MirrorFolder 5.1.310

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 4.02 MB
‎Benutzerbewertung: 2.9/5 - ‎7 ‎Stimmen

MirrorFolder ist eine Backup-Software für die automatische Synchronisation und Echtzeit-Spiegelung von Ordnern/Laufwerken von lokal auf ein anderes lokales/Netzwerk-/Wechsellaufwerk. Hauptmerkmale: * Einfach einzurichten, und läuft automatisch als Service im Hintergrund mit sehr wenig Systemressourcen. * Unterstützt die Spiegelung des gesamten Systemlaufwerks auf eine andere interne Festplatte im RAID-1-Modus, so dass Sie vom Spiegellaufwerk ohne Datenverlust booten können, falls das Quelllaufwerk ausfällt. * Es kann geöffnete/gesperrte Datenbankdateien, einschließlich Outlook PST-Datei, im RAID-1-Spiegelungsmodus spiegeln. * Unterstützt Echtzeit sowie regelmäßige Synchronisation zur angegebenen Zeit/Intervall. Es kann auch die Synchronisierung für Wechseldatenträger automatisch starten, wenn sie verbunden sind. Es unterstützt bidirektionale Synchronisationsoption. * Unterstützt die automatische Archivierung älterer Versionen von Dateien aus dem Spiegelordner in ZIP-Dateien. * Unterstützt das Kopieren von NTFS alternativen Datenstrom, spärliche Datei, Knoten / Reparse-Punkt, symbolische Verknüpfung, Dateiberechtigungen, etc. Es kann auch NTFS Change Journal-Datenbank für die schnelle Synchronisierung verwenden. * Unterstützt den Ausschluss/die Einbeziehung von Unterordnern und Dateitypen von der Spiegelung. * Unterstützt Befehlszeilenoptionen für die Einrichtung und umfangreiche Protokollierung. MirrorFolder kostete 39,00 US-Dollar für eine einzelne Computerlizenz. Rabatt ist für den Kauf von zwei oder mehr Lizenzen. Es kann online unter <http://www.techsoftpl.com/backup/> bestellt werden. Eine voll funktionsfähige 30 Tage Testversion steht auch zum Download von dieser Website zur Verfügung.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 5.1.310 veröffentlicht auf 2015-10-06
    Unterstützung für Windows 10 wurde hinzugefügt
  • Version 4.1.190 veröffentlicht auf 2007-10-30
    Unterstützung für Windows Vista wurde hinzugefügt

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

MirrorFolder-Lizenzvereinbarung WICHTIG: Dies ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen Ihnen, dem Endbenutzer (entweder einer Einzelperson oder einer Entität) und Techsoft für das oben genannte Computersoftwareprodukt. In dieser Vereinbarung: "Software" bezeichnet das oben identifizierte Produkt, das Sie von Techsoft erhalten haben, das Computerprogramme, Online- oder elektronische Dokumentation umfasst und zugehörige Medien, gedruckte und andere Materialien enthalten kann; "we" oder "us" bedeutet Techsoft, ein Unternehmen mit Sitz in Kalkutta, Indien; "Sie" bezeichnet den Bewerter oder Endbenutzer der Software; "Trial" bezeichnet eine Softwarelizenz zur Evaluierung, für die Sie keine Zahlung an Techsoft oder seine Wiederverkäufer geleistet haben. Die Software enthält auch alle Updates und Ergänzungen der ursprünglichen Software, die Ihnen von Techsoft zur Verfügung gestellt wird. Durch die Installation, das Kopieren, herunterladen, zugreifen oder anderweitige Nutzung der Software erkennen Sie an, dass Sie diese Lizenzvereinbarung gelesen haben, sie verstehen und damit einverstanden sind, an ihre Bedingungen gebunden zu sein. Sie erklären sich ferner damit einverstanden, dass es sich um die vollständige und vollständige Vereinbarung zwischen uns handelt, die alle vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen jeglicher Art ersetzt. Wenn Sie die Bedingungen dieser Vereinbarung nicht verstehen oder nicht akzeptieren, installieren oder verwenden Sie die Software nicht und senden Sie unverzüglich alle Materialien (einschließlich Speichermedien und gegebenenfalls schriftliches Material) an Techsoft zurück. SOFTWAREPRODUKTLIZENZ Die Software ist Eigentum von Techsoft und ist durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge sowie andere Gesetze und Verträge über geistiges Eigentum geschützt. Die Software ist lizenziert, nicht verkauft. 