Mama 1.5

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 90.00 MB
‎Benutzerbewertung: 5.0/5 - ‎1 ‎Stimmen

Mama ist eine pädagogische Programmiersprache und Entwicklungsumgebung, die jungen Schülern helfen soll, mit dem Programmieren zu beginnen, indem sie 3D-Animationen und Spiele erstellen. Mit Mama können Sie neue Szenen erstellen und bearbeiten, Rich-Objekt-Galerie verwenden, 3D-Objekte erstellen, Filme erstellen - Aufzeichnung eines Programmlaufs, Erstellen Sie Ihre eigenen eigenständigen Mama-Programme und erstellen Sie interaktive Tutorials (für Instruktoren). Dieses Produkt enthält Software, die von der Carnegie Mellon University entwickelt wurde.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.5 veröffentlicht auf 2010-01-15

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    Lizenzvertrag

    Wichtig! LESEN SIE CAREFULLY: DIES IST EINE LEGALE VEREINBARUNG. DURCH DOWNLOADING, INSTALLING, COPYING, SAVING ON YOUR COMPUTER, ODER SONST USING THIS SOFTWARE, YOU (LICENSEE, AS DEFINED BELOW) ARE BECOMING A PARTY TO THIS AGREEMENT AND YOU ARE CONSENTING TO BE BOUND BY ALL THE TERMS AND CONDITIONS OF THIS AGREEMENT.
    WENN SIE DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG NICHT ZUSTIMMEN, SOLLTEN SIE DIE SOFTWARE NICHT HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN UND VERWENDEN.

    1. PARTEIEN

    a) "Lizenzgeber" bedeutet Eytam Computer Science, http://www.eytam.com

    (b) "Lizenznehmer" bezeichnet die im Lizenzzertifikat angegebene natürliche oder juristische Person.

    2. DEFINITIONEN

    (a) "Autorisierter Benutzer" bedeutet (i) wenn der Lizenznehmer ein einzelner, ausschließlich Lizenznehmer ist; (ii) wenn der Lizenznehmer eine juristische Person ist, jeder Mitarbeiter, unabhängiger Auftragnehmer und sonstiger Leiharbeiter, der vom Lizenznehmer zur Nutzung der Software während der Ausübung von Aufgaben im Rahmen seiner Beschäftigung oder Abtretung autorisiert wurde.

    (b) "Software" softwareprogramm, das als "Mama" in binärer Form bekannt ist, einschließlich seiner Dokumentation, alle Softwareprogramme Dritter, die im Besitz und lizenziert von anderen Parteien als lizenzierendem Parteien sind und die entweder in "Mama" integriert oder Teil von "Mama" (zusammen, "Software von Drittanbietern") integriert sind.

    (c) "Lizenzzertifikat" den Nachweis einer Lizenz, die der Lizenzgeber dem Lizenznehmer in elektronischer oder gedruckter Form zur Verfügung stellt.

    (d) "License Key" bezeichnet einen eindeutigen Schlüsselcode, der es einem einzelnen autorisierten Benutzer ermöglicht, die Software gleichzeitig zu verwenden. Nur der Lizenzgeber und/oder seine Vertreter dürfen Lizenzschlüssel für die Software erstellen.
    3. EIGENTUM

    (a) Die Software ist Eigentum des Lizenzgebers oder seiner Lieferanten. Die Software ist lizenziert, nicht verkauft. Titel und Urheberrechte an der Software, ganz und teilweise und alle Kopien davon, sowie alle Änderungen, Erweiterungen, Derivate und andere Änderungen der Software, unabhängig davon, wer Änderungen vorgenommen hat, falls vorhanden, sind und bleiben das alleinige und ausschließliche Eigentum des Lizenzgebers und seiner Lieferanten.

    (b) Die struktur, die Organisation und der Code, die in der Software enthalten sind, sind die wertvollen und vertraulichen Geschäftsgeheimnisse des Lizenzgebers und seiner Lieferanten und sind durch Gesetze und Verträge über geistiges Eigentum geschützt. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, sich an das Urheberrecht und alle anderen anwendbaren Gesetze zu halten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Exportkontrollgesetze.

