Menu Bar Xsl 2.6

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 27.42 KB
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Menu Bar Xsl ist ein Dropdown-Menü Bars mit Blick auf Geschwindigkeit im Auge gebaut. Unbegrenzt in seinem Untermenü, ist es perfekt für Die Website mit vielen Abschnitten. Sie können zwischen horizontaler oder vertikaler Anzeige wählen. Es kommt mit dem klassischen Stil von Ms Office Menü und ist leicht über die .css/.xsl Dateien anpassbar. Alle javascript, xml, xsl, css base (kein Plug-In). Einfach mit anderen Java Script-Bibliotheken zu kombinieren. Ideal für Business Intranet Site.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 2.6 veröffentlicht auf 2008-02-09

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    BITTE LESEN SIE DIESE PROGRAMMLIZENZVEREINBARUNG "LIZENZ" SORGFÄLTIG VOR DEM HERUNTERLADEN DES PROGRAMMS.

    DURCH DOWNLOADING THE PROGRAM, LICENSEE SIND ZU GEBUNDEN DURCH DIE BEDINGUNGEN DIESER LIZENZ. WENN LIZENZE NICHT ZU DEN TERMS DIESER LIZENZ, NICHT DOWNLOAD THE PROGRAM.

    DAS PROGRAMM IST AUF EINEM "AS IS" BASIS OHNE WARRANTIEN ODER BEDINGUNGEN EINES KIND, ENTWEDER EXPRESS ODER IMPLIED, INCLUDING, OHNE LIMITATION, WARRANTIEN VON TITLE ODER IMPLIED WARRANTIES ODER BEDINGUNGEN DER MERCHANTABILITY ODER FITNESS FÜR EINE PARTICULAR PURPOSE VERTEILT. LICENSEE ERKENNT AN, DASS DIE VERWENDUNG DES PROGRAMMS AUF LIZENZ-S-SOLE-RISIKO IST.

    DAS PROGRAMM KANN ZU DEN RESTRICTIONS UND CONTROLS IMPOSED UNDER THE EXPORT CONTROL LAWS AND REGULATIONS OF CANADA AND THE U.S.A., AND ANY AMENDMENTS THEREOF AND MAY NOT BE EXPORTED, ACQUIRED, SHIPPED, TRANSFERRED OR RE-EXPORTED, DIRECTLY OR INDIRECTLY, TO:

    1. JEDES LAND ODER JEDE REGION, DIE NACH SOLCHEN GESETZEN UND VORSCHRIFTEN VERBOTEN IST; Oder
    2. JEDE END USER WHO HAT VON DER TEILNAHME IN DEN USA ODER KANADA EXPORT TRANSACTIONS VON JEDER BUNDESAGENTUR DER USA ODER CANADIAN REGIERUNG VERBOTEN.

    Lizenzvertrag

    DIESE LIZENZVEREINBARUNG wird ab dem 1. September 2007 vom Entwicklerdienstprogramm (dem "Lizenzgeber") dem Käufer des Programms (wie im Folgenden definiert) gewährt (der "Lizenznehmer").

    Das Computerprogramm, das als Menüleiste Xsl bekannt ist, und, wie insbesondere in Schedule "A" beigefügt (das "Programm"), ist im Besitz des Lizenzgebers. Das Recht des Lizenznehmers, das Programm zu nutzen, ist an die Bedingungen dieses Lizenzvertrags (die "Vereinbarung") geknüpft und durch diese eingeschränkt.

    Für eine gute und wertvolle Gegenleistung, deren Empfang und Genügsamkeit hiermit anerkannt wird, stimmen die Parteien wie folgt zu:

    1. Programm bleibt Eigentum des Lizenzgebers

    Alle Rechte, Titel und Interessen am und am Programm sowie alle Kopien davon sowie alle Dokumentationen, Codes und Logiken, die das Programm beschreiben und/oder umfasst, gehören jederzeit und unter allen Umständen dem Lizenzgeber.

