MailBee WebMail Lite ASP 4.0

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 2.19 MB
‎Benutzerbewertung: 3.3/5 - ‎8 ‎Stimmen

MailBee WebMail Lite ist EINE ASP-Webmail-Anwendung, die AJAX und Skins unterstützt. Benutzer können E-Mails über die Weboberfläche empfangen, anzeigen, verwalten, verfassen und senden (POP3 und SMTP unterstützt). Unterstützt mehrere Anhänge, ESMTP, Skins, webbasierte Verwaltung. Zeigt HTML-Mail korrekt an. Einfache Installation. Quellcode enthalten. Alle ASP-Skripte können geändert oder verwendet werden "as-is".

VERSIONSVERLAUF

  • Version 4.0 veröffentlicht auf 2006-08-29

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    AfterLogic Corporation
    www.afterlogic.com
    MailBee Software-Lizenzvertrag

    1. WICHTIGER HINWEIS.

    SIE SOLLTEN DIE FOLGENDEN TERMS UND BEDINGUNGEN VORSICHTIG VOR IHNEN DOWNLOAD, INSTALL ODER VERWENDEN SIE AFTERLOGICS PROPRIETARY SOFTWARE AND RELATED DOCUMENTATION (THE LICENSED SOFTWARE) DISTRIBUTED UNDER THE TRADEMARK OF MAILBEE. DURCH DIE INSTALLATION ODER NUTZUNG DER LIZENZIERTEN SOFTWARE ERKLÄREN SIE SICH MIT DIESER LIZENZVEREINBARUNG EINVERSTANDEN, DEREN BEDINGUNGEN IN BEZUG AUF IHRE NUTZUNG DER LIZENZIERTEN SOFTWARE VERBINDLICH SIND. WENN SIE DEN FOLGENDEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN NICHT ZUSTIMMEN, INSTALLIEREN ODER VERWENDEN SIE DIE SOFTWARE NICHT.

    2. DEFINITIONEn.

    Wenn In dieser Vereinbarung verwendet, bedeutet AfterLogic AfterLogic Corporation mit Sitz in Newark, DE, USA, und die Worte Sie und Sie meinen die Partei, die eine Lizenz zur Nutzung der lizenzierten Software gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung kauft.

    Lizenzierte Software bezeichnet kompilierte Objekte, Module, Lizenzschlüssel und alle darauf enthaltenen Updates sowie alle zugehörigen Dokumentationen, die von AfterLogic oder seinen autorisierten Wiederverkäufern bereitgestellt werden.

    Lizenzschlüssel bezeichnet einen eindeutigen Code, der von AfterLogic oder seinen autorisierten Wiederverkäufern bereitgestellt wird und Sie sowie den Lizenztyp identifiziert und bestimmte Funktionen der lizenzierten Software freischaltet oder aktiviert.

    Anwendung oder Ihre Anwendung bezeichnet eine von Ihnen entwickelte Softwareanwendung, die die lizenzierte Software ganz oder teilweise umfasst.

    Evaluierungstestzeitraum bezeichnet einen bestimmten Zeitraum, in dem Sie die lizenzierte Software vorübergehend nur zu Evaluierungszwecken verwenden dürfen.

    3. LIZENZERTEILUNG.

    Die kumulative Lizenz, die Ihnen von AfterLogic gewährt wird, ist eine Kombination aus der Basislizenzerteilung, die in Abschnitt (3A) unten beschrieben wird und die jedem Titel der lizenzierten Software, der unter diese Vereinbarung fällt, gemeinsam ist, und einer oder mehreren zusätzlichen Lizenzerteilung, die das spezifische Produkt abdeckt, das Sie von AfterLogic oder seinen autorisierten Wiederverkäufern erhalten haben. Vier grundlegende Arten von zusätzlichen Lizenzzuschüssen werden in den Abschnitten (3B) bis (3E) beschrieben: Evaluierungslizenz, Entwicklerlizenz, Serverlizenz und ISP-Lizenz. Diese vier Grundtypen werden hiermit in Bezug auf die Anzahl der Entwickler, Server, Standorte und Verteilungsmethoden weiter definiert und/oder eingeschränkt, je nachdem, welche Produkte von Ihnen lizenziert werden. Die genaue Kombination aus dem Basislizenzzuschuss und einem oder mehreren zusätzlichen Lizenzzuschüssen, die Sie erhalten haben, wird von AfterLogic zum Zeitpunkt des Kaufs oder des letzten Upgrades identifiziert.

