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VERSIONSVERLAUF

  • Version 2.50 veröffentlicht auf 2011-02-21
    Neue Sprachen hinzugefügt, Fehler behoben und Codeverbesserungen.

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

Creative Commons Attribution-NonCommercial-NoDerivatives 4.0 International Public License Durch die Ausübung der lizenzierten Rechte (siehe unten) akzeptieren und erklären Sie sich damit einverstanden, an die Bedingungen dieser Creative Commons Attribution-NonCommercial-NoDerivatives 4.0 International Public License ("Public License") gebunden zu sein. Soweit diese öffentliche Lizenz als Vertrag interpretiert werden kann, erhalten Sie die Lizenzrechte unter Berücksichtigung Ihrer Annahme dieser Geschäftsbedingungen, und der Lizenzgeber gewährt Ihnen diese Rechte unter Berücksichtigung der Vorteile, die der Lizenzgeber aus der Bereitstellung des lizenzierten Materials unter diesen Bedingungen erhält. Abschnitt 1 - Definitionen. Angepasstes Material ist Material, das dem Urheberrecht und ähnlichen Rechten unterliegt und von dem lizenzierten Material abgeleitet ist oder auf dem das lizenzierte Material in einer Weise übersetzt, verändert, arrangiert, transformiert oder anderweitig verändert wird, die eine Genehmigung gemäß dem Urheberrecht und ähnlichen Rechten des Lizenzgebers erfordert. Für die Zwecke dieser öffentlichen Lizenz, bei der es sich bei dem lizenzierten Material um ein musikalisches Werk, eine Performance oder eine Tonaufnahme handelt, wird adaptiertes Material immer dort produziert, wo das lizenzierte Material in zeitlicher Beziehung zu einem bewegten Bild synchronisiert wird. Copyright and Similar Rights bezeichnet Urheberrechte und/oder ähnliche Rechte, die eng mit dem Urheberrecht verbunden sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Die Leistung, Ausstrahlung, Tonaufnahme und Sui Generis-Datenbankrechte, ohne Rücksicht darauf, wie die Rechte gekennzeichnet oder kategorisiert werden. Für die Zwecke dieser öffentlichen Lizenz sind die in Abschnitt 2(b)(1)-(2) genannten Rechte nicht urheberrechtlich und ähnliche Rechte. Wirksame technologische Maßnahmen sind Maßnahmen, die ohne ordnungsgemäße Befugnis nicht durch Gesetze zur Erfüllung von Verpflichtungen nach Artikel 11 des am 20. Dezember 1996 verabschiedeten WIPO-Urheberrechtsvertrags und/oder ähnlichen internationalen Übereinkünften umgangen werden dürfen. Ausnahmen und Einschränkungen bedeuten faire Nutzung, fairen Handel und/oder jede andere Ausnahme oder Einschränkung von Urheberrechten und ähnlichen Rechten, die für Ihre Nutzung des lizenzierten Materials gelten. Lizenziertes Material bezeichnet das künstlerische oder literarische Werk, die Datenbank oder anderes Material, auf das der Lizenzgeber diese öffentliche Lizenz angewendet hat. Lizenzierte Rechte sind die Rechte, die Ihnen gemäß den Bedingungen dieser öffentlichen Lizenz gewährt werden und die auf alle Urheberrechte und ähnlichen Rechte beschränkt sind, die für Ihre Nutzung des lizenzierten Materials gelten und die der Lizenzgeber lizenzberechtigt hat. Lizenzgeber bezeichnet die Person(en) oder die(n) Person(en), die Rechte im Rahmen dieser öffentlichen Lizenz gewährt. Nichtkommerzielle Mittel, die nicht in erster Linie für kommerzielle Vorteile oder monetäre Entschädigungen bestimmt oder darauf ausgerichtet sind. Für die Zwecke dieser öffentlichen Lizenz ist der Austausch des lizenzierten Materials gegen anderes Material, das dem Urheberrecht und ähnlichen Rechten unterliegt, durch digitale Filesharing oder ähnliche Mittel nichtkommerziell, sofern im Zusammenhang mit dem Austausch keine finanzielle Entschädigung geleistet wird. Share bedeutet, der Öffentlichkeit Material auf jede Weise oder jeden Prozess zur Verfügung zu stellen, der eine Genehmigung im Rahmen der Lizenzrechte