Marine Navigator 1.3

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 10.76 MB
‎Benutzerbewertung: 2.6/5 - ‎5 ‎Stimmen

SOLAS-Passagenpläne und Marine Navigator. Die Erstellung eines Passagenplans vor der Abreise ist gesetzlich vorgeschrieben. Marine Navigator hilft bei der Erstellung von Passageplänen, indem es Ihnen ermöglicht, den voll ausgestatteten Passageplan vorzubereiten, zu berechnen und auszudrucken. Kurs- und Entfernungsberechnungen mit Waypoint-Editor.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.3 veröffentlicht auf 2014-01-15
    Verbesserte Marine Calc Motor

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

ATYG MARINE SOFTWARE INC LIZENZVEREINBARUNG WICHTIGER HINWEIS: Bitte lesen Sie diesen Lizenzvertrag sorgfältig durch ("Vereinbarung"): VON DOWNLOADING, INSTALLING AND/OR USING THE SOFTWARE OR CLICKING "I ACCEPT" WHEN PROMPTED IN CONJUNCTION THEREWITH, YOU ("LICENSEE") ACCEPT ALL OF THE TERMS AND CONDITIONS OF THIS LICENSE. WENN SIE DIESE BEDINGUNGEN IM NAMEN EINER ANDEREN PERSON ODER JURISTISCHEN PERSON AKZEPTIEREN, VERSICHERN UND GARANTIEREN SIE, DASS SIE DIE VOLLE RECHTLICHE BEFUGNIS HABEN, DIESE PERSON ODER JURISTISCHE PERSON IM NAMEN DIESER BEDINGUNGEN ZU AKZEPTIEREN UND AN DIESE ZU BINDEN. LIZENZ FÜR SOFTWARE 1. DEFINITIONEN "Computer" jedes elektronische Gerät, das Informationen in digitaler oder ähnlicher Form akzeptiert und für ein bestimmtes Ergebnis auf der Grundlage einer Folge von Anweisungen manipuliert; "Rechte an geistigem Eigentum" alle geistigen und gewerblichen Schutzrechte, einschließlich Patente, Know-how, moralische Rechte, eingetragene Marken, eingetragene Geschmacksmuster, Gebrauchsmuster, Anmeldungen und Rechte zur Beantragung eines der vorgenannten, nicht eingetragenen Geschmacksmusterrechte, nicht eingetragene Marken, Rechte zur Verhinderung der Weitergabe für unlauteren Wettbewerb und Urheberrecht, Datenbankrechte, Topographierechte und sonstige Rechte an Erfindungen, Entdeckungen oder Verfahren, jeweils in den Vereinigten Staaten und allen anderen Ländern der Welt und zusammen mit allen anderen Ländern der Welt und zusammen mit allen anderen Ländern der Welt; "Lizenz" die Rechte, die dem Lizenznehmer in Bezug auf die bestimmte definierte Version der Software gemäß dieser Vereinbarung gewährt werden. Die Software ist lizenziert, nicht verkauft, und es werden keine anderen als die in dieser Lizenz ausdrücklich festgelegten Rechte gewährt; "Lizenznehmer" (a) die Person, die die Software auf einem Computer für den persönlichen Gebrauch installiert; oder (b) wenn die Software im Auftrag eines Arbeitgebers, einer anderen Person oder einer Einrichtung, der Endes- oder Organisationsorganisation, in deren Namen die Software installiert wurde, auf einem Computer installiert wird; "Lizenzgebühren" die Gebühren, die der Lizenznehmer dem Lizenzgeber ohne Mehrwertsteuer und gegebenenfalls alle anderen relevanten Steuern zu zahlen hat, wie vom Lizenzgeber von Zeit zu Zeit erläutert. "Lizenzgeber" ATYG Marine Software Inc., 17 Eastern Street, New York, NY, 10008, Vereinigte Staaten; "Software" Jede oder mehrere der folgenden Softwarekomponenten nur in ausführbarer Form: Marine Software Suite, Draught Survey, Lashing Calc, Marine Navigator (einschließlich aller zugehörigen Handbücher, Hilfedateien oder anderer Dokumentationundverpackungen), die dem Lizenznehmer unter dieser Lizenz lizenziert sind; 2. INTERPRETATION 2.1 Installieren Alle Verweise auf "install", "installing" "installation" oder "installed" in Verbindung mit der Software umfassen das Herunterladen der Software vom Remote-Server des Lizenzgebers oder eines Drittanbieters. 