    3A. BASE LIZENZ GRANT.

    In Anbetracht Ihrer Zahlung der anfallenden Lizenzgebühren und/oder Ihrer Annahme der Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt AfterLogic Ihnen hiermit bestimmte nicht ausschließliche und nicht übertragbare Rechte, die durch die Bedingungen dieser Vereinbarung eingeschränkt sind. Die lizenzierte Software ist an Sie lizenziert (nicht verkauft), zur ausschließlichen Verwendung gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung, und AfterLogic behält sich alle Rechte vor, die Ihnen hierin nicht ausdrücklich gewährt wurden. Wenn Sie die lizenzierte Software auf eine höhernummerierte Version davon oder auf ein vergleichbares AfterLogic-Produkt aktualisieren, wird diese Lizenz gekündigt, und Ihre Rechte sind auf die Lizenz beschränkt, die mit dem aktualisierten Produkt oder der aktualisierten Version verbunden ist.

    3B. BEWERTUNG LIZENZ

    Um einen effizienten Evaluierungsprozess der lizenzierten Software durch Entwickler zu erleichtern, kann AfterLogic nach eigenem Ermessen speziell entworfene, temporäre Lizenzschlüssel bereitstellen, die mit einem eingebetteten Ablaufdatum kodiert sind. Die lizenzberechtigte Lizenz wird als vorübergehend betrachtet, und mehrere Entwickler können sie ausschließlich für die Bewertung der lizenzierten Software während eines bestimmten Testzeitraums verwenden. Lizenzierte Evaluierungstestsoftware enthält Mechanismen, die ihre Funktionsfähigkeit zu einem späteren Zeitpunkt behindern. Es liegt in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass die von Ihnen erstellten Anwendungen keine lizenzierte Testsoftware für Evaluierungstestenthalten enthalten und dass ihre Fähigkeit, zu einem späteren Zeitpunkt zu funktionieren, nicht gehemmt oder beeinträchtigt wird.

    3C. DEVELOPER LIZENZ

    Die folgenden Bedingungen in diesem Abschnitt (3C) gelten für Sie NUR, wenn zum Zeitpunkt des ursprünglichen Kaufs oder des letzten Upgrades die Ihnen von AfterLogic gewährte Lizenz als 1-Developer-Lizenz oder 3-Developer-Lizenz oder Entwickler-Site-Lizenz definiert wurde.

    Sie erhalten hiermit eine nicht ausschließliche, gebührenfreie Lizenz, um die lizenzierte Software in Ihre Anwendungen zu integrieren und diese lizenzierte Software in Verbindung mit diesen Anwendungen zu verteilen, vorausgesetzt, dass (a) diese Anwendungen in keiner Weise mit der lizenzierten Software konkurrieren oder die Funktionalität der lizenzierten Software über eine programmierbare Schnittstelle verfügbar machen; (b) Jede Ihrer anwendungen, die mit lizenzierter Software entwickelt wurde, ist wesentlich größer, komplexer und enthält einen wesentlich größeren Funktionsumfang im Vergleich zur lizenzierten Software; (c) Jede Ihrer Anwendungen, die mit lizenzierter Software entwickelt wurden, ist für Endbenutzer und nicht für Entwickler gedacht, die in der Lage wären, andere Software zu entwickeln, die mit der lizenzierten Software konkurrieren würde, und (d) Sie erlauben keine weitere Verteilung der lizenzierten Software durch Ihre Endbenutzer.

