Mailbox Digger 3.1

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 2.08 MB
‎Benutzerbewertung: 5.0/5 - ‎1 ‎Stimmen

Mailbox Digger ist eine Toolanwendung, die eingehende E-Mail-Verwaltung adressiert, insbesondere bei verwendung mehrerer E-Mail-Konten gleichzeitig. Mit seiner spezifischen Funktionalität kann Mailbox Digger typische Mail-Clients und Webmail-Sites ergänzen oder sogar ersetzen. Die wichtigsten Merkmale der Anwendung sind: * Automatische eingehende E-Mail-Benachrichtigungen, * detaillierte Informationen über Posteingangsinhalte, einschließlich visuelles Durchsuchen einzelner Nachrichten und * Öffnen/Speichern von Anhängen, * Option zum Löschen ausgewählter Nachrichten, entweder unerwünschte (Spam) oder bereits gelesen, * Senden von Rücksendebestätigungen und Verfassen neuer Nachrichten, einschließlich Antwort-/Weiterleitungsoptionen, * extreme Mobilität die Anwendung kann frei von Pendrives und ähnlichen Medien gestartet werden, während praktisch alle Daten und Einstellungen im Mailbox Digger Verzeichnis gespeichert werden und keine Installation erforderlich ist, * spezifische Funktionalität zu Gunsten des Datenschutzes, einschließlich POP3- und SMTP-Verbindungsverschlüsselung (TLS/SSL).

VERSIONSVERLAUF

  • Version 3.5 veröffentlicht auf 2008-07-10
    http://www.duokomp.pl/programs/md/index.php?id=1&lang=en
  • Version 3.1 veröffentlicht auf 2007-05-04

