Luxand FaceSDK 6.0

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 149.40 MB
‎Benutzerbewertung: 3.6/5 - ‎30 ‎Stimmen

Fügen Sie Ihren Anwendungen Gesichtserkennungs- und biometrische Identifikationsfunktionen hinzu. FaceSDK ist eine Plattformbibliothek, mit der Entwickler von Microsoft Visual C++, C,, Objective C, VB, Java und Delphi eine schnelle und präzise Gesichtserkennung und -identifikation in ihren Anwendungen implementieren. FaceSDK arbeitet in 32-Bit- und 64-Bit-Systemen und wird zum Erstellen von Web-, Windows-, Linux-, Mac OS X-, iOS- und Android-Anwendungen verwendet und ermöglicht die gesichtsbasierte biometrische Authentifizierung für Standbilder und Echtzeit-Videostreams. FaceSDK bietet eine schnelle und präzise Gesichtserkennung und -identifikation. Seine konsistenten Erkennungsraten bei allen Lichtverhältnissen und seine Fähigkeit, in Verbindung mit jeder Webcam verwendet zu werden, machen FaceSDK zu einem führenden Anbieter biometrischer Authentifizierungssysteme. Das SDK arbeitet mit großen und kleinen Standbildern und bietet echte Echtzeitunterstützung durch das Erkennen und Identifizieren von Gesichtern in Videostreams. Die innovativen Videoerkennungsalgorithmen implementieren eine echte bewegungsbasierte Videoidentifikation, die automatisch alle Gesichter erkennt und kennlässt, die in einem Videostream gefunden werden, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. FaceSDK nutzt das heutige Multi-Core-Multi-CPU-Computing bis ans Limit. Diese und andere Leistungsoptimierungen führen zu einer drastisch enden wollenden Leistungssteigerung, die eine sichere Identifizierung und Erkennung von 66 Gesichtsmerkmalen in Echtzeit ermöglicht. SDK ist mit Funktionen ausgestattet und enthält eine Vielzahl von Beispielen in einer Vielzahl von Programmiersprachen, sodass Web- und Desktopentwickler in wenigen Minuten erweiterte Gesichtserkennungs- und Identifikationsaufgaben implementieren können. SDK wurde von Der Unterhaltungsindustrie und Sicherheitsspezialisten, Softwareanbietern und Entwicklern von Grafiksammlungen verwendet, um eine Vielzahl von Gesichtsidentifikations- und Gesichtserkennungsaufgaben zu automatisieren, einschließlich Freisprech-Authentifizierungs- und Anmeldesystemen. Biometrische Authentifizierungssysteme in Echtzeit können schnell und einfach um FaceSDK herum aufgebaut werden. Eine Vielzahl von Fotoverarbeitung verwenden FaceSDK als Gesichtserkennungs-Engine.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.7 veröffentlicht auf 2008-11-05
    Gesichtserkennungsfunktionen hinzugefügt

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

Luxand FaceSDK-Lizenzvertrag Luxand Development ist bereit, Luxand FaceSDK nur unter der Bedingung zu lizenzieren, dass Sie alle Bedingungen dieser Lizenz akzeptieren. 1. Definitionen. Diese Lizenz definiert und verwendet die folgenden Begriffe: 1.1. Der Software - Luxand FaceSDK Quellcode, binärer (maschinenausführbarer) Code in elektronischer, gedruckter oder anderer Form, der verteilt und/oder verwendet werden kann, Begleitdokumentation, grafische Materialien einschließlich Diagramme, Blockschemata, Logos, Grafik, Mustercode in elektronischer oder gedruckter Form, Batch-Skripte und Konfigurationsdateien, die verwendet werden, um Luxand FaceSDK in Teilen oder in Teilen zu verwenden und/oder zu verteilen. 1.2. Lizenznehmer - ein Unternehmen oder eine Einzelperson, die das Recht hat, die Software gemäß dieser Lizenz zu nutzen und/oder zu vertreiben. 1.3. Lizenzgeber - Luxand Development insgesamt vertreten durch Luxand Development Principal Officer. 1.4. Dritte - Unternehmen und Natürliche, die getrennte juristische Personen und nicht Teil des Lizenznehmers sind. 1.5. Middleware - Softwareprodukte oder -dienste, die vom Lizenznehmer zur Verwendung durch Dritte zur Erstellung von Softwareprodukten Dritter entwickelt werden und die als Teil der Softwareprodukte oder -dienste von Drittanbietern enthalten sind. Dazu gehören java-Klassen, ActiveX-Objekte, .NET-Assemblys, Delphi-Komponenten, Dynamic-Link-Bibliotheken, freigegebene Objekte usw. unter. 