Map Suite Routing 8.0.0.0

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 211.22 MB
‎Benutzerbewertung: 3.0/5 - ‎1 ‎Stimmen

Lassen Sie Ihre Mapping-Anwendungen beginnen, Sie Plätze zu nehmen! Map Suite Routing ist eine Erweiterung für Map Suite Desktop, Web, Services oder Silverlight Edition, die Routen und Wegbeschreibungen berechnet. Diese native .NET-Komponente gibt Ihren Map Suite-Anwendungen die Möglichkeit, den kürzesten Pfad von A nach B zu finden, Turn-by-Turn-Richtungen zu liefern, bestimmte Bereiche zu vermeiden und vieles mehr. - Native .NET-Add-On-Komponente für Map Suite - Route mit kürzester Entfernung oder kürzester Fahrzeit - Algorithmen umfassen Dijkstra, A* und Bidirektional, oder schreiben Sie Ihre eigenen - Hinzufügen von Mittelrouten-Wegpunkten an einer beliebigen Stelle auf der Karte - Zeichnen Sie Bereiche, um zu vermeiden - Holen Sie sich Turn-by-Turn-Richtungen - Berechnen Sie effektive Servicebereiche basierend auf Geschwindigkeit und Entfernung - Route ShapeFiles, MS SQL, Oracle, PostgreSQL oder Ihr eigenes Dataset Die Map Suite Routing Extension erfordert eine Map Suite GIS-Komponente von ThinkGeo. Um Map Suite Routing nutzen zu können, müssen Sie entweder eine kostenlose Evaluierung oder eine lizenzierte Kopie von Map Suite Desktop Edition, Web Edition, Silverlight Edition oder Services Edition 3.0 oder höher installieren.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 8.0.0.0 veröffentlicht auf 2014-06-10
    Bugfixes und Leistungsverbesserungen
  • Version 6.0.0.0 veröffentlicht auf 2012-05-18
    Wichtige Meilenstein-Veröffentlichung enthält zahlreiche Fehlerbehebungen.

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

THINKGEO, LLC SOFTWARE-LIZENZVERTRAG SEHR WICHTIG - LESEN SIE SORGFÄLTIG HINWEIS FÜR BENUTZER: LESEN SIE SORGFÄLTIG DEN FOLGENDEN SOFTWARE-LIZENZVERTRAG (VEREINBARUNG). DIE NUTZUNG DER MIT DIESER VEREINBARUNG GELIEFERTEN THINKGEO-SOFTWARE (DIE "SOFTWARE") STELLT IHRE ZUSTIMMUNG ZU DIESEN BEDINGUNGEN DAR. WENN SIE DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG NICHT ZUSTIMMEN, INSTALLIEREN UND/ODER VERWENDEN SIE DIESE SOFTWARE NICHT. DIE NUTZUNG DIESER SOFTWARE IST AN DIE EINHALTUNG DER BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG GEKNÜPFT. 1. LIZENZERTEILUNG. ThinkGeo, LLC (ThinkGeo) gewährt dem Lizenznehmer eine Lizenz zur Verwendung einer Kopie der Softwareversion auf einem beliebigen System für so viele Lizenzen wie gekauft, es sei denn, dies wird durch die Bestimmungen geändert, die in dieser Vereinbarung für jeden Softwareprodukttyp vorgesehen sind. "Lizenznehmer" bezeichnet das Unternehmen, die Organisation, die Organisation oder die Person, deren Mittel zur Zahlung der Lizenzgebühr verwendet werden. "Verwendung" bezeichnet das Speichern, Laden, Installieren, Ausführen oder Anzeigen der Software auf einer Benutzerarbeitsstation oder wie im folgenden Dieser Vereinbarung gemäß dem Softwareprodukttyp anderweitig angegeben. Es wird erwartet, dass der Lizenznehmer die Testversion der Software auf dem Computersystem "Software on Licensees" verwendet und seine Nützlichkeit und Funktionalität vor dem Kauf gründlich bewertet. Der Lizenznehmer versteht und stimmt zu, dass es keine Rückerstattungsbedingungen für den Kauf der Software gibt. Die Lizenz zur Nutzung dieser Software darf ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von ThinkGeo nicht an andere Unternehmen, Organisationen oder Organisationen übertragen werden. 