My-Public-HotSpot 2.5

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 20.41 MB
‎Benutzerbewertung: 3.2/5 - ‎37 ‎Stimmen

Komplette Softwarelösung für HotSpot Billing. Alles, was Sie brauchen, ist ein Windows-PC mit ZWEI Netzwerkkarten, ein WiFi Access Point und diese Software. Erlauben Sie Ihren Kunden, Ihr WLAN kostenlos oder kostenlos zu nutzen. Unbegrenzte gleichzeitige Benutzer pro Installationsort. Behalten Sie 100% Ihres Gewinns: Kein laufendes Leasing oder zusätzliche Kosten. Behalten Sie Ihr eigenes Branding: Anpassbare HTML-Seiten und Dialoge.Authentification Methoden: Prepaid PIN Code, UsernamePassword, PayPAL, CreditCard, einfaches Passwort (für freien Zugang); Zero-Risk kostenlose Testversion! Ermöglicht die Konfiguration von "Freie Seiten" (z.B. Ihre Homepage).

VERSIONSVERLAUF

  • Version 2.5 veröffentlicht auf 2009-12-03

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    My-Public-HotSpot
    Software-Lizenzvertrag ab 12/2009
    Copyright (c) 1996-2009
    PROVISIO GmbH, Deutschland PROVISIO LLC, USA - Alle Rechte vorbehalten

    ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG
    Dieser Lizenzvertrag ist ein gültiger Vertrag zwischen Ihnen (individuelle oder
    und PROVISIO für My-Public-HotSpot und andere Komponenten von PROVISIO.

    NUR wenn das Softwareprodukt ein Original ist und mit einem
    Original 'Echtheitszertifikat' als Teil der erworbenen Software
    Produkt wird dieser Lizenzvertrag gültig sein und die Lizenzrechte
    vorbehaltlich dieser Vereinbarung. Installieren, Registrieren, Kopieren, Herunterladen oder
    Andernfalls zeigt My-Public-HotSpot Ihre unwiderrufliche
    Annahme dieses Lizenzvertrags und unserer Copyright-Bedingungen.
    Falls Sie den Bedingungen dieses Lizenzvertrags nicht zustimmen,
    GmbH wird das Softwareprodukt nicht für Sie lizenzieren. In diesem Fall werden Sie
    das Softwareprodukt nicht verwenden oder kopieren dürfen. Darüber hinaus werden Sie
    verpflichtet sein, sich unverzüglich an die PROVISIO GmbH zu wenden, um
    Informationen zur Rücksendung des Softwareprodukts und aller anderen
    den Kaufpreis gemäß den Bedingungen der PROVISIO GmbH zurückerstattet.
    Dieser Lizenzvertrag wird jederzeit vor der Installation angezeigt.
    der Software. Sie muss akzeptiert werden, indem Sie auf die entsprechenden
    um die Lizenz für die Installation der Software zu erhalten.

    1. GRANTING EINER LIZENZ
    ALLGEMEINE LIZENZ FÜR INSTALLATION UND NUTZUNG:
    Die PROVISIO GmbH erteilt dem Lizenznehmer eine nicht-exklusive Lizenz für My-Public-HotSpot.
    Die Lizenz umfasst Folgendes: 1. Die Anwendung auf einem Datenträger.
    2. Beigefügte Daten. 3. Softwaredokumentation. 4. Zusätzliche schriftliche
    Materialien. Quellcodes sind nicht Gegenstand dieser Vereinbarung und
    weder Teil des Umfangs der Softwareversorgung noch von Installationen.
    Der Lizenznehmer hat kein Recht, den Quellcode von My-Public-HotSpot zu besitzen und
    diesen Code erhalten. Das Softwareprodukt ist lizenziert und wird nicht verkauft!
    RESERVIERUNG VON RECHTEN:
    Dieser Lizenzvertrag gewährt dem Lizenznehmer keine anderen Rechte als
    ausdrücklich hierin gewährten. Das Eigentum, die Urheberrechte und alle Rechte
    My-Public-HotSpot bleibt bei der PROVISIO GmbH. Der Lizenznehmer darf
    Einen Teil von My-Public-HotSpot für andere Zwecke als die Installation einer Kopie zu verwenden
    pro Lizenz auf seinem Computer. Die PROVISIO GmbH behält sich insbesondere
    alle Rechte für die Veröffentlichung und Vervielfältigung der Software.
    Die PROVISIO GmbH darf die Software nur in irgendeiner Form verändern.
    Aktualisierungen:
    Die Software-Updates werden gemäß dieser Lizenzvereinbarung lizenziert
    es sei denn, Sie werden aufgefordert, einem separaten Lizenzvertrag zuzustimmen. In diesem Fall
    die Installation und Verwendung der Updates wird von letzterem abgedeckt.