erfordert, wie Vervielfältigung, öffentliche Anzeige, öffentliche Aufführung, Verbreitung, Verbreitung, Kommunikation oder Einfuhr, und der Öffentlichkeit Material zur Verfügung zu stellen, einschließlich in einer Weise, dass Mitglieder der Öffentlichkeit von einem Ort aus und zu einem von ihnen individuell gewählten Zeitpunkt auf das Material zugreifen können. Sui Generis Datenbankrechte sind andere Rechte als Urheberrechte, die sich aus der Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken in der geänderten und/oder bewährten Fassung ergeben, sowie andere im Wesentlichen gleichwertige Rechte überall auf der Welt. Sie sind die natürliche oder juristische Person, die die lizenzrechtlichen Rechte unter dieser öffentlichen Lizenz ausübt. Ihr hat eine entsprechende Bedeutung. Abschnitt 2 - Anwendungsbereich. Lizenzerteilung. Vorbehaltlich der Bedingungen dieser öffentlichen Lizenz gewährt ihnen der Lizenzgeber hiermit eine weltweite, gebührenfreie, nicht unterlizenzierbare, nicht ausschließliche, unwiderrufliche Lizenz zur Ausübung der Lizenzrechte im Lizenzierten Material an: das lizenzierte Material ganz oder teilweise nur für nichtkommerzielle Zwecke zu reproduzieren und zu teilen; Und produzieren und reproduzieren, aber nicht Teilen, angepasstes Material nur für nichtkommerzielle Zwecke. Ausnahmen und Einschränkungen. Zur Vermeidung von Zweifeln, wo Ausnahmen und Einschränkungen für Ihre diese öffentliche Lizenz gilt nicht, und Sie müssen die Geschäftsbedingungen nicht einhalten. Begriff. Die Laufzeit dieser öffentlichen Lizenz ist in Abschnitt 6(a) angegeben. Medien und Formate; technische Änderungen erlaubt. Der Lizenzgeber ermächtigt Sie, die Lizenzrechte in allen Medien und Formaten auszuüben, unabhängig davon, ob sie jetzt bekannt sind oder im Folgenden erstellt wurden, und dazu technische Änderungen vorzunehmen. Der Lizenzgeber verzichtet auf und/oder verpflichtet sich, keine Rechte oder Befugnisse geltend zu machen, um Ihnen zu verbieten, technische Änderungen vorzunehmen, die für die Ausübung der Lizenzrechte erforderlich sind, einschließlich technischer Änderungen, die erforderlich sind, um effektive technologische Maßnahmen zu umgehen. Für die Zwecke dieser öffentlichen Lizenz werden, indem Sie einfach Änderungen vornehmen, die durch diesen Abschnitt 2(a)(4) genehmigt wurden, niemals angepasstes Material herstellen. Nachgeschaltete Empfänger. Angebot vom Lizenzgeber - Lizenziertes Material. Jeder Empfänger des lizenzierten Materials erhält automatisch ein Angebot des Lizenzgebers, die Lizenzrechte gemäß den Bedingungen dieser öffentlichen Lizenz auszuüben. Keine nachgelagerten Einschränkungen. Sie dürfen dem lizenzierten Material keine zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen anbieten oder auferlegen oder wirksame technologische Maßnahmen anwenden, wenn dies die Ausübung der Lizenzrechte durch einen Empfänger des lizenzierten Materials einschränkt. Keine Billigung. Nichts in dieser öffentlichen Lizenz stellt eine Erlaubnis dar oder kann als Erlaubnis verstanden werden, zu behaupten oder zu implizieren, dass Ihre Nutzung des lizenzierten Materials mit dem Lizenzgeber oder anderen, die als Attribution gemäß Abschnitt 3(a)(A)(i) bezeichnet, verbunden ist oder gesponsert, unterstützt oder dem offiziellen Status gewährt wird. Andere Rechte. Moralische Rechte, wie das Recht auf Integrität, sind nicht unter dieser öffentlichen Lizenz lizenziert, noch sind Werbung, Privatsphäre und/oder andere ähnliche Persönlichkeitsrechte; Der Lizenzgeber verzichtet jedoch, soweit möglich, auf solche Rechte, die der Lizenzgeber hält, in dem begrenzten Umfang, der erforderlich ist, um Ihnen die Ausübung der Lizenzrechte zu ermöglichen, aber nicht anderweitig. Patent- und Markenrechte sind nicht unter dieser öffentlichen Lizenz lizenziert. Soweit