2.2 Überschriften Die Überschriften zu den Klauseln und Zeitplänen dieser Lizenz sind nur der Einfachheit halber und haben keinen Einfluss auf deren Konstruktion oder Interpretation. 2.3 Tage/Monate Jeder Verweis auf einen "Day" oder einen "Business Day" bedeutet einen Zeitraum von 24 Stunden, der von Mitternacht bis Mitternacht läuft. Jeder Verweis auf "monat" bedeutet einen Kalendermonat. 3. EVALUIERUNGSLIZENZ 3.1 Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer das Recht, die Software zu den Bedingungen dieser Lizenz für einen Zeitraum von 30 Tagen zu nutzen ("Evaluierungszeitraum"), um zu beurteilen, ob die Software die Anforderungen des Lizenznehmers erfüllt oder nicht. 3.2 Nach Ablauf des Bewertungszeitraums: 3.2.1 Der Lizenznehmer wird, wenn die Software die Anforderungen des Lizenznehmers erfüllt hat und wenn der Lizenznehmer eine vollständige Lizenz abschließen möchte, vollständig an diese Lizenz gebunden und an den Lizenzgeber die Lizenzgebühr zahlen. 3.2.2 Für den Fall, dass die Software die Anforderungen des Lizenznehmers nicht erfüllt, oder wenn der Lizenznehmer auf andere Weise keine vollständige Lizenz abschließen möchte, wird der Lizenznehmer die Software und alle Kopien ganz oder teilweise in irgendeiner Form zurückgeben oder zerstören, einschließlich Teilkopien oder Modifikationen der Software, die vom Lizenzgeber empfangen wurden oder im Zusammenhang mit dieser Lizenz und allen damit zusammenhängenden Unterlagen erstellt wurden, und der Lizenznehmer muss dem Lizenzgeber ein Zertifikat (auf Anfrage) zur Verfügung stellen, das die(falls gewünscht) dem Lizenznehmer ein Zertifikat zur Verfügung zu stellen, das bescheinigt, dass dasselbe geschehen ist und alle Rechte des Lizenznehmers zur Nutzung der Software erlöschen. 4. EIGENTUM AN RECHTEN DES GEISTIGEN EIGENTUMS 4.1 Das einzige Recht des Lizenznehmers, die Software zu nutzen, liegt in der Kraft dieser Lizenz und der Lizenznehmer erkennt an, dass alle geistigen Eigentumsrechte an der Software und allen Teilen der Software ausschließliches Eigentum des Lizenzgebers sind und bleiben. 4.2 Der Lizenznehmer erkennt ferner an, dass alle Rechte an geistigem Eigentum an oder im Zusammenhang mit einer Verbesserung, Änderung oder Anpassung der Software, die direkt oder indirekt vom Lizenznehmer, der die Software verwendet, entstehen, ausschließliches Eigentum des Lizenzgebers sind und bleiben. Als solche weist der Lizenznehmer dem Lizenzgeber mit vollständiger Titelgarantie alle derartigen Verbesserungen, Änderungen oder Anpassungen mit der Absicht zu, dass solche Verbesserungen, Änderungen oder Anpassungen unverzüglich bei der Erstellung dem Lizenzgeber vorbehalten sein sollten. Der Lizenzgeber erteilt dem Lizenznehmer hiermit eine Lizenz zur Nutzung solcher Verbesserungen, Änderungen oder Anpassungen zu den gleichen Bedingungen wie die Lizenz zur Nutzung der in dieser Lizenz festgelegten Software. 4.3 Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass er keine Marken, Urheberrechtshinweise oder ähnliche geschützte Geräte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf elektronische Wasserzeichen oder andere Kennungen, entfernen oder ändern darf, die in die Software oder eine Kopie der Software aufgenommen werden können. 