mTouchPos 1.14

Lizenz: kostenlos ‎Dateigröße: 69.22 MB
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mTouchPos ist ein leistungsstarkes Point-of-Sale-System, das für Bars, Clubs, Restaurants und andere kleine Unternehmen im Lebensmittel- und Krankenhaushandel optimiert ist. Als Einzelhandelsmanagement-Softwaresystem empfiehlt mTouchPos die Verwendung auf Touchscreen-Computern. mTouchPos System ist sehr einfach einzurichten und einfach zu bedienen. Mit einer intuitiven Benutzeroberfläche einer solchen Pos-Software können die Kassierer den Verkauf schnell verarbeiten und Die Linien in Bewegung halten. Die Ausbildung von Kassierern und Managern dauert Minuten, nicht Stunden. Die Verwaltung von Inventar wäre einfach und schmerzlos. mTouchPos verfügt über die folgenden Hauptfunktionen: Sehr erschwinglich - es ist kostenlos Kostenloser webbasierter Support var unserer Support-Foren Kostenloser E-Mail-basierter Support Extrem einfach zu erlernen, einfach zu bedienen und einfach, Ihre Emplyees zu lehren Support-Belegdrucker und Küchendrucker Touchscreen-Unterstützung Kassenschubladenunterstützung Mehr... Mit mTouchPos-System Sie können Verkaufsdaten analysieren, herausfinden, wie gut alle Artikel in Ihren Regalen verkauft werden, und die Einkaufsstufen entsprechend anpassen. Sie können andere Funktionen des POS-Systems wie Bestandskontrolle, Einkauf, Empfang und Übertragung von Produkten an und von anderen Standorten übernehmen. Sie können andere typische Funktionen eines POS-Systems zum Speichern von Verkaufsinformationen zum Aktivieren von Kundenretouren, Berichtszwecken, Verkaufstrends und Kosten-/Preis-/Gewinnanalyse erhalten. Sie können Verkaufsinformationen speichern, um Kundenretouren, Berichtszwecke, Verkaufstrends und Kosten-/Preis-/Gewinnanalyse zu aktivieren.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.14 veröffentlicht auf 2015-06-15
    Fix Verbindung zu 127.0.0.1 per Fernzugriff
  • Version 1.11.2015.0115 veröffentlicht auf 2015-01-15
    Upport für Datenbanksicherung und -wiederherstellung

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

VEREINBARUNG DER LIZENZERTEILUNG 1. Lizenzinhalte 1.1 gewährt dem Lizenznehmer dem Lizenznehmer hiermit eine persönliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, unwiderrufliche (sofern in Ziffer 8 dieser Vereinbarung vorgesehen) Lizenz zur Nutzung der im beigefügten Zeitplan A definierten Computerprogrammsuite (im Folgenden : Programme), die Teil der Vereinbarung sein soll. 1.2 Die hierin gewährte Lizenz ermächtigt den Lizenznehmer, die Programme in Maschinenform an der in Schedule A angegebenen Site zu installieren. 1.3 Der Lizenznehmer und MTP Co.,LTD sind für die Einhaltung der Export Administration Regulations (EAR) und aller lokalen Import- und Exportbestimmungen in Bezug auf den Handel zwischen dem Lizenznehmer und einer seiner ausländischen Tochtergesellschaften verantwortlich. MTP Co.,LTD wird dem Lizenznehmer angemessene Unterstützung und Informationen zur Verfügung stellen, um die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften zu gewährleisten. 2. RECHTE 2.1 Der Lizenznehmer erkennt an, dass diese Vereinbarung nur das Recht zur Nutzung der Programme, wie hierin dargelegt, zuweist und dass alle anderen Rechte, Titel und Interessen an den Programmen weiterhin MTP Co.,LTD und seinen Lieferanten übertragen. 