2. SOFTWARE-PRODUKTTYPEN: a. DEVELOPMENT TOOLKIT: Development Toolkit bezeichnet die Software eines Typs, die von einer Person verwendet werden soll, die ein Softwareentwickler ist, um benutzerdefinierte Softwareanwendungen zu erstellen. Ein Development Toolkit wird pro Entwickler lizenziert, mit einer Lizenz pro Entwickler. Nur der einzelne Entwickler, bei dem eine Development Toolkit-Lizenz registriert ist, kann auf die Einzelhandelsversion des Development Toolkitzugreifen zugreifen, auf einem Computer installieren oder anderweitig verwenden. Der Lizenznehmer muss ThinkGeo Registrierungsinformationen zur Verfügung stellen, die den Entwickler, dem jede erworbene Lizenz zugewiesen ist, eindeutig identifizieren. Für den Fall, dass der Lizenznehmer die Development Toolkit-Lizenz an einen anderen Entwickler in der Lizenzorganisation übertragen möchte, muss der Lizenznehmer ThinkGeo unverzüglich über die vorgeschlagene Übertragung informieren und den neuen Entwickler bei ThinkGeo registrieren. Der Lizenznehmer kann alle kompilierten Endbenutzeranwendungen, die vom Development Toolkit erstellt wurden, kostenlos auf Endbenutzer-Workstations bereitstellen (installieren), sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind: i) Die Anwendung macht keine API (Anwendungsprogrammschnittstelle), Methoden, Klassen, Funktionen oder Eigenschaften verfügbar (z. B. im Sinne von Skriptfunktionen); Und ii) Die Anwendung ist mit keinem ThinkGeo-Produkt konkurrenzfähig. Zur Klarstellung wird wettbewerblich das Inverkehrbringen und/oder die Verteilung eines Produkts an den allgemeinen GIS-Softwarebenutzermarkt definiert, der nach Ansicht von ThinkGeo einen erheblichen Satz der Merkmale enthält, die in jedem ThinkGeo-Produkt zu finden sind, das die Anwendung mit ThinkGeo um Marktanteile konkurrieren lässt. Dazu gehören Anwendungen, die kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Wenn der Lizenznehmer nicht sicher ist, ob seine Anwendung den oben genannten Bedingungen entspricht, wird sich der Lizenznehmer mit ThinkGeo in Verbindung setzen und um Klarstellung bitten. Jede Verwendung des Development Toolkits zur Erstellung einer Anwendung, dieund um Klarstellung bitten. Jede Verwendung des Development Toolkits zum Erstellen einer Anwendung, die eine Ausnahme von einer der oben genannten Bedingungen darstellt, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung von ThinkGeo und kann den ThinkGeo-Gebühren unterliegen. Der Lizenznehmer darf eine vom Development Toolkit erstellte Anwendung nur dann in jeder Art von Serversituation bereitstellen (um Daten über das Internet oder jede Art von Netzwerk- oder Mehrbenutzerumgebung bereitzustellen), wenn eine Serverbereitstellungslizenz für das Development Toolkit von ThinkGeo erworben wurde. Für jeden Produktionsservercomputer, auf dem die Anwendung oder Lösung bereitgestellt wird, muss eine Serverbereitstellungslizenz erworben werden. Zur Klarstellung ist für jede Bereitstellung auf einem Produktionsservercomputer eine Serverbereitstellungslizenz erforderlich, unabhängig davon, ob die Bereitstellung innerhalb der Organisation durchgeführt wird, die das Development Toolkit lizenziert hat, oder an einen Server einer anderen Organisation und unabhängig davon, ob die Serverbereitstellung für Sicherunterstützung, Marketing oder andere Zwecke bestimmt ist. Der Lizenznehmer darf keine Lizenzierungs-, Sicherheits- oder Kontrollfunktionen der Development Toolkit-Software deaktivieren. Sofern keine Lizenz für den Zugriff auf und die Verwendung des Quellcodes