5. LIZENZ 5.1 Sofern der Lizenznehmer die entsprechenden Lizenzgebühren entrichtet hat und den Rechten des Lizenzgebers zur Kündigung der Lizenz gemäß dieser Vereinbarung unterliegt, gewährt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer in dem Land, in dem die Software heruntergeladen wurde, für die Laufzeit dieser Lizenz eine beschränkte, persönliche, nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Lizenz an: 5.1.1 die Software zur Verwendung gemäß Ziffer 5.4 auf einem einzigen Computer verwenden, der dem Lizenznehmer oder seinem Arbeitgeber oder seiner Organisation, für den der Lizenznehmer die Software installiert hat, gehört, vermietet und/oder kontrolliert wird; 5.1.2 eine Kopie der Software in maschinenlesbarer Form für normale Betriebssicherheit und Sicherungszwecke anfertigen, vorausgesetzt, dass diese Kopie zu keinem Zeitpunkt auf einem Computer installiert ist, wenn die Originalkopie der dem Lizenznehmer zur Verfügung gestellten Software auf einem Computer installiert ist. Diese Lizenz gilt für diese Kopie, da sie für die originale Kopie der vom Lizenznehmer installierten Software gilt. Diese Kopie und die Medien, auf denen sie gespeichert ist, sind Eigentum des Lizenzgebers, und der Lizenznehmer stellt sicher, dass diese Kopie die Eigentumsmitteilung des Lizenzgebers trägt. 5.2 Alle Rechte, die dem Lizenznehmer im Rahmen dieser Lizenz nicht ausdrücklich gewährt werden, sind dem Lizenzgeber vorbehalten, und der Lizenznehmer verpflichtet sich, keine Maßnahmen in Bezug auf die Software zu ergreifen oder zuzulassen, die nicht ausdrücklich unter dieser Lizenz autorisiert ist. Zur Vermeidung von Zweifeln hat der Lizenznehmer kein Recht, den Quellcode der Software ganz oder teilweise zu dekompilieren, zu integrieren, zu veröffentlichen, anzuzeigen, zu modifizieren, die Software oder eine Änderung, Anpassung oder Kopie der Software oder eines Teils davon zu übersetzen oder den Quellcode der Software ganz oder teilweise zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder zu zerlegen, außer wenn dies ausdrücklich gemäß der Lizenz oder anderen anwendbaren Gesetzen gestattet ist. 5.3 Verstößt der Lizenznehmer gegen Klausel 5, erendet die in dieser Klausel 5 festgelegte Lizenz automatisch. 5.4 Die Software ist nur dem Lizenznehmer lizenziert. Sofern nicht durch diese Lizenz gestattet, darf der Lizenznehmer die Software ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers nicht vermieten, vermieten, unterlizenzieren, verkaufen, abtreten, verpfänden. 5.5 Der Lizenznehmer wird die Software nicht zur Herstellung oder zum Vertrieb eines Produkts verwenden, das der Software des Lizenzgebers im Wesentlichen ähnlich oder mit ihm konkurrenzfähig ist. 6. KONFIDENTIEN 6.1 Struktur, Organisation und Quellcode der Software sind die wertvollen Geschäftsgeheimnisse und proprietären vertraulichen Informationen des Lizenzgebers und seiner Lizenzgeber. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, solche vertraulichen Informationen in der Software nicht zur Verfügung zu stellen oder offenzulegen oder von ihr an Dritte weiterzuleiten, auch wenn solche vertraulichen Informationen nach geltendem Recht gemäß Ziffer 5.2 abgeleitet werden. 