    2. Lizenz

    Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer eine widerrufliche, persönliche, nicht übertragbare, nicht ausschließliche Lizenz ohne Recht auf Unterlizenzierung, sofern hierin nichts anderes vorgesehen ist ("Lizenz"), das Programm zu nutzen, wie es vom Lizenzgeber an den Lizenznehmer geliefert wurde.

    3. Lizenzübertragung

    Single Domain-Version: Weder das Programm noch die Lizenz noch eines der Rechte, Pflichten oder Pflichten des Lizenznehmers im Rahmen dieser Vereinbarung kann ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers vom Lizenznehmer gemietet, verteilt, zugewiesen, unterlizenziert oder anderweitig übertragen werden. Zur Klarstellung darf diese Version nur auf einer Domain (wie im Folgenden definiert) betrieben werden.

    Multi-Domain-Lizenzen: Für den Fall, dass die entsprechende Gebühr für diese Version bezahlt wird, und sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes vorgesehen ist, räumt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer hiermit das Recht ein, das Programm an andere Parteien zu verteilen und den Endbenutzern Kopien der Objektcodeversion des Programms zu unterlizenzieren:

    Im Falle einer 10-Domain-Version erlaubt die hierunter gewährte Lizenz den Betrieb des Programms auf 10 Domains (eine oder mehrere davon ist die des Lizenznehmers).

    Im Falle einer Enterprise Domain-Version erlaubt die hierunter gewährte Lizenz den Betrieb des Programms auf einer unbegrenzten Anzahl von Domains (eine oder mehrere davon ist die des Lizenznehmers).

    "Domäne" ist definiert als "Ein Domänenname ist ein universeller und eindeutiger Bezeichner mit einem eindeutigen Namen, der einer Entität zugeordnet ist, der es ermöglicht, eine Ressource oder ein Dokument im Internet zu finden, und der angibt, wie auf sie zuzugreifen, den Servernamen und die Route innerhalb des Servers."

    Anders als in dieser Vereinbarung vorgesehen, dürfen weder das Programm noch die Lizenz noch eines der Rechte, Pflichten oder Pflichten des Lizenznehmers gemäß dieser Vereinbarung ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers vom Lizenznehmer gemietet, verteilt, zugewiesen, unterlizenziert oder anderweitig übertragen werden.

    4. Nutzung des Programms

    Sofern hierin nichts anderes vorgesehen ist, darf der Lizenznehmer keine Telekommunikationsübertragungen des Programms ganz oder teilweise vornehmen, außer mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Lizenzgebers. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Kopien des Programms ganz oder teilweise in gedruckter oder maschinenlesbarer Form zu erstellen, außer zu Sicherungszwecken. Lizenznehmer maganz oder teilweise in gedruckter oder maschinenlesbarer Form, außer zu Sicherungszwecken. Der Lizenznehmer darf solche Änderungen am Programm nur so durchführen, wie vom Lizenzgeber schriftlich genehmigt. Alle Rechte, Titel und Interessen an und an allen Änderungen des Programms gehören dem Lizenzgeber.

    5. Garantie

    Das Programm ist Lizenzen ausschließlich auf "as is"-Basis ohne Garantien oder Bedingungen jeglicher Art, entweder ausdrücklich oder stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Eigentumsgarantien oder stillschweigende Gewährleistungen oder Bedingungen der Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck. Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Nutzung des Programms auf alleiniges Risiko des Lizenznehmers erfolgt.

    THE LICENSOR DISCLAIMS ALL WARRANTIES OR CONDITIONS WITH RESPECT TO THE PROGRAM, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, ANY IMPLIED WARRANTIES OR CONDITIONS OF MERCHANTABILITY OR FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. LICENSEE ACKNOWLEDGES THAT LICENSOR IS NOT LIABLE, AMONG OTHER THINGS, IF THE PROGRAM DOES NOT MEET THE REQUIREMENTS OF LICENSEE OR IF THE PROGRAM WILL NOT OPERATE FREE OF ERRORS, UNINTERRUPTED OR IF THE PROGRAM WILL NOT FUNCTION IN LICENSEE'S HARDWARE ENVIRONMENT.