    Sie können die Lizenzschlüssel in die von Ihnen verteilten Anwendungen einbetten, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind: (a) Jede dieser Anwendungen muss mit einem prominenten Copyright-Hinweis gekennzeichnet sein, der Ihren Namen trägt, wie von Ihnen beim Kauf der Lizenz deklariert; (b) Der Lizenzschlüssel darf nicht in eine solche Anwendung eingebettet oder auf andere Weise verteilt werden, die den Lizenzschlüssel für den Endbenutzer sichtbar macht, und (c) jede solche Anwendung muss den folgenden Kommentar in ihrem Quellcode in unmittelbarer Nähe zu jeder Kopie eines eingebetteten Lizenzschlüssels enthalten: Diese Anwendung verwendet eine lizenzierte Kopie von MailBee, Copyright (c) 2002-2006, die Eigentum der AfterLogic Corporation ist, www.afterlogic.com. Alle Rechte sind AfterLogic vorbehalten. Die Verwendung von Objekten außerhalb des Kontexts dieser Anwendung stellt einen Verstoß gegen die US-rechts- und internationalen Urheberrechtsgesetze und andere anwendbare Gesetze dar.

    Für jeden Lizenzschlüssel, der Ihnen von AfterLogic zur Verfügung gestellt wird, erhalten Sie eine nicht ausschließliche Lizenz zur Bereitstellung der lizenzierten Software und/oder des/oder des/oder des Lizenzschlüssels an die Anzahl Ihrer Mitarbeiter-Entwickler, wie von AfterLogic angegeben und weiter unten erläutert. Sollte die Anzahl der Entwickler mit Zugriff auf die lizenzierte Software und/oder den/oder den Lizenzschlüssel(en) jemals die zum Zeitpunkt des ursprünglichen Kaufs oder des letzten Upgrades angegebene Anzahl überschreiten, erklären Sie sich damit einverstanden, AfterLogic über eine solche Änderung zu informieren und Ihre Lizenz entsprechend zu aktualisieren, indem Sie eine Upgrade-Gebühr an AfterLogic rechtzeitig zahlen.

    1-Developer-Lizenz bedeutet, dass nur ein einzelner Entwickler, der von Ihnen beschäftigt ist, Zugriff auf die lizenzierte Software und/oder den Lizenzschlüssel(en) zum alleinigen Zweck der Entwicklung und Wartung Ihrer Anwendungen erhalten kann. Solange dieser einzelne Entwickler von Ihnen in irgendeiner Eigenschaft beschäftigt oder engagiert wird, darf kein anderer Entwickler Zugriff auf die lizenzierte Software und/oder den Lizenzschlüssel(n) erhalten. Sollte dieser einzelne Entwickler Ihre Beschäftigung verlassen und eine professionelle Verbindung mit Ihnen einstellen, kann ein neuer individueller Entwickler dann seinen Platz einnehmen und Zugang zur lizenzierten Software und/oder dem/oder dem Lizenzschlüssel(en) erhalten.

    3-Developer-Lizenz bedeutet, dass nur drei einzelne Entwickler, die von Ihnen beschäftigt sind, Zugriff auf die lizenzierte Software und/oder den Lizenzschlüssel(en) erhalten können, um Ihre Anwendungen zu entwickeln und zu warten. Solange diese drei spezifischen Einzelentwickler von Ihnen in irgendeiner Eigenschaft beschäftigt oder engagiert werden, darf kein anderer Entwickler Zugriff auf die lizenzierte Software und/oder den Lizenzschlüssel(n) erhalten. Sollte einer der genannten drei einzelnen Entwickler Ihre Beschäftigung verlassen und eine professionelle Verbindung mit Ihnen einstellen, kann ein neuer individueller Entwickler dann seinen Platz einnehmen und Zugang zur lizenzierten Software und/oder dem/oder dem Lizenzschlüssel(en) erhalten, so dass die Gesamtzahl der genannten einzelnen Entwickler drei nicht überschreiten würde.