6.2 Die Bestimmungen von Ziffer 6.1 gelten nicht für Informationen, die: 6.2.1 rechtmäßig frei von jeder Geheimhaltungspflicht erlangt (außer direkt oder indirekt vom Lizenzgeber); Oder 6.2.2 bereits im Besitz des Lizenznehmers, sofern der Lizenznehmer diesen Besitz aus schriftlichen Aufzeichnungen nachweisen kann (außer aufgrund eines Verstoßes gegen diese Klausel 6); Oder 6.2.3, die der Lizenznehmer nachweisen kann, ist gemeinfrei (außer aufgrund eines Verstoßes gegen diese Klausel 6); Oder 6.3 Soweit Informationen notwendigerweise aufgrund einer gesetzlichen oder regulatorischen Verpflichtung oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden, stellt eine solche Offenlegung keinen Verstoß gegen diese Klausel 6 dar. 7. GARANTIE 7.1 Die Software wird "as is" ohne Zusicherung, Garantie oder Garantie jeglicher Art in Bezug auf ihre Funktionalität zur Verfügung gestellt. Alle anderen Bedingungen und Gewährleistungen, die gesetzlich oder anderweitig ausdrücklich zum Ausdruck kommen oder impliziert werden, sind hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. 8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS 8.1 Der Lizenzgeber schließt seine (falls vorhanden) Haftung gegenüber dem Lizenznehmer nicht aus: 8.1.1 wenn der Lizenznehmer nicht als Unternehmen handelt, wegen Verletzung der Verpflichtungen des Lizenzgebers aus Dem 12 Sale of Goods Act 1979 oder Section 2 Supply of Goods and Services Act 1982; Oder 8.1.2 wegen Körperverletzung oder Tod aufgrund der Fahrlässigkeit des Lizenzgebers; Oder 8.1.3 gemäß Abschnitt 2(3) Verbraucherschutzgesetz 1987; Oder 8.1.4 für alle Fragen, für die es für den Lizenzgeber illegal wäre, seine Haftung auszuschließen oder auszuschließen; Oder 8.1.5 wegen Betrugs. 8.2 DER LICENSOR MAKES NO EXPRESS WARRANTIES WITH RESPECT TO THE SOFTWARE AND THE LICENSOR HEREBY EXCLUDES TO THE FULLEST EXTENT PERMISSIBLE IN LAW, ALL CONDITIONS, WARRANTIES (INCLUDING WITHOUT LIMITATION ANY WARRANTY THAT THE SOFTWARE WILL MEET THE LICENSEE'S REQUIREMENTS OR THAT ITS OPERATION WILL BE UNINTERRUPTED OR ERROR FREE) , STATUTORY, USUAL ODER OTHERWISE WHICH, BUT FOR SUCH EXCLUSION, WOULD OR MIGHT SUBSIST IN FAVOUR OF THE LICENSEE. EXCEPT AS SET OUT IN THIS LICENSEE THE ERGEHT DAS ENTIRE RISK AS TO THE QUALITY AND PERFORMANCE OF THE SOFTWARE AND SHOULD THE SOFTWARE PROVE DEFECTIVE, THE LICENSEE (AND NOT THE LICENSOR) ASSUMES THE ENTIRE COST OF ALL NECESSARY SERVICING, REPAIR OR CORRECTION. 8.3 SUBJECT TO CLAUSE 8.2, THE LICENSOR SHALL NOT BE LIABLE TO THE LICENSEE FOR ANY OF THE FOLLOWING TYPES OF LOSS OR DAMAGE ARISING UNDER OR IN RELATION TO THIS AGREEMENT (WHETHER IN CONTRACT, TORT (INCLUDING NEGLIGENCE), BREACH OF STATUTORY DUTY, RESTITUTION OR OTHERWISE):- 8.3.1 VERLUSTE AUS GEWINNEN, GESCHÄFTEN, VERTRÄGEN, ERWARTETEN EINSPARUNGEN, GESCHÄFTS- ODER GESCHÄFTS- ODER ERLÖSEN; Oder 8.3.2 VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG VON DATEN; Oder 8.3.3 INDIREKTE ODER FOLGESCHÄDEN ODER SCHÄDEN JEGLICHER WEISE; AUCH WENN DER LIZENZGEBER IM VORAUS ÜBER DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN VERLUSTES ODER SCHADENS INFORMIERT WURDE. 