    2. LIEFERUNG
    Mit dem Versand der Software und Hardware wird das Lieferrisiko
    mit dem Kunden. Diese Regel gilt auch, wenn die Lieferung kostenlos ist. Für den Fall, dass die
    Softwareprodukt vom Kunden abgeholt wird, trägt der Kunde das Risiko
    nachdem sie darüber informiert wurden, dass die Waren bei ihr
    Zur verfügung.

    Falls die PROVISIO GmbH die Software nicht zum zugesagten Zeitpunkt lizenziert,
    der Lizenznehmer kann einen Anspruch erst nach einer gesetzten Frist von zwei Wochen geltend machen
    des Lizenznehmers abgelaufen ist, es sei denn, der Lizenznehmer weist nach, dass er
    aufgrund der Verzögerung nicht mehr an einer Lizenz interessiert ist.
    Verzögert sich die Lieferung oder ist die Lieferung nicht haftbar, haftet die PROVISIO GmbH nicht
    den Lizenznehmer für indirekte Schäden zu entschädigen, es sei denn,
    vorsätzliche oder grobe Fahrlässigkeit bei Vertragsverletzung
    PROVISIO GmbH. Lieferungen in Teilen sind erlaubt.

    Falls die PROVISIO GmbH nicht in der Lage ist, diese Vereinbarung fristgerecht oder
    wegen höherer Gewalt (Akt Gottes) , z.B. Streik, Aussperrung,
    Ausfall der Materialversorgung, Serverausfall, Produktions- und Lieferausfall,
    Die PROVISIO GmbH ist berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten,
    Haftung für Schäden.

    3. NUTZUNGSUMFANG
    Die Lizenz erlaubt die Installation und Nutzung der lizenzierten Software auf
    einen Computer. Die Anzahl der potenziellen Benutzer auf diesem einen Computer ist nicht
    Begrenzte. Installation der lizenzierten Software oder Anzeige des Programms
    auf zusätzlichen Computern, einschließlich Terminals und Workstations,
    Lizenz pro Computer. Diese Einschränkung gilt nicht für nicht lizenzierte
    Programmversionen (Shareware). Darüber hinaus ist der gleichzeitige Zugang zu einem
    lizenziertes Softwareprodukt von oder auf den genannten Geräten ist nicht zulässig.
    Eine Lizenz kann von jeder Person auf einem bestimmten Computer verwendet werden. Weitere separate
    Lizenzen sind für die Nutzung der lizenzierten Software auf
    Computer, es sei denn, der Kunde verwendet eine Shareware-Version. Diese Regel
    gelten nur für die My-Public-HotSpot-Version.

    4. DUPLIZIERUNG
    Diese Software unterliegt dem Urheberrecht. Das lizenzierte Programm und seine
    Dokumentation darf weder vollständig noch teilweise vom Lizenznehmer
    für andere Zwecke als die Back-up. Der Lizenznehmer muss die Kopie der
    urheberrechtlich geschützt von der PROVISIO GmbH. Eine vorhandene oder hinzugefügte Registrierungsnummer
    kann nicht entfernt werden.