für das Development Toolkit von ThinkGeo erworben wurde, darf der Lizenznehmer das Development Toolkit nur als beabsichtigten Teil der Programmierfunktionen des Development Toolkits ändern. Sie dürfen die Development Toolkit-Software oder Komponenten oder Bibliotheken des Development Toolkits ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von ThinkGeo nicht neu kompilieren, verteilen, verbreiten, weiterverkaufen, vermieten, leasen oder mit anderen Unternehmen, Organisationen, Organisationen oder Einzelpersonen teilen, außer als kompilierte Endbenutzeranwendung, die aus dem Development Toolkit erstellt wurde. Wenn eine Lizenz für den Zugriff auf und die Verwendung des Development Toolkit-Quellcodes von ThinkGeo erworben wurde, darf der Lizenznehmer Änderungen am Development Toolkit-Quellcode nur mit anderen Mitgliedern des Lizenzunternehmens oder der Organisation teilen, die ebenfalls für den Zugriff auf und die Verwendung derselben Quellcodeversion von Development Toolkit lizenziert sind. b. SERVER PRODUKT: Serverprodukt bezeichnet die Software eines Typs, die als Server konzipiert ist und dadurch Daten über das Internet oder jede Art von Netzwerk oder Multi-User-Umgebung liefert. Das Serverprodukt wird pro Server lizenziert, was den Kauf einer Lizenz pro Installation auf einem Servercomputer des Serverprodukts oder einer Lösung oder Anwendung erfordert, die aus dem Serverprodukt oder mit dem Serverprodukt erstellt wurde. Für jede Produktionsserverinstallation muss eine Lizenz erworben werden, unabhängig davon, ob die Installation des Produktionsservers zum Zwecke des Marketings, der Weitererstellung oder anderer Zwecke erfolgt. Der Lizenznehmer darf das Serverprodukt nicht ändern oder Lizenzierungs-, Kontroll-, Sicherheits- oder Copyrightfunktionen des Serverprodukts deaktivieren, es sei denn, es ist ein beabsichtigter Bestandteil der Serverproduktprogrammierungsfeatures oder der Benutzeroberfläche. Der Lizenznehmer darf die Software ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von ThinkGeo nicht an andere Unternehmen, Organisationen, Organisationen oder Einzelpersonen bereitstellen, verteilen, weiterverkaufen, vermieten, vermieten, teilen oder anderweitig an andere Unternehmen, Organisationen, Organisationen oder Einzelpersonen verbreiten, es sei denn, die Bereitstellung, Verteilung oder Verbreitung ist durch den Kauf einer Serverproduktlizenz abgedeckt. c. END USER APPLICATION: Endbenutzeranwendung bezeichnet die Software eines Typs, die von einem Endbenutzer für die Ausführung einer Funktion oder eines Arbeitstyps auf einem Workstation-Computer entwickelt wurde. Jede Lizenz einer Endbenutzeranwendung gewährt das Recht, die Endbenutzeranwendung auf einem einzelnen Computer zu installieren und auszuführen, die von einer einzelnen Person gleichzeitig verwendet werden kann. Der Lizenznehmer darf die Endbenutzeranwendung nicht ändern oder Lizenzierungs-, Kontroll-, Sicherheits- oder Urheberrechtsfunktionen der Endbenutzeranwendung deaktivieren, es sei denn, dies ist ein beabsichtigter Bestandteil der Benutzerfunktionen für Endbenutzeranwendungen. Der Lizenznehmer darf die Software nicht an andere Unternehmen, Organisationen, Unternehmen oder Einzelpersonen weitergeben, verteilen, weiterverkaufen, vermieten, vermieten, teilen oder anderweitig verbreiten, es sei denn, sie wird durch den Kauf der entsprechenden Anzahl von Benutzerlizenzen abgedeckt. d. EVALUATION VERSION: Evaluierungsversion bezeichnet die Software, die zum Zwecke