardware wird das Lieferrisiko
mit dem Kunden. Diese Regel gilt auch, wenn die Lieferung kostenlos ist. Für den Fall, dass die
Softwareprodukt vom Kunden abgeholt wird, trägt der Kunde das Risiko
nachdem sie darüber informiert wurden, dass die Waren bei ihr
Zur verfügung.
Falls die PROVISIO GmbH die Software nicht zum zugesagten Zeitpunkt lizenziert,
der Lizenznehmer kann einen Anspruch erst nach einer gesetzten Frist von zwei Wochen geltend machen
des Lizenznehmers abgelaufen ist, es sei denn, der Lizenznehmer weist nach, dass er
aufgrund der Verzögerung nicht mehr an einer Lizenz interessiert ist.
Verzögert sich die Lieferung oder ist die Lieferung nicht haftbar, haftet die PROVISIO GmbH nicht
den Lizenznehmer für indirekte Schäden zu entschädigen, es sei denn,
vorsätzliche oder grobe Fahrlässigkeit bei Vertragsverletzung
PROVISIO GmbH. Lieferungen in Teilen sind erlaubt.
Falls die PROVISIO GmbH nicht in der Lage ist, diese Vereinbarung fristgerecht oder
wegen höherer Gewalt (Akt Gottes) , z.B. Streik, Aussperrung,
Ausfall der Materialversorgung, Serverausfall, Produktions- und Lieferausfall,
Die PROVISIO GmbH ist berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten,
Haftung für Schäden.
3. NUTZUNGSUMFANG
Die Lizenz erlaubt die Installation und Nutzung der lizenzierten Software auf
einen Computer. Die Anzahl der potenziellen Benutzer auf diesem einen Computer ist nicht
Begrenzte. Installation der lizenzierten Software oder Anzeige des Programms
auf zusätzlichen Computern, einschließlich Terminals und Workstations,
Lizenz pro Computer. Diese Einschränkung gilt nicht für nicht lizenzierte
Programmversionen (Shareware). Darüber hinaus ist der gleichzeitige Zugang zu einem
lizenziertes Softwareprodukt von oder auf den genannten Geräten ist nicht zulässig.
Eine Lizenz kann von jeder Person auf einem bestimmten Computer verwendet werden. Weitere separate
Lizenzen sind für die Nutzung der lizenzierten Software auf
Computer, es sei denn, der Kunde verwendet eine Shareware-Version. Diese Regel
gelten nur für die My-Public-HotSpot-Version.
4. DUPLIZIERUNG
Diese Software unterliegt dem Urheberrecht. Das lizenzierte Programm und seine
Dokumentation darf weder vollständig noch teilweise vom Lizenznehmer
für andere Zwecke als die Back-up. Der Lizenznehmer muss die Kopie der
urheberrechtlich geschützt von der PROVISIO GmbH. Eine vorhandene oder hinzugefügte Registrierungsnummer
kann nicht entfernt werden.
5. DRITTE
Das Recht zur Nutzung dieser Software kann nur unter den
dieser Vereinbarung. Der Lizenznehmer darf keine Kopie im Computer aufbewahren
lesbares oder gedrucktes Formular; er oder sie muss die gesamte Software übertragen
Produkt einschließlich aller Komponenten, der Medien und des Druckmaterials,
alle Updates, diese Lizenzvereinbarung und die Echtheitszertifikate
sowie alle Registrierungsdaten an den Übertragenden. Wenn das Softwareprodukt
ist eine aktualisierte Version, muss die Übertragung alle früheren Versionen umfassen.
Der Erwerber muss den Bedingungen dieser
Vereinbarung. Das Leasing, Verleihen oder Verleihen der Software ist untersagt.
6. ALTERATIONEn
Der Lizenznehmer darf die Software nicht selbst oder durch
Partei. Dem Lizenznehmer ist es untersagt, die Software als Grundlage für die
seine eigene Arbeit. Gedrucktes Material darf er nicht kopieren. Jede Form von
Reverse Engineering (z.B. Dekompilieren, Demontage) ist
verboten, es sei denn, die lokale Gerichtsbarkeit erlaubt ausdrücklich Reverse Engineering.
7. VERTRAGSLAUFZEIT
Dieser Vertrag hat keine Frist. Der Lizenznehmer verliert jedoch seine
oder ihre Lizenz, wenn eine Verletzung der Rechte von PROVISIO eintritt.