    6. Haftungsbeschränkung

    DIE LICENSOR'S LIABILITY FÜR CLAIMS, COSTS, LOSSES, DAMAGES OF ANY KIND ODER ANY OTHER CAUSE, INCLUDING BUT NOT LIMITED TO LIABILITY FOR ANY FUNDAMENTAL BREACH OF THIS AGREEMENT OR FOR PATENT OR COPYRIGHT INFRINGEMENT AND REGARDLESS OF THE FORM OF ACTION, SHALL NOT EXCEED THE SUM OF '10.00. IN KEINEM EVENT WIRD LICENSOR FÜR SPECIAL, INDIRECT, INCIDENTAL ODER CONSEQUENTIAL DAMAGES WELCHE LIZENZEN KÖNNEN INCUR ODER EXPERIENCE ON ACCOUNT OF ENTERING INTO OR RELYING UPON THIS LICENSE AGREEMENT OR BY THE USE ODER POSSESSION OF THE PROGRAM, EVEN IF LICENSOR HAS BEEN ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGES.

    7. Lizenzgebühr

    Nach Der Ausführung dieses Lizenzvertrags verpflichtet sich der Lizenznehmer, dem Lizenzgeber eine einmalige Gebühr zu zahlen, wie in Schedule "B" für die Lizenz und alle hierin enthaltenen Rechte und Privilegien festgelegt.

    Der Lizenznehmer ist verantwortlich für die Zahlung aller Steuern, Abgaben und ähnlichen Beträge, die der Lizenznehmer oder Lizenzgeber im Zusammenhang mit dem Programm und dieser Lizenz einziehen oder bezahlen muss, sowie für die anderen Beträge, die hierunter zu zahlen sind, oder für alle anderen Steuern oder Abgaben im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, mit Ausnahme der Beträge, die dem Lizenzgeber auf das Einkommen oder Kapital des Lizenzgebers auferlegt werden.

    8. Rechte des geistigen Eigentums

    Es wird vereinbart, dass der Lizenzgeber eigentümer oder über eine Lizenz für alle Rechte, Titel und Interessen des Programms und/oder Teile davon besitzt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Rechte an geistigem Eigentum (wie im Folgenden definiert), und keine Rechte an geistigem Eigentum an den Lizenznehmer übertragen werden. "Intellectual Property Rights" bezeichnet alle Rechte, die von Zeit zu Zeit nach Patentrecht, Urheberrecht, Geschäftsgeheimnisrecht, Markenrecht, Unlauterem Wettbewerbsrecht und allen anderen Eigentumsrechten sowie alle Anwendungen, Verlängerungen, Verlängerungen und Wiederherstellungen davon bestehen, die jetzt oder später weltweit in Kraft sind und wirksam sind. Sofern hierin nichts anderes angegeben ist, verpflichtet sich der Lizenznehmer, keine abgeleiteten Werke von Program zu ändern, anzupassen, zu übersetzen, abgeleitete Werke vorzubereiten, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln, zu disassemblieren oder anderweitig zu versuchen, Quellcode von Program abzuleiten. Der Lizenznehmer erklärt sich außerdem damit einverstanden, die Urheberrechtshinweise, Marken oder sonstigen Eigentumshinweise, die in Verbindung mit dem Programm angebracht oder in Verbindung mit dem Programm angebracht oder enthalten sind oder auf die er in Verbindung mit dem Programm zugegriffen hat, nicht zu entfernen, zu verschleiern oder zu ändern.