1. LIZENZERTEILUNG. Dieser Lizenzvertrag gewährt Ihnen die folgenden Rechte: 1.1 Allgemeine Lizenzerteilung. Wir gewähren Ihnen als natürliche oder juristische Person eine nicht ausschließliche Lizenz, Kopien der Software auf der Anzahl der Computer zu erstellen und zu installieren, für die Sie eine Lizenz erhalten haben, indem Sie Gebühren an uns oder unseren autorisierten Wiederverkäufer zahlen. Wenn Sie die nicht kostenpflichtige Testversion der Software verwenden, können Sie sie ausschließlich für die Bewertung der Eignung der Software für maximal 30 Tage ab dem Datum verwenden, an dem die Software zum ersten Mal auf dem betreffenden Computer installiert wurde. Wir gewähren Ihnen jedoch, die Testversion der Software auf einer unbegrenzten Anzahl von Computern zu installieren, sofern keine sendezeit ab dem Datum der ersten Installation einen Testzeitraum von 30 Tagen verwenden wird. Nach Ablauf des 30-tägigen Evaluierungszeitraums müssen Sie diese entweder vom Computer entfernen oder die Lizenzgebühr an uns oder an unseren autorisierten Wiederverkäufer zahlen, um die Software weiterhin nutzen zu können. 1.2 Dokumentation. Dieser Lizenzvertrag gewährt Ihnen als Einzelperson eine persönliche, nicht ausschließliche Lizenz zur Herstellung und Verwendung einer unbegrenzten Anzahl von Kopien von Dokumenten, sofern diese Kopien nur für persönliche Zwecke verwendet werden dürfen und nicht (entweder in Papierform oder in elektronischer Form) außerhalb der Räumlichkeiten des Benutzers wiederveröffentlicht oder verteilt werden dürfen. 1.3 Speicher-/Netzwerknutzung. Sie können auch eine Kopie der Software auf einem Speichergerät speichern oder installieren, z. B. einen Netzwerkserver, eine Diskette, CD-R usw., die nur zum Installieren oder Ausführen der Software auf Computern verwendet wird, die von einem lizenzierten Endbenutzer gemäß Abschnitt 1.1 verwendet werden. Eine einzelne Lizenz für die Software darf nicht gleichzeitig von anderen Endbenutzern geteilt oder verwendet werden. 2. BESCHREIBUNG ANDERER RECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN 2.1 Nicht zum Verkauf. Wenn Sie keine gesonderte Vereinbarung mit uns schließen müssen, dürfen Sie die Software nicht weiterverkaufen oder anderweitig wertmäßig übertragen. 2.2 Einschränkungen bei Reverse Engineering, Dekompilierung und Demontage. Sie dürfen die Software nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren, es sei denn und nur in dem Umfang, in dem diese Aktivitäten in Ihrem Land ungeachtet dieser Einschränkung ausdrücklich durch geltendes Recht zulässig sind. 2.3 Änderung. Sie dürfen keinen Teil der Software, einschließlich der von ihr auf den Festplatten gespeicherten Daten, für ihre normale Funktion ändern. 2.4 Vermietung. Sie dürfen die Software nicht vermieten, vermieten oder verleihen. 2.5 Marken. Dieser Lizenzvertrag gewährt Ihnen keine Rechte in Verbindung mit Marken oder Dienstleistungsmarken von Techsoft. 2.6 Support-Services. Techsoft kann Ihnen Support-Services im Zusammenhang mit Software ("Support Services") bereitstellen, wie im Benutzerhandbuch beschrieben, in der "online"-Dokumentation und/oder in Materialien, die mit der Software bereitgestellt werden. Jeder zusätzliche Softwarecode, der Ihnen als Teil der Support-Services zur Verfügung gestellt wird, gilt als Teil der Software und unterliegt den Bedingungen dieses Lizenzvertrags. 