Mp3/Tag Studio 3.05

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 4.11 MB
‎Benutzerbewertung: 2.8/5 - ‎6 ‎Stimmen

All-in-One mp3-Toolbox. Schnell, extrem leistungsstark und sehr einfach zu bedienen. Von Tausenden von Benutzern für seine Geschwindigkeit, Benutzerfreundlichkeit, Stream-gefütterte Schnittstelle und vollständige Funktionalität bekannt. Tools mit: Automatische direkte Namensmanipulation, Umbenennung von Tags, Retag von Namen, manuelles Durchsuchen und Bearbeiten von Tags, Massensatz-Tag-Felder, Auto-Tag/Umbenennung aus Listen, Bearbeiten von mp3-Codierungsflags(!) reparatur mp3:s (einschließlich VBR-Header-Reparatur!), mp3-Cutter, generischer Listen-Creator und VIEL mehr. Vollständige ID3v2-Unterstützung und hochgradig konfigurierbare Shell-Erweiterung enthalten. Alle String-Manipulationswerkzeuge basieren auf der gleichen erweiterten Template/Parser-Engine, die für ihre Benutzerfreundlichkeit und Stabilität bekannt ist. Hochgradig konfigurierbare automatische Fallkorrektur und automatische Teilzeichenfolgenersatz können für alle Operationen verwendet werden. Alle Massenverarbeitungsvorgänge können mit dem extrem konfigurierbaren und leistungsstarken Verarbeitungsfilter vollständig gesteuert werden. Alle Massenverarbeitungsvorgänge können im Vorschaumodus ausgeführt werden, wo keine tatsächlichen Änderungen vorgenommen werden, und sie sind auch vollständig rückgängig gemacht, sobald sie für real ausgeführt werden. Es ist so tragisch einfach, in der überwältigenden Fülle von mp3-Tagging-Tools zu ertrinken, aber werfen Sie einfach einen kurzen Blick auf Mp3/Tag Studio und Sie werden wissen, was wir meinen, wenn wir sagen, dass Sie nie wieder nach einem solchen Tool suchen müssen.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 3.05 veröffentlicht auf 2003-02-05
    Große Aktualisierung des gesamten Programms, neue Tools hinzugefügt, etc.

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

DURCH KLICKEN SIE DEN ACCEPTANCE BUTTON ODER INSTALLING ODER USING THE MP3/TAG STUDIO CLIENT SOFTWARE (THE "PRODUCT"), THE INDIVIDUAL OR ENTITY LICENSING THE PRODUCT ("LICENSEE") IS CONSENTING TO BE BOUND BY AND IS BECOMING A PARTY TO THIS AGREEMENT. WENN LIZENZE NICHT ZU ALL DEN TERMS OF THIS AGREEMENT, THE BUTTON INDICATING NON-ACCEPTANCE MUSS SELECTED, AND LICENSEE MUSS NICHT INSTALL ODER USE THE PRODUCT. 1. LIZENZERTEILUNG. Brading Software & Security ("Brading Software & Security&)) gewährt dem Lizenznehmer eine nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz zur Vervielfältigung und Verwendung für persönliche oder interne Geschäftszwecke der ausführbaren Codeversion des Produkts, vorausgesetzt, jede Kopie muss alle ursprünglichen Eigentumshinweise enthalten. Diese Lizenz berechtigt den Lizenznehmer nicht, von Brading Software & Security Hardcopy-Dokumentation, technischem Support, telefonischer Unterstützung oder Erweiterungen oder Updates für das Produkt zu erhalten. Der Lizenznehmer darf das Produkt nicht anpassen oder weiterverbreiten. Für den Fall, dass der Lizenznehmer das Produkt entweder gewinnbringend oder anderweitig weiterverkaufen oder unterlizenzieren möchte, muss der Lizenznehmer dazu zunächst eine schriftliche Genehmigung von Brading Software & Security einholen. 2. EINSCHRÄNKUNGEN. Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes gestattet ist, darf der Lizenznehmer : (i) keine abgeleiteten Werke des Produkts oder der Dokumentation, einschließlich Übersetzung oder Lokalisierung, ändern oder erstellen; (ii) dekompilieren, disassemblieren, zurückentwickeln oder anderweitig versuchen, den Quellcode für das Produkt abzuleiten (außer in dem Umfang, in dem geltende Gesetze eine solche Einschränkung ausdrücklich verbieten); (iii) Umverteilung, Belastung, Verkauf, Miete, Verpachtung, Unterlizenzierung oder anderweitige Übertragung von Rechten an das Produkt; (iv) Marken, Logos, Urheberrechte oder andere Eigentumshinweise, Legenden, Symbole oder Etiketten im Produkt zu entfernen oder zu ändern; oder (v) alle Ergebnisse von Benchmark-Tests, die auf dem Produkt durchgeführt werden, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Brading Software & Security an Dritte zu veröffentlichen. Produktkomponenten, die mit oder als Teil des Produkts geliefert werden, dürfen nur mit dem Produkt und nicht auf standsichitorischer Basis oder mit einem anderen Produkt verwendet werden. 