MP3videoraptor 3

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 26.32 MB
‎Benutzerbewertung: 4.0/5 - ‎1 ‎Stimmen

Vorsicht! Festplattenhersteller und DSL-Anbieter warnen vor einem Ausbruch übermäßig kostenloser Musik und Videos! MP3videoraptor ist unschlagbar, wenn es darum geht, Millionen von MP3s von Webradios und Musikvideos online herunterzuladen. Keine P2P-Dateifreigabenetzwerke! Kein Abonnement erforderlich! Kaufen Sie einfach einmal die MP3videoraptor Lizenz und genießen Sie kostenlose Musik für den Rest Ihres Lebens! Keine andere Software kann gleichzeitig so viel Musik von Webradios und so viele Musikvideos von Online-Portalen herunterladen! Ihre gigantische Musiksammlung ist nur einen Mausklick entfernt! Geben Sie einfach den Künstler, Genre oder Songtitel ein und der MP3videoraptor beginnt, Millionen von Dateien nach Tonnen kostenloser MP3-Musik mit ID3-Tags, Cover-Art und sogar Texten zu durchsuchen. Kein lästiges Warten macht nur ein paar schnelle Aufnahmen mit Social Radios und fängt an zu zuhören. MP3videoraptor vervollständigt Ihre Musiksammlung und gibt Ihnen Ihre Lieblingsmusik. Unterhaltung für jedes Gerät: MP3-Downloads und Webrecorder Der MP3videoraptor Web recorder zeichnet automatisch alle Musik und Videos auf, die Sie zuvor auf verschiedenen Social-Radio- und Videoportalen genossen haben. Videoclips werden automatisch in das entsprechende Dateiformat für jedes Gerät konvertiert. Wählen Sie einfach Ihr Gerät vor der Aufnahme und der MP3videoraptor tut den Rest. Mit dem Profileditor können Sie Qualitätsspezifikationen und andere Parameter für die Wiedergabe mit Mobiltelefonen, iPods oder MP4-Playern anpassen. Praktische Funktionen: Download-Manager, Auto-Tagger, mobile Synchronisation, CD-Brenner und ein Generator für Handy-Klingeltöne! Mit dem MP3videoraptor können Sie Ihre Musiksammlung komplett verfeinern oder ganz so einrichten, dass sie auf jedem Gerät genossen wird. Ob es für Ihre Autos CD-Player, Ihre Hi-Fi-StereozuHause, für Ihr tragbares Gerät oder als Handy-Klingelton, MP3videoraptor deckt alle Ihre kostenlosen Unterhaltungsbedürfnisse.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 3 veröffentlicht auf 2008-10-01

