MTPdrive 2.2.72

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 3.56 MB
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Der MTPdrive ermöglicht das Zuordnen von Geräten, die im MTP-Modus betrieben werden, einem Laufwerkbuchstaben in Microsoft Windows. Es bietet Lesezugriff auf die Dateien auf dem Gerät mit der Möglichkeit, sie zu löschen (z. B. Digitalkameras oder Apple-Geräte). Schreibzugriff wird ebenfalls unterstützt, hängt aber von den Funktionen des Geräts ab (in der Regel erlauben Es Android-basierte Geräte). Das MTPdrive kann so konfiguriert werden, dass er auf die ursprüngliche Datei-/Verzeichnisstruktur auf dem Gerät zugreift (Standard) oder virtuelle Datei-/Verzeichnisnamen verwendet, um die Navigation durch das Gerät zu vereinfachen (nützlich für Digitalkameras). Der MTPdrive ist eine Weiterentwicklung des PTPdrive, er verbessert seine Funktionen (z. B. ermöglicht den Zugriff auf Filme in den Apple-Geräten) und verbessert auch die Benutzerfreundlichkeit/Leistung (der Zugriff auf die ursprüngliche Datei-/Verzeichnisstruktur auf dem Gerät erfordert nicht, dass er auf das Sammeln von Informationen über alle Dateien wartet, bevor die Zuordnung durchgeführt werden kann).

VERSIONSVERLAUF

  • Version 2.2.72 veröffentlicht auf 2016-02-14
    Windows 10-Unterstützung
  • Version 1.4.59 veröffentlicht auf 2015-04-03
    MTPdrive-Binärdateien, die mit dem Cranking Pixels-Zertifikat signiert sind.