möglich, verzichtet der Lizenzgeber auf jegliches Recht, Lizenzgebühren von Ihnen für die Ausübung der Lizenzrechte zu erheben, sei es direkt oder über eine Verwertungsgesellschaft im Rahmen eines freiwilligen oder versicherungsfähigen gesetzlichen oder obligatorischen Lizenzsystems. In allen anderen Fällen behält sich der Lizenzgeber ausdrücklich das Recht vor, solche Lizenzgebühren einzuziehen, auch wenn das lizenzierte Material außer für nichtkommerzielle Zwecke verwendet wird. Abschnitt 3 - Lizenzbedingungen. Ihre Ausübung der Lizenzrechte wird ausdrücklich von den folgenden Bedingungen abhängig gemacht. Attribution. Wenn Sie das lizenzierte Material freigeben, müssen Sie: bewahren Sie Folgendes auf, wenn es vom Lizenzgeber mit dem lizenzierten Material geliefert wird: Identifizierung des/der Ersteller des lizenzierten Materials und aller anderen, die für die Zuschreibung bestimmt sind, in angemessener Weise, die vom Lizenzgeber angefordert wird (einschließlich pseudonymer Art und Weise, falls angegeben); einen Urheberrechtsvermerk; eine Benachrichtigung, die sich auf diese öffentliche Lizenz bezieht; eine Mitteilung, die sich auf den Haftungsausschluss bezieht; einen URI oder Hyperlink zum lizenzierten Material, soweit dies vernünftigerweise durchführbar ist; geben Sie an, ob Sie das lizenzierte Material geändert haben, und behalten Sie einen Hinweis auf frühere Änderungen bei; Und geben an, dass das lizenzierte Material unter dieser öffentlichen Lizenz lizenziert ist, und den Text oder den URI oder Hyperlink zu dieser öffentlichen Lizenz enthalten. Zur Vermeidung von Zweifeln haben Sie keine Berechtigung im Rahmen dieser öffentlichen Lizenz, angepasstes Material zu teilen. Sie können die Bedingungen in Abschnitt 3(a)(1) auf angemessene Weise erfüllen, basierend auf dem Medium, den Mitteln und dem Kontext, in dem Sie das lizenzierte Material freigeben. Beispielsweise kann es sinnvoll sein, die Bedingungen zu erfüllen, indem Sie einen URI oder Hyperlink zu einer Ressource bereitstellen, die die erforderlichen Informationen enthält. Auf Verlangen des Lizenzgebers müssen Sie alle in Abschnitt 3(a)(1)(A) geforderten Informationen entfernen, soweit dies vernünftigerweise durchführbar ist. Abschnitt 4 - Sui Generis Datenbankrechte. Wenn die lizenzierten Rechte Sui Generis Datenbankrechte enthalten, die für Ihre Nutzung des lizenzierten Materials gelten: zur Vermeidung von Zweifeln räumt Ihnen Abschnitt 2(a)(1) das Recht ein, den gesamten oder einen wesentlichen Teil des Inhalts der Datenbank nur für nichtkommerzielle Zwecke zu extrahieren, wiederzuverwenden, zu reproduzieren und zu teilen, sofern Sie kein angepasstes Material teilen; Wenn Sie den gesamten oder einen wesentlichen Teil des Datenbankinhalts in eine Datenbank aufnehmen, in der Sie Über sui Generis Datenbankrechte verfügen, ist die Datenbank, in der Sie Sui Generis Datenbankrechte haben (aber nicht deren einzelner Inhalt), angepasstes Material; Und Sie müssen die Bedingungen in Abschnitt 3(a) erfüllen, wenn Sie den gesamten oder einen wesentlichen Teil des Inhalts der Datenbank freigeben. Zur Vermeidung von Zweifeln ergänzt und ersetzt dieser Abschnitt 4 Ihre Verpflichtungen aus dieser öffentlichen Lizenz nicht, wenn die lizenzierten Rechte andere Urheberrechte und ähnliche Rechte enthalten. Abschnitt 5 - Haftungsausschluss und Haftungsbeschränkung. Sofern der Lizenzgeber nichts anderes gesondert vom Lizenzgeber übernimmt, bietet der Lizenzgeber das lizenzierte Material, soweit möglich, so weit wie möglich an und gibt keine Zusicherungen oder Garantien jeglicher Art in Bezug auf das lizenzierte Material, ob ausdrücklich, stillschweigend, gesetzlich oder anderweitig. Dazu gehören, ohne Einschränkung, Gewährleistungen des Eigentums, Der Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, Nichtverletzung, Fehlen