    Developer Site License bedeutet, dass eine unbegrenzte Anzahl von Entwicklern an einer physischen Adresse Zugriff auf die lizenzierte Software und/oder den Lizenzschlüssel erhalten kann, um Ihre Anwendungen zu entwickeln und zu warten.

    3D. SERVER LIZENZ

    Die folgenden Geschäftsbedingungen in diesem Abschnitt (3D) gelten für Sie NUR, wenn zum Zeitpunkt des ursprünglichen Kaufs oder des letzten Upgrades die Ihnen von AfterLogic gewährte Lizenz als Serverlizenz definiert wurde.

    Wichtiger Hinweis: Gemäß den Bedingungen der Serverlizenz ist die Verteilung der lizenzierten Software oder der zugehörigen Lizenzschlüssel in jeglicher Form strengstens untersagt.

    Sie erhalten hiermit eine nicht ausschließliche Lizenz zur Installation der lizenzierten Software auf mehreren physischen Servern an einer physischen Adresse, ohne Einschränkung der Anzahl der zentralen Verarbeitungseinheiten auf jedem Server.

    Sie können die Lizenzschlüssel in andere Anwendungen einbetten, die auf denselben physischen Servern installiert sind, sofern dieDie Lizenzschlüssel in anderen Anwendungen, die auf denselben physischen Servern installiert sind, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind: (a) jede dieser Anwendungen muss mit einem prominenten Copyright-Hinweis gekennzeichnet sein, der Ihren Namen trägt, wie von Ihnen beim Kauf der Lizenz deklariert; (b) der Lizenzschlüssel darf nicht in eine solche Anwendung eingebettet oder auf andere Weise gespeichert werden, die den Lizenzschlüssel für den Endbenutzer sichtbar macht, und (c) jede solche Anwendung muss den folgenden Kommentar in ihrem Quellcode in unmittelbarer Nähe zu jeder Kopie eines eingebetteten Lizenzschlüssels enthalten: Diese Anwendung verwendet eine lizenzierte Kopie von MailBee , Copyright (c) 2002-2006, das Eigentum der AfterLogic Corporation ist, www.afterlogic.com. Alle Rechte sind AfterLogic vorbehalten. Die Verwendung von Objekten außerhalb des Kontexts dieser Anwendung stellt einen Verstoß gegen die US-rechts- und internationalen Urheberrechtsgesetze und andere anwendbare Gesetze dar.

    3E. ISP-LIZENZ

    Die folgenden Bedingungen in diesem Abschnitt (3E) gelten für Sie NUR dann, wenn zum Zeitpunkt des ursprünglichen Kaufs oder des letzten Upgrades die Ihnen von AfterLogic gewährte Lizenz als ISP-Lizenz definiert wurde.

    Wichtiger Hinweis: Gemäß den Bedingungen der ISP-Lizenz ist die Verteilung der lizenzierten Software oder der zugehörigen Lizenzschlüssel in jeglicher Form strengstens untersagt.

    Sie erhalten hiermit eine nicht ausschließliche Lizenz zur Installation der lizenzierten Software auf mehreren physischen Servern an einer physischen Adresse, ohne Einschränkung der Anzahl der zentralen Verarbeitungseinheiten auf jedem Server.

    Der Lizenzschlüssel, den Sie als Teil Ihrer ISP-Lizenz erhalten haben, darf nur in die Registrierung des jeweiligen physischen Servers eingetragen werden, sofern der Lizenzschlüssel nicht in irgendeiner Weise gespeichert wird, die den Lizenzschlüssel für den Endbenutzer sichtbar macht.