8. DOKUMENTATION
Die Dokumentation und Handbücher sind nur in elektronischer Form verfügbar,
mit CD-ROMs. Eine Mängelrüge hat keine Rechtswirkung, und die
kann nicht für ungültig erklärt werden, da eine gedruckte Dokumentation fehlt oder nicht.
9. GARANTIE UND RECHTLICHE HAFTUNG DER PROVISIO GmbH
ProVISIO GmbH garantiert dem ursprünglichen Lizenznehmer, dass der Software-Datenträger
und jede andere gelieferte Hardware ist ohne Materialfehler unter normalen
Umstände und Wartung. ProVISIO GmbH garantiert nicht, dass die
Softwareprodukt oder einem anderen Produkt den Kundenanforderungen und
Zwecke. Die PROVISIO GmbH garantiert auch nicht, dass das Softwareprodukt und
Hardwareprodukt ist mit anderer Software oder Hardware kompatibel.
Der Lizenznehmer weiß, dass die aktuelle Technologie die Funktionsfähigkeit
von Softwareprodukten unter allen Bedingungen.
Die Daten und Informationen auf der PROVISIOs-Website, in der
Anweisungen und Handbücher, und in jedem anderen Material wie Produkt
Beschreibungen und Kataloge sind als unverbindliches Produkt
Beschreibungen und nicht als Garantien. Die Gewährung einer Garantie muss
von PROVISIO schriftlich bestätigt, um rechtsverbindlich zu werden.
Der Lizenznehmer verpflichtet sich, das Softwareprodukt zu prüfen
unmittelbar nach Erhalt für offensichtliche Schäden und Mängel leicht
von einem durchschnittlichen Kunden identifizierbar.
Sollte ein offensichtlicher Schaden, ein Mangel oder ein Mangel (z. B. das Fehlen von
Datenträger wie eine CD-ROM, das Fehlen des Softwareprodukts oder
sichtbaren Schäden des Datenträgers) auftreten, hat der Lizenznehmer
PROVISIO GmbH oder der Lieferant innerhalb von vier Wochen nach Lieferung schriftlich
des Softwareprodukts. Der Lizenznehmer informiert die PROVISIO GmbH oder den Lieferanten
über die genaue Beschaffenheit angeblicher, offensichtlicher Schäden und Mängel und
gibt bekannt, ob der Lizenznehmer beabsichtigt, die Software abzulehnen
Produkt. Wenn keine solche Mitteilung eingeht, werden Softwareprodukte und
als konform, frei von Mängeln und vom Lizenznehmer akzeptiert
es sei denn, der Schaden oder Mangel war auch nach sorgfältiger
Inspektion durch einen Durchschnittsverbraucher innerhalb der genannten Frist
Oben. Der Kunde verpflichtet sich, für alle angenommenen Waren gemäß
mit den hierin dargelegten Bedingungen.
Der Lizenznehmer muss Schäden und Mängel rügen, die er
später zu PROVISIO oder seinem Lieferanten innerhalb von vier
Wochen nach der Erkennung. Verstößt der Lizenznehmer gegen seine Verpflichtung,
das Softwareprodukt zu prüfen und Schäden und Mängel zu rügen,
Softwareprodukt rechtlich als genehmigt in Bezug auf
die entsprechenden Schäden oder Mängel.
Tritt ein reproduzierbarer Schaden oder Defekt des Softwareprodukts innerhalb
Gewährleistungsfrist wird die PROVISIO GmbH nach eigenem Ermessen entweder
das Produkt installieren, eine Umgehung des Fehlers installieren oder das Produkt ersetzen.
Ersetzte Geräte oder Teile gehen in das Eigentum der PROVISIO GmbH über. PROVISIO GmbH
können Dritte für die Korrektur des Fehlers benennen. In diesem Fall
Die PROVISIO GmbH handelt weiterhin in Eigenkosten und Kosten.
Kann die PROVISIO GmbH nachweisen, dass kein Gewährleistungsfall in Bezug auf die angebliche
Schaden oder Mangel eingetreten ist, hat der Kunde die Kosten für Mängel zu tragen
Diagnose und verbundene Dienste.
Gelingt es der PROVISIO GmbH nicht, den Mangel zu beheben, indem sie
zwei Wochen nach Beginn steht es dem Kunden frei, von der
oder den Kaufpreis zu senken. Rücktritt vom Vertrag und
Minderung des Kaufpreises ist schriftlich zu erklären.
