Liquid Studio 1.10

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 4.20 MB
‎Benutzerbewertung: 3.0/5 - ‎2 ‎Stimmen

Liquid Studio ist eine leistungsstarke Entwicklungssuite, die Programme für die Liquid Virtual Machine (LVM) erstellt. Die Programme werden in Echoes geschrieben, einer modernen objektorientierten BASIC-ähnlichen Programmiersprache. Liquid Player implementiert die LVM, eine virtuelle Maschine, die auf Windows sitzt. Programme, die im LVM ausgeführt werden, haben Zugriff auf viele erweiterte Funktionen, wie Konsolen, 2D/3D-Grafiken, Audio, SQL-Datenbanken, XML, Internet und vieles mehr! Liquid Player ist im Lieferumfang von Liquid Studio enthalten oder kann separat heruntergeladen werden. Programme, die mit Liquid Studio geschrieben wurden, kompilieren sich in einen kompakten Bytecode, der als Liquid Executable bezeichnet wird. Liquid Executables, zusammen mit der Liquid Player-Anwendung, um sie auszuführen, können lizenzfrei verteilt werden.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.10 veröffentlicht auf 2008-02-14

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    LIQUID STUDIO-CLIENT-LIZENZVERTRAG

    DURCH KLICKEN SIE DEN ACCEPTANCE BUTTON ODER INSTALLING ODER USING THE LIQUID STUDIO CLIENT SOFTWARE (THE "PRODUCT"), THE INDIVIDUAL OR ENTITY LICENSING THE PRODUCT ("LICENSEE") IS CONSENTING TO BE BOUND BY AND IS BECOMING A PARTY TO THIS AGREEMENT. WENN LIZENZE NICHT ZU ALL DEN TERMS OF THIS AGREEMENT, THE BUTTON INDICATING NON-ACCEPTANCE MUSS SELECTED, AND LICENSEE MUSS NICHT INSTALL ODER USE THE PRODUCT.

    1. LIZENZERTEILUNG. Global Heavy Industries ("Global Heavy Industries") gewährt dem Lizenznehmer eine nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz zur Vervielfältigung und Nutzung der ausführbaren Codeversion des Produkts für persönliche oder interne Geschäftszwecke, sofern jede Kopie alle ursprünglichen Eigentumshinweise enthalten muss. Diese Lizenz berechtigt den Lizenznehmer nicht, von Global Heavy Industries Hardcopy-Dokumentation, technischem Support, telefonischer Unterstützung oder Erweiterungen oder Aktualisierungen des Produkts zu erhalten. Der Lizenznehmer darf das Produkt nicht weiterverteilen. Für den Fall, dass der Lizenznehmer das Produkt entweder gewinnbringend oder anderweitig weiterverkaufen oder unterlizenzieren möchte, muss der Lizenznehmer dazu zunächst eine schriftliche Genehmigung von Global Heavy Industries einholen.

    2. EINSCHRÄNKUNGEN. Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes gestattet ist, darf der Lizenznehmer : (i) keine abgeleiteten Werke des Produkts oder der Dokumentation, einschließlich Übersetzung oder Lokalisierung, ändern oder erstellen; (ii) dekompilieren, disassemblieren, zurückentwickeln oder anderweitig versuchen, den Quellcode für das Produkt abzuleiten (außer in dem Umfang, in dem geltende Gesetze eine solche Einschränkung ausdrücklich verbieten); (iii) Umverteilung, Belastung, Verkauf, Miete, Verpachtung, Unterlizenzierung oder anderweitige Übertragung von Rechten an das Produkt; (iv) Marken, Logos, Urheberrechte oder andere Eigentumshinweise, Legenden, Symbole oder Etiketten im Produkt zu entfernen oder zu ändern; oder (v) alle Ergebnisse von Benchmark-Tests, die auf dem Produkt durchgeführt werden, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Global Heavy Industries an Dritte zu veröffentlichen. Plug-Ins und Produktkomponenten, die mit oder als Teil des Produkts geliefert werden, dürfen nur mit dem Produkt und nicht auf Standalone-Basis oder mit einem anderen Produkt verwendet werden. Produkt-APIs dürfen nur zum Entwickeln von Code verwendet werden, um mit dem Produkt zu arbeiten.

    3. KÜNDIGUNG. Unbeschadet anderer Rechte kann Global Heavy Industries diesen Vertrag kündigen, wenn der Lizenznehmer gegen eine seiner Geschäftsbedingungen verstößt. Nach Beendigung wird der Lizenznehmer alle Kopien des Produkts vernichten.