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

BriefkastenBagger 3.1 - (C) DuoKomp 2007 ------------------------------------- KAPITEL 1. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1. Diese Vereinbarung legt Regeln und Bedingungen fest, unter denen Mailbox Digger Version 3.1 (nachfolgend als "Die Anwendung") verwendet, kopiert und verteilt werden kann. Dies ist eine Vereinbarung zwischen DuoKomp S.C., als Ersteller der Anwendung und Eigentümer der gesetzlichen Rechte, und Ihnen, ob Sie eine Person oder eine Juristische Person sind, wenn Sie irgendeine Art von Maßnahmen in Bezug auf die Anwendung durchführen, insbesondere verwenden, kopieren oder verteilen. 2. Gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung werden Ihnen nur solche Rechte in Bezug auf die Anwendung gewährt, da unten ausdrücklich angegeben ist oder aus den aufgrund Ihres territorialen Standorts geltenden Gesetzen abgeleitet werden kann. Insbesondere wird die Anwendung nicht an Sie verkauft - Sie erhalten nur eine begrenzte Lizenz. Darüber hinaus ist es Ihnen nicht gestattet, Ohne ausdrückliche Zustimmung von DuoKomp weitere (Unter-)Lizenzen an Dritte zu erteilen. KAPITEL 2. Lizenz 3. Die Anwendung ist vom Typ SHAREWARE. Das bedeutet, dass Sie eine Lizenzgebühr zahlen müssen, um sie nutzen zu können. Dennoch können Sie die Anwendung im Voraus frei testen, für eine solche Zeit und in einem Solchen Umfang, der in Ihrer Situation vernünftigerweise notwendig ist. Nicht registrierte Kopie der Anwendung kann einige explizit beschriebene Funktionseinschränkungen verfügbar machen. Wenn Sie sich im Rahmen des Bewertungsprozesses für die weitere Nutzung der Anwendung entscheiden, müssen Sie Ihre Kopie registrieren und die Lizenzgebühr bezahlen. Aktuelle Details zu Preisen und Registrierungsverfahren finden Sie auf den Webseiten von DuoKomp (siehe http://www.duokomp.pl). 4. Nach der Registrierung Ihrer Kopie der Anwendung wird Ihnen ein Aktivierungsschlüssel zugestellt. Der Schlüssel beweist sowohl die Rechte Ihres Benutzers als auch entfernt die Funktionseinschränkungen der Evaluierungskopie. Der Schlüssel wird ausschließlich an Sie geliefert, und Sie dürfen ihn nicht an Dritte verteilen oder einen Schlüssel verwenden, der für eine andere Person generiert wurde. Wenn DuoKomp herausfindet, dass ein bestimmter Aktivierungsschlüssel an andere Benutzer verteilt wurde, hat es das Recht, einen solchen Schlüssel in der zukünftigen Version der Anwendung dauerhaft zu sperren (ungültig zu machen), ohne eine Garantie für die Bereitstellung eines neuen Schlüssels an einen ursprünglich rechtmäßigen Benutzer zu haben. 5. Die Anwendung ist lizenziert "pro physischer Benutzer", wie in den Abschnitten 6 und 7 dargelegt. 6. Wenn Sie eine Person (eine Einzelperson) sind und die Anwendung nicht verwenden, um Ihr eigenes Geschäft zu führen ("nichtkommerzielle Nutzung"), dann gibt Ihnen der Kauf nur einer einzigen Lizenz das Recht, die Anwendung auf einer beliebigen Anzahl von Maschinen zu jeder Zeit und an jedem Ort zu verwenden. Sie können dann erlauben, die Anwendung auch von jeder anderen Person zu verwenden, vorausgesetzt, dass Sie ein Besitzer einer bestimmten Maschine die Anwendung läuft und die Bedingung der nichtkommerziellen Nutzung ist auch in Bezug auf die letztere Person erfüllt. 7. Wenn Sie eine Einheit (ein Unternehmen, eine Organisation oder eine Institution, einschließlich staatlicher Organisationen) oder eine Person (eine Einzelperson) sind, die die Anwendung verwendet, um Ihre eigenen Bussines auszuführen, sollten Sie so viele Lizenzen erwerben, wie eine maximale Anzahl physischer Benutzer, die die Anwendung tatsächlich zum selben Zeitpunkt in Ihrem Unternehmen, Ihrer Organisation, Ihrem Unternehmen oder Ihrem Einzelunternehmen verwenden. KAPITEL 3. DIE ANWENDUNG 8. Sie können eine angemessene Anzahl von physischen Kopien der Anwendung erstellen, aber sie sollten alle vollständig sein, d.h. sie sollten mindestens die folgenden Dateien enthalten: ausführbare Dateien (digger.exe), Dokumentation/Hilfe (digger.chm) und diese Lizenz (Lizenz.txt). 9. Sie können die Kopien der Anwendung frei unter anderen Personen oder Sie sind jedoch nicht berechtigt, ihnen eine Gegenleistung zu berechnen, außer den tatsächlichen Vertriebskosten (z. B. Kosten für physische Medien oder Internetverbindungen). Das Laden einer Gebühr, die dieser Bedingung nicht entspricht, erfordert eine ausdrückliche Zustimmung von DuoKomp. 10. Die Anwendung wird Ihnen "wie es ist". Sie dürfen keine Ansprüche gegen DuoKomp in Bezug auf die Anforderungen, die Funktionalität und den Zweck der Anwendungen geltend machen. Sie akzeptieren auch die Tatsache, dass, obwohl DuoKomp einen erheblichen Aufwand unternommen hat, um Ihnen möglicherweise fehlerfreies Produkt zu liefern, es von Natur aus unmöglich ist, eine Anwendung ohne Fehler zu erstellen. Daher dürfen Sie keinen Anspruch gegen DuoKomp wegen datenverlustoder eines anderen Schadens geltend machen, der aus der Nutzung der Anwendung, auch im Falle einer Fehlfunktion oder unmöglichkeit der Nutzung, resultiert. 11. Sie dürfen die Anwendung nicht für andere Zwecke als die pädagogische oder um die Anwendung mit anderen von Ihnen genutzten Software zusammenarbeiten zu lassen, und nur unter der Bedingung, dass Sie die Ergebnisse der Dekompilierung, Modifikationen und Rückverfolgung nicht unter Dritte verteilen. KAPITEL 4. ENDGÜLTIGE BEDINGUNGEN 12. Diese Vereinbarung nimmt als Ihr Ziel nur kompilierte und konsolidierte (verknüpfte) Form der Anmeldung. Es berechtigt Sie nicht, seinen Quellcode zu liefern. 13. Diese Vereinbarung gilt nur für die Kopie der Anmeldung, der sie beigefügt war (d. h. in ausführbar es kompiliert). 14. Es gibt keine Frist für die Gültigkeit dieser Vereinbarung. Sie wird automatisch aufgelöst, wenn Sie Handlungen, die Sie zur Partei machen, endgültig einstellen (wie in Abschnitt 1 dargelegt). 15. Das aus dieser Vereinbarung resultierende Rechtsverhältnis von obligatorischem Charakter unterliegt den Gesetzen der Republik Polen. 16. Sollten sich aufgrund der in einem Ort geltenden Gesetze einige Bedingungen dieser Vereinbarung als ungültig oder unwirksam erweisen, bleiben die übrigen bestimmungen nach den Gesetzen des genannten Gebiets für die Parteien maximal verbindlich.