    4. NUTZUNGS- UND ÜBERTRAGUNGSBESCHRÄNKUNGEN.

    Sie dürfen die lizenzierte Software oder Ihre Rechte weder ganz noch teilweise an Dritte unterlizenzieren, vermieten, verleasen, abtreten oder anderweitig übertragen, es sei denn, Sie können die lizenzierte Software nach schriftlicher Genehmigung von AfterLogic endgültig übertragen, sofern Sie keine Kopien der lizenzierten Software aufbewahren und der Erwerber den Bedingungen dieser Vereinbarung zustimmt. Die Verwendung der lizenzierten Software mit einem Lizenzschlüssel, der aus einer anderen Quelle als AfterLogic oder seinen autorisierten Wiederverkäufern bezogen wurde, ist ausdrücklich und strengstens untersagt. AfterLogic behält sich das Recht vor, alle Maßnahmen zu ergreifen, die AfterLogic nach eigenem Ermessen für notwendig erachtet, um die Nutzung der lizenzierten Software mit illegalen Lizenzschlüsseln zu schützen, zu überwachen und zu kontrollieren. Sie erklären sich damit einverstanden, sicherzustellen, dass jeder, der einen Teil der Ihnen zur Verfügung gestellten lizenzierten Software verwendet, die Bedingungen dieser Vereinbarung einhält.

    5. RECHTE DES GEISTIGEN EIGENTUMS.

    Sie erkennen an, dass die lizenzierte Software urheberrechtlich geschütztes Material, Geschäftsgeheimnisse, Marken und anderes proprietäres Material von AfterLogic (Vertrauliche Informationen) enthält und durch das US-urheberrecht und andere anwendbare Gesetze geschützt ist. Sie dürfen keine unbefugte Nutzung oder Offenlegung vertraulicher Informationen betreiben. Sie stimmen zu, dass der Quellcode der lizenzierten Software vertraulich und Eigentum von AfterLogic ist. Dementsprechend dürfen Sie die lizenzierte Software nicht kopieren oder dekompilieren, disassemblieren, zurückentwickeln oder ein abgeleitetes Werk auf der Grundlage der lizenzierten Software erstellen oder jemand anderen dazu autorisieren. Sie müssen alle Urheberrechtshinweise, die in der lizenzierten Software enthalten sind, auf einer Kopie davon, die Sie erstellen oder verwenden, reproduzieren und pflegen.

    6. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG.

    Sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes vorgesehen ist, ist die Laufzeit der hierin gewährten Lizenz unbefristet und tritt in Kraft, wenn Sie die lizenzierte Software installieren oder nutzen. Sie können diese Lizenz jederzeit kündigen, indem Sie alle Kopien der lizenzierten Software vernichten oder alle diese Kopien an AfterLogic zurücksenden. Diese Vereinbarung und die damit verbundene Lizenz für die lizenzierte Software erlischt automatisch und ohne Vorherige Ankündigung von AfterLogic, wenn Sie eine der Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einhalten oder wenn Sie die permanente Nutzung der lizenzierten Software aus irgendeinem Grund einstellen. Nach Beendigung dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie alle Kopien der lizenzierten Software vernichten oder alle Kopien an AfterLogic zurücksenden. Zusätzlich zu diesem Satz und dem vorhergehenden Satz bleiben die Abschnitte 4, 5 und 7-13 über jede Kündigung dieser Vereinbarung hinaus.