    5. DRITTE
    Das Recht zur Nutzung dieser Software kann nur unter den
    dieser Vereinbarung. Der Lizenznehmer darf keine Kopie im Computer aufbewahren
    lesbares oder gedrucktes Formular; er oder sie muss die gesamte Software übertragen
    Produkt einschließlich aller Komponenten, der Medien und des Druckmaterials,
    alle Updates, diese Lizenzvereinbarung und die Echtheitszertifikate
    sowie alle Registrierungsdaten an den Übertragenden. Wenn das Softwareprodukt
    ist eine aktualisierte Version, muss die Übertragung alle früheren Versionen umfassen.
    Der Erwerber muss den Bedingungen dieser
    Vereinbarung. Das Leasing, Verleihen oder Verleihen der Software ist untersagt.

    6. ALTERATIONEn
    Der Lizenznehmer darf die Software nicht selbst oder durch
    Partei. Dem Lizenznehmer ist es untersagt, die Software als Grundlage für die
    seine eigene Arbeit. Gedrucktes Material darf er nicht kopieren. Jede Form von
    Reverse Engineering (z.B. Dekompilieren, Demontage) ist
    verboten, es sei denn, die lokale Gerichtsbarkeit erlaubt ausdrücklich Reverse Engineering.

    7. VERTRAGSLAUFZEIT
    Dieser Vertrag hat keine Frist. Der Lizenznehmer verliert jedoch seine
    oder ihre Lizenz, wenn eine Verletzung der Rechte von PROVISIO eintritt.

    8. DOKUMENTATION
    Die Dokumentation und Handbücher sind nur in elektronischer Form verfügbar,
    mit CD-ROMs. Eine Mängelrüge hat keine Rechtswirkung, und die
    kann nicht für ungültig erklärt werden, da eine gedruckte Dokumentation fehlt oder nicht.

    9. GARANTIE UND RECHTLICHE HAFTUNG DER PROVISIO GmbH
    ProVISIO GmbH garantiert dem ursprünglichen Lizenznehmer, dass der Software-Datenträger
    und jede andere gelieferte Hardware ist ohne Materialfehler unter normalen
    Umstände und Wartung. ProVISIO GmbH garantiert nicht, dass die
    Softwareprodukt oder einem anderen Produkt den Kundenanforderungen und
    Zwecke. Die PROVISIO GmbH garantiert auch nicht, dass das Softwareprodukt und
    Hardwareprodukt ist mit anderer Software oder Hardware kompatibel.
    Der Lizenznehmer weiß, dass die aktuelle Technologie die Funktionsfähigkeit
    von Softwareprodukten unter allen Bedingungen.

    Die Daten und Informationen auf der PROVISIOs-Website, in der
    Anweisungen und Handbücher, und in jedem anderen Material wie Produkt
    Beschreibungen und Kataloge sind als unverbindliches Produkt
    Beschreibungen und nicht als Garantien. Die Gewährung einer Garantie muss
    von PROVISIO schriftlich bestätigt, um rechtsverbindlich zu werden.

