MusicWonk 4.4

Lizenz: kostenlos ‎Dateigröße: 23.62 MB
‎Benutzerbewertung: 4.0/5 - ‎2 ‎Stimmen

MusicWonk ist ein MIDI-Programm, das MIDI-Musik auf der Grundlage von algorithmischen Regeln erzeugt, die Sie interaktiv erstellen, indem Sie Module (grafische Objekte, die Funktionen und Prozesse darstellen) in Echtzeit verbinden, die Parameter anpassen, während Sie gehen, in einer interaktiven Drag-and-Drop-Umgebung, die speziell entwickelt wurde, um schnell zu lernen, schnell zu bedienen. Aber MusicWonk hat seine Benutzerfreundlichkeit nicht erreicht, indem er es verdummte. Ganz im Gegenteil. Mit einer Startpalette von über 200 integrierten Modulen und Funktionen ist MusicWonk eines der leistungsstärksten algorithmischen Komponierprogramme. MusicWonk wird MIDI-Synthesizer, Soft-Synthesizer und Soundkarten direkt, effektiv "playing" sie in Echtzeit; Es wird auch direkt in eine Standard-MIDI-Datei aufnehmen. MusicWonk ist im Wesentlichen das gleiche Programm wie ArtWonk, aber ohne die Animationsgrafikkomponenten. Es ist der Nachfolger einer langen Reihe von grafischen, modularen und interaktiven algorithmischen Komponierungsprogrammen von John Dunn, die von den großen analogen modularen Synthesizern inspiriert wurden, die auf einen der ersten zurückgehen, wenn seine Art jemals für MIDI produziert wurde, MusicBox, veröffentlicht in der Öffentlichkeit im Jahr 1986. Während Sie leicht analoge Synthesizer Stil Schritt Sequenzer mit MusicWonk erstellen können, geht es weit über seine Sequenzer-Wurzeln, um Ihnen algorithmische Komponierung Werkzeuge aller Art zu geben. MusicWonk ist im Wesentlichen eine Programmsprache, die auf die Erstellung von Musik spezialisiert ist und von Musikern verwendet werden soll. Es handelt sich nicht um eine textbasierte Sprache wie Java, C oder Lisp; Stattdessen ist es eine visuelle direkte Manipulationssprache, die nicht erfordert, dass Sie Wochen bis Monate brauchen, um zu lernen. Sie wählen einfach grafische Module aus einem Pop-up-Menü aus, ziehen und legen ihre Verbindungen und Interaktionen ab, hören die Ergebnisse in Echtzeit, während Sie Ihr Stück erstellen und ändern.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 4.4 veröffentlicht auf 2016-07-09
    Kann von USB-Laufwerk laufen, als Freeware veröffentlicht.
  • Version 3.0 veröffentlicht auf 2008-09-26
    Kostenlose 1 Stunde Telefon-Tutorial mit Kauf