1.6. Web services - Softwareprodukte oder -dienste, die vom Lizenznehmer entwickelt und/oder bereitgestellt werden, auf öffentlich zugänglichen Internetservern laufen und deren Hauptfunktion darin besteht, die Funktionalität der Software dritten Parteien auf kostenpflichtiger Basis zur Verfügung zu stellen. 1.7. Endbenutzeranwendungen - Softwareprodukte oder -dienste, die nicht als Middleware klassifiziert sind. Endbenutzeranwendungen umfassen auch Middleware, die ausschließlich für den internen Einsatz in den Endbenutzeranwendungen und Webdiensten des Lizenznehmers entwickelt wird. 1.8. Software-Evaluierung - Tests der Software, die durchgeführt wird, um die Gebrauchstauglichkeit und die Einhaltung der Anforderungen des Lizenznehmers zu ermitteln. 2. Nutzungsumfang. 2.1. Diese Lizenz wird für die Nutzung der Software durch jeden Lizenznehmer angewendet, der eine Lizenz erworben hat, d. h. eine Lizenzgebühr gemäß luxand Development bezahlt hat und den Bedingungen dieser Lizenz zugestimmt hat. 2.2. Die Nutzung der Software ohne Erwerb einer Lizenz stellt eine Software-Evaluierung dar und ist für die Zeit, die nicht länger als der auf der Luxand Development-Website oder der begleitenden Dokumentation der Software angegebene Zeitraum ist, zulässig. 2.3. Diese Lizenz definiert die Nutzungsbedingungen der Software in den Endbenutzeranwendungen des Lizenznehmers. 2.4. Diese Lizenz gewährt dem Lizenznehmer nicht das Recht, die Software bei der Entwicklung von Middleware oder Web Services zu nutzen. 3. Nutzungsbedingungen. 3.1. Diese Lizenz gewährt dem Lizenznehmer ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, gebührenfreies Recht, die Software bei der Softwareentwicklung, -produktion und -bereitstellung gemäß den Bedingungen dieser Lizenz zu installieren und zu nutzen. 3.2. Die Software ist Eigentum des Lizenzgebers und durch Urheberrechtsgesetze, internationale Urheberrechtsverträge sowie andere Eigentumshinweise geschützt. 3.3. Die Gesamtzahl der installierten Kopien der vom Lizenznehmer verwendeten Software darf die Anzahl der vom Lizenznehmer bezahlten Einzelentwicklerlizenzen nicht überschreiten. One Installed Copy ist definiert als eine Gruppe von Computerdateien in elektronischer Form, die von einzelnen Softwareentwicklern auf einer beliebigen Anzahl von Computern verwendet werden. 3.4. Bei Unternehmenslizenzen ist eine beliebige Anzahl installierter Kopien der vom Lizenznehmer verwendeten Software zulässig, da alle installierten Kopien ausschließlich vom Lizenznehmer und im Hoheitsgebiet eines Landes verwendet werden. 3.5. Die Verteilung der Software oder ihrer Teile (einschließlich der als reistributables gekennzeichneten) an Dritte ist untersagt. Der Lizenznehmer hat das Recht, eine Kopie der Software zu Sicherungs- und Sicherheitszwecken zu erstellen. 4. Kündigung und Übertragung. 4.1. Die Vermietung, Vermietung, Unterlizenzierung oder jede andere vorübergehende Übertragung von Rechten, die durch diese Lizenz gewährt werden, ist untersagt. Die Nutzung der Software durch die Unterauftragnehmer des Lizenznehmers erfordert eine separate Lizenz, die diesen Unterauftragnehmern erteilt wird. 4.2. Die Übertragung der Rechte ist nur nach Benachrichtigung des Lizenzgebers über eine solche Übertragung und auf dauereweise gestattet, sofern der Lizenznehmer keine Kopien der Software besitzt, die gemäß den Bedingungen dieser Lizenz erhalten wurden. 4.3. Die Lizenz tritt an dem Tag in Kraft, an dem der Lizenznehmer seinen Geschäftsbedingungen zustimmt. 4.4. Die Lizenz erendet automatisch, wenn der Lizenzgeber die oben beschriebenen Einschränkungen nicht einhält. 4.5. Die Lizenz kann vom Lizenznehmer jederzeit gekündigt werden. 