    Der Lizenznehmer verpflichtet sich, das Softwareprodukt zu prüfen
    unmittelbar nach Erhalt für offensichtliche Schäden und Mängel leicht
    von einem durchschnittlichen Kunden identifizierbar.
    Sollte ein offensichtlicher Schaden, ein Mangel oder ein Mangel (z. B. das Fehlen von
    Datenträger wie eine CD-ROM, das Fehlen des Softwareprodukts oder
    sichtbaren Schäden des Datenträgers) auftreten, hat der Lizenznehmer
    PROVISIO GmbH oder der Lieferant innerhalb von vier Wochen nach Lieferung schriftlich
    des Softwareprodukts. Der Lizenznehmer informiert die PROVISIO GmbH oder den Lieferanten
    über die genaue Beschaffenheit angeblicher, offensichtlicher Schäden und Mängel und
    gibt bekannt, ob der Lizenznehmer beabsichtigt, die Software abzulehnen
    Produkt. Wenn keine solche Mitteilung eingeht, werden Softwareprodukte und
    als konform, frei von Mängeln und vom Lizenznehmer akzeptiert
    es sei denn, der Schaden oder Mangel war auch nach sorgfältiger
    Inspektion durch einen Durchschnittsverbraucher innerhalb der genannten Frist
    Oben. Der Kunde verpflichtet sich, für alle angenommenen Waren gemäß
    mit den hierin dargelegten Bedingungen.
    Der Lizenznehmer muss Schäden und Mängel rügen, die er
    später zu PROVISIO oder seinem Lieferanten innerhalb von vier
    Wochen nach der Erkennung. Verstößt der Lizenznehmer gegen seine Verpflichtung,
    das Softwareprodukt zu prüfen und Schäden und Mängel zu rügen,
    Softwareprodukt rechtlich als genehmigt in Bezug auf
    die entsprechenden Schäden oder Mängel.

    Tritt ein reproduzierbarer Schaden oder Defekt des Softwareprodukts innerhalb
    Gewährleistungsfrist wird die PROVISIO GmbH nach eigenem Ermessen entweder
    das Produkt installieren, eine Umgehung des Fehlers installieren oder das Produkt ersetzen.
    Ersetzte Geräte oder Teile gehen in das Eigentum der PROVISIO GmbH über. PROVISIO GmbH
    können Dritte für die Korrektur des Fehlers benennen. In diesem Fall
    Die PROVISIO GmbH handelt weiterhin in Eigenkosten und Kosten.

    Kann die PROVISIO GmbH nachweisen, dass kein Gewährleistungsfall in Bezug auf die angebliche
    Schaden oder Mangel eingetreten ist, hat der Kunde die Kosten für Mängel zu tragen
    Diagnose und verbundene Dienste.
    Gelingt es der PROVISIO GmbH nicht, den Mangel zu beheben, indem sie
    zwei Wochen nach Beginn steht es dem Kunden frei, von der
    oder den Kaufpreis zu senken. Rücktritt vom Vertrag und
    Minderung des Kaufpreises ist schriftlich zu erklären.
    Der Lizenznehmer muss das Softwareprodukt, den Lizenzcode und die Kopien
    wenn er vom Vertrag zurücktritt. Der Lizenznehmer muss auch alle
    Datenträger, gelieferte Hardware einschließlich Backup-Kopien, schriftliches Material
    und eine Kopie der Rechnung an die PROVISIO GmbH oder den Lieferanten, der die
    Produkt.

    Alle anderen Gewährleistungen und Haftungen der PROVISIO GmbH, ihrer Vertreter und
    Hilfspersonen ausgeschlossen sind, es sei denn, die PROVISIO GmbH handelte grob
    fahrlässige Weise oder vorsätzliche oder Körperverletzung ist Gegenstand der
    Schadensereignis. Jede stillschweigende Garantie für Diemarktfähigkeit oder
    zweckgebunden ist.

    Wir übernehmen keine Haftung für entgangene Erträge, entgangenen Gewinn,
    Datenverlust sowie daraus resultierende Schäden, insbesondere
    Kommunikationskosten oder Anbieterkosten, es sei denn,
    Die PROVISIO GmbH handelte grob fahrlässig oder vorsätzlich oder
    Schaden ist Gegenstand des Schadensereignisses und soweit dies anwendbar ist
    gesetzlich. Wir übernehmen auch keine Haftung für Installationen, Wartungen
    oder Servicekosten, die sich aus der My-Public-HotSpot-Software ergeben, direkt oder
    Indirekt. Die gesetzliche Haftung der PROVISIO GmbH umfasst in jedem Fall nur
    Schadensersatz und ist auf die Höhe der entrichteten Lizenzgebühr begrenzt.
    Es kann kein Strafschadenersatz festgestellt werden. Ausdrückliche Gewährleistungen von
    Die PROVISIO GmbH bleibt unberührt. Alle Garantien, dass die lokale Gerichtsbarkeit
    gesetzlich angenommen werden, bleibt völlig intakt.