Der Lizenznehmer muss das Softwareprodukt, den Lizenzcode und die Kopien
wenn er vom Vertrag zurücktritt. Der Lizenznehmer muss auch alle
Datenträger, gelieferte Hardware einschließlich Backup-Kopien, schriftliches Material
und eine Kopie der Rechnung an die PROVISIO GmbH oder den Lieferanten, der die
Produkt.
Alle anderen Gewährleistungen und Haftungen der PROVISIO GmbH, ihrer Vertreter und
Hilfspersonen ausgeschlossen sind, es sei denn, die PROVISIO GmbH handelte grob
fahrlässige Weise oder vorsätzliche oder Körperverletzung ist Gegenstand der
Schadensereignis. Jede stillschweigende Garantie für Diemarktfähigkeit oder
zweckgebunden ist.
Wir übernehmen keine Haftung für entgangene Erträge, entgangenen Gewinn,
Datenverlust sowie daraus resultierende Schäden, insbesondere
Kommunikationskosten oder Anbieterkosten, es sei denn,
Die PROVISIO GmbH handelte grob fahrlässig oder vorsätzlich oder
Schaden ist Gegenstand des Schadensereignisses und soweit dies anwendbar ist
gesetzlich. Wir übernehmen auch keine Haftung für Installationen, Wartungen
oder Servicekosten, die sich aus der My-Public-HotSpot-Software ergeben, direkt oder
Indirekt. Die gesetzliche Haftung der PROVISIO GmbH umfasst in jedem Fall nur
Schadensersatz und ist auf die Höhe der entrichteten Lizenzgebühr begrenzt.
Es kann kein Strafschadenersatz festgestellt werden. Ausdrückliche Gewährleistungen von
Die PROVISIO GmbH bleibt unberührt. Alle Garantien, dass die lokale Gerichtsbarkeit
gesetzlich angenommen werden, bleibt völlig intakt.
Ausgenommen ist die Haftung der PROVISIO GmbHs für Schäden und Mängel, die
aus folgenden Gründen:
- Nichtbeachtung der Vorschriften für Installation, Nutzung und Wartung
- Unsachgemäße Verwendung des Produkts
- Interferenzen im Produkt
sofern diese Schäden nicht vorsätzlich oder grob verursacht wurden,
fahrlässige Weise durch die PROVISIO GmbH und gesetzlich zulässig.
Der Lizenznehmer ist allein verantwortlich für die ordnungsgemäße Verwendung des Produkts und
Datenspeicherung.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung des Produkts.
My-Public-HotSpot basiert auf Microsofts Internet Explorer. ProVISIO GmbH ist nicht
Fehler, die mit dem Microsoft Internet Explorer zusammenhängen, beheben können.
Aussagen und Zuschüsse Dritter (z. B. Distributoren) über Gewährleistung,
Haftung und Schadensersatz oder Strafschadenersatz sind für
PROVISIO GmbH.
10. LIZENZRECHTE DRITTER
Der Lizenznehmer ist sich bewusst, dass die Software auf dem Produkt Internet basiert
Explorer von Microsoft (USA), für den die PROVISIO GmbH keine
Urheberrechte. Dieses Browser-Steuerelement (Webbrowser) kann ab
die aktuellen Lizenzbestimmungen der Microsoft Corp.
Der Lizenzgeber kann nicht garantieren, dass die Webbrowsersteuerung
Microsoft Internet Explorer-Versionen können verwendet werden. Aus diesem Grund
können wir nur garantieren, dass die Software mit dem aktuellen
Version der Microsoft Internet Explorer-Version (6.0). Rechte oder
behauptet, die Software an zukünftige Versionen von Microsoft Internet anzupassen
Explorer sind nicht vorhanden.
Der Internet Explorer verwendet die .gif (Compuserve Graphic Interchange)
Grafikformat zum Anzeigen von Grafiken. Alle Rechte an dieser Grafik
sowie der LZW-Algorithmus, auf dem er basiert, sind im Besitz der
Unternehmen Unisys. Lizenzforderungen der Unternehmen Microsoft und Unisys
sind in der Verantwortung des Lizenznehmers. Der Lizenzgeber geht nicht von
Haftung in dieser Hinsicht.
Die PROVISIO GmbH besitzt Lizenzen im Rahmen von US-Patenten mit
Ziffern 6.078.848 und 5.761.071. Inhaber dieser Patente ist Netkey, USA.
[NETKEY lizenziert; U.S. Patent Nos. 6,078,848 und 5,761,071].