8.4 SUBJECT TO CLAUSES 8.1 AND 8.3, THE LICENSOR'S AGGREGATE LIABILITY UNDER THIS LICENSE WHATSOEVER (WHETHER IN CONTRACT, TORT (INCLUDING NEGLIGENCE), BREACH OF STATUTORY DUTY, RESTITUTION OR OTHERWISE) FOR ANY INJURY, DEATH, DAMAGE OR DIRECT LOSS HOWSOEVER CAUSED (OTHER THAN FOR TO TO 8.5 erkennt an, dass die vorstehenden Bestimmungen dieser Klauseln 7 und 8 angemessen sind und sich in dem Preis widerspiegeln, der ohne diese Bestimmungen höher wäre, und der Lizenznehmer wird ein solches Risiko akzeptieren. Für den Fall, dass eine der Beschränkungen oder Ausnahmen in diesem Abkommen für nichtig erklärt wird, sind die Klauseln 7 und 8 gemäß Ziffer 13 auszulegen. 9. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG 9.1 Diese Lizenz beginnt mit dem früheren Beginn der Annahme dieser Lizenz durch den Lizenznehmer und wird bis zur Beendigung gemäß Ziffer 9.2 oder auf andere Weise in Übereinstimmung mit dieser Lizenz fortgesetzt. 9.2 Diese Lizenz erlischt automatisch, wenn der Lizenznehmer die Software deinstalliert, eine Bedingung oder Bedingung dieser Lizenz nicht einhält oder die Software deinstalliert und zerstört oder freiwillig an den Lizenzgeber zurücksendet. 9.3 Der Lizenzgeber kann diese Lizenz sofort und ohne Vorankündigung kündigen, wenn er vernünftigerweise vermutet, dass der Lizenznehmer die Software für zwecke nutzt, die gegen die Gesetze der Vereinigten Staaten verstoßen. Der alleinige Rechtsbehelf des Lizenznehmers in diesem Fall ist auf den Kaufpreis der Software beschränkt. 9.4 Bei Beendigung dieser Lizenz aus irgendeinem Grund muss der Lizenznehmer die Software deinstallieren und zerstören und auf Verlangen des Lizenzgebers die Vernichtung aller Kopien der Software einschließlich aller Komponenten dieser Software im Besitz des Lizenznehmers bestätigen. 9.5 Die Kündigung dieser Lizenz, wie auch immer entstehen, berührt nicht die Rechte, Pflichten und Verbindlichkeiten einer der Parteien, die vor der Kündigung aufgelaufen sind. Bei Beendigung dieser Lizenz bleiben Klausel 4 (Eigentum an Rechten des geistigen Eigentums), Klausel 6 (Vertraulichkeit), Klausel 9 (Laufzeit und Kündigung), Klausel 7 (Garantie), Klausel 8 (Beschränkung und Haftungsausschluss), Klausel 11 (geltendes Recht und Gerichtsstand), Klausel 12 (Einhaltung des anwendbaren Rechts) und Klausel 17 (Änderung der Bestimmungen) in Kraft. 10. LIZENZE INDEMNITY FÜR MISSBRAUCH 10.1 Wenn ein Dritter behauptet, dass die Software, die im Rahmen dieser Vereinbarung an den Lizenznehmer lizenziert ist, als Folge des Missbrauchs der Software durch die Lizenznehmer Verluste oder Schäden verursacht, sei es in Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Pflichten, Rückgabe oder auf andere Weise, so stellt der Lizenznehmer den Lizenzgeber von solchen Verlusten oder Schäden frei. 11. RECHTS- UND RECHTSORDNUNG 11.1 Die Entstehung, Existenz, Konstruktion, Leistung, Gültigkeit und alle Aspekte dieser Lizenz oder einer bestimmten Dauer dieser Lizenz unterliegen dem Recht von England und Wales. 11.2 Vorbehaltlich Ziffer 11.3 sind die Gerichte von England und Wales ausschließlich für die Beilegung von Streitigkeiten zuständig, die aus oder im Zusammenhang mit dieser Lizenz entstehen können. Die Parteien erklären sich unwiderruflich damit einverstanden, sich dieser Gerichtsbarkeit zu unterwerfen. 11.3 Die in Ziffer 11.1 enthaltene Vereinbarung ist zugunsten des Lizenzgebers enthalten. Dementsprechend behält sich der Lizenzgeber das Recht vor, vor einem anderen zuständigen Gericht zu klagen. Der Lizenznehmer verzichtet unwiderruflich auf jegliche Einwände gegen die Zuständigkeit dieser anderen Gerichte und erklärt sich damit einverstanden, sich der Zuständigkeit dieser anderen Gerichte zu unterwerfen. 