des Erlernens der Software bereitgestellt wird, um eine fundierte Entscheidung zu treffen, ob eine Lizenz zur Nutzung der Software erworben werden soll oder nicht. Dem Lizenznehmer wird ein Evaluierungszeitraum von nicht mehr als sechzig (60) Tagen für die Nutzung der Evaluierungsversion gewährt, danach müssen Sie entweder für die Software gemäß den von ThinkGeo bereitgestellten Bedingungen und Preisen bezahlen oder die Evaluierungsversion aus dem Computersystem der Lizenznehmer entfernen. Eine Evaluierungsversion darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden. Der Lizenznehmer darf die Software nicht ändern oder Lizenzen, Kontrollen, oder Urheberrechtliche Funktionen der Software, außer als beabsichtigter Bestandteil der Evaluierungsversionen Programmierung oder Benutzeroberflächenfunktionen. Der Lizenznehmer darf die Evaluierungsversion ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von ThinkGeo nicht an andere Unternehmen, Organisationen, Organisationen oder Einzelpersonen bereitstellen, verteilen, weiterverkaufen, vermieten, teilen oder verbreiten. e. KOSTENLOSES PRODUKT: Kostenloses Produkt ist die Software, die in der Regel von ThinkGeo verbreitet wird, um sie von der breiten Öffentlichkeit kostenlos zu nutzen. Der Lizenznehmer kann das kostenlose Produkt in seiner Ursprünglichkeit für kommerzielle oder nicht kommerzielle Zwecke installieren und verwenden, ohne die Nutzungszeit zu begrenzen. Der Lizenznehmer kann das kostenlose Produkt auch ohne Einschränkungen veröffentlichen, weiterverbreiten, kopieren und teilen, sofern i) die ursprünglichen ThinkGeo-Urheberrechts- und Logo-Informationen auf der Benutzeroberfläche der Produkte und im Feld "Über" unverändert bleiben; und ii) Der Lizenznehmer erhebt keine Gebühren für eine solche Weiterverbreitung des kostenlosen Produkts, mit Ausnahme einer Nominalgebühr, um die Kosten der Vertriebsmedien zu kompensieren. Der Lizenznehmer darf das kostenlose Produkt nicht ändern oder Lizenzierungs-, Kontroll-, Sicherheits- oder Urheberrechtsfunktionen der Software deaktivieren, es sei denn, dies ist ein beabsichtigter Bestandteil der Benutzeroberfläche der kostenlosen Produkte. Der Lizenznehmer darf das Eigentum an dem kostenlosen Produkt nicht falsch darstellen. 3. REGISTRIERUNGSINFORMATIONEN. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, ThinkGeo genaue und gültige Registrierungsinformationen zur Verfügung zu stellen, einschließlich Ihres Namens, Ihrer Identität, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie aller nachfolgenden Änderungen an den Registrierungsinformationen der Lizenznehmer. Die Bereitstellung falscher, unvollständiger oder irreführender Informationen stellt einen Verstoß gegen diese Vereinbarung dar. ThinkGeo behält sich das Recht vor, die Anzahl der Installationen und Deinstallationen der Software durch den Lizenznehmer zu erfassen. ThinkGeo kann verlangen, dass der Lizenznehmer bei der Installation der Software einen seriellen Schlüssel eingibt, damit die Lizenz über das Internet validiert werden kann, wenn die Lizenz nicht validiert werden kann, kann die Installation der Software verhindert werden. Zusätzlich zum seriellen Schlüssel kann der Software-Installer andere nicht personenbezogene Informationen aufzeichnen, um zu überprüfen, ob der Lizenznehmer die Bedingungen dieser Vereinbarung einhält. ThinkGeo wird sich an die Bedingungen seiner Datenschutzrichtlinie halten, die es daran hindert, solche Registrierungsinformationen ohne die Zustimmung des Eigentümers der Informationen an andere zu verbreiten. 