latenter oder sonstiger Mängel, Richtigkeit oder das Vorhandensein oder Fehlen von Fehlern, unabhängig davon, ob sie bekannt oder nicht erkennbar sind. Wenn Gewährleistungsausschlüsse ganz oder teilweise nicht zulässig sind, gilt dieser Haftungsausschluss möglicherweise nicht für Sie. Soweit möglich, haftet der Lizenzgeber Ihnen gegenüber in keinem Fall in Bezug auf rechtstheoretische (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fahrlässigkeit) oder anderweitig für direkte, besondere, indirekte, zufällige, Folge-, Straf-, Beispiel- oder sonstige Verluste, Kosten, Ausgaben oder Schäden, die sich aus dieser öffentlichen Lizenz oder der Nutzung des lizenzierten Materials ergeben, auch wenn der Lizenzgeber über die Möglichkeit solcher Verluste informiert wurde. Kosten, Aufwendungen oder Schäden. Ist eine Haftungsbeschränkung ganz oder teilweise nicht zulässig, so gilt diese Beschränkung möglicherweise nicht für Sie. Der oben vorgesehene Haftungsausschluss und die Haftungsbeschränkung sind so auszulegen, dass, soweit möglich, einem absoluten Haftungsausschluss und dem Verzicht auf jede Haftung am ehesten angenähert wird. Abschnitt 6 - Laufzeit und Kündigung. Diese öffentliche Lizenz gilt für die Dauer des Copyright und ähnliche Rechte, die hier lizenziert sind. Wenn Sie jedoch diese öffentliche Lizenz nicht einhalten, werden Ihre Rechte im Rahmen dieser öffentlichen Lizenz automatisch beendet. Wenn Ihr Recht zur Nutzung des lizenzierten Materials gemäß Abschnitt 6(a) erden ist, setzt es wieder ein: automatisch ab dem Datum, an dem die Verletzung geheilt wird, sofern sie innerhalb von 30 Tagen nach Entdeckung des Verstoßes geheilt wird; Oder bei ausdrücklicher Wiedereinsetzung durch den Lizenzgeber. Zur Vermeidung von Zweifeln berührt dieser Abschnitt 6(b) nicht das Recht des Lizenzgebers, Rechtsmittel für Ihre Verstöße gegen diese öffentliche Lizenz zu suchen. Zur Vermeidung von Zweifeln kann der Lizenzgeber das lizenzierte Material auch unter gesonderten Bedingungen anbieten oder die Verbreitung des lizenzierten Materials jederzeit einstellen; Dadurch wird diese öffentliche Lizenz jedoch nicht beendet. Die Abschnitte 1, 5, 6, 7 und 8 überdauern die Kündigung dieser öffentlichen Lizenz. Abschnitt 7 - Andere Geschäftsbedingungen. Der Lizenzgeber ist nicht an zusätzliche oder abweichende Bedingungen gebunden, die Sie mitgeteilt haben, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart. Alle Vereinbarungen, Vereinbarungen oder Vereinbarungen in Bezug auf das lizenzierte Material, die hiernicht angegeben sind, sind von den Bedingungen dieser öffentlichen Lizenz getrennt und unabhängig. Abschnitt 8 - Dolmetschen. Zur Vermeidung von Zweifeln wird und wird diese öffentliche Lizenz nicht dazu ausgelegt, die Nutzung des lizenzierten Materials, die ohne Genehmigung dieser öffentlichen Lizenz rechtmäßig ohne Genehmigung erstellt werden könnte, zu reduzieren, einzuschränken, einzuschränken oder Bedingungen zu stellen. Sollte eine Bestimmung dieser öffentlichen Lizenz als nicht durchsetzbar erachtet werden, so wird sie, soweit möglich, automatisch so weit wie möglich reformiert, um sie durchsetzbar zu machen. Kann die Bestimmung nicht reformiert werden, so wird sie von dieser öffentlichen Lizenz getrennt, ohne die Durchsetzbarkeit der übrigen Geschäftsbedingungen zu beeinträchtigen. Keine Klausel oder Bedingung dieser öffentlichen Lizenz wird aufgehoben und keine Nichterfüllung der Zustimmung, es sei denn, der Lizenzgeber hat ausdrücklich zugestimmt. Nichts in dieser öffentlichen Lizenz stellt eine Beschränkung oder einen Verzicht auf vorrechte und Immunitäten dar oder kann als Einschränkung oder Verzicht auf rechte und immunitäten, die für den Lizenzgeber oder Sie gelten, einschließlich der rechtlichen Prozesse einer Gerichtsbarkeit oder Behörde.