2.7 Softwareübertragung. Der ursprüngliche Benutzer der Software kann diese Lizenzvereinbarung und Software nur direkt an einen Endbenutzer übertragen. Diese Übertragung muss die gesamte Software (einschließlich aller Komponenten, Medien und gedruckten Materialien (falls vorhanden), Upgrades, diesen Lizenzvertrag und ggf. das Echtheitszertifikat umfassen. Eine solche Übertragung darf nicht durch Sendung oder sonstige indirekte Übertragung erfolgen. Der Erwerber einer solchen einmaligen Übertragung muss sich damit einverstanden erklären, die Bedingungen dieses Lizenzvertrags einzuhalten, einschließlich der Verpflichtung, diesen Lizenzvertrag und diese Software nicht weiter zu übertragen. 2.8 Trennung von Komponenten. Die Software ist als einzelnes Produkt lizenziert. Seine Komponenten dürfen nicht für die Verwendung durch mehr als einen Benutzer getrennt werden. 2.9 Kündigung. Unbeschadet anderer Rechte kann Techsoft diesen Lizenzvertrag kündigen, wenn Sie die Bedingungen dieses Lizenzvertrags nicht einhalten. In diesem Fall müssen Sie alle Kopien der Software und aller Ihrer Bestandteile sofort vernichten. 3. URHEBERRECHT. Die Software ist Eigentum von Techsoft oder seinen Lieferanten und ist durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge sowie andere Gesetze und Verträge über geistiges Eigentum geschützt. Techsoft behält sich alle Rechte vor, die in diesem Lizenzvertrag nicht ausdrücklich gewährt werden. BEGRENZTE GARANTIE BEGRENZTE GARANTIE. DIESE SOFTWARE IST PROVIDED "AS IS" OHNE JEDE GARANTIE EINES KIND, ENTWEDER EXPRESSED ODER IMPLIED, INCLUDING, ABER NICHT LIMITED TO, THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. Das gesamte Risiko hinsichtlich der Qualität und Benutzerfreundlichkeit der Software liegt bei Ihnen, dem Lizenznehmer. Sollte sich die Software als fehlerhaft erweisen, übernehmen Sie das Risiko und die Haftung für die gesamten Kosten aller notwendigen Reparaturen, Dienstleistungen oder Korrekturen. Techsoft übernimmt keine Garantie, dass die in der Software enthaltenen Funktionen Ihren Anforderungen entsprechen oder dass der Betrieb der Software fehlerfrei oder unterbrechungsfrei ist. Diese Garantie gibt Ihnen bestimmte gesetzliche Rechte, und Sie können andere Rechte haben, die von Land/Staat/Gerichtsbarkeit zu Land/Staat/Gerichtsbarkeit variieren können. KEINE WEITEREN GEWÄHRLEISTUNGEN. Im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang lehnen Techsoft und seine Lieferanten alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien und Bedingungen ab, einschließlich, aber nicht beschränkt auf stillschweigende Gewährleistungen oder Bedingungen der Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, Titel und Nichtverletzung in Bezug auf die Software sowie die Bereitstellung oder Nichterbringung von Support-Dienstleistungen. Diese eingeschränkte Garantie gibt Ihnen bestimmte gesetzliche Rechte. Möglicherweise haben Sie andere, die von Land/Staat/Gerichtsbarkeit zu Land/Staat/Gerichtsbarkeit variieren. KEINE HAFTUNG FÜR FOLGESCHÄDEN. Im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang haftet Techsoft oder seine Lieferanten in keinem Fall für Schäden jeglicher Art (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden für entgangene Geschäftsgewinne, Betriebsunterbrechungen, Verlust von Geschäftsinformationen oder sonstige reinen Vermögensverlust), die sich aus der Nutzung oder Unfähigkeit zur Nutzung dieser Software ergeben, auch wenn Techsoft auf die Möglichkeit solcher Schäden oder für Ansprüche einer anderen Partei hingewiesen wurde. GELTENDES RECHT. Die Gesetze Indiens regeln dieses Abkommen.