2.2 Alle Rechte und Rechte an Änderungen oder Derivaten der Programme, wie auch immer abgeleitet oder finanziert, sind ausschließlich MTP Co.,LTD zuübertragen. 3. KONFIDENTIEN 3.1 Der Lizenznehmer erkennt an, dass alle Informationen, die MTP Co.,LTD dem Lizenznehmer offenbart und als vertraulich bezeichnet wird, für MTP Co.,LTD von geschütztem Wert sind und als streng vertraulich anzusehen sind ("Vertrauliche Informationen"), der Lizenznehmer stimmt zu, dass alle Formen der Programme, wie in Ziffer 5 beschrieben, vertrauliche Geschäftsgeheimnisse von MTP Co.,LTD enthalten können, und verpflichtet sich, alle Formen der Programme vertraulich zu behandeln und ihre Mitarbeiter und Agenten behandeln zu lassen und die Offenlegung aller Details der Programme zu verhindern, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von MTP Co.,LTD an Dritte einzuholen, eine solche Zustimmung nicht unzumutbar zurückgehalten oder verzögert zu werden. 3.2 Für den Fall, dass der Lizenznehmer gegen eine der Bestimmungen von Ziffer 2 oder Ziffer 3.1 der Vereinbarung verstößt oder zu verletzen versucht oder zu verletzen droht, hat MTP Co.,LTD zusätzlich zu allen anderen Rechtsbehelfen, die rechtlich oder in Gerechtigkeit zur Verfügung stehen, das Recht, Unterlassungsklagen zu verlangen, die einen solchen Verstoß begründen, oder zu versuchen, gegen einen Verstoß zu verstoßen oder zu drohen, da die Parteien dies für unzulängliche Rechtsmittel anerkennen. 3.3 MTP Co.,LTD erkennt an, dass alle Informationen, die der Lizenznehmer MTP Co.,LTD offenlegt, für den Lizenznehmer von geschütztem Wert sind und als streng vertraulich anzusehen sind ("Vertrauliche Informationen"). MTP Co.,LTD darf diese vertraulichen Informationen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Lizenznehmers nicht an Dritte verwenden oder weitergeben (mit Ausnahme seiner Mitarbeiter, die dies vernünftigerweise für die Zwecke dieser Richtlinie verlangen und die durch eine ähnliche Geheimhaltungspflicht daran gebunden sind). 3.4 Die Bestimmungen dieser Klausel gelten nicht für Angaben, die: 3.4.1 kann durch schriftliche Aufzeichnungen nachgewiesen werden, dass sie zum Zeitpunkt des Eingangs zuvor von einem Dritten erworben wurden 3.4.2 wurde in der Folge von einem Dritten, der ein unabhängiges Recht zur Offenlegung der 3.4.3 wird jetzt oder später ohne Verletzung dieser Vereinbarung durch die Ermittlungspartei oder eine Partei, die solche vertraulichen Informationen von der offenlegenden Partei erhalten hat, öffentlich bekannt. 3.5 MTP Co., LTD und Der Lizenznehmer geben vertrauliche Informationen nur an Mitarbeiter weiter, die direkt an der Lizenz oder Nutzung des Programms beteiligt sind, und werden ihr Bestes tun, um sicherzustellen, dass diese Mitarbeiter diese Verpflichtungen hinsichtlich der Vertraulichkeit kennen und einhalten. 3.6 Die andere Partei wird unverzüglich über den unbefugten Besitz, die unbefugte Verwendung oder die Kenntnis eines gemäß dieser Vereinbarung gelieferten Artikels informiert. 3.7 Die Offenlegungs- und Vertraulichkeitspflichten treten mit der Unterzeichnung des Lizenzvertrags in Kraft und bleiben ungeachtet der Kündigung des Vertrags in Kraft. 3.8 Die Offenlegungs- und Geheimhaltungspflichten gelten nicht für Informationen, soweit diese Informationen von der Regierungsbehörde oder gerichtlichen Anordnung offengelegt werden müssen. 