    7. BEGRENZTE GARANTIE.

    AfterLogic garantiert, dass die lizenzierte Software im Wesentlichen gemäß ihrer Begleitdokumentation wenn sie in der in einer solchen Dokumentation angegebenen Ausführungsumgebung betrieben wird, für die Garantiezeit, die dreißig (30) Tage nach dem Datum endet, an dem Sie die lizenzierte Software zum ersten Mal installieren oder zum ersten Mal verwenden. Diese beschränkte Garantie erlischt, wenn die Nichteinhaltung dieser Garantie durch die lizenzierte Software ganz oder teilweise durch (a) einen Defekt an Hardware oder anderen Geräten verursacht wird, die mit der lizenzierten Software verwendet werden; (b) jegliches Versagen von Hardware oder anderen Geräten, die mit der lizenzierten Software verwendet werden, in Übereinstimmung mit den geltenden Herstellerspezifikationen für solche Artikel funktioniert; (c) jede Änderung, Änderung oder Verbesserung der lizenzierten Software durch Sie oder andere Personen als AfterLogic; (d) jedes Versäumnis von Ihnen oder jemand anderem, den Anweisungen von AfterLogic in Bezug auf die ordnungsgemäße Nutzung der lizenzierten Software zu folgen; oder (e) unsachgemäße Verwendung, Missbrauch, Unfall, Vernachlässigung oder Fahrlässigkeit von Ihnen oder jemand anderem als AfterLogic. AfterLogic ist nicht verpflichtet, die eingeschränkte Garantie zu respektieren oder abhilfezuschaffen, es sei denn, die lizenzierte Software wird zusammen mit dem ursprünglichen datierten Beleg an AfterLogic zurückgegeben. Jede Ersatzlizenzsoftware wird für dreißig (30) Tage nach dem Datum, an dem AfterLogic ihnen zur Verfügung stellt, garantiert. Sie verstehen, dass keine Upgrades oder Upgrades für lizenzierte Software in dieser eingeschränkten Garantie enthalten sind und dass AfterLogic die lizenzierte Software jederzeit aktualisieren oder überarbeiten kann und ihnen dadurch keine Verpflichtung zur Einrichtung solcher Updates oder Überarbeitungen nachsicht.

    SOFERN IN DIESER VEREINBARUNG NICHTS ANDERES FESTGELEGT IST, WIRD IHNEN DIE LIZENZIERTE SOFTWARE IN DER VORLIEGENDEN ZEIT ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, UND AFTERLOGIC ÜBERNIMMT KEINERLEI AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN IN BEZUG AUF FUNKTIONALITÄT, ZUSTAND, LEISTUNG, FUNKTIONSFÄHIGKEIT ODER NUTZUNG. OHNE DIE FOREGOING, AFTERLOGIC DISCLAIMS ALL IMPLIED WARRANTIES INCLUDING, WITHOUT LIMITATION, ANY IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY, FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE ODER FREEDOM FROM INFRINGEMENT. SOME JURISDICTIONS NICHT ALLOW THE EXCLUSION OF IMPLIED WARRANTIES, SO THE ABOVE EXCLUSIONS MAY NOT APPLY TO YOU. DIESE EINGESCHRÄNKTE GARANTIE GIBT IHNEN BESTIMMTE GESETZLICHE RECHTE, UND SIE KÖNNEN AUCH ANDERE RECHTE HABEN, DIE VON EINER GERICHTSBARKEIT ZUR ANDEREN VARIIEREN.

    8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN.