11.4 Der Lizenznehmer stimmt unwiderruflich zu, dass ein Urteil oder eine Anordnung eines in dieser Klausel genannten Gerichts schlüssig und bindend für sie ist und gegen sie vor Gerichten anderer Gerichtsbarkeiten vollstreckt werden kann. 12. EINHALTUNG DES ANWENDBAREN RECHTS Der Lizenznehmer erkennt an und stimmt zu, dass der Lizenznehmer ungeachtet der Tatsache, dass diese Lizenz den Gesetzen von England und Wales unterliegt, in Bezug auf die Nutzung der Software durch den Lizenznehmer zusätzlichen Gesetzen in anderen Rechtsordnungen unterliegen kann. Der Lizenznehmer wird die Gesetze aller Gerichtsbarkeiten einhalten, die für die Software gelten, einschließlich und ohne Einschränkung aller anwendbaren Exportgesetze oder -vorschriften. 13. SEVERABILITÄT Wenn eine Klausel oder ein Teil dieser Lizenz von einem Gericht, einer Gericht, einer Verwaltungsbehörde oder einer zuständigen Behörde für illegal, ungültig oder nicht durchsetzbar befunden wird, wird diese Bestimmung, soweit erforderlich, von dieser Lizenz getrennt und wird unwirksam sein, ohne, soweit möglich, eine andere Klausel oder einen Teil dieser Lizenz zu ändern, und dies hat keine Auswirkungen auf andere Bestimmungen dieser Lizenz, die in vollem Umfang in Kraft bleiben. 14. KEIN VERZICHT Kein Versäumnis oder jede Verzögerung durch eine Partei, ein Recht, eine Befugnis oder einen Rechtsbehelf auszuüben, wird als Verzicht darauf wirken, noch schließt eine teilweise Ausübung derselben oder eines anderen Rechts, einer Befugnis oder eines Rechtsbehelfs eine weitere Ausübung dieser oder eines anderen Rechts, einer Befugnis oder eines Rechtsbehelfs aus. 15. KEINE RECHTE DRITTER Die Parteien dieser Lizenz beabsichtigen nicht, dass eine ihrer Bedingungen gemäß dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 durch eine Person, die nicht daran beteiligt ist, durchsetzbar ist und alle Rechte aufgrund des Vertragsgesetzes (Rechte Dritter) hiermit ausgeschlossen sind. 16. VOLLSTÄNDIGE VEREINBARUNG Diese Lizenz enthält alle Bedingungen, die die Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Lizenz vereinbart haben, und ersetzt alle vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen, Zusicherungen (außer für betrügerische Falschdarstellungen) oder Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf diesen Gegenstand. 17. REVISIONEN ZU TERMS Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, die Lizenz auf seiner Website zu überarbeiten oder den Lizenznehmer per Post oder E-Mail zu benachrichtigen. Dem Lizenznehmer wird empfohlen, diese Lizenz regelmäßig auf Benachrichtigungen über Revisionen zu überprüfen. Die fortgesetzte Nutzung der Software durch den Lizenznehmer gilt als Annahme der geänderten Bedingungen. 18. KEINE ZUORDNUNG Der Lizenznehmer darf den Vorteil (einschließlich gegenwärtiger, zukünftiger oder bedingter Zinsen oder des Rechts auf Beträge oder Schäden, die von einer parteiischen Partei im Rahmen oder im Zusammenhang mit dieser Lizenz zu zahlen sind) nicht abtreten oder die Last dieser Lizenz delegieren oder diese Lizenz für eine andere Person treuhänderischen Halten. 19. LIZENZANNAHME Es wird davon ausgegangen, dass der Lizenznehmer die Bedingungen dieser Lizenz akzeptiert hat, indem er die Software auf einem beliebigen Computer installiert hat.