    Ausgenommen ist die Haftung der PROVISIO GmbHs für Schäden und Mängel, die
    aus folgenden Gründen:
    - Nichtbeachtung der Vorschriften für Installation, Nutzung und Wartung
    - Unsachgemäße Verwendung des Produkts
    - Interferenzen im Produkt
    sofern diese Schäden nicht vorsätzlich oder grob verursacht wurden,
    fahrlässige Weise durch die PROVISIO GmbH und gesetzlich zulässig.
    Der Lizenznehmer ist allein verantwortlich für die ordnungsgemäße Verwendung des Produkts und
    Datenspeicherung.

    Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung des Produkts.

    My-Public-HotSpot basiert auf Microsofts Internet Explorer. ProVISIO GmbH ist nicht
    Fehler, die mit dem Microsoft Internet Explorer zusammenhängen, beheben können.

    Aussagen und Zuschüsse Dritter (z. B. Distributoren) über Gewährleistung,
    Haftung und Schadensersatz oder Strafschadenersatz sind für
    PROVISIO GmbH.

    10. LIZENZRECHTE DRITTER
    Der Lizenznehmer ist sich bewusst, dass die Software auf dem Produkt Internet basiert
    Explorer von Microsoft (USA), für den die PROVISIO GmbH keine
    Urheberrechte. Dieses Browser-Steuerelement (Webbrowser) kann ab
    die aktuellen Lizenzbestimmungen der Microsoft Corp.
    Der Lizenzgeber kann nicht garantieren, dass die Webbrowsersteuerung
    Microsoft Internet Explorer-Versionen können verwendet werden. Aus diesem Grund
    können wir nur garantieren, dass die Software mit dem aktuellen
    Version der Microsoft Internet Explorer-Version (6.0). Rechte oder
    behauptet, die Software an zukünftige Versionen von Microsoft Internet anzupassen
    Explorer sind nicht vorhanden.

    Der Internet Explorer verwendet die .gif (Compuserve Graphic Interchange)
    Grafikformat zum Anzeigen von Grafiken. Alle Rechte an dieser Grafik
    sowie der LZW-Algorithmus, auf dem er basiert, sind im Besitz der
    Unternehmen Unisys. Lizenzforderungen der Unternehmen Microsoft und Unisys
    sind in der Verantwortung des Lizenznehmers. Der Lizenzgeber geht nicht von
    Haftung in dieser Hinsicht.

    Die PROVISIO GmbH besitzt Lizenzen im Rahmen von US-Patenten mit
    Ziffern 6.078.848 und 5.761.071. Inhaber dieser Patente ist Netkey, USA.
    [NETKEY lizenziert; U.S. Patent Nos. 6,078,848 und 5,761,071].