    IHRE SOLE UND EXKLUSIVE REMEDY FÜR JEDE BREACH DER FOREGOING LIMITED WARRANTY SHALL BE, AT AFTERLOGIC'S OPTION, EITHER (A) REPAIR ODER REPLACEMENT OF THE LICENSED SOFTWARE SO THAT IT CONFORMS TO THE FOREGOING LIMITED WARRANTY, OR (B) REFUND OF THE FEE THAT YOU PAID TO LICENSE THE LICENSED SOFTWARE. IN KEINEM FALL HAFTET AFTERLOGIC FÜR SCHÄDEN JEGLICHER ART, SEI ES DIREKT ODER INDIREKT, FOLGESCHÄDEN, NEBENSÄCHLICH ODER SONDERSCHÄDEN, EINSCHLIEßLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF ENTGANGENE EINNAHMEN, ENTGANGENE GEWINNE, VERLUSTE AUS GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN ODER DATENVERLUST, UNABHÄNGIG VON DER FORM DER KLAGE ODER DER RECHTSTHEORIE, NACH DER EINE SOLCHE HAFTUNG GELTEND GEMACHT WERDEN KANN, AUCH WENN NACHDERWEISE ÜBER DIE MÖGLICHKEIT ODER WAHRSCHEINLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS INFORMIERT WURDE. AFTERLOGIC ÜBERNIMMT KEINE HAFTUNG IN BEZUG AUF DATEN, DIE MIT DER LIZENZIERTEN SOFTWARE GELESEN, ABGERUFEN, GESPEICHERT ODER VERARBEITET WERDEN, ODER FÜR DIE KOSTEN DER WIEDERHERSTELLUNG SOLCHER DATEN. IN KEINEM EVENT SHALL AFTERLOGIC'S MAXIMUM AGGREGATE LIABILITY UNDER THIS AGREEMENT EXCEED THE TOTAL FEES PAID OR PAYABLE BY YOU TO LICENSE THE LICENSED SOFTWARE. SOME JURISDICTIONS DO NOT ALLOW THE LIMITATION OR EXCLUSION OF LIABILITY FOR INCIDENTAL OR CONSEQUENTIAL DAMAGES, SO THE ABOVE LIMITATION OR EXCLUSION MAY NOT APPLY TO YOU.

    9. INDEMNIFIKATION.

    Sie erklären sich damit einverstanden, AfterLogic und alle seine Mitarbeiter, Vertreter, Vertreter, Direktoren, leitenden Angestellten, Partner, Aktionäre, Anwälte, Vorgänger, Nachfolger und Abtretungsspflichten von und gegen alle Ansprüche, Verfahren, Schäden, Verletzungen, Verbindlichkeiten, Verluste, Kosten und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltskosten und Prozesskosten), die sich auf Ihre Nutzung der lizenzierten Software oder eine Verletzung dieser Vereinbarung beziehen oder sich daraus ergeben, schadlos zu halten. , es sei denn, dieser Anspruch bezieht sich auf oder entsteht aus einer Verletzung von Urheberrechten, Marken, Geschäftsgeheimnissen oder anderen Rechten an geistigem Eigentum durch AfterLogic durch Hin- und Rückfall.

    10. AUSFUHR.

    Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie die lizenzierte Software oder Anwendungen weder direkt noch indirekt in eingeschränkte Länder exportieren oder übermitteln oder in irgendeiner Weise, die gegen die Gesetze und Vorschriften der Vereinigten Staaten verstoßen würde, da sie von Zeit zu Zeit die Lizenzierung und Lieferung von Technologie im Ausland durch Personen regeln, die der Gerichtsbarkeit der Regierung der Vereinigten Staaten unterliegen, einschließlich des Export Administration Act von 1979. , in der jeweils gültigen Fassung und alle danach erlassenen Gesetze oder Verordnungen.

    11. U.S. GOVERNMENT RESTRICTED RECHTE.

    Wenn Sie die lizenzierte Software im Namen der US-Regierung oder einer ihrer Agenturen (Regierung) lizenzieren, unterliegt die Verwendung, Vervielfältigung, Reproduktion, Freigabe, Änderung, Offenlegung oder Übertragung der lizenzierten Software durch die Regierung eingeschränkten Rechten gemäß der Federal Acquisition Regulation (FAR) 12.212 für zivile Agenturen und Defense Federal Acquisition Regulation Supplement (DFARS) 227.7202 für militärische Agenturen. Die lizenzierte Software ist kommerziell. Die Nutzung der lizenzierten Software durch die Regierung wird in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung weiter eingeschränkt.

