Multi-Browser Viewer 4

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 9.12 MB
‎Benutzerbewertung: 2.7/5 - ‎10 ‎Stimmen

Multi-Browser Viewer ist das erste echte browserübergreifende Softwarepaket zum Testen von Kompatibilitätstests. Testen Sie jede Website mit echten eigenständigen Browsern oder Mit Screenshot-Browser-Bildern (ähnlich Browsershots.org aber höherer Zuverlässigkeit und Qualität). Führen Sie IE6, IE7 und IE8 nebeneinander aus und sehen Sie die unterschiedlichen Verhaltensweisen und Funktionen einer Webseite deutlich. Testen Sie sichere Seiten, JavaScript und allgemeines Erscheinungsbild, ohne mehrere virtuelle Maschinen einrichten zu müssen oder langsame VNC-Verbindungen zu verwenden. Multi-Browser enthält vorkonfigurierte, virtualisierte eigenständige Browser, einschließlich IE6, IE7, IE8 und IE9 Safari, Chrome, Firefox und Opera. Jeder Browser startet von einer einzelnen ausführbaren Datei, die in einer eigenen virtualisierten Sandbox ausgeführt wird, wodurch seine eigene Standard-Rendering-Engine beibehalten wird und der Browser vom Rest Ihres PCs isoliert wird. Alle Eigenständigen Browser sind mit Adobe flash vorinstalliert, damit ein Benutzer auch Flash-Animationen testen kann. Die Selenium RC-Integration ermöglicht es Benutzern, ihre Cross- und Funktionsbrowsertests auf einem lokalen, einzelnen Computer nahtlos ohne anfänglichen Setup-Aufwand zu automatisieren. Nehmen Sie einfach den generierten Selenium-Quellcode auf, kopieren und einfügen und dann gegen einen der eigenständigen Browser wiedergeben. Abgesehen von eigenständigen Browsern, Multi-Browser Viewer hat auch die Möglichkeit, Screenshots in der größten Auswahl von Browsern auf drei Betriebssystemen (Mac, Windows und Linux) zu nehmen. Laden einer URL und Erstellen eines ganzseitigen Screenshots. Die Screenshot-Bilder werden dann auf Ihren lokalen Computer heruntergeladen, um einen einfachen Vergleich zu ermöglichen. Der bequemste Weg, um einen schnellen, Übersicht Cross-Browser-Kompatibilitätstest jeder Website zu tun. Multi-Browser Viewer verfügt auch über eine integrierte HTML-Validierungs- und automatische Korrekturfunktion, mit der Sie HTML-Fehler identifizieren können, die browserübergreifende Kompatibilitätsprobleme verursachen könnten.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 4 veröffentlicht auf 2012-01-01
    Version 4 enthält jetzt Selenium Browser Automation, Neueste Standalone-Browser (Firefox 16 und Chrome 22)
  • Version 1.0.1.2 veröffentlicht auf 2009-09-01
    Kleine Fehler behoben, als mehrere Anforderungen in kurzer Zeit gestellt wurden. "Jetzt kaufen"Link in der Anwendung hinzugefügt.

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

SOFTWARE-LIZENZVERTRAG Dieser Software-Lizenzvertrag ("Vereinbarung") wird zwischen TWD Solutions Pte Ltd ("Developer") und Lizenznehmer geschlossen und wirksam. Entwickler hat sein Softwareprogramm entwickelt und lizenziert, das unter dem Namen Multi-Browser Viewer und dem Multi-Browser Viewer Network (die "Software") vermarktet wird. Multi-Browser Viewer ist eine proprietäre Software-Anwendung, die sich mit einem Netzwerk von Maschinen verbindet, die Software von Drittanbietern verwenden, um Screenshots von Einer URL auf verschiedenen Betriebssystemen und/oder Internetbrowsern zu erstellen. Multi-Browser Viewer überprüft auch den HTML-Code und verfügt über eine html-Quellcode-Funktion, die automatisch korrigiert wird. Um eine Verbindung zum Multi-Browser Viewer Network herzustellen, benötigt ein Lizenznehmer ein gültiges Abonnement, das von TWD Solutions Pte Ltd. Der Lizenznehmer möchte eine Kopie der Software nutzen. JETZT, THEREFORE, unter Berücksichtigung der hier dargelegten gegenseitigen Versprechungen, stimmen Entwickler und Lizenznehmer wie folgt überein: 1. Lizenz. Der Entwickler gewährt dem Lizenznehmer hiermit eine unbefristete, nicht ausschließliche, beschränkte Lizenz zur Nutzung der Software gemäß dieser Vereinbarung zu Test- und Testzwecken, und wenn der Lizenznehmer eine gültige Lizenz erworben hat, kann er die Software wie hier in diesem Sinne angegeben verwenden. 