LICENCE PROTECTOR 2.0

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 3.53 MB
‎Benutzerbewertung: 3.7/5 - ‎3 ‎Stimmen

Sie haben eine Anwendung entwickelt und möchten sie schnell, einfach, zuverlässig und kostengünstig schützen? LICENCE PROTECTOR von Mirage Computer Systems verwaltet Lizenzen und Module (Lizenzmanager und Steuerung), generiert Demo- und Zeitversionen (Testversionen) und bietet Ihnen Software-Kopierschutz. Automatische Lizenzgenerierung in Online-Shops ist möglich (E-Commerce-Option). LICENCE PROTECTOR bietet verschlüsselte Lizenzdateien mit vom Kunden erstellten Schlüsseln pro Softwareprojekt und Secure Activation Keys, die nur einmal verwendet werden können. Keine Lizenzgebührenzahlungen. Weitere Informationen finden Sie unter www.Licence-Protector.info

VERSIONSVERLAUF

  • Version 3.1 veröffentlicht auf 2010-10-08
    Release 3.1 enthält 64-Bit-Compiler-Unterstützung, .NET 4-Unterstützung, neue Sprachen Chinesisch einfach und traditionell sowie Litauisch und Griechisch, Erkennung von 2 zusätzlichen virtuellen Maschinen (Sun Virtual Box, Wine sowie Virtual PC und VMware)
  • Version 3.0 veröffentlicht auf 2010-03-01
    Version 2.0.0 beinhaltet eine verbesserte Benutzeroberfläche, die Unterstützung von Windows 7- und Windows 2008 R2-Plattformen und die feste Integration mit Windows Explorer.
  • Version 2.7 veröffentlicht auf 2009-06-29
    Die Version konzentriert sich auf die am meisten gewünschten Funktionen unserer Kunden - Lizenzgenerator mit Multifunktionsleiste-Symbolleiste (Office 2007-Stil), neue Schlüsselgenerierungsoptionen, Virtual Machine-Erkennung, Cache-Modus zum Lesen von Lizenzdatei oder dll-Befehl, um einen Aktivierungsschlüssel zu analysieren.
  • Version 2.6.1 veröffentlicht auf 2008-03-09
    Video-Tutorial zur Produktaktivierung
  • Version 2.6.4 veröffentlicht auf 2008-03-09
    Das Highlight dieser Version ist der Activation Server 3.0, der keine Online-Aktivierung, sondern auch eine automatische E-Mail-Aktivierung bietet. Die E-Mails werden vom E-Mail Activator Service wie eine regelmäßige Online-Aktivierung gescannt, validiert und verarbeitet.
  • Version 2.6 veröffentlicht auf 2007-11-08
    signierte DLL hinzugefügt, Windows Vista-Handbuch
  • Version 2.0 veröffentlicht auf 2003-01-08