    9. Verwendung und Modifikationen

    Der Lizenzgeber ermächtigt den Lizenznehmer hiermit, Änderungen am Programm vorzunehmen, aber der Lizenzgeber ist nicht verantwortlich für Änderungen des Lizenznehmers oder die Kompatibilität von Geräten, Programmen, Test-, Diagnose- und Verifizierungsroutinen oder technischen Änderungsaufträgen mit solchen Änderungen. Die Nutzung der geänderten Version des Programms unterliegt den Bedingungen der in dieser Vereinbarung gewährten Lizenz. Die Urheberrechte oder Geschäftsgeheimnisse des Lizenzgebers bleiben in jedem Programm bestehen, und seine Bekanntmachungen müssen gewahrt und aufgenommen werden.

    10. Berechtigung zum Ändern

    Der Lizenznehmer kann Programmmaterialien in maschinenlesbare Form ändern oder diese Materialien in andere Programmmaterialien oder beides zusammenführen, um ein aktualisiertes Werk für den eigennützigen Gebrauch des Lizenznehmers zu bilden; vorausgesetzt, dass die Programmmaterialien nach der Einstellung des Programms vollständig aus dem aktualisierten Werk entfernt und im Rahmen dieser Vereinbarung behandelt werden, als ob die Erlaubnis zur Änderung oder Zusammenführung nie erteilt worden wäre. Jeder Teil des Programmmaterials, der in einem aktualisierten Werk enthalten ist, unterliegt weiterhin allen Bedingungen dieser Vereinbarung. Der Lizenznehmer leitet alle Änderungen des Programms und das Recht zur Nutzung an den Lizenzgeber weiter.

    11. Keine zusätzlichen Dienstleistungen

    Zur Klarstellung der Lizenznehmer stimmt zu, dass es keine Programmierung oder andere Dienstleistungen geben soll, die der Lizenzgeber im Zusammenhang mit dem Programm im Rahmen dieser Vereinbarung erbringen soll, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Folgendes, was nicht die Verpflichtung des Lizenzgebers ist:

    1. Dienstleistungen im Zusammenhang mit Fehlern, Fehlfunktionen oder Mängeln, die während der Laufzeit dieser Vereinbarung auftreten können;
    2. alle Up-Dates zum Programm;
    3. jede Ausbildung;
    4. Korrekturen, Korrekturen, Erweiterungen, Ergänzungen und Änderungen des Quellcodes durch die Lieferung neuer Programme oder auf andere geeignete Weise zusammen mit der dazugehörigen Dokumentation;
    5. Korrektur von Fehlern, Defekten und Fehlfunktionen im Programm;

    12. Pflichten des Lizenznehmers

    Zusätzlich zu den hierin dargelegten Verpflichtungen hat der Lizenznehmer:

    1. die Bestimmungen dieses Abkommens einzuhalten;
    2. alle angemessenen Schritte zu unternehmen, um die Urheberrechte des Lizenzgebers im Programm zu schützen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Vervielfältigung aller Urheberrechtshinweise (wie sie dem Lizenznehmer vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellt werden können), in lesbarer und auffälliger Weise auf allen Dokumentationen, die sich auf das Programm beziehen;
    a. alle angemessenen Schritte zu unternehmen, um dem Lizenzgeber unverzüglich zu liefern, nachdem er eine Kopie aller Änderungen und Korrekturen am Programm erstellt hat.

    13. Eigentum an Quellcode, Updates, Programm und Änderungen

    Das Eigentum an, das Eigentum an und alle Rechte am und am Programm verbleibt jederzeit beim Lizenzgeber. Der Lizenznehmer erwirbt kein Recht oder Interesse an dem gesamten oder einem Teil des Programms, es sei denn, dies ist hierunter vorgesehen.

    Alle Ideen, Konzepte, Methoden, Know-how, Technologien, Algorithmen, Designmerkmale und Techniken, die das Programm umfassen, bleiben alleiniges Eigentum des Lizenzgebers, und der Lizenznehmer hat keinerlei Interesse oder Rechte in Bezug darauf, es sei denn, dies ist hierin vorgesehen.