2. Einschränkungen. Der Lizenznehmer darf die Software oder ein Recht an der Software ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Entwicklers nicht ändern, kopieren, duplizieren, reproduzieren, lizenzieren oder unterlizenzieren oder die Software oder ein Recht an der Software an Dritte übertragen; vorausgesetzt, dass der Lizenznehmer eine Kopie der Software zu Sicherungs- oder Archivierungszwecken anfertigen kann. Die Software darf nur für Testzwecke für bis zu 14 Tage verwendet werden, danach müsste der Lizenznehmer eine gültige Lizenz vom Entwickler erwerben, um die Software weiterhin nutzen zu können. 3. Gebühr. Als Gegenleistung für die Erteilung der Lizenz und die Nutzung der Software verpflichtet sich der Lizenznehmer, dem Entwickler die Summe von 29,95 USD für die Nutzung der Software sowie 14,95 USD monatlich zu zahlen, falls der Lizenznehmer das Multi-Browser Viewer Network zur Erstellung der Screenshot-Bilder verwenden möchte. 4. Eigentumsgarantie. Der Entwickler versichert und garantiert dem Lizenznehmer, dass der Entwickler der Eigentümer der Software ist oder anderweitig das Recht hat, dem Lizenznehmer die in dieser Vereinbarung festgelegten Rechte zu gewähren. Für den Fall, dass eine Verletzung oder drohende Verletzung der vorstehenden Zusicherung und Garantie, lizenznehmeeinzige Abhilfe besteht darin, entwickler- oder entweder zu verlangen: i) auf Kosten des Entwicklers das Recht zur Nutzung der Software zu beschaffen, ii) die Software oder einen Teil davon zu ersetzen, die gegen die Software verstößt, und sie durch Software vergleichbarer Funktionalität zu ersetzen, die keine Verletzung verursacht, oder iii) den Lizenznehmer bei der Rückgabe der Software den vollen Betrag der Lizenzgebühr zurückerstatten und sie durch softwaredem Lizenznehmer wird der volle Betrag der Lizenzgebühr bei Rückgabe der Software und alle Kopien davon an den Entwickler erhoben. 5. Garantie der Funktionalität. Eine. Für einen Zeitraum von 30 Tagen nach der Lieferung der Software an den Lizenznehmer (der "Garantiezeitraum") garantiert der Entwickler, dass die Software in allen wesentlichen Belangen gemäß den Spezifikationen des Entwicklers bezüglich der Software ausgeführt wird, wenn sie mit der entsprechenden Computerausrüstung verwendet wird. Im Falle einer Verletzung oder einer angeblichen Verletzung dieser Garantie wird der Lizenznehmer den Entwickler unverzüglich benachrichtigen und die Software auf Kosten des Lizenznehmers an den Entwickler zurücksenden. Der einzige Rechtsbehelf des Lizenznehmers besteht darin, dass der Entwickler die Software so berichtigen muss, dass sie gemäß der Garantie funktioniert. Diese Garantie gilt nicht für die Software, wenn sie von jemandem geändert wurde oder unsachgemäß oder in einer vom Lizenzgeber nicht genehmigten Betriebsumgebung verwendet wird. B. Im Falle eines Mangels in den Medien, auf die die Software bereitgestellt wird, innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Lieferung der Software, nach Rückkehr an den Entwickler der Software auf dem ursprünglichen Medium, hat der Entwickler dem Lizenznehmer eine neue Kopie der Software zur Verfügung zu stellen. 6. Software-Wartung. A. Standardwartung. Während des Garantiezeitraums muss der Entwickler dem Lizenznehmer jede neue, korrigierte oder erweiterte Version der Software bereitstellen, wie sie vom Entwickler erstellt wurde. Diese Erweiterung umfasst alle Änderungen an der Software, die die Geschwindigkeit, Effizienz oder Benutzerfreundlichkeit der Software erhöhen oder der Software zusätzliche Funktionen oder Funktionen hinzufügen, darf jedoch keine wesentlich neue oder umgeschriebene Version der Software enthalten. Sollte der Lizenznehmer das Multi-Browser Viewer-Netzwerk abonnieren, erhält der Lizenznehmer alle Aktualisierungen der Software für die Dauer des Abonnements des Lizenznehmers, solange das Abonnement vollständig bezahlt ist und das Abonnement auf dem neuesten Stand ist. B. Optionale Wartung. Nach Ablauf des Garantiezeitraums kann der Lizenznehmer weiterhin Wartungsunterstützung für aufeinanderfolgende zwölf (12) Monate erhalten. Die Gebühr für diesen optionalen Wartungssupport ist der regelmäßige Listenpreis des Entwicklers für die Wartung und den Support für die Software, wie sie vom Entwickler von Zeit zu Zeit veröffentlicht werden. Der Lizenzgeber wird den Entwickler schriftlich benachrichtigen, wenn er eine optionale Wartung wünschen. Wenn der Lizenznehmer keine optionale Wartung übernimmt und sich später dafür entscheidet, behält sich der Entwickler das Recht vor, dem Lizenznehmer seine Wartungsgebühren für den Zeitraum des Ablaufs der Wartung in Rechnung zu stellen. Der Entwickler kann sich entscheiden, die Wartung jederzeit einzustellen, wenn er dem Lizenznehmer mitgeteilt und alle dann nicht verdienten Wartungsgebühren zurückerstattet. 