    4. EIGENTUMSRECHTE. Titel, Eigentumsrechte und Rechte an geistigem Eigentum an dem Produkt verbleiben bei Global Heavy Industries und/oder seinen Lieferanten. Der Lizenznehmer erkennt diese Eigentumsrechte und geistigen Eigentumsrechte an und wird keine Maßnahmen ergreifen, um das Eigentum oder die Rechte von Global Heavy Industries oder seine Lieferanten in Bezug auf das Produkt zu gefährden, einzuschränken oder in irgendeiner Weise zu stören. Das Produkt ist durch Urheberrechte und andere Gesetze zum geistigen Eigentum sowie durch internationale Verträge geschützt. Der Lizenznehmer verpflichtet sich auf seine Kosten, Global Heavy Industries und seine verbundenen Unternehmen vor allen Kosten, Schäden und angemessenen Anwaltskosten zu schützen und zu halten, die sich aus jeder Behauptung ergeben, dass die Nutzung des Produkts durch den Lizenznehmer ein Recht Dritter verletzt oder anderweitig verletzt hat oder gegen Gesetze verstößt.

    5. HAFTUNGSAUSSCHLUSS. DAS PRODUKT IST KOSTENLOS UND AUF EINEM "AS IS" BASIS, OHNE GARANTIE EINES KIND, INCLUDING OHNE DIE WARRANTIEN, DASS ES FREI VON DEFEKTEN, MERCHANTABLE, FIT FÜR EINE PARTICULAR PURPOSE ODER NON-INFRINGING IST. THE ENTIRE RISK AS TO THE QUALITY AND PERFORMANCE OF THE PRODUCT IS BORNE BY LICENSEE. SOLLTEN DIE PRODUKT PROVE DEFECTIVE IN ANY RESPECT, LICENSEE AND NOT GLOBAL HEAVY INDUSTRIES ODER ITS SUPPLIERS OR RESELLERS ASSUMES THE ENTIRE COST OF ANY SERVICE AND REPAIR. DIESER GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS IST EIN WESENTLICHER BESTANDTEIL DIESER VEREINBARUNG. DIE VERWENDUNG DES PRODUKTS IST HIERUNTER NUR UNTER DIESEM HAFTUNGSAUSSCHLUSS GESTATTET.

    6. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. SOWEIT DAS ANWENDBARE RECHT MAXIMAL ZULÄSSIG IST, IN KEINEM FALL HAFTEN GLOBALE SCHWERINDUSTRIEN ODER IHRE LIEFERANTEN ODER WIEDERVERKÄUFER FÜR INDIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS DER VERWENDUNG ODER UNFÄHIGKEIT ZUR NUTZUNG DES PRODUKTS ERGEBEN, EINSCHLIEßLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF SCHÄDEN FÜR DEN VERLUST VON FIRMENWERT, ARBEITSSTILLSTAND, COMPUTERAUSFALL ODER FEHLFUNKTION, ODER ALLE ANDEREN KOMMERZIELLEN SCHÄDEN ODER VERLUSTE, SELBST WENN SIE ÜBER DIE MÖGLICHKEIT DAVON INFORMIERT WERDEN, UND UNABHÄNGIG VON DER RECHTLICHEN ODER BILL-THEORIE (VERTRAG, UNERLAUBTE HANDLUNG ODER ANDERWEITIG). IN JEDEM FALL, GLOBAL HEAVY INDUSTRIES'S ENTIRE LIABILITY UNDER ANY PROVISION OF THIS AGREEMENT SHALL NOT EXCEED IN THE AGGREGATE THE SUM OF THE FEES LICENSEE PAID FOR THIS LICENSE (IF ANY) AND FEES FOR SUPPORT OF THE PRODUCT RECEIVED BY GLOBAL HEAVY INDUSTRIES UNDER A SEPARATE SUPPORT AGREEMENT (IF ANY), WITH THE EXCEPTION OF DEATH OR SOME JURISDICTIONS NICHT ALLOW THE EXCLUSION OR LIMITATION OF INCIDENTAL OR CONSEQUENTIAL DAMAGES, SO THIS EXCLUSION AND LIMITATION MAY NOT BE APPLICABLE. GLOBAL HEAVY INDUSTRIES IST NICHT FÜR JEDE LIABILITÄT VON DER NUTZUNG VON LIZENZIEN ODER EINE DRITTE PARTY, DIE DURCH DAS PRODUKT UND/ODER JEDES MATERIAL LINKED THROUGH SUCH CONTENT ZUGANG IST.

    7. EXPORTKONTROLLE. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, alle Exportgesetze und -beschränkungen und -vorschriften der Vereinigten Staaten oder ausländischer Behörden einzuhalten und das Produkt oder ein direktes Produkt davon nicht zu exportieren oder erneut zu exportieren, ohne gegen solche Beschränkungen, Gesetze oder Vorschriften oder ohne alle erforderlichen Genehmigungen zu verstoßen. Gegebenenfalls erhält und trägt jede Partei alle Kosten im Zusammenhang mit den erforderlichen Lizenzen und/oder Befreiungen in Bezug auf ihre eigene Ausfuhr des Produkts aus den USA.

