ListenUp 1.97

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 1.60 MB
‎Benutzerbewertung: 4.0/5 - ‎1 ‎Stimmen

ListenUp ist eine Client/Server-Lösung zum Aufzeichnen von Ton in einem Webbrowser und zum Hochladen dieses Sounds auf einen Webserver mithilfe einer einfachen GUI. Webdesigner können Abtastraten von 8000Hz bis 44100Hz auswählen. Die Sprachkomprimierung für Bitraten kann bis zu 5 kbps betragen. Auf der Clientseite wird ein Java-Applet in einem Webbrowser ausgeführt und bietet Aufzeichnungs- und Wiedergabefunktionen. Das Applet wurde in Java1.1 entwickelt. Das Aussehen und das Gefühl dieses Applets kann mit Parametern angepasst werden, die an das Applet gesendet werden. Das Applet kann durch JavaScript gesteuert werden, was die Verwendung einer benutzerdefinierten GUI ermöglicht. Es unterstützt die Speex-Komprimierung, die von 10:1 bis 28:1 variiert. Es unterstützt ADPCM 4:1-Komprimierung, die direkt von den meisten Browsern oder Mail-Clients abgespielt werden kann. Es unterstützt ulaw Kompression, die in der Telefonie üblich ist. Es kommt mit einem zusätzlichen Player Applet für WAV und Speex Dateiwiedergabe. Auf der Serverseite empfängt ein Skript die hochgeladenen Dateien. Das Skript bestimmt, wie die Dateien auf dem Server verwendet werden und kann mit PHP, JSP, ASP oder einer anderen Sprache ihrer Wahl geschrieben werden. Der Server kann hochgeladene Dateien mit derselben Techologie wie HTML FORMs verarbeiten, und Nachrichten werden im mehrteiligen Standard-MIME-Format und HTTP-POST auf den Server hochgeladen. Optionale Textfelder wie userName oder Kommentar können zusammen mit der WAV-Datei hochgeladen werden. Ebenfalls verfügbar sind Dynamikbereich, Kompression, Rauschtor und Stilletrimmung. ListenUp ist zuverlässig und einfach anzupassen. Umfangreiche Dokumentationen und Tutorials sind enthalten. Einige mögliche Anwendungen umfassen Sprachnachrichtenforen, Sprachkommentare für eine Datenbank, Sprachschulungen und -tests sowie die Online-Entwicklung von Präsentationen.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.97 veröffentlicht auf 2010-04-12

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    Endbenutzer-Lizenzvertrag für die
    Listenup Software Development Kit (SDK)

    BEVOR SIE DIE MIT DIESEM LIZENZVERTRAG VERTRIEBENE SOFTWARE VERWENDEN,
    LESEN SIE DIE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG. DURCH DIE NUTZUNG DER SOFTWARE SIND SIE
    CONSENTING TO BE BOUND BY AND ARE BECOMING A PARTY TO THIS AGREEMENT. WENN SIE
    NICHT MIT ALLEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG EINVERSTANDEN SIND, DANN VERWENDEN SIE NICHT DIE SOFTWARE
    UND LÖSCHEN SIE ALLE KOPIEN DER SOFTWARE VON IHREM COMPUTER.

    1. Mobileer.com (das "Unternehmen") gewährt Ihnen (dem "Kunden") eine weltweite,
    exklusives, eingeschränktes Recht und Lizenz zur Nutzung des begleitenden ListenUp SDK
    (die "Software"), in binärer ausführbarer Form, ausschließlich zum Zweck der
    die Möglichkeit, Audio in einem Webbrowser aufzunehmen, das Hochladen der aufgezeichneten Audio-
    auf eine Website, die dem Kunden gehört, und die Wiedergabe von Audioaufzeichnungen in einem Web
    Browser.

    Die Software besteht aus:

    - kompilierteListenUp Applet in JAR-Dateien,
    - Beispiel HTML-Seiten,
    - Beispiel-Serverskripts,
    - und Dokumentation.

    Die Software kann ohne Zahlung vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung verwendet werden.
    Wenn der Kunde die Software kostenlos nutzen möchte, zeigt die Software eine Anzeige für ListenUp an.
    Kunden, die die Anzeige entfernen möchten, können eine Lizenz erwerben.
    Der Preis der Lizenzgebühr ist bei der Gesellschaft unter "http://www.javasonics.com/sales/" erhältlich.

