MaxIEmizer 1.20

Lizenz: kostenlos ‎Dateigröße: 295.44 KB
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VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.20 veröffentlicht auf 2001-04-24
    neue Funktionen

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

Bitte lesen Sie die nachfolgenden Informationen sorgfältig, bevor Sie diese Software benutzen oder lassen. Durch Benutzung oder Registrierung der Software erklären Sie Ihr Einverständnis mit dieser Lizenzvereinbarung. Freeware Diese Software ist Freeware und darf unentgeldlich werden. Der Autor freut sich aber, wenn Sie die Weiterentwicklung des Programmes unterstützen. Bestellen Sie doch einfach Ihre Bücher, CD oder sonstige Artikel bei Amazon.de. Klicken Sie dazu auf die Amazon-Grafik in MaxIEmizer und gelangen so zu dem Versand... Gewährleistungsbeschränkung Die Software und ihre Dokumentation wird wie sie zur Verfügung gestellt. Da Fehlfunktionen auch bei der Vielzahl verschiedener Rechnerkonfigurationen nie aus, die Autor keinerlei Haftung für jedwede Folgeschäden, die sich durch direkten oder indirekten Einsatz der Software oder der Dokumentation ergeben. uneingeschränkt ist vor allem die Haftung für Schäden aus Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von Informationen und Daten und Schäden an anderer Software, auch wenn wenn der Autor bekannt sein sollte. Die angezeigte Gebühreninformationen werden übernommen, da diese ständigen Änderungen sind. Auch wird keine Garantie gegeben, dass ein bestimmter Tarif auf unbegrenzte Zeit kann. Ausschließlich der Benutzer haftet für Folgen der Benutzung dieser Software. Weitergabe Das Programm darf nur unregistriert, zusammen mit allen zugehörigen Dateien und in unverändertem Zustand werden. Veröffentlichungen auf CD-ROM innerhalb von Sharewaresammlungen und Zeitschriften sind gestattet. Veröffentlichungen als Bookware, sind nur mit Zustimmung des Autors zulässig. Manipulation, Dekompilierung und Disassemblierung der Software und mitgelieferten Dateien, Weitergabe von Passwörtern und die Entwicklung und Weitergabe von Software zur Passwortgenerierung nach . 263a StGB mit Der auf 5 Jahre Geldstrafe oder geahndet, vom Autor zur Anzeige gebracht und schadensersatz s.d.R. Sonstiges Alle Produkt verwendetennamen und eingetragenen Warenzeichen werden hiermit als Eigentum Inhaber anerkannt, unabhängig davon, ob sie als solche gekennzeichnet sind oder nicht. Es vergoldet das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine der Vereinbarungen unwirksam sein, so wird von der Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vereinbarungen Vereinbarungen vereinbarungen, die der Sinn der Absicht der unwirksamen Vereinbarungen zugunsten des Autors am nächsten kommen.