    4. LIZENZERTEILUNG

    Vorbehaltlich der in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen und Einschränkungen gewährt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer dem Lizenznehmer eine beschränkte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Software wie folgt:

    (a) Der Lizenznehmer kann:

    (i) die in Lizenzzertifikaten angegebene Softwareversion auf mehreren Computern und Betriebssystemen installieren und verwenden, sofern eine Anzahl gleichzeitiger Benutzer niemals die Anzahl der in den entsprechenden Lizenzzertifikaten angegebenen autorisierten Benutzer überschreitet und dass derselbe Lizenzschlüssel nicht gleichzeitig von verschiedenen autorisierten Benutzern auf verschiedenen Computern oder Betriebssystemen verwendet wird, und

    (ii) eine Kopie der Software ausschließlich zu Archivierungszwecken anfertigen.

    (b) Der Lizenznehmer darf nicht:

    (i) die Software oder Teile der Software ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers zu verkaufen, weiterzuverbreiten (außer wie in Absatz 5 dargelegt), zu belasten, zu verleihen, zu vermieten, zu verleasen, unterzulizenzieren oder anderweitig an Dritte zu übertragen;

    (ii) Reverse Engineering, Dekompilierung, Disassemblierung, Modifizieren, Übersetzen, versuchen, den Quellcode der Software zu entdecken oder abgeleitete Werke aus der Software zu erstellen;

    (iii) die Verwendung desselben Lizenzschlüssels durch mehrere autorisierte Benutzer oder auf verschiedenen Computern oder Betriebssystemen gleichzeitig zu ermöglichen.

    5. LIZENZ ZUM VERTRIEB VON REDISTRIBUTABLE

    Zusätzlich zu der in Abschnitt 4(a) dieser Vereinbarung erteilten Lizenz gewährt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer eine nicht ausschließliche Lizenz zur Verwendung der Dateien im Ordner "data" in der Softwareinstallation unter den Bedingungen der Alice-Lizenz. Der Lizenznehmer kann eine Kopie der Alice-Lizenz zu http://http://www.alice.org/index.php?page=license erhalten.

    6. SOFTWARE-LIZENZ VON DRITTANBIETERN

    Software von Drittanbietern wird dem Lizenznehmer gemäß einer separaten Lizenzvereinbarung(en) lizenziert, die im Swerden dem Lizenznehmer in Übereinstimmung mit einer separaten Lizenzvereinbarung(en) lizenziert, die in der Software enthalten ist, und vorbehaltlich der hierin festgelegten Einschränkungen. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Bedingungen der Software-Lizenzvereinbarungen von Drittanbietern einzuhalten. Der Lizenzgeber übernimmt keine Verantwortung in Bezug auf Software von Drittanbietern, und der Lizenznehmer wird sich ausschließlich an den/die Lizenzgeber der Software Dritter für Rechtsmittel kümmern. Der Lizenzgeber beansprucht kein Recht an der Software von Drittanbietern, und das gleiche ist ausschließlich Eigentum des/der Lizenzgebers der Software der Drittanbieter. LICENSOR PROVIDES KEINE GARANTIE, EXPRESS ODER IMPLIED, INCLUDING BUT NOT LIMITED TO, THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY, FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE, TITLE, AND NON-INFRINGEMENT, WITH RESPECT TO ANY THIRD PARTY SOFTWARE.

    7. EINGESCHRÄNKTE NUTZUNG WÄHREND DES EVALUIERUNGSZEITRAUMS

    (a) Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung wird dem Lizenznehmer das Recht eingeräumt, die Software für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen ab dem Datum der Installation der Software kostenlos zu Evaluierungszwecken zu nutzen, sofern nicht anders angegeben ("Evaluierungszeitraum").

    (b) Die Nutzung der Software durch den Lizenznehmer während des Evaluierungszeitraums beschränkt sich auf die interne Evaluierung der Software, um zu ermitteln, ob die Software den Anforderungen des Lizenznehmers entspricht und ob der Lizenznehmer die Nutzung der Software fortsetzen möchte.