    11. COPYRIGHTS / TRADEMARKS
    Alle Eigentumsrechte, Titel und Urheberrechte an und an der Software
    Produkt und seine [Plug-Ins], einschließlich aller (einschließlich, aber nicht
    Bilder, Fotos, Animationen, Videos, Audio, Musik, Text,
    und "Applets" in das Softwareprodukt integriert) und Dokumentation
    und alle Kopien des Softwareprodukts sind Eigentum der PROVISIO GmbH.
    Das Softwareprodukt ist lizenziert und nicht verkauft.
    Sie dürfen das lizenzierte Softwareprodukt und die Dokumentation nicht kopieren.
    weder vollständig noch teilweise mit Ausnahme eines
    maschinenlesbare Kopie des lizenzierten Softwareprodukts ausschließlich für
    Backup- oder Archivierungszwecke oder es sei denn, Sie möchten die Software installieren
    Produkt zu Schutzzwecken. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die
    Copyright-Hinweis der PROVISIO GmbH auf diese Sicherungskopie.
    Alle Titel- und geistigen Eigentumsrechte an und an den Inhalten
    auf die durch die Nutzung des Softwareprodukts zugegriffen werden kann, ist die
    Eigentum des jeweiligen Inhaltseigentümers und kann durch
    Urheberrechte oder andere Gesetze und Verträge über geistiges Eigentum.
    Diese Vereinbarung gewährt Ihnen keine Rechte zur Nutzung solcher Inhalte.
    Alle Rechte, die nicht ausdrücklich übertragen oder
    der Lizenznehmer ist Eigentum der PROVISIO GmbH. Diese Vereinbarung gewährt keine
    Sie alle Rechte im Zusammenhang mit Marken oder Dienstleistungsmarken
    der PROVISIO GmbH.

    12. EINHALTUNG DER HANDELSVORSCHRIFTEN
    Der Lizenznehmer erkennt an, dass das Softwareprodukt einschließlich aller
    Hardwareprodukte unterliegen deutschem Handelsrecht, europäischem Handel
    Und die nationalen Rechtsvorschriften der EU-Mitgliedstaaten. Lizenznehmer stimmt zu
    alle anwendbaren internationalen und nationalen Gesetze einzuhalten, die
    für das Softwareprodukt gelten, einschließlich der deutschen und europäischen
    Exportadministrationsverordnungen sowie Endbenutzer-, Endverwendungs-,
    und von Deutschland und anderen Regierungen erlassene Bestimmungsbeschränkungen.

    13. ABSCHLUSSERKLÄRUNG
    Unbeschadet sonstiger Rechte kann die PROVISIO GmbH
    Lizenznehmerrechte im Rahmen dieser Vereinbarung, wenn der Lizenznehmer
    eine Laufzeit oder Bedingung dieses Vertrages. In diesem Fall muss der Lizenznehmer
    Löschen Sie jede Kopie des Softwareprodukts und geben Sie Hardware zurück
    Produkt zu PROVISIO.

    Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der PROVISIO GmbH.
    Sie können die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einsehen und ausdrucken
    durch Den Besuch der folgenden Website http://www.provisio.com/agb.aspx

    Alle Änderungen und Änderungen dieses Abkommens müssen
    einschließlich dieser Klausel.

    Ist ein Teil dieses Vertrages rechtswidrig, so
    Vertrag bleibt jedoch in vollem Umfang in Kraft. Der Vertrag wird
    automatisch in einer Weise geändert, die dem Unternehmen am nächsten kommt
    Absichten hinter dem ungültigen Teil, der diesen Vertrag rechtswidrig gemacht hat.
    Die gleiche Regel gilt, wenn eine vertragliche Lücke auftritt.

    Das Recht der Bundesrepublik Deutschland gilt nur für diese
    Vertrag. UNCITRAL-Bestimmungen (UN-LAW) gelten in keiner Form.

    Gerichtsstand ist der Sitz der PROVISIO GmbH, wenn der Lizenznehmer
    - ein vollqualifizierter Kaufmann, eine Aktiengesellschaft oder ein
    Fonds oder
    - keinen allgemeinen inländischen Gerichtsstand hat oder
    - seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Wohnsitz aus dem Land verlegt oder wenn
    Wohnsitz oder gewöhnlicher Wohnsitz ist zum Zeitpunkt der Klageeinreichung unbekannt.

    Wenn Sie Fragen zu dieser Vereinbarung oder der Software haben
    oder zugehörige Dokumentation können Sie sich an den Kundendienst von PROVISIO unter
    http://www.my-public-hotspot.com/

    My-Public-HotSpot verwendet "Internet Explorer", der urheberrechtlich geschützt ist (c)
    von Microsoft Corp.(USA)

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