3. KÜNDIGUNG. Unbeschadet anderer Rechte kann Brading Software & Security diesen Vertrag kündigen, wenn der Lizenznehmer gegen eine seiner Geschäftsbedingungen verstößt. Nach Beendigung wird der Lizenznehmer alle Kopien des Produkts vernichten. 4. EIGENTUMSRECHTE. Titel, Eigentumsrechte und Rechte an geistigem Eigentum an dem Produkt verbleiben bei Brading Software & Security und/oder seinen Lieferanten. Der Lizenznehmer erkennt diese Eigentumsrechte und geistigen Eigentumsrechte an und wird keine Maßnahmen ergreifen, um das Eigentum oder die Rechte von Brading Software & Security oder seine Lieferanten in Bezug auf das Produkt zu gefährden, einzuschränken oder in irgendeiner Weise zu stören. Das Produkt ist durch Urheberrechte und andere Gesetze zum geistigen Eigentum sowie durch internationale Verträge geschützt. Der Lizenznehmer verpflichtet sich auf seine Kosten, Brading Software & Security und seine verbundenen Unternehmen vor allen Kosten, Schäden und angemessenen Anwaltskosten zu schützen und zu halten, die sich aus jeder Behauptung ergeben, dass die Nutzung des Produkts durch den Lizenznehmer ein Recht Dritter verletzt oder anderweitig verletzt hat oder gegen Gesetze verstößt. 5. HAFTUNGSAUSSCHLUSS. DAS PRODUKT IST KOSTENLOS UND AUF EINEM "AS IS" BASIS, OHNE GARANTIE EINES KIND, INCLUDING OHNE DIE WARRANTIEN, DASS ES FREI VON DEFEKTEN, MERCHANTABLE, FIT FÜR EINE PARTICULAR PURPOSE ODER NON-INFRINGING IST. THE ENTIRE RISK AS TO THE QUALITY AND PERFORMANCE OF THE PRODUCT IS BORNE BY LICENSEE. SOLLTEN DIE PRODUKT PROVE DEFECTIVE IN ANY RESPECT, LICENSEE AND NOT BRADING SOFTWARE & SECURITY OR ITS SUPPLIERS OR RESELLERS ASSUMES THE ENTIRE COST OF ANY SERVICE AND REPAIR. DIESER GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS IST EIN WESENTLICHER BESTANDTEIL DIESER VEREINBARUNG. DIE VERWENDUNG DES PRODUKTS IST HIERUNTER NUR UNTER DIESEM HAFTUNGSAUSSCHLUSS GESTATTET. 6. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. AUF DIE MAXIMAL-EXTENT ALLOWED BY APPLICABLE LAW, IN NO EVENT WILL BRADING SOFTWARE & SECURITY ODER SEINE LIEFERANTEN ODER WIEDERVERKÄUFER HAFTEN FÜR INDIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DES PRODUKTS ERGEBEN, EINSCHLIEßLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF SCHÄDEN FÜR DEN VERLUST DES GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTS, ARBEITSSTILLSTAND, COMPUTERAUSFALL ODER FEHLFUNKTION, ODER ALLE ANDEREN KOMMERZIELLEN SCHÄDEN ODER VERLUSTE, AUCH WENN SIE AUF DIE MÖGLICHKEIT DAVON HINGEWIESEN WERDEN, UND UNABHÄNGIG VON DER RECHTLICHEN ODER GERECHTEN THEORIE (VERTRAG, UNERLAUBTE HANDLUNG ODER AUF ANDERE WEISE), AUF DENEN DIE FORDERUNG BERUHT. IN JEDEM FALL, BRADING SOFTWARE & SICHERHEIT'S ENTIRE LIABILITY UNDER ANY PROVISION OF THIS AGREEMENT SHALL NOT EXCEED IN THE AGGREGATE THE SUM OF THE FEES LICENSEE PAID FOR THIS LICENSE (IF ANY) AND FEES FOR SUPPORT OF THE PRODUCT RECEIVED BY BRADING SOFTWARE & SECURITY UNDER A SEPARATE SUPPORT AGREEMENT SOME JURISDICTIONS NICHT ALLOW THE EXCLUSION OR LIMITATION OF INCIDENTAL OR CONSEQUENTIAL DAMAGES, SO THIS EXCLUSION AND LIMITATION MAY NOT BE APPLICABLE. BRADING SOFTWARE & SICHERHEIT IST NICHT FÜR JEDE LIABILITÄT VON CONTENT PROVIDED VON LIZENZIEN ODER EINE DRITTE PARTY, DIE DURCH DAS PRODUKT UND/ODER JEDES MATERIAL LINKED THROUGH SUCH CONTENT ZUGANG IST. 7. EXPORTKONTROLLE. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, alle Exportgesetze und -beschränkungen und -vorschriften der Vereinigten Staaten oder ausländischer Behörden, Behörden oder Länder einzuhalten und das Produkt oder ein direktes Produkt davon nicht zu exportieren oder erneut zu exportieren, ohne gegen solche Beschränkungen, Gesetze oder Vorschriften oder ohne alle erforderlichen Genehmigungen zu verstoßen. Gegebenenfalls erhält und trägt jede Partei alle Kosten im Zusammenhang mit den erforderlichen Lizenzen und/oder Befreiungen in Bezug auf ihre eigene Ausfuhr des Produkts aus den USA oder einem anderen Land. 8. AKTIVITÄTEN MIT HOHEM RISIKO. Das Produkt ist nicht fehlertolerant und nicht als Online-Kontrollgerät in gefährlichen Umgebungen konzipiert, hergestellt oder für den Weiterverkauf bestimmt, die eine ausfallsichere Leistung erfordern, z. B. beim Betrieb von Nuklearanlagen, Flugsicherungs- oder Kommunikationssystemen, Flugsicherung, direkten lebenserhaltenden Maschinen oder Waffensystemen, bei denen das Versagen des Produkts direkt zum Tod, zu Personenschäden oder schweren körperlichen oder ökologischen Schäden führen kann ("High Risk quot;Aktivitäten&;). Dementsprechend lehnen Brading Software & Security und seine Lieferanten ausdrücklich jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung der Eignung für Aktivitäten mit hohem Risiko ab. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Brading Software & Security und seine Lieferanten nicht für Ansprüche oder Schäden haftbar gemacht werden, die sich aus der Nutzung des Produkts in solchen Anwendungen ergeben. 9. MISCELLANEOUS. a) Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien über den Gegenstand dieser Vereinbarung dar. b) Diese Vereinbarung kann nur durch eine von beiden Parteien unterzeichnete Schrift geändert werden. c) Dieses Abkommen unterliegt nicht dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. (d) Sollte eine Bestimmung in dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so wird diese Bestimmung in dem Umfang geändert, wie dies erforderlich ist, um sie ohne Verlust ihrer Absicht durchsetzbar zu machen, oder von dieser Vereinbarung getrennt werden, wenn keine solche Änderung möglich ist, und andere Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam. e) Ein Verzicht einer Partei auf eine Klausel oder Bedingung dieser Vereinbarung oder eine Verletzung dieser Vereinbarung in einem Fall darf nicht auf diese Klausel oder Bedingung oder eine spätere Verletzung dieser Vereinbarung verzichten. (f) Die Bestimmungen dieser Vereinbarung, die eine Leistung nach Ablauf oder Beendigung dieser Vereinbarung vorschreiben oder in Betracht ziehen, sind ungeachtet dieses Ablaufs oder dieser Kündigung vollstreckbar. (g) Der Lizenznehmer darf diese Vereinbarung oder irgendwelche Rechte oder Pflichten nicht durch Gesetz oder auf andere Weise abtreten oder anderweitig übertragen, es sei denn,oder auf andere Weise diese Vereinbarung oder rechte oder Verpflichtungen hierin, außer im Falle einer Verschmelzung oder des Verkaufs aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte des Lizenznehmers an ein anderes Unternehmen. h) Dieses Abkommen ist für die Parteien, ihre Nachfolger und zugelassenen Abtretungsempfänger bindend und gilt zum Nutzen. (i) Keine der Parteien ist in Verzug oder haftet für Verzögerungen, Leistungsversagen (mit Ausnahme der Zahlungsverpflichtung) oder eine Unterbrechung des Dienstes, die sich direkt oder indirekt aus einer Ursache ergibt, die sich ihrer angemessenen Kontrolle entlädt. (j) Die Beziehung zwischen Brading Software & Security und dem Lizenznehmer besteht aus unabhängigen Auftragnehmern, und weder der Lizenznehmer noch seine Agenten sind befugt, Brading Software & Security in irgendeiner Weise zu binden. (k) Brading Software & Security kann die Bedingungen dieser Vereinbarung von Zeit zu Zeit ändern. Durch die weitere Nutzung des Produkts über einen Zeitraum von 30 Tagen nach Bekanntgabe einer solchen Änderung auf einer öffentlichen Website von Brading Software & Security oder seinem verbundenen Unternehmen zum ersten Mal, erklärt der Lizenznehmer seine Zustimmung zu den überarbeiteten Bedingungen.