3.9 Der Lizenznehmer darf die Quellcomputerprogramme oder Teile davon aus operativen Objektprogrammen, die im Rahmen dieser Untertätigkeit an den Lizenznehmer lizenziert sind, nicht erstellen oder versuchen, sie zu erstellen oder anderen zu erlauben. 4. LIZENZGEBÜHR UND ZAHLUNG Unter Berücksichtigung der im Rahmen dieser Vereinbarung erhaltenen Rechte verpflichtet sich der Lizenznehmer, MTP Co.,LTD die im beigefügten Zeitplan A definierten Beträge zu den so genannten Zeiten zu zahlen. Der Lizenznehmer zahlt alle Steuern und Abgaben, die erforderlich sind, um zu den angegebenen Beträgen hinzugefügt zu werden. 5. UNTERSTÜTZUNG UND VERBESSERUNG Der Lizenznehmer verpflichtet sich, eine Software-Support- und Verbesserungsvereinbarung zu schließen, die mit der Installation der Programme in Kraft tritt. 6. CLAUSE HEADINGS Klauselüberschriften werden in dieses Abkommen nur zur leichteren Bezugnahme eingefügt und sind nicht Teil des Abkommens zum Zwecke der Auslegung. 7. KÜNDIGUNG 7.1 Die hierin gewährte Lizenz tritt ab dem Datum dieser Vereinbarung in Kraft und kann gekündigt werden, wenn der Lizenznehmer oder MTP Co., LTD mit seinen wesentlichen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung in Verzug gerät; sofern die Mitteilung über diesen Ausfall per Einschreiben zugestellt wird, hat der Lizenznehmer oder MTP Co. eine Frist von dreißig (30) Tagen, um diesen Ausfall zu beheben. Wenn sie diesen Standard nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist berichtigen, kann dielizenz beendet werden. 7.2 Jede Partei kann die Lizenz unverzüglich schriftlich kündigen, wenn die andere Partei zahlungsunfähig wird oder in Liquidation geht. 7.3 Die Kündigung der Lizenz berührt keine Rechte einer Partei, die am oder vor dem Tag der Kündigung entstanden sind. 7.4 Innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach dem Datum der Kündigung hat der Lizenznehmer, wenn er seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, nach Wahl von MTP Co.,LTD alle Kopien, Formulare und Teile der Programme und teile zugehörigen Dokumentationen, die unter diese Lizenz fallen, zurückzugeben oder zu vernichten und MTP Co.,LTD schriftlich zu bescheinigen, dass dies geschehen ist. 8. INDEMNITY UND INSURANCE: 8.1 MTP Co.,LTD stellt den Lizenznehmer von Verletzungen (einschließlich Tod) an Personen oder Verlust oder Beschädigung von Eigentum (einschließlich des Programms) frei, die sich aus der Handlung, dem Verzug oder der Fahrlässigkeit von MTP Co., LTD, ihren Mitarbeitern oder Agenten infolge der Verpflichtungen von MTP Co., LTD aus der Lizenz und gegen alle Ansprüche ergeben können. , Forderungen, Verfahren, Schäden, Kosten, Kosten und Aufwendungen in Bezug auf diese oder in Bezug darauf, vorausgesetzt, dass MTP Co.,LTD nicht für jegliche Entschädigung oder Schäden für oder in Bezug auf Verletzungen oder Schäden an Personen oder Eigentum entschädigt oder verpflichtet ist, , Verzug oder Fahrlässigkeit des Lizenznehmers seiner Mitarbeiter oder Auftragnehmer (nicht MTP Co.,LTD oder bei MTP Co.,LTD beschäftigt). 