4.6. Nach Beendigung der Lizenz muss der Lizenznehmer alle Kopien der Software, die unter den Bedingungen dieser Lizenz erhalten wurden, und alle Komponenten auf allen Systemen und allen Medientypen und im Computerspeicher vernichten. 5. Garantie und Haftungsausschluss. 5.1. Die Software wird vom Lizenzgeber 'As Is' zur Verfügung gestellt. 5.2. ZUR MAXIMALEN DEHNUNG VON ANWENDBAREN LAW, DER LIZENZEr DISCLAIMS ALLE WARRANTIEN UND BEDINGUNGEN, ENTWEDER EXPRESS ODER IMPLIED, INCLUDING, ABER NICHT LIMITED TO, IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY, FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE, TITLE, AND NON-INFRINGEMENT, WITH REGARD TO THE SOFTWARE, AND THE PROVISION OF OR FAILURE TO PROVIDE SUPPORT SERVICES. DER LIZENZEr WARRANT NICHT, DASS DIE SOFTWARE WIRD FEHLER FREI ODER WIRD OHNE INTERRUPTION OPERATE. DAS ENTIRE RISK ARISING OUT OF THE USE ODER PERFORMANCE OF THE SOFTWARE AND ACCOMPANYING WRITTEN MATERIALS REMAINS WITH THE LICENSEE. DIESE LIMITED WARRANTY GIVES THE LICENSEE SPECIFIC LEGAL RIGHTS. DIE LIZENZE KÖNNEN ANDERE, WELCHE VARY VON STAAT/JURISZITION ZU STAAT/JURISATORTION. 5.3. IN NO EVENT SHALL THE LICENSER BE LIABLE FOR ANY DIRECT, INDIRECT, INCIDENTAL, SPECIAL, EXEMPLARY, OR CONSEQUENTIAL DAMAGES (INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN ODER DIENSTLEISTUNGEN; VERLUST VON NUTZUNG, DATEN ODER GEWINNEN; ODER BETRIEBSUNTERBRECHUNG) JEDOCH VERURSACHT UND AUF JEDE THEORIE DER HAFTUNG, OB IN VERTRAG, STRENGE HAFTUNG, ODER UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIEßLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER AUF ANDERE WEISE) IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ENTSTEHEN, AUCH WENN ÜBER DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS INFORMIERT. 5.4. In Anerkennung der Bedeutung der Software für den Lizenznehmer wird der Lizenzgeber versuchen, die in der Software entdeckten Fehler zu beheben, da solche Fehler nicht durch Fehlfunktionen der Betriebsumgebung, Hardware- und Softwarefehler von Drittanbieterkomponenten und durch unsachgemäße Verwendung oder Unmöglichkeit der Nutzung der Software verursacht werden. 6. Einhaltung der Lizenz. 6.1. Wenn der Lizenznehmer ein Unternehmen oder eine Organisation ist, muss der Lizenznehmer auf Anfrage des Lizenznehmers der Lizenz Informationen über die Konformität der Nutzung der Software zur Verfügung stellen. 6.2. Alle Rechte zur Nutzung der Software werden unter der Bedingung gewährt, dass diese Rechte verfallen, wenn der Lizenznehmer die Bedingungen dieser Lizenz nicht einhält. 7. Allgemeine Bestimmungen. 7.1. Sollte ein Teil dieser Vereinbarung für nichtig und nicht durchsetzbar befunden werden, hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit des Restbetrags der Lizenz, der gemäß seinen Bedingungen gültig und durchsetzbar bleibt. 7.2. Die Lizenz berührt nicht die gesetzlichen Rechte einer als Verbraucher handelnden Partei. 7.3. Die Lizenz darf nur durch eine vom Hauptverantwortlichen von Luxand Development unterzeichnete Schrift geändert werden. 7.4. Updates können dem Lizenznehmer vom Lizenznehmer mit zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen lizenziert werden. 7.5. Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung bescheinigt der Lizenzgeber, dass er ein rechtmäßiger Eigentümer der Software ist und alle Rechte zur Nutzung, Änderung, Verbesserung, Vervielfältigung, Verteilung, Unterlizenzierung und Marktierung der Software und jeder neuen Version besitzt, die oben in Objekt- und Quellcodeform auf und für alle Medien und mit allen Mitteln oder Methoden, die jetzt bekannt oder bekannt sind, identifiziert wurde. 7.6. Dies ist die gesamte Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und dem Lizenznehmer in Bezug auf die Software und ersetzt alle vorherigen Zusicherungen, Diskussionen, Unternehmen, Kommunikationen oder Werbung in Bezug auf die Software.