4. EIGENTUM. Die Software ist im Besitz und urheberrechtlich geschützt von ThinkGeo, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die nach den Gesetzen des Staates Texas in den Vereinigten Staaten von Amerika organisiert ist. Jede lizenzgemäß emittiert im Rahmen dieser Vereinbarung verleiht kein Eigentum oder Eigentum an der Software und sollte nicht als Verkauf eines Eigentumsrechts an der Software ausgelegt werden. 5. URHEBERRECHT. Die Software ist urheberrechtlich und durch internationale Vertragsbestimmungen geschützt. Der Lizenznehmer erkennt an, dass kein Recht auf geistiges Eigentum in der Software auf sie übertragen wird. Der Lizenznehmer erkennt ferner an, dass das Eigentumsrecht an der Software ausschließliches Eigentum von ThinkGeo bleibt und der Lizenznehmer keine Rechte an der Software erwirbt, es sei denn, dies ist ausdrücklich in dieser Vereinbarung festgelegt. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass alle Kopien der Software dieselben Eigentumshinweise enthalten, die auf und in der Software erscheinen. 6. REVERSE ENGINEERING. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass er nicht versucht, die Kompilierung, Änderung, Übersetzung oder Zerlegen der Software ganz oder teilweise rückgängig zu machen. 7. EINGESCHRÄNKTE LÄNDER. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die Software nicht an ein Land, in das die Vereinigten Staaten Einembargos verhängt, oder an ein Land oder ein Land verkauft wird, das auf der Liste der speziell benannten Staatsangehörigen des US-Finanzministeriums oder in der Tabelle der Verweigerungsanordnungen des US-Handelsministeriums steht. Zu den eingeschränkten Ländern gehören derzeit kubanisch, Iran, Nordkorea, Sudan und Syrien, aber nicht unbedingt darauf beschränkt. 8. LIMITED WARRANTIES UND DISCLAIMERS. LIZENZE ACCEPTS THE SOFTWARE AS IS. THINKGEO DISCLAIMS ALL WARRANTIES WITH RESPECT TO THE SOFTWARE, EITHER EXPRESS OR IMPLIED, INCLUDING BUT NOT LIMITED TO IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY, FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE, SYSTEM INTEGRATION AND NONINFRINGEMENT OF INTELLECTUAL PROPERTY RIGHTS. THINKGEO DOE NICHT WARRANT UND DISCLAIMS THAT THE SOFTWARE WILL MEET LICENSEES NEEDS; ODER DASS DIE SOFTWARE FEHLERFREI, FEHLERTOLERANT ODER AUSFALLSICHER IST. 9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. IN KEINEM EVENT SHALL THINKGEO ODER ITS SUPPLIERS BE LIABLE TO LICENSEE FOR THE COSTS OF PROCUREMENT OF SUBSITUTE GOODS; LOST PROFITS, LOST SALES ODER BUSINESS EXPENDITURES; INVESTITIONEN; GESCHÄFTSVERPFLICHTUNGEN; VERLUST EINES GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTS; ODER FÜR FOLGE-, SONDER-, NEBEN- ODER INDIREKTE SCHÄDEN JEGLICHER ART, DIE SICH AUS DER LIEFERUNG ERGEBEN, LEISTUNG ODER NUTZUNG DER SOFTWARE, AUCH WENN THINKGEO ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE. IN KEINEM EVENT WERDEN THINKGEOS LIABILITY FÜR JEDEN CLAIM, WHETHER IN CONTRACT, TORT ODER JEDE ANDERE THEORIE DER LIABILITÄT, EXCEED THE LICENSE FEE PAID. 10. INDEMNIFIKATION. Der Lizenznehmer stellt ThinkGeo auf seine Kosten von jeder Forderung frei, die von einem Dritten gegen ThinkGeo erhoben oder eingereicht wird, und stellt dies ausschließlich aufgrund eines Versäumnisses des Lizenznehmers, seiner Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung zu handeln, da (a) ThinkGeo dem Lizenznehmer unverzüglich schriftlich über die Forderung informiert; (b) ThinkGeo bietet jede angemessene Unterstützung auf Kosten des Lizenznehmers, um sich gegen die Forderung zu verteidigen; und (c) der Lizenznehmer hat das Recht, die Verteidigung oder Beilegung des Anspruchs zu kontrollieren, vorausgesetzt, dass der Lizenznehmer keine Vergleiche oder Kompromisse eingeht, die ThinkGeo ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ThinkGeo verpflichtet oder haftbar machen. 