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG Lizenz 1. Im Rahmen dieser Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (die "Vereinbarung") gewährt Cranking Pixels (der "Vendor") dem Benutzer (dem "Lizenznehmer") eine nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz (die "Lizenz") zur Nutzung von MTPdrive (der "Software"). 2. "Software" umfasst die ausführbaren Computerprogramme und alle zugehörigen gedruckten, elektronischen und Online-Dokumentationen sowie alle anderen Dateien, die dem Produkt beigefügt sein können. 3. "Computer" bezeichnet eine Maschine, die Daten gemäß einer Reihe von Anweisungen manipuliert. 4. Titel, Urheberrechte, Rechte an geistigem Eigentum und Vertriebsrechte der Software verbleiben ausschließlich beim Anbieter. Geistige Eigentumsrechte umfassen das Aussehen und das Gefühl der Software. Diese Vereinbarung stellt eine Lizenz nur für die Nutzung dar und stellt in keiner Weise eine Übertragung von Eigentumsrechten an der Software dar. 5. Die Software kann auf einem einzelnen Computer für jede erworbene Lizenz installiert und verwendet werden. Der Hauptbenutzer jedes Computers, auf dem die Software installiert ist, kann eine zweite Kopie der Software für seine ausschließliche Verwendung entweder auf einem tragbaren Computer oder einem Computer zu Hause installieren, sofern die Software auf dem tragbaren oder Heimcomputer nicht gleichzeitig mit der Software auf dem primären Computer verwendet wird. 6. Eine angemessene Anzahl von Sicherungskopien der Software kann erstellt werden, sofern die Sicherungskopien nicht für andere als Archivierungszwecke installiert oder verwendet werden. 7. Die Rechte und Pflichten dieser Vereinbarung sind nur dem Lizenznehmer gewährte Persönlichkeitsrechte. Der Lizenznehmer darf keine der rechte oder verpflichtungen, die aus dieser Vereinbarung gewährt werden, an andere Personen oder juristische Personen übertragen oder abtreten. Der Lizenznehmer darf die Software nicht für die Nutzung durch einen oder mehrere Dritte zur Verfügung stellen. 8. Die Software darf nicht durch aktuelle oder zukünftige verfügbare Technologien verändert, zurückentwickelt oder dekompiliert werden. 9. Die Nichteinhaltung einer der Bedingungen des Lizenzabschnitts wird als wesentlicher Verstoß gegen diese Vereinbarung angesehen. LIZENZGEBÜHR 10. Der ursprüngliche Kaufpreis, den der Lizenznehmer bezahlt hat, stellt die gesamte Lizenzgebühr dar und ist die volle Gegenleistung für diese Vereinbarung. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG 11. Die Software wird vom Anbieter zur Verfügung gestellt und vom Lizenznehmer akzeptiert "wie es ist". Die Haftung des Anbieters ist auf den maximalen Kaufpreis der Software begrenzt. Der Anbieter haftet nicht für allgemeine, besondere, zufällige oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Produktionsverluste, Entgangenseinbußen, Umsatzeinbußen, Datenverlust oder sonstige geschäftliche oder wirtschaftliche Nachteile, die der Lizenznehmer aus der Nutzung oder Nichtnutzung der Software erleidet. 12. Der Anbieter übernimmt keine ausdrückliche oder stillschweigende Garantie hinsichtlich der Eignung der Software für einen bestimmten Zweck oder dass die Software für die spezifischen Anforderungen des Lizenznehmers geeignet oder geeignet ist. 13. Der Anbieter garantiert nicht, dass die Nutzung der Software ununterbrochen oder fehlerfrei ist. Der Lizenznehmer akzeptiert, dass Software im Allgemeinen anfällig für Fehler und Fehler innerhalb eines akzeptablen Niveaus ist, wie in der Branche festgelegt. WARRANTS UND REPRESENTATIONEn 14. Der Anbieter garantiert und versichert, dass er der Urheberrechtsinhaber der Software ist. Der Anbieter garantiert und stellt sicher, dass die Erteilung der Lizenz zur Nutzung dieser Software nicht gegen andere Vereinbarungen, Urheberrechte oder anwendbare Gesetze verstößt. Akzeptanz 15. Alle Bedingungen und Pflichten dieser Vereinbarung gelten als vom Lizenznehmer akzeptiert ("Acceptance") bei der Installation der Software. Begriff 16. Die Laufzeit dieses Abkommens beginnt mit der Annahme und ist unbefristet. Beendigung 17. Diese Vereinbarung wird gekündigt und die Lizenz verfällt, wenn der Lizenznehmer eine der Bedingungen dieser Vereinbarung nicht eingehalten hat oder gegen diese Vereinbarung verstößt. Bei Kündigung dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund wird der Lizenznehmer die Software unverzüglich zerstören oder an den Anbieter zurücksenden. FORCE MAJEURE 18. Der Verkäufer haftet dem Lizenznehmer frei, wenn der Verkäufer aufgrund höherer Gewalt, wie Erdbeben, Taifun, Überschwemmungen, Feuer und Krieg oder anderen unvorhergesehenen und unkontrollierbaren Ereignisse, bei denen der Anbieter alle geeigneten Maßnahmen ergriffen hat, um ein solches Ereignis zu mildern, ganz oder teilweise an der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung gehindert wird. REGIERENDES RECHT 19. Die Vertragsparteien dieser Vereinbarung unterwerfen sich der Zuständigkeit der Gerichte der Provinz Ontario, Kanada, für die Durchsetzung dieser Vereinbarung oder eines Schiedsspruchs oder einer Schiedsentscheidung, die sich aus dieser Vereinbarung ergibt. Dieses Abkommen wird gemäß den Gesetzen der Provinz Ontario, Kanada, durchgesetzt oder ausgelegt. Sonstige 20. Diese Vereinbarung kann nur schriftlich geändert werden, die sowohl vom Verkäufer als auch vom Lizenznehmer unterzeichnet wurde. 21. Diese Vereinbarung begründet oder impliziert keine Beziehung in agentur- oder partnerschaftlicher Zusammenarbeit zwischen dem Anbieter und dem Lizenznehmer. 22. Überschriften werden nur zur Bequemlichkeit der Parteien eingefügt und sind bei der Auslegung dieses Abkommens nicht zu berücksichtigen. Wörter im Singular-Mittelwert und schließen den Plural ein und umgekehrt. Wörter im männlichen Geschlecht sind das weibliche Geschlecht und umgekehrt. Wörter im kastrierten Geschlecht sind das männliche Geschlecht und das weibliche Geschlecht und umgekehrt. 23. Sollte eine Klausel, ein Vertrag, eine Bedingung oder eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für ungültig, nichtig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so ist es die Absicht der Parteien, diese Bestimmung vom Gericht nur in dem Umfang zu vermindern, der von diesem Gericht für angemessen und durchsetzbar erachtet wird, und der Rest der Bestimmungen dieser Vereinbarung wird dadurch in keiner Weise beeinträchtigt, beeinträchtigt oder für ungültig erklärt. 24. Diese Vereinbarung enthält die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien. Alle Vereinbarungen wurden in dieses Abkommen aufgenommen. Erklärungen, die von einer Partei dieser Vereinbarung abgegeben wurden, können in irgendeiner Weise mit dieser endgültigen schriftlichen Vereinbarung unvereinbar sein. Alle diese Aussagen werden in dieser Vereinbarung als unwertswert erklärt. Nur die schriftlichen Bedingungen dieser Vereinbarung binden die Parteien. 25. Diese Vereinbarung und die in dieser Vereinbarung enthaltenen Bedingungen gelten für die Nachfolger und Abtretungsempfänger des Verkäufers und sind verbindlich. Hinweise 26. Alle Mitteilungen an den Verkäufer im Rahmen dieser Vereinbarung sind Cranking Pixels, [email protected]