    (c) Nach Ablauf des Evaluierungszeitraums muss der Lizenznehmer den Lizenzschlüssel für die unbefristete Nutzung der Software erhalten oder die Nutzung der Software einstellen. Die Software enthält eine Funktion, die die Software nach Ablauf des Evaluierungszeitraums automatisch deaktiviert. Der Lizenznehmer darf diese Funktion der Software nicht deaktivieren, zerstören oder entfernen, und jeder Versuch, dies zu tun, verstößt gegen diese Vereinbarung und kündigt die Rechte des Lizenznehmers zur Nutzung der Software.
    8. LIZENZGEBÜHREN UND ZAHLUNGEN

    Der Lizenznehmer zahlt dem Lizenzgeber die Lizenzgebühr und andere Gebühren und Ausgaben, wie sie in einer entsprechenden Rechnung oder anderen Kaufunterlagen dargelegt sind.

    9. UPGRADES

    Upgrades auf neue Versionen der Software sind optional und können vom Lizenzgeber entweder kostenlos oder gegen Eine zusätzliche Gebühr gemäß den vom Lizenzgeber festgelegten Upgrade-Bedingungen oder in einer separaten Vereinbarung zwischen Lizenznehmer und Lizenzgeber (falls zutreffend) angeboten werden. Nach dem Upgrade auf eine neue Version der Software muss der autorisierte Benutzer die vorherige Version nicht mehr verwenden und auch sicherstellen, dass sie von niemand anderem verwendet wird.
    10. PATENT UND COPYRIGHT INDEMNITY

    (a) Der Lizenzgeber wird den Lizenznehmer für alle Kosten (einschließlich angemessener Anwaltskosten) verteidigen und entschädigen, die sich aus einem Anspruch ergeben, dass im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellte und verwendete Software ein US-Urheberrecht oder ein US-Patent verletzt, sofern: (i) der Lizenznehmer den Lizenznehmer innerhalb von 30 Tagen nach dem Anspruch schriftlich davon in Kenntnis setzt; (ii) Der Lizenzgeber hat die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und alle damit verbundenen Vergleichsverhandlungen und (iii) der Lizenznehmer stellt dem Lizenzgeber die Unterstützung, die Informationen und die Autorität zur Verfügung, die für die Durchführung der oben genannten Erforderlichen erforderlich sind.

    (b) Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung für einen Verstoßanspruch, der auf (i) Code beruht, der in der Software enthalten ist und nicht vom Lizenzgeber erstellt wurde; (ii) Verwendung einer ersetzten oder veränderten Veröffentlichung der Software, mit Ausnahme solcher Änderungen oder Änderungen, die vom Lizenzgeber oder unter der Leitung des Lizenzgebers vorgenommen wurden, wenn eine solche Verletzung durch die Verwendung einer aktuellen, unveränderten Veröffentlichung der Software, die der Lizenzgeber dem Lizenznehmer zur Verfügung stellt, oder (iii) durch die Kombination, den Betrieb oder die Nutzung von Software, die im Rahmen dieser Vereinbarung mit Programmen oder Daten zur Verfügung gestellt wurde, die nicht vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellt wurden, vermieden worden wäre, wenn eine solche Verletzung durch den Lizenzgeber vermieden worden wäre, wenn eine solche Verletzung durch die Nutzung der Software ohne solche Programme oder Daten.

    (c) Für den Fall, dass die Software vom Lizenzgeber als Verstoß angesehen wird oder der Lizenznehmer die Nutzung der Software durch den Lizenznehmer annimmt, hat der Lizenzgeber auf seine Kosten die Möglichkeit, (i) die Software so zu modifizieren, dass sie nicht rechtsverletzend wird; (ii) für den Lizenznehmer eine Lizenz zur weiternutzung der Software zu erhalten; (iii) die Software durch andere Software zu ersetzen, die für den Lizenznehmer angemessen geeignet ist, oder (iv) wenn keine der vorstehenden Abhilfemaßnahmen kommerziell durchführbar ist, die Lizenz für die rechtsverletzende Software zu beenden und alle Lizenzgebühren zurückzuerstatten, die für die Software gezahlt werden und die über einen Dreijahreszeitraum ab dem Inkrafttreten der Vereinbarung angetreten sind.