8.2 Der Lizenznehmer stellt MTP Co.,LTD von Verletzungen (einschließlich Todestod) an Personen oder verlust- oder schädensschäden an Gegenständen (einschließlich des Programms) frei, die sich aus der Handlung, dem Verzug oder der Fahrlässigkeit des Lizenznehmers, seiner Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen infolge der Verpflichtungen des Lizenznehmers und gegen alle Ansprüche, Forderungen, Verfahren ergeben können. , Schäden, Kosten, Kosten und Kosten in Bezug auf sie oder in Bezug darauf, vorausgesetzt, dass der Lizenznehmer nicht für eine Entschädigung oder Schäden für oder in Bezug auf Verletzungen oder Schäden an Personen oder Eigentum entschädigt noch verpflichtet ist, um MTP Co.,LTD von Entschädigungen oder Schäden in Bezug auf Verletzungen oder Schäden an Personen oder Eigentum zu entschädigen, soweit solche Verletzungen oder Schäden auf einer Handlung, einem Verzug oder einer Fahrlässigkeit von MTP Co. beruhen. ,LTD seine Mitarbeiter oder Auftragnehmer. Ohne dadurch ihre Verantwortlichkeiten nach den Untersätzen 10.1 und 10.2 einzuschränken, versichert jede Partei bei einer seriösen Versicherungsgesellschaft gegen jeglichen Verlust oder jede Beschädigung von Eigentum und Verletzungen an Personen (einschließlich Tod), die sich aus oder infolge seiner Lizenzpflichten ergeben, und gegen alle Handlungen, Forderungen, Forderungen, Kosten und Aufwendungen in bezug auf diese, es sei denn, dies ist in den Ausnahmen in der Unterklausel dargelegt. Die Haftung der Parteien nach Ziffer 10.1 oder 10.2 schließt Schäden oder Verletzungen (mit Ausnahme von Verletzungen, einschließlich Tod aufgrund von Fahrlässigkeit) aus, die sich aus Design, Formel, Spezifikation oder Beratung ergeben. Mit Ausnahme der Verletzung, einschließlich des Todes einer Person aufgrund von Fahrlässigkeit, für die keine Begrenzung gilt, darf die Haftung der Parteien nach Ziffer 10.1 oder 10.2 gegebenenfalls den Preis des Teils der Vereinbarung, der die Haftung für ein Ereignis oder eine Reihe von zusammenhängenden Ereignissen verursacht, nicht übersteigen. 9. FOLGESCHADEN Sofern nicht ausdrücklich an anderer Stelle in der Lizenz angegeben, haftet keine der Parteien gegenüber der anderen Partei für Folgeschäden, indirekte, besondere, beispielhafte oder strafbare Verluste oder Schäden, einschließlich entgangener Nutzung oder des Profits oder von Verträgen oder Von Daten, auch wenn diese Partei über deren Möglichkeit informiert worden wäre. 10. LEISTUNG Instem garantiert, dass die Programme in Übereinstimmung mit dem Benutzerhandbuch und wie beabsichtigt, aber nichts in dieser Vereinbarung, in den Benutzerhandbüchern oder in Dokumenten, Literatur oder Spezifikationen von, noch eine Erklärung, die zu diesem Zeitpunkt von Instem oder seinen Mitarbeitern oder Agenten gemacht wird, durchführen, stellt eine Garantie oder Bedingung, dass die Programme für einen bestimmten Zweck geeignet sind. 11. VOLLSTÄNDIGE VEREINBARUNG Diese Vereinbarung stellt die gesamte und vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien über den Gegenstand dieser Vereinbarung dar und ersetzt alle vorherigen Mitteilungen, Vereinbarungen und Vereinbarungen in Bezug auf diesen Gegenstand. 12. VARIATIONEN Änderung oder Änderung des Vertrags wirksam wird, es sei denn, sie ist schriftlich, datiert und wird von Instem und dem Lizenznehmer oder im Namen unterzeichnet. 