7. Zahlung. Die Zahlung der Lizenzgebühr erfolgt bei Lieferung der Software. Die Zahlung eines anderen Betrags, den der Lizenznehmer dem Entwickler gemäß dieser Vereinbarung schuldet, ist innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnung des Entwicklers zu zahlen. Für den Fall, dass ein vom Lizenznehmer geschuldeter überfälliger Betrag nach zehn (10) Tagen schriftlicher Mitteilung des Entwicklers nicht bezahlt wird, kann der Entwickler zusätzlich zu jedem anderen fälligen Betrag eine Verzugsgebühr in Höhe von einem Prozent (5 %) verlangen. pro Monat auf einen überfälligen Betrag. 8. Steuern. Zusätzlich zu allen anderen hierin fälligen Beträgen hat der Lizenznehmer auch alle fälligen Beträge für die Verkaufssteuer auf die Software und für Verkäufe, Nutzung, Verbrauchsteuern oder andere Steuern, die direkt durch Zahlungen des Lizenznehmers an den Entwickler gemessen werden, an den Entwickler zu zahlen. In keinem Fall ist der Lizenznehmer verpflichtet, Steuern zu zahlen, die auf das Einkommen des Entwicklers gezahlt oder für das Recht des Entwicklers, Geschäfte zu machen, bezahlt werden. 9. Garantieausschluss. DEVELOPER'S WARRANTIES SET FORTH IN THIS AGREEMENT SIND EXKLUSIV UND SIND IN LIEU VON ALLEN ANDEREN WARRANTIEN, EXPRESS ODER IMPLIED, INCLUDING BUT NOT LIMITED TO, THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. 10. Haftungsbeschränkung. Der Entwickler ist nicht verantwortlich und zahlt keine Zufälligen, Folgeschäden oder sonstigen indirekten Schäden, unabhängig davon, ob der Entwickler im Voraus über die Möglichkeit solcher Verluste informiert wurde. In keinem Fall übersteigt die Haftung des Entwicklers hierunter die Höhe der vom Lizenznehmer gezahlten Lizenzgebühren, unabhängig davon, ob der Anspruch des Lizenznehmers auf Vertrag, unerlaubter Handlung, strenger Haftung, Produkthaftung oder auf andere Weise beruht. 11. Hinweis. Jede Mitteilung, die in dieser Vereinbarung erforderlich ist oder in Verbindung mit ihr gegeben wird, muss schriftlich erfolgen und der entsprechenden Partei durch persönliche Zustellung oder durch beglaubigte Post, Porto im Voraus bezahlt oder anerkannte Übernacht-Lieferdienste gegeben werden. 12. Geltendes Recht. Dieses Abkommen wird in Übereinstimmung mit den Gesetzen Singapurs ausgelegt und durchgesetzt. 13. Keine Zuordnung. Weder diese Vereinbarung noch ein Interesse an dieser Vereinbarung darf vom Lizenznehmer ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung abgetreten werden. Interesse an dieser Vereinbarung kann vom Lizenznehmer ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Entwicklers abgetreten werden. 14. Endgültige Vereinbarung. Dieser Vertrag beendet und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen oder Vereinbarungen zu diesem Thema. Diese Vereinbarung kann nur durch eine weitere Schrift geändert werden, die von beiden Parteien ordnungsgemäß ausgeführt wird. 15. Dauerhaftigkeit. Wenn eine Klausel dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für ungültig oder nicht durchsetzbar gehalten wird, bleibt diese Vereinbarung, einschließlich aller übrigen Bedingungen, in vollem Umfang in Kraft und wirksam, als ob diese ungültige oder nicht durchsetzbare Klausel nie enthalten gewesen wäre. 16. Software von Drittanbietern Die Software von Drittanbietern, die verwendet wird, um den eigentlichen Screenshot zu machen und den Screenshot an Multi-Browser Viewer-Software zu liefern, ist durch die eigene Lizenz und Nutzungsbedingungen der 3. Partei gemäß der GNU-Lizenzvereinbarung geschützt. Weitere Informationen finden Sie unter browsershots.org 17. Überschriften. Die in dieser Vereinbarung verwendeten Überschriften sind nur aus Gründen der Bequemlichkeit vorgesehen und dürfen nicht zur Sinn- oder Absichtserklärung verwendet werden.