    2. Die Nutzung der Software durch den Kunden unterliegt folgenden Einschränkungen:

    - Der Kunde darf die Anzeige oder Funktionalität der
    Ankündigung für ListenUp, wenn sie im freien Modus ausgeführt wird. Das Applet zeigt eine
    Nachricht über ListenUp und stellen Sie eine Schaltfläche bereit, die den Benutzer zum
    ListenUp-Website.

    - Die Nutzung der Software auf der lizenzierten Domain darf nicht gemietet, vermietet oder
    an andere Unternehmen oder Organisationen verkauft werden, ohne dass das Unternehmen zuvor
    Berechtigung.

    - Der kompilierte ListenUp Java-Code darf nur von der Website als
    ausführbares Applet, das in eine Webseite eingebettet ist.

    - Die Serverskripte (PHP, JSP) können auf dem lizenzierten Webserver ausgeführt werden,
    möglicherweise nicht an die Netzwerkclientcomputer verteilt werden.

    - Alle Plugins, die vom ListenUp Applet benötigt werden, müssen installiert werden, indem
    Client zu "http://www.javasonics.com/plugins/". Der Kunde darf nicht direkt
    Nicht-HTML-, Binär- oder Archivdateien, die Teil der Software auf dem
    www.javasonics.com Website. Binärdateien enthalten die Endungen mit dem Suffix
    ".exe", ".zip", ".cab", ".class", ".dll" und ".jar".

    3. Die Software ist lizenziert, nicht verkauft. Die Software ist urheberrechtlich geschützt
    Und internationalen Urheberrechtsvertragsbestimmungen sowie andere
    Eigentumsgesetze und -verträge.

    4. Die Software darf nicht vermietet, vermietet, verkauft, oder auf andere Weise
    ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Unternehmens kommerziell genutzt werden. das
    Die Lizenz ist für den Kunden persönlich und der Kunde verpflichtet sich, Ihre Rechte nicht zu übertragen
    Hierin. (Für Kunden, die
    die Software mit ihren eigenen Produkten zu vertreiben.)

    5. GARANTIEBESCHRÄNKUNG. DAS UNTERNEHMEN MACHT KEINE REPRESENTATIONEN ODER
    GEWÄHRLEISTUNG DER EIGNUNG DIESER SOFTWARE ODER VON INHALTEN
    ODER INFORMATIONEN, DIE VON DER SOFTWARE GESPIELT WERDEN, FÜR JEDEN ZWECK. DIE SOFTWARE
    WIRD "WIE IST" OHNE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN BEREITGESTELLT, EINSCHLIEßLICH
    WARRANTIEN VON MERCHANTABILITY UND FITNESS FÜR EINE PARTICULAR PURPOSE ODER
    NONINFRINGEMENT. DAS UNTERNEHMEN UNTERSTÜTZT DIESE SOFTWARE NICHT UND
    STELLEN SIE UPDATES FÜR DIESE SOFTWARE BEREIT.

    6. Alle Video-, Audio- und sonstigen Inhalte, auf die über die Software zugegriffen wird,
    Eigentum des jeweiligen Inhaltseigentümers und kann durch
    anwendbares Urheberrecht. Diese Lizenz gibt dem Kunden keine Rechte
    und das Unternehmen lehnt jegliche Haftung für den Missbrauch
    Inhalt.

    7. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Preise,
    Spezifikationen, Funktionen, Funktionen, Lizenzbedingungen,
    Datum, allgemeine Verfügbarkeit oder andere Merkmale des freigegebenen Produkts.