    8. AKTIVITÄTEN MIT HOHEM RISIKO. Das Produkt ist nicht fehlertolerant und nicht als Online-Kontrollgerät in gefährlichen Umgebungen konzipiert, hergestellt oder für den Weiterverkauf bestimmt, die eine ausfallsichere Leistung erfordern, z. B. beim Betrieb von Nuklearanlagen, Flugsicherungs- oder Kommunikationssystemen, Flugsicherung, direkten lebenserhaltenden Maschinen oder Waffensystemen, bei denen das Versagen des Produkts direkt zum Tod, zu Personenschäden oder schweren körperlichen oder ökologischen Schäden führen kann ("High Risk quot;Aktivitäten&;). Dementsprechend lehnen Global Heavy Industries und seine Lieferanten ausdrücklich jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung der Eignung für Aktivitäten mit hohem Risiko ab. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Global Heavy Industries und seine Lieferanten nicht für Ansprüche oder Schäden haftbar gemacht werden, die sich aus der Nutzung des Produkts in solchen Anwendungen ergeben.

    9. U.S. GOVERNMENT END USERS. Das Produkt ist ein "kommerzieller Gegenstand," wie dieser Begriff in 48 C.F.R. 2.101 (Okt. 1995) definiert ist, bestehend aus "commercial computer software" und "commercial computer software documentation," as these terms are used in 48 C.F.R. 12.212 (Sept. 1995). In Übereinstimmung mit 48 C.F.R. 12.212 und 48 C.F.R. 227.7202-1 bis 227.7202-4 (Juni 1995) erwerben alle Endnutzer der US-Regierung das Produkt nur mit den hierin dargelegten Rechten.

    10. MISCELLANEOUS. a) Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien über den Gegenstand dieser Vereinbarung dar. b) Diese Vereinbarung kann nur durch eine von beiden Parteien unterzeichnete Schrift geändert werden. (c) Sofern nicht anwendbares Recht, sofern vorhanden, etwas anderes bestimmt ist, unterliegt diese Vereinbarung den Gesetzen des Staates Pennsylvania, USA, mit Ausnahme ihrer Kollisionsnormen. (d) Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, unterliegen alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung (mit Ausnahme von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Rechten des geistigen Eigentums) einem endgültigen und verbindlichen Schiedsverfahren in Monroe County, Pennsylvania, unter der Schirmherrschaft der American Arbitration Association (AAA), wobei die unterlegene Partei alle Kosten des Schiedsverfahrens trägt. e) Dieses Abkommen unterliegt nicht dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. (f) Sollte eine Bestimmung in dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so wird diese Bestimmung in dem Umfang geändert, wie dies erforderlich ist, um sie ohne Verlust ihrer Absicht durchsetzbar zu machen, oder von dieser Vereinbarung getrennt werden, wenn keine solche Änderung möglich ist, und andere Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam. g) Ein Verzicht einer Partei auf eine Klausel oder Bedingung dieser Vereinbarung oder eine Verletzung dieser Vereinbarung in einem Fall darf nicht auf diese Klausel oder Bedingung oder eine spätere Verletzung dieser Vereinbarung verzichten. (h) Die Bestimmungen dieser Vereinbarung, die eine Leistung nach Ablauf oder Beendigung dieser Vereinbarung vorschreiben oder in Betracht ziehen, sind ungeachtet dieses Ablaufs oder dieser Kündigung vollstreckbar. (i) Der Lizenznehmer darf keine Rechtsmittel abtreten oder anderweitig übertragen oderoder Kündigung. (i) Der Lizenznehmer darf diese Vereinbarung oder rechte oder Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht durch Gesetz oder auf andere Weise abtreten oder anderweitig übertragen, es sei denn, es handelt sich um eine Verschmelzung oder den Verkauf aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte des Lizenznehmers an ein anderes Unternehmen. j) Dieses Abkommen ist für die Parteien, ihre Nachfolger und zugelassenen Abtretungsempfänger bindend und gilt zum Nutzen. (k) Keine der Parteien ist in Verzug oder haftet für Verzögerungen, Leistungsversagen (mit Ausnahme der Zahlungsverpflichtung) oder eine Unterbrechung des Dienstes, die sich direkt oder indirekt aus einer Ursache ergibt, die sich ihrer angemessenen Kontrolle entlädt. (l) Die Beziehung zwischen Global Heavy Industries und dem Lizenznehmer besteht aus unabhängigen Auftragnehmern, und weder der Lizenznehmer noch seine Vertreter dürfen befugt sein, Global Heavy Industries in irgendeiner Weise zu binden. (l) Global Heavy Industries kann die Bedingungen dieser Vereinbarung von Zeit zu Zeit ändern. Durch die weitere Nutzung des Produkts über einen Zeitraum von 30 Tagen nach Bekanntgabe einer solchen Änderung auf einer öffentlichen Website von Global Heavy Industries oder seiner tochternahen Website zum ersten Mal, erklärt sich der Lizenznehmer mit den überarbeiteten Bedingungen einverstanden.

Programmdetails