    Das Eigentum an den Änderungen verbleibt jederzeit beim Lizenzgeber.

    LICENSOR SHALL NO LIABILITY FOR ANY CLAIM OF COPYRIGHT ODER PATENT INFRINGEMENT BASED ON THE USE OF A COMBINATION OF THE PROGRAM WITH ANY OTHER SOFTWARE OR DATA. THE FOREGOING STATES THE ENTIRE LIABILITY OF LICENSOR WITH RESPECT TO THE INFRINGEMENT OF ANY PATENT, COPYRIGHT, TRADE MARK, TRADE SECRET OR OTHER PROPRIETARY RIGHT BY THE PROGRAM, OR ANY PART THEREOF.

    14. Währung

    Alle Dollarbeträge in diesem Abkommen werden in US-Dollar (USD) ausgedrückt.

    15. Zuordnung

    Keine der Parteien kann diese Vereinbarung oder eines ihrer Rechte aus diesem Vertrag, auch durch Verschmelzung oder Verschmelzung, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten.

    16. Geltendes Recht, Severability und Verzicht

    Diese Vereinbarung unterliegt den geltenden Gesetzen in Kanada und der Provinz Ontario und wird entsprechend ausgelegt. Wenn eine der Bestimmungen oder Teile dieser Vereinbarung nach einem anwendbaren Gesetz oder rechtsstaatlichkeit ungültig ist, werden sie insoweit als aus dieser Vereinbarung ausgenommen. Keine Verzögerung oder Nichterfüllung eines Rechts oder Rechtsbehelfs des Lizenzgebers gilt als Verzicht darauf.

    17. Unterlassungshilfe

    Der Lizenznehmer versteht und stimmt zu, dass der Lizenzgeber irreparablen Schaden erleiden wird, wenn der Lizenznehmer gegen eine der Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung verstößt (die "Verletzung") und dass monetäre Schäden nicht ausreichen, um den Lizenzgeber für die Verletzung zu entschädigen. Dementsprechend stimmt der Lizenznehmer zu, dass im Falle einer Verletzung oder drohenden Verletzung einer der Bestimmungen dieser Vereinbarung durch den Lizenznehmer der Lizenzgeber zusätzlich zu anderen Rechten, Rechtsmitteln oder Schäden, die dem Lizenzgeber gesetzlich oder in Gerechtigkeit zur Verfügung stehen, Anspruch auf eine einstweilige Verfügung, eine einstweilige Verfügung und eine dauerhafte Einstweilige Verfügung haben, um eine solche Verletzung durch den Lizenznehmer zu verhindern oder einzuschränken. , oder von einem oder allen Partnern des Lizenznehmers, Mitunternehmern, Arbeitgebern, Angestellten, Bediensteten, Agenten, Vertretern und Unterlizenznehmern sowie allen Personen, die direkt oder indirekt für, im Namen oder mit dem Lizenznehmer handeln.

    18. Vollständige Vereinbarung

    Diese Vereinbarung ist die vollständige und ausschließliche Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung und ersetzt alle schriftlichen oder mündlichen Vorschläge und alle anderen Mitteilungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung.

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    Angefügt Hierto
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    Zeitplan "A"

    Beschreibung des Programms

    1. Einzeldomäne;
    2. 10 Domäne;
    3. Enterprise-Domain.

    Menüleiste Xsl

    Eine systemeigene Webmenüleiste, die es dem Benutzer ermöglicht, Feature- und Aufrufereignisfunktion auszuwählen.

    Spielplan "B"

    Gebührenstruktur

    Menüleiste Xsl

    1. Einzeldomain 20,00 USD;
    2. 10 Domain 46,00 USD;
    3. Enterprise-Domain 70,00 USD.

Programmdetails