11. COPYRIGHTS / TRADEMARKS
Alle Eigentumsrechte, Titel und Urheberrechte an und an der Software
Produkt und seine [Plug-Ins], einschließlich aller (einschließlich, aber nicht
Bilder, Fotos, Animationen, Videos, Audio, Musik, Text,
und "Applets" in das Softwareprodukt integriert) und Dokumentation
und alle Kopien des Softwareprodukts sind Eigentum der PROVISIO GmbH.
Das Softwareprodukt ist lizenziert und nicht verkauft.
Sie dürfen das lizenzierte Softwareprodukt und die Dokumentation nicht kopieren.
weder vollständig noch teilweise mit Ausnahme eines
maschinenlesbare Kopie des lizenzierten Softwareprodukts ausschließlich für
Backup- oder Archivierungszwecke oder es sei denn, Sie möchten die Software installieren
Produkt zu Schutzzwecken. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die
Copyright-Hinweis der PROVISIO GmbH auf diese Sicherungskopie.
Alle Titel- und geistigen Eigentumsrechte an und an den Inhalten
auf die durch die Nutzung des Softwareprodukts zugegriffen werden kann, ist die
Eigentum des jeweiligen Inhaltseigentümers und kann durch
Urheberrechte oder andere Gesetze und Verträge über geistiges Eigentum.
Diese Vereinbarung gewährt Ihnen keine Rechte zur Nutzung solcher Inhalte.
Alle Rechte, die nicht ausdrücklich übertragen oder
der Lizenznehmer ist Eigentum der PROVISIO GmbH. Diese Vereinbarung gewährt keine
Sie alle Rechte im Zusammenhang mit Marken oder Dienstleistungsmarken
der PROVISIO GmbH.
12. EINHALTUNG DER HANDELSVORSCHRIFTEN
Der Lizenznehmer erkennt an, dass das Softwareprodukt einschließlich aller
Hardwareprodukte unterliegen deutschem Handelsrecht, europäischem Handel
Und die nationalen Rechtsvorschriften der EU-Mitgliedstaaten. Lizenznehmer stimmt zu
alle anwendbaren internationalen und nationalen Gesetze einzuhalten, die
für das Softwareprodukt gelten, einschließlich der deutschen und europäischen
Exportadministrationsverordnungen sowie Endbenutzer-, Endverwendungs-,
und von Deutschland und anderen Regierungen erlassene Bestimmungsbeschränkungen.
13. ABSCHLUSSERKLÄRUNG
Unbeschadet sonstiger Rechte kann die PROVISIO GmbH
Lizenznehmerrechte im Rahmen dieser Vereinbarung, wenn der Lizenznehmer
eine Laufzeit oder Bedingung dieses Vertrages. In diesem Fall muss der Lizenznehmer
Löschen Sie jede Kopie des Softwareprodukts und geben Sie Hardware zurück
Produkt zu PROVISIO.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der PROVISIO GmbH.
Sie können die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einsehen und ausdrucken
durch Den Besuch der folgenden Website http://www.provisio.com/agb.aspx
Alle Änderungen und Änderungen dieses Abkommens müssen
einschließlich dieser Klausel.
Ist ein Teil dieses Vertrages rechtswidrig, so
Vertrag bleibt jedoch in vollem Umfang in Kraft. Der Vertrag wird
automatisch in einer Weise geändert, die dem Unternehmen am nächsten kommt
Absichten hinter dem ungültigen Teil, der diesen Vertrag rechtswidrig gemacht hat.
Die gleiche Regel gilt, wenn eine vertragliche Lücke auftritt.
Das Recht der Bundesrepublik Deutschland gilt nur für diese
Vertrag. UNCITRAL-Bestimmungen (UN-LAW) gelten in keiner Form.
Gerichtsstand ist der Sitz der PROVISIO GmbH, wenn der Lizenznehmer
- ein vollqualifizierter Kaufmann, eine Aktiengesellschaft oder ein
Fonds oder
- keinen allgemeinen inländischen Gerichtsstand hat oder
- seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Wohnsitz aus dem Land verlegt oder wenn
Wohnsitz oder gewöhnlicher Wohnsitz ist zum Zeitpunkt der Klageeinreichung unbekannt.
Wenn Sie Fragen zu dieser Vereinbarung oder der Software haben
oder zugehörige Dokumentation können Sie sich an den Kundendienst von PROVISIO unter
http://www.my-public-hotspot.com/
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