11. GERECHTE ENTLASTUNG. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass jede Verletzung dieser Vereinbarung durch den Lizenznehmer irreparablen Schaden verursachen kann und dass ThinkGeo im Falle eines solchen Verstoßes zusätzlich zu allen rechtlichen Rechtsmitteln das Recht hat, eine einstweilige Verfügung, eine bestimmte Leistung oder eine andere gerechte Befreiung vor einem zuständigen Gericht zu beantragen. 12. SEVERABILITÄT. Im Falle der Nichtigkeit einer Bestimmung dieser Vereinbarung bleiben die übrigen Teile dieser Vereinbarung in vollem Umfang in Kraft. 13. GELTENDES RECHT. Dieses Abkommen unterliegt den Gesetzen des Staates Texas innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, ohne dass die Kollisionsnormen in Kraft treten. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet für dieses Übereinkommen keine Anwendung. Jede Partei unterwirft sich der Gerichtsbarkeit der staatlichen oder Bundesgerichte in Texas. 14. VOLLSTÄNDIGE VEREINBARUNG. Dies ist die gesamte Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und ThinkGeo, die jede vorherige Vereinbarung oder Vereinbarung, ob schriftlich oder mündlich, in Bezug auf den Gegenstand dieser Lizenz ersetzt. Jede/e) oder Änderung dieser Vereinbarung muss schriftlich erfolgen und von jeder Partei unterzeichnet werden. 15. TERMINATION: Diese Vereinbarung ist mit der Annahme in Kraft und bleibt bis zur Beendigung in vollem Umfang in Kraft. Diese Vereinbarung erendet automatisch und ohne Vorherige ankündigung von ThinkGeo, wenn Sie die Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht einhalten. Nach Beendigung werden Sie die schriftlichen Materialien und alle Kopien der SOFTWARE, einschließlich geänderter Kopien, zerstören. 16. UNABHÄNGIGKEIT. Mit dieser Vereinbarung entstehen keine Agentur-, Partnerschafts- oder Joint-Venture-Beziehungen zwischen ThinkGeo und dem Lizenznehmer. 17. KEINE IMPLIED WAIVERS. Das Versäumnis oder eine der Parteien, eine Bestimmung dieser Vereinbarung durchzusetzen, gilt nicht als Verzicht auf die Bestimmung oder das Recht dieser Partei, diese oder eine andere Bestimmung durchzusetzen. 18. LIZARDTECH LIZENZ. Die Software kann die Decodierungstechnologie im MrSID-Format enthalten, die im Besitz von Lizard Tech ist. Im Rahmen eines LizardTech Decode SDK-Lizenzvertrags räumt LizardTech ThinkGeo ein nicht ausschließliches, weltweites, nicht übertragbares Recht ein, die Teile des Decode SDK im Objektcodeformat zu verteilen, die erforderlich sind, um die Anzeige von *.sid-formatierten Dateien innerhalb von ThinkGeo-Produkten zu ermöglichen. Darüber hinaus gewährt die LizardTech-Dekodierungs-SDK-Lizenz ThinkGeo ein nicht ausschließliches, weltweites, nicht übertragbares Recht, DSDK-Laufzeit-.dll-Dateien zu verteilen, um lizenzierten Benutzern von ThinkGeo Development Tool-Produkten die Implementierung der Endbenutzeranzeige von *.sid-formatierten Dateien in benutzerdefinierten Anwendungen zu ermöglichen, die aus den ThinkGeo Development Tool-Produkten erstellt wurden. THINKGEO 2004-2011. Alle Rechte vorbehalten Lizenz Version 2.0, 13. November 2011