    In diesem Abschnitt wird die gesamte Haftung des Lizenzgebers für Verstöße festgestellt.

    11. BEGRENZTE GARANTIE

    (a) Wenn der Lizenznehmer eine Lizenzgebühr für die Software bezahlt hat, dann für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen ab dem Datum des Erhalts der Software, garantiert der Lizenzgeber die Software gegen alle Mängel, die aus dem elektronischen Übertragungsprozess resultieren, und dass alle vom Lizenzgeber gelieferten Softwaremedien frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind ("Beschränkte Garantie").

    b) Lizenzgeber, und deren Lieferanten und Wiederverkäufer, die gesamte Haftung und der ausschließliche Rechtsbehelf des Lizenznehmers werden nach Wahl des Lizenzgebers entweder (i) die Rückgabe des gezahlten Preises oder (ii) die Reparatur oder der Austausch der Software, die die beschränkte Garantie des Lizenzgebers nicht erfüllt, sein. Diese eingeschränkte Garantie erlischt, wenn das Versagen der Software auf einen Unfall, Missbrauch oder eine falsche Anwendung zurückzuführen ist. Jede Ersatzsoftware wird für weitere dreißig (30) Tage garantiert. Weder diese Abhilfemaßnahmen noch Produkt-Support-Services, die vom Lizenzgeber angeboten werden, sind ohne Kaufnachweis von einer autorisierten internationalen Quelle verfügbar.

    (c) EXCEPT FORTHEGOING LIMITED WARRANTY, THE SOFTWARE IS PROVIDED TO LICENSEE "AS IS" AND WITHOUT WARRANTIES. DER LIZENZGEBER ÜBERNIMMT KEINE GARANTIE FÜR SEINE NUTZUNG ODER LEISTUNG. AUF DIE MAXIMALE DEHNUNG VON ANWENDBAREN LAW, LICENSOR, UND ITS SUPPLIERS UND RESELLERS, DISCLAIM ALLE ANDEREN WARRANTIEN UND BEDINGUNGEN, ENTWEDER EXPRESS ODER IMPLIED, INCLUDING, ABER NICHT LIMITED TO, IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY, FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE, TITLE, AND NON-INFRINGEMENT, WITH REGARD TO THE SOFTWARE, AND THE PROVISION OF DIESE LIMITED WARRANTY GIVES LIZENZE SPEZIFISCHE RECHTSRECHTE. LIZENZE KÖNNEN ANDERE, WELCHE VARY VON STAAT/JURISZATORTION ZU STAAT/JURISSATORTION.

    12. HAFTUNGSAUSSCHLUSS FÜR SCHÄDEN

    (a) REGARDLESS OF WHETHER ANY REMEDY SET FORTH HEREIN FAILS OF ITS ESSENTIAL PURPOSE, IN NO EVENT WILL LICENSOR OR ITS SUPPLIERS OR RESELLERS BE LIABLE TO LICENSEE UNDER ANY THEORY FOR ANY DAMAGES SUFFERED BY LICENSEE OR ANY USER OF THE SOFTWARE, ODER FÜR BESONDERE, ZUFÄLLIGE, INDIREKTE, FOLGE- ODER ÄHNLICHE SCHÄDEN (EINSCHLIEßLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF SCHÄDEN FÜR ENTGANGENE GESCHÄFTSGEWINNE, BETRIEBSUNTERBRECHUNGEN, VERLUST VON GESCHÄFTSINFORMATIONEN ODER SONSTIGE FINANZIELLE VERLUSTE), DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DER BEREITSTELLUNG ODER NICHTERBRINGUNG VON SUPPORT-DIENSTLEISTUNGEN ERGEBEN, AUCH WENN DER LIZENZGEBER ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE, UND UNABHÄNGIG VON DER RECHTLICHEN ODER FAIREN THEORIE (VERTRAG, UNERLAUBTE HANDLUNG ODER ANDERWEITIG).