13. NOTICES Alle Mitteilungen und sonstigen Mitteilungen, die nach dieser Vereinbarung erforderlich oder zulässig sind, sind schriftlich und gelten als ordnungsgemäß erfolgt und erhalten, wenn sie persönlich zugestellt oder per eingeschriebener, aufgezeichneter oder beglaubigter Post an die Partei versandt werden, an die sie am Sitz der Partei adressiert ist. Jede Partei kann die Anschrift, an die Mitteilungen zu senden sind, ändern, indem sie eine solche Adressänderung in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser Klausel, die die Mitteilung vorsehen, mitteilen. 14. INTELLECTUAL PROPERTY INDEMNIFIKATION MTP Co.,LTD verteidigt auf eigene Kosten alle Ansprüche oder Klagen, die gegen Tochtergesellschaften, verbundene Unternehmen, Direktoren, Führungskräfte, Mitarbeiter, Vertreter und unabhängige Auftragnehmer des Lizenznehmers erhoben werden, soweit es auf dem Anspruch beruht, dass die unter dieser Lizenz bereitgestellten Programme Patente, Urheberrechte, Marken, Handelsnamen oder andere Eigentumsrechte Dritter und MTP Co verletzen oder verletzen. ,LTD stellt den Lizenznehmer von allen Kosten, Schäden und Gebühren frei, die dem Lizenznehmer angemessen entstanden sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anwalts- oder Anwaltskosten, die auf eine solche Forderung zurückzuführen sind, sofern : Der Lizenznehmer gibt MTP Co.,LTD unverzüglich schriftlich über eine solche Klage und erlaubt MTP Co.,LTD, durch den Rechtsbeistand seiner Wahl, den Vorwurf der Verletzung zu beantworten und einen solchen Anspruch oder eine solche Klage zu verteidigen; Der Lizenznehmer stellt MTP Co.,LTD Informationen, angemessene Unterstützung und Autorität auf Kosten von MTP Co., LTD zur Verfügung, um MTP Co.,LTD in die Lage zu versetzen, eine solche Klage zu verteidigen; MTP Co.,LTD ist nicht verantwortlich für eine Abrechnung durch den Lizenznehmer ohne schriftliche Genehmigung von MTP Co., LTD. Sollten die Programme das Eigentumsrecht eines Dritten verletzen, wird MTP Co.,LTD dem Lizenznehmer nach seiner Wahl nicht rechtsverletzende Programme zur Verfügung stellen oder dem Lizenznehmer den Kaufpreis für die Programme erstatten und der Lizenznehmer die Programme unverzüglich an MTP Co.,LTD zurückgibt. 15. ALLGEMEINE ATREEMENT Der Lizenznehmer oder MTP Co.,LTD kann keine Klage, unabhängig von der Form, die sich aus dieser Vereinbarung ergibt, mehr als ein Jahr nach Der Ursache der Klage erhoben werden. Dieses Abkommen ist für die Nachfolger und Bevollmächtigten der Parteien verbindlich und gilt. Der Lizenznehmer kann diese Vereinbarung an jede Einheit abtreten, die zu diesem Zeitpunkt vom Lizenznehmer kontrolliert wird, kontrolliert oder unter gemeinsamer Kontrolle steht, sowie im Zusammenhang mit dem Verkauf, der Übertragung, der Fusion oder dem Erwerb, sei es durch Gesetz oder auf andere Weise, im Wesentlichen alle Aktien oder Vermögenswerte des Lizenznehmers, der die Software verwendet. Keine Verzögerung oder Ausfall von MTP Co.,LTD oder Lizenznehmer bei der Ausübung eines Rechts aus diesem Rahmen und keine teilweise oder einmalige Ausübung davon durch MTP Co., LTD oder Lizenznehmer gilt als Verzicht auf dieses Recht oder ein anderes Recht im Rahmen dieser Unterseite. 16. ANWENDBARES RECHT Diese Vereinbarung ist auszulegen und die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien werden in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Commonwealth of Pennsylvania festgelegt.