    12. MISCELLANEOUS.

    Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unter keinen Umständen für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, wird ihre Anwendung unter anderen Umständen und die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht berührt. Ein Verzicht auf ein Recht aus dieser Vereinbarung ist wirksam, es sei denn, dies wird von einem autorisierten Vertreter von AfterLogic schriftlich erteilt. Kein Verzicht von AfterLogic auf ein Recht gilt als Verzicht auf ein anderes Recht von AfterLogic, das sich aus dieser Vereinbarung ergibt. Diese Vereinbarung besteht ausschließlich zwischen Ihnen und AfterLogic und darf nicht so ausgelegt werden, dass Rechte dritter Begünstigter an einer anderen Person, Partnerschaft, Gesellschaft oder anderen Unternehmen begründet werden. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates New York und wird in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt, ohne Rücksicht auf ihre Bestimmungen über Kollisionsnormen. Alle Streitigkeiten zwischen Ihnen und AfterLogic im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung werden einem Schiedsrichter in einem verbindlichen Schiedsverfahren innerhalb von zehn Meilen von New York City, New York in Übereinstimmung mit den Handelsregeln der American Arbitration Association (AAA) vorgelegt. Der Schiedsrichter hat Erfahrung in der Computerberatung, der Entwicklung von kundenspezifischer Software, dem Verkauf von verpackter Software oder damit verbundenen Dienstleistungen. Wenn Sie und AfterLogic nicht auf einen Schiedsrichter innerhalb von sechzig (60) Tagen der Institution des Schiedsverfahrens vereinbaren, wird der Schiedsrichter von AAA gewählt werden. Beweise und Argumente können persönlich oder per Telefon, Fax, Post, E-Mail und anderen vom Schiedsrichter genehmigten Kommunikationsmethoden vorgelegt werden. Die vorherrschende Partei in einem solchen Verfahren ist berechtigt, ihre tatsächlich entstandenen Kosten, einschließlich angemessener Anwaltskosten, Schiedsverfahren und Gerichtskosten, zurückzufordern. Alle Anhörungen finden statt und ein schriftlicher Schiedsspruch ergeht innerhalb von hundertachtzig (180) Tagen nach dem Tag, an dem der Schiedsrichter ernannt wird. Das Urteil über den Schiedsspruch ist rechtskräftig und bindend und kann bei jedem zuständigen Gericht eingereicht werden.

    13. VOLLSTÄNDIGE VEREINBARUNG. SIE SIND, DASS DIESE VEREINBARUNG IST DIE COMPLETE UND EXKLUSIVE STATEMENT DER VEREINBARUNG ZWISCHEN IHNEN UND AFTERLOGIC, UND DASS ES ALLE PROPOSALS ODER PRIOR AGREEMENTS, ORAL ODER WRITTEN, AND ANY OTHER COMMUNICATIONS RELATING TO THE LICENSED SOFTWARE AND THE SUBJECT MATTER HEREOF. AFTERLOGIC SHALL NOT BE BOUND BY ANY PROVISION OF ANY PURCHASE ORDER, RECEIPT, ACCEPTANCE, CONFIRMATION, CORRESPONDENCE OR OTHERWISE, OR BY ANY AGREEMENT BETWEEN YOU AND ANY OTHER PARTY, UNLESS AFTERLOGIC SPECIFICALLY AGREES TO SUCH PROVISION IN WRITING IN A FORM OF A LEGAL CONTRACT, DATED AND SIGNED BY YOU AND BY AFTERLOGICS OFFICER OR AUTHORIZED EMPLOYEE. KEIN ANBIETER, DISTRIBUTOR, ANBIETER, WIEDERVERKÄUFER, OEM, VERTRIEBSMITARBEITER ODER EINE ANDERE PERSON IST BERECHTIGT, DIESE VEREINBARUNG ZU ÄNDERN ODER EINE GARANTIE, ZUSICHERUNG ODER ZUSAGE IN BEZUG AUF DIE LIZENZIERTE SOFTWARE ZU GEBEN, DIE SICH VON DEN IN DIESER VEREINBARUNG FESTGELEGTEN UNTERSCHEIDET.

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