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

FREEWARE-ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG HINWEIS FÜR DEN BENUTZER: Bitte lesen Sie dies sorgfältig durch. Durch die Nutzung der gesamten oder eines Teils der Software akzeptieren Sie alle Bedingungen dieser Vereinbarung. Wenn Sie nicht damit einverstanden sind, verwenden Sie diese Software nicht. 1. DEFINITIONEN Bei Verwendung in dieser Vereinbarung haben die folgenden Begriffe die jeweilige Bedeutung, die sowohl für die Singular- als auch für die Pluralformen der definierten Begriffe gilt: Lizenzgeber bedeutet Algorithmische Kunst Lizenznehmer bedeutet Sie oder Ihr Unternehmen, sofern nicht anders angegeben. Software bezeichnet (a) den gesamten Inhalt der Dateien, Datenträger, CD-ROM(s) oder anderer Medien, mit denen diese Vereinbarung bereitgestellt wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf (i) Registrierungsinformationen, d. h. Lizenzschlüssel, der für einen Registrierungsnamen des Lizenznehmers eindeutig ist; (ii) zugehörige erläuternde schriftliche Unterlagen oder Akten (Dokumentation); und (iii) Software-Setup-Dateien und Codebeispiele (falls vorhanden); und (b) Upgrades, modifizierte Versionen, Updates, Ergänzungen und Kopien der Software, falls vorhanden, die Ihnen von Algorithmic Arts (zusammen Updates) lizenziert werden. Verwenden oder Verwenden von Mitteln, um auf die Funktionalität der Software gemäß der Dokumentation zuzugreifen, sie zu installieren, herunterzuladen, zu kopieren oder anderweitig zu nutzen. System bedeutet Windows OS, GNU/Linux oder Mac OS X oder eine beliebige virtuelle Maschine. 2. ALLGEMEINE NUTZUNG Sie erhalten eine nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung der heruntergeladenen Software für beliebige Zwecke für einen unbegrenzten Zeitraum. Das Softwareprodukt unter dieser Lizenz wird kostenlos zur Verfügung gestellt. Auch wenn eine Lizenzgebühr für die Nutzung solcher Software nicht bezahlt wird, bedeutet dies nicht, dass es keine Bedingungen für die Verwendung dieser Software gibt. 2.1. Die Software kann vom Lizenznehmer für jeden rechtlichen Zweck installiert und verwendet werden. 2.2. Die Software kann vom Lizenznehmer auf einer beliebigen Anzahl von Systemen installiert und verwendet werden. 2.3. Die Software kann unter der Bedingung kopiert und verteilt werden, dass der ursprüngliche Copyright-Hinweis und der Haftungsausschluss der Garantie intakt bleiben und der Lizenznehmer kein Geld oder Gebühren für das Softwareprodukt berechnet, außer zur Deckung der Vertriebskosten. 2.4. Der Lizenznehmer hat keine Eigentumsrechte an und an der Software. Der Lizenznehmer erkennt an und stimmt zu, dass der Lizenzgeber alle Urheberrechte und sonstigen Eigentumsrechte an und an der Software behält. 2.5 Die Nutzung im Rahmen dieser Lizenz ist kostenlos und der Lizenznehmer zahlt keine Lizenzgebühren oder Lizenzgebühren. 3. RECHTE DES GEISTIGEN EIGENTUMS 3.1 Diese Lizenz überträgt keine geistigen Rechte an der Software. Die Software und alle Kopien, zu deren Herstellung der Lizenznehmer der Lizenznehmer berechtigt ist, sind geistiges Eigentum des Lizenzgebers und gehören dem Lizenzgeber. 3.2 Die Software ist urheberrechtlich geschützt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Urheberrecht und internationale Vertragsbestimmungen. 3.3 Alle Kopien, die der Lizenznehmer gemäß dieser Vereinbarung anfertigen darf, müssen dieselben Urheberrechts- und sonstigen Eigentumshinweise enthalten, die auf oder in der Software erscheinen. 3.4 Struktur, Organisation und Code der Software sind die wertvollen Geschäftsgeheimnisse und vertraulichen Informationen des Lizenzgebers. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, den Quellcode der Software nicht zu dekompilieren, zu disassemblieren oder anderweitig zu versuchen, ihn zu entdecken. 3.5 Versuche, das Installationsprogramm ohne die ausdrückliche Genehmigung des Lizenzgebers zurückzuentwickeln, zu kopieren, zu klonen, zu modifizieren oder in irgendeiner Weise zu ändern, ist strengstens untersagt. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Plug-Ins oder Erweiterungen zu verwenden, die es erlauben, Änderungen an einer Datei mit software zu speichern, die vom Lizenzgeber lizenziert und vertrieben wird. 3.6 Marken werden in Übereinstimmung mit der anerkannten Markenpraxis verwendet, einschließlich der Identifizierung von Markeninhabernamen. Marken können nur verwendet werden, um gedruckte Ausgaben zu identifizieren, die von der Software produziert werden, und eine solche Verwendung einer Marke gibt dem Lizenznehmer keine Eigentumsrechte an dieser Marke. 4. GARANTIE 4.1 Der Lizenzgeber garantiert, dass: 4.1.1 Der Lizenzgeber besitzt die Software und die Dokumentation und/oder ist im Besitz gültiger und bestehender Lizenzen, die die Bedingungen dieser Vereinbarung unterstützen; 4.1.2 die Software entspricht den Spezifikationen und Funktionen gemäß der Dokumentation; 4.1.3 Nach bestem Wissen der Lizenzgeber verletzt die Software keine geistigen Eigentumsrechte Dritter oder verletzt sie; 4.1.4 Die Software enthält keine Routine, die absichtlich vom Lizenzgeber entworfen wurde, um ein Computerprogramm zu deaktivieren, oder Computeranweisungen, die die Verarbeitungsumgebung verändern, zerstören oder hemmen können. 4.2 Mit Ausnahme der in Abschnitt 4.1 genannten Garantien wird die Software an den Lizenznehmer ALS IS geliefert und der Lizenzgeber übernimmt keine Garantie für deren Nutzung oder Leistung. Der Lizenzgeber kann und kann die Leistung oder die Ergebnisse, die der Lizenznehmer durch die Nutzung der Software erzielen kann, nicht garantieren. Das gesamte Risiko, das sich aus der Nutzung oder Leistung der Software ergibt, verbleibt beim Lizenznehmer. Der Lizenzgeber gibt keine ausdrückliche oder stillschweigende Garantie dafür, dass (i) die Software von zufriedenstellender Qualität ist, für einen bestimmten Zweck oder für eine bestimmte Verwendung unter bestimmten Bedingungen geeignet ist, ungeachtet dessen, dass derartige Zweck, Verwendung oder Bedingungen dem Lizenzgeber bekannt sein können; oder (ii) dass die Software fehlerfrei oder ohne Unterbrechung funktioniert oder dass Fehler korrigiert werden. 5. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG In keinem Fall haftet der Lizenzgeber für Schäden, Ansprüche oder Kosten jeglicher Art oder für Folgeschäden, indirekte, zufällige Schäden oder entgangene Gewinne oder entgangene Ersparnisse, auch wenn der Lizenzgeber über die Möglichkeit eines solchen Verlustes, Schäden, Ansprüche oder Kosten oder für Ansprüche Dritter informiert wurde. In keinem Fall haftet der Lizenznehmer gegenüber dem Lizenzgeber unter der Bedingung, dass der Lizenznehmer alle in dieser Lizenz genannten Bedingungen einhält. 6. NON-WAIVER Wird ein Teil dieser Vereinbarung für nicht durchsetzbar gehalten, so gilt der Rest. Das bedeutet, dass, wenn ein Abschnitt des Abkommens nicht rechtmäßig ist, der Rest des Abkommens immer noch in Kraft ist. Wenn Parteien kein Recht aus dieser Vereinbarung ausüben, stellt sie keinen Verzicht auf (a) andere Bedingungen dieser Vereinbarung oder (b) ein Recht dar, zu einem beliebigen Zeitpunkt danach die genaue und strikte Einhaltung der Bedingungen dieser Vereinbarung zu verlangen. [ENDE]