    (b) IN JEDEM FALL, LICENSOR'S ENTIRE LIABILITY UNDER ANY PROVISION OF THIS AGREEMENT WILL BE LIMITED TO THE AMOUNT ACTUALLY PAID BY LICENSEE FOR THE SOFTWARE. BECAUSE SOME STATES AND JURISDICTIONS DO NOT ALLOW THE EXCLUSION OR LIMITATION OF LIABILITY, THE ABOVE LIMITATION MAY NOT APPLY TO LICENSEE.

    13. KÜNDIGUNG

    Wenn der Lizenznehmer die Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einhält, werden diese Vereinbarung und das Recht und die Lizenz des Lizenznehmers, die Software zu nutzen, sofort gekündigt. Der Lizenznehmer kann diesen Vertrag jederzeit kündigen, indem er den Lizenzgeber benachrichtigt. Nach Beendigung dieses Vertrags muss der Lizenznehmer die Software von seinen Computern und Archiven löschen.

    LICENSEE AGREES THAT UPON TERMINATION OF THIS AGREEMENT FOR ANY REASON, LICENSOR MAY TAKE ACTIONS SO THAT THE SOFTWARE NO LONGER OPERATES.

    14. ALLGEMEINE

    (a) Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, die Unterstützung der Software jederzeit einzustellen und Preise, Funktionen, Spezifikationen, Funktionen, Funktionen, Lizenzbedingungen, Veröffentlichungsdaten, allgemeine Verfügbarkeit oder andere Merkmale der Software zu ändern.

    (b) Diese Vereinbarung, einschließlich der Software-Lizenzvereinbarungen von Drittanbietern, stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien über die Nutzung der Software durch den Lizenznehmer dar und ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen mündlichen oder schriftlichen Zusicherungen, Mitteilungen oder Werbung in Bezug auf die Software. Keine Bestellung, kein anderes Bestelldokument oder handschriftliche oder maschinengeschriebene Texte, die vorgeben, den gedruckten Text dieser Vereinbarung zu ändern oder zu ergänzen, oder ein Zeitplan wird die Bedingungen dieser Vereinbarung ergänzen oder ändern, es sei denn, sie werden sowohl vom Lizenznehmer als auch vom Lizenzgeber unterzeichnet.

    (c) Ein Verzicht einer Partei auf eine Klausel oder Bedingung dieser Vereinbarung oder eine Verletzung dieser Vereinbarung in einem Fall wird nicht auf diese Klausel oder Bedingung oder eine spätere Verletzung verzichten. Die Bestimmungen dieser Vereinbarung, die eine Leistung nach Ablauf oder Beendigung dieser Vereinbarung vorschreiben oder in Betracht ziehen, sind ungeachtet dieses Ablaufs oder dieser Kündigung vollstreckbar.

    (d) Dieses Abkommen unterliegt den Gesetzen Israels, ohne Bezugnahme auf Kollisionsnormen. Der Lizenznehmer stimmt zu, dass alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung nur in die Gerichtsbarkeit eines Gerichtshofs Israels eingebracht werden dürfen und derGerichtsbarkeit unterliegen.

    e) Titel werden nur aus Gründen der Bequemlichkeit eingefügt und haben keinerlei Auswirkungen auf die Bedeutung oder Auslegung dieser Vereinbarung. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung für ungültig erklärt werden, wird der Rest dieser Vereinbarung in vollem Umfang in Kraft bleiben. Im Falle einer Verschmelzung oder des Verkaufs im Wesentlichen aller Vermögenswerte an ein anderes Unternehmen kann der Lizenzgeber oder der Lizenznehmer diese Vereinbarung abtreten. Diese Vereinbarung ist für diealle vermögenswerte an ein anderes Unternehmen. Dieses Abkommen ist für die Parteien, ihre Nachfolger und Abtretungsempfänger bindend und wird es auch tun.

Programmdetails