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    Endbenutzer-Lizenzvertrag Softwareprodukte: RapidSolution Software AG - Software in der Lieferart, insbesondere ohne Einschränkung an RADIOTRACKER ("Software") Lizenzgeber: RapidSolution Software AG ("RapidSolution") Dies ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen Ihnen, dem Endbenutzer, und rapidSolution Software AG, Erbprinzenstrasse 27, 76133 Karlsruhe, Deutschland ("RapidSolution"). Durch das Öffnen der versiegelten RapidSolution oder durch die Zustimmung zu den integrierten Bedingungen dieses Endnutzer-Lizenzvertrags auf Datenträger neinem Datenträger erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden. Wenn Sie den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht zustimmen, senden Sie die RapidSolution und die dazugehörigen Artikel (einschließlich schriftlicher Materialien und Ordner oder andere Behälter) unverzüglich an den Ort zurück, an dem Sie sie für eine vollständige Rückerstattung erhalten haben. 1. Lizenzerteilung Diese RapidSolution-Lizenzvereinbarung (Lizenz) erlaubt Ihnen, eine Kopie der mit dieser Lizenz erworbenen Software auf einem einzelnen Computer zu verwenden, vorausgesetzt, die Software wird jederzeit nur auf einem Computer verwendet. Wenn Sie über eine Mehrfachlizenz für die Software verfügen, können Sie dann so viele Kopien der Software wie Sie Lizenzen haben, die jederzeit verwendet werden. Die Software wird auf einem Computer verwendet, wenn sie in den temporären Speicher geladen oder in den permanenten Speicher (z. B. Festplatte, CD-ROM oder ein anderes Speichergerät) dieses Computers installiert wird, mit der Ausnahme, dass eine Kopie, die auf einem Netzwerkserver zum alleinigen Zweck der Verteilung auf andere Computer installiert ist, nicht verwendet wird. Wenn die erwartete Anzahl von Benutzern der Software die Anzahl der anwendbaren Lizenzen übersteigt, müssen Sie über einen angemessenen Mechanismus oder Prozess verfügen, um sicherzustellen, dass die Anzahl der Personen, die die Software gleichzeitig verwenden, die Anzahl der Lizenzen nicht übersteigt. Sollte eine Person einen Computer verwenden, auf dem die Software dauerhaft installiert ist, entweder auf der Festplatte oder einem anderen Speichergerät des Computers (außer einem Netzwerkserver) für mehr als 80 % der Zeit, in der sie verwendet wird, dann kann diese Person die Software auch auf einem tragbaren oder Heimcomputer verwenden. 2. Copyright Die Software ist Eigentum von RapidSolution oder seinen Lieferanten und ist durch Urheberrechtsgesetze, internationale Vertragsbestimmungen und andere nationale Gesetze geschützt. Daher müssen Sie die Software wie jedes andere urheberrechtlich geschützte Material (z. B. ein Buch) behandeln, mit der Ausnahme, dass Sie, wenn die Software nicht kopiergeschützt ist, entweder (a) eine Kopie der Software ausschließlich zu Sicherungs- oder Archivierungszwecken anfertigen oder (b) auf eine einzige Festplatte übertragen können, sofern Sie das Original ausschließlich zu Sicherungs- oder Archivierungszwecken behalten. Produkthandbücher oder schriftliche Materialien, die der Software beistehen, dürfen nicht kopiert werden. 3. Sonstige Einschränkungen Sie dürfen die Software nicht vermieten oder vermieten, Sie können jedoch Ihre Rechte aus diesem RapidSolution-Lizenzvertrag dauerhaft übertragen, sofern Sie alle Kopien der Software und aller schriftlichen Materialien übertragen und der Empfänger den Bedingungen dieser Vereinbarung zustimmt. Sie dürfen die Software nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren. Jede Übertragung muss das neueste Update und alle früheren Versionen enthalten. 4. Garantiert RapidSolution garantiert, dass die Software für einen Zeitraum von 90 Tagen ab dem Datum des Erhalts im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der begleitenden Dokumentation funktioniert. Jegliche stillschweigende Gewährleistung der Software ist auf 90 Tage oder die kürzeste nach geltendem Recht zulässige Frist begrenzt, je nach größerem Zeitpunkt. Die gesamte Haftung von RapidSolution und Ihr ausschließlicher Rechtsbehelf bei einem Verstoß gegen diese Garantie besteht nach Wahl von RapidSolution entweder (a) der Rückgabe des gezahlten Preises oder (b) der Reparatur oder des Austauschs der Software, die nicht der beschränkten Garantie von RapidSolution entspricht und rapidSolution mit einer Kopie Ihrer Quittung zurückgegeben wird. Wenn ein Fehler der Software auf einen Unfall, Missbrauch oder eine falsche Anwendung zurückzuführen ist, erlischt diese eingeschränkte Garantie. Jede Ersatzsoftware wird für den Rest der ursprünglichen Garantiezeit oder 30 Tage, je nach verlängerung, garantiert. RapidSolution MAKES NO OTHER WARRANTIES TO YOU IN CONNECTION WITH THIS LICENSE, INCLUDING BUT NOT LIMITED TO IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. 5. Keine Haftung für Folgeschäden In keinem Fall haften RapidSolution oder seine Lieferanten für andere Schäden jeglicher Art (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden für verlustbare Geschäftsgewinne, Betriebsunterbrechungen, Verlust von Geschäftsinformationen oder sonstige reinen Vermögensschäden), die sich aus der Nutzung oder Unfähigkeit zur Nutzung dieses RapidSolution-Produkts ergeben, auch wenn RapidSolution auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. 6. Eingeschränkte Rechte der US-Regierung Jede Nutzung der RapidSolution durch die US-Regierung ist davon abhängig, dass die Regierung zustimmt, dass die Software eingeschränkten Rechten unterliegt, wie sie in den Bestimmungen der Unterabteilung c)(1)(ii) von Paragraf 252.227-7013 der Defense Federal Acquisition Regulations Supplement oder den ähnlichen Erwerbsbestimmungen anderer anwendbarer US-Regierungsorganisationen vorgesehen sind. Auftraggeber ist die RapidSolution Software AG, Erbprinzenstrasse 27, Deutschland. 7. Geltendes Recht Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht und wird nach maßgebend ausgelegt, ohne dass Einkonflikte in Kraft treten. Alle Streitigkeiten in Bezug auf diese Vereinbarung oder im Zusammenhang mit derErfüllung oder Beendigung dieser Vereinbarung werden ausschließlich vor den zuständigen Gerichten in Hannover, Deutschland, erhoben. Jede für ungültig erklärte Bestimmung wird so weit wie möglich geändert, um die Absicht der Parteien zum Zeitpunkt des Inkrafttretens widerzuspiegeln.

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