    8. Titel, Eigentumsrechte und Rechte an geistigem Eigentum an und an
    Software verbleibt im Unternehmen und/oder seinen Lieferanten. Der Kunde stimmt zu,
    sich an das Urheberrecht und alle anderen anwendbaren Gesetze der Vereinigten Staaten
    einschließlich, aber nicht beschränkt auf Exportkontrollgesetze. Der Kunde erkennt an, dass
    die Software bleibt proprietäre und vertrauliche Informationen und geistige
    Eigentum der Gesellschaft und/oder ihrer Lieferanten und damit damit
    Software zu modifizieren oder zu versuchen, zu entschlüsseln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder umzukehren
    die Software zu entwickeln, es sei denn, die anwendbaren Gesetze
    eine solche Beschränkung zu verbieten. Der Kunde verpflichtet sich, nicht zu versuchen, die
    Lizenzdateimechanismus, der die Nutzung der Software auf ein bestimmtes Web beschränkt
    oder das Kreditsystem, das die Nutzung der Software steuert. Reproduktion
    und/oder Umverteilung eines Teils der Software ist ausdrücklich verboten
    ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Unternehmens.

    9. Jede Vertragspartei kann die Laufzeit dieser Vereinbarung mit
    anderen Vertragsparteien, wenn eine andere Vertragspartei eine solche
    Verpflichtungen der Vertragspartei aus diesem Abkommen, und diese Vertragspartei hat die
    innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Bekanntgabe des Verstoßes von der
    Partei. Im Falle einer Kündigung werden jedoch die Abschnitte 3 bis 12 dieses Abkommens
    seine Kündigung auf unbestimmte Zeit zu überstehen. Diese Lizenz unterliegt
    und in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Staates Kalifornien ausgelegt
    ausschließlichen Veranstaltungsort in Gerichten im Marin County, Kalifornien, und
    in Bezug auf Urheberrechte, Marken und Patente nach US-Bundesrecht.
    Diese Lizenz legt die gesamte Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und dem Kunden fest.

    10. HAFTUNGSAUSSCHLUSS. DAS UNTERNEHMEN ODER SEINE LIEFERANTEN DÜRFEN NICHT
    LIABLE FÜR (a) DIRECT, INCIDENTAL, CONSEQUENTIAL, SPECIAL ODER INDIRECT
    SCHÄDEN JEGLICHER ART, GLEICH, OB IN UNERLAUBTER HANDLUNG,
    ANDERNFALLS (EINSCHLIEßLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF SCHÄDEN FÜR DEN VERLUST VON
    GEWINNE, EINNAHMEN ODER INFORMATIONEN ODER BEI BETRIEBSUNTERBRECHUNGEN)
    ERGEBNIS AUS DER VERWENDUNG DER SOFTWARE ODER INABILITÄT
    DIE SOFTWARE, AUCH WENN DAS UNTERNEHMEN ÜBER DIE MÖGLICHKEIT
    VON SUCH DAMAGES, ODER (b) FÜR JEDE CLAIM VON EINEM ANDEREN PARTY ALS KUNDE.
    DIESER HAFTUNGSAUSSCHLUSS GILT NICHT FÜR DIE HAFTUNG FÜR TOD ODER
    PERSÖNLICHE INJURY WO DIE ANWENDBARE LAW PROHIBITS SUCH LIMITATION.
    DARÜBER HINAUS LASSEN EINIGE STAATEN DEN AUSSCHLUSS ODER DIE BEGRENZUNG
    NEBEN- ODER FOLGESCHÄDEN, SO DASS DIESE EINSCHRÄNKUNG UND
    GILT MÖGLICHERWEISE NICHT FÜR DEN KUNDEN.

    11. AKTIVITÄTEN MIT HOHEM RISIKO. Die Software ist nicht fehlertolerant und
    nicht als On-Line-Anlage, -hergestellt oder -zur Verwendung oder zum Weiterverkauf bestimmt sind
    Steuerungsgeräte in explosionsgefährdeten Umgebungen, die ausfallsichere
    Leistung, z. B. beim Betrieb von Kernanlagen,
    Navigations- oder Kommunikationssysteme, Flugsicherung, direktes Leben
    Unterstützungsmaschinen oder Waffensysteme, bei denen das Versagen der
    Software kann direkt zum Tod, zu Personenschäden oder
    physische oder Umweltschäden ("Aktivitäten mit hohem Risiko"). Das Unternehmen
    und seine Lieferanten lehnen ausdrücklich jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung ab
    Der Fitness für Aktivitäten mit hohem Risiko.

    12. Das Unternehmen übernimmt keine Garantie dafür, dass die Software
    Verletzung von Patenten Dritter.

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