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

UNBEFRISTETE ENDNUTZERLIZENZVEREINBARUNG HINWEIS FÜR ALLE NUTZER: VORSICHTIG LESEN SIE DIE FOLLOWING LEGAL AGREEMENT (AGREEMENT), FÜR DIE LIZENZ DER SPECIFIED SOFTWARE (SOFTWARE) VON MIRAGE COMPUTER SYSTEMS GMBH (MIRAGE). DURCH KLICKEN SIE DIE AKZEPTIERUNG S-TASTE ODER INSTALLING THE SOFTWARE, SIE (EITHER AN INDIVIDUAL OR A SINGLE ENTITY) CONSENT TO BE BOUND BYAND BECOME A PARTY TO THIS AGREEMENT. WENN SIE NICHT MIT ALLEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG EINVERSTANDEN SIND, KLICKEN SIE AUF DIE SCHALTFLÄCHE, DIE ANGIBT, DASS SIE DIE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG NICHT AKZEPTIEREN UND DIE SOFTWARE NICHT INSTALLIEREN. (WENN SIE ANWENDBAR SIND, KÖNNEN SIE DAS PRODUKT AN DEN ORT DES KAUFs FÜR EINE VOLLE REFUND ZURÜCKBRINGEN.) 1. LIZENZZuschuss. Vorbehaltlich der Zahlung der geltenden LIZENZgebühren und vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung räumt MIRAGE Ihnen hiermit ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht ein, eine Kopie der angegebenen Version der Software und die dazugehörige Dokumentation (Dokumentation) zu verwenden. Sie können eine Kopie der Software auf einem Computer, einer Workstation, einem persönlichen digitalen Assistenten, einem Pager, einem Smartphone oder einem anderen elektronischen Gerät installieren, für das die Software entwickelt wurde (jeweils ein Clientgerät). Wenn die Software als Suite oder Bundle mit mehr als einem bestimmten Softwareprodukt lizenziert wird, gilt diese LIZENZ für alle angegebenen Softwareprodukte, vorbehaltlich aller Einschränkungen oder Nutzungsbedingungen, die in der entsprechenden Preisliste oder Produktverpackung angegeben sind und für eines dieser Softwareprodukte einzeln gelten. a. Verwenden. Die Software ist als ein einziges Produkt LICENCED; Sie darf nicht auf mehr als einem Clientgerät oder von mehreren Benutzern gleichzeitig verwendet werden, es sei denn, dies ist in diesem Abschnitt 1 dargelegt. Die Software wird auf einem Clientgerät verwendet, wenn sie in den temporären Speicher (d. h. Arbeitsspeicher oder RAM mit zufälligem Zugriff) geladen oder in den permanenten Speicher (z. B. Festplatte, CD-ROM oder ein anderes Speichergerät) dieses Clientgeräts installiert wird. Diese LIZENZ autorisiert Sie, eine Kopie der Software ausschließlich zu Sicherungs- oder Archivierungszwecken zu erstellen, vorausgesetzt, dass die von Ihnen erstellte Kopie alle proprietären Hinweise der Software enthält. b. Server-Modus. Sie dürfen die Software auf einem Clientgerät nur dann als Server (Server) innerhalb einer Mehrbenutzer- oder Netzwerkumgebung (Server-Modus) verwenden, wenn eine solche Verwendung in der entsprechenden Preisliste oder Produktverpackung für die Software zulässig ist. Für jedes Clientgerät oder jeden Hauptsitz, der jederzeit eine Verbindung zum Server herstellen kann, ist eine separate LIZENZ erforderlich, unabhängig davon, ob solche LICENCED Client-Geräte oder -Sitze gleichzeitig mit der Software verbunden sind, auf die Software zugreifen oder diese verwenden. Die Verwendung von Software oder Hardware, die die Anzahl der Client-Geräte oder -Sitze reduziert, die direkt auf die Software zugreifen oder diese nutzen (z. B. Multiplexing- oder Pooling-Software oder -Hardware), reduziert nicht die Anzahl der erforderlichen LIZENZEN (d. h. die erforderliche Anzahl von LIZENZEN würde der Anzahl der unterschiedlichen Eingänge in die Multiplexing- oder Pooling-Software oder das Hardware-Frontend entsprechen). Wenn die Anzahl der Client-Geräte oder -Sitze, die eine Verbindung mit der Software herstellen können, die Anzahl der LIZENZEN, die Sie erhalten haben, übersteigen kann, müssen Sie über einen angemessenen Mechanismus verfügen, um sicherzustellen, dass Ihre Nutzung der Software die angegebenen Nutzungsgrenzen nicht überschreitet.um sicherzustellen, dass Ihre Nutzung der Software die nutzungsbeschränkungen für die von Ihnen erhaltenen LIZENZEN nicht überschreitet. Diese LIZENZ autorisiert Sie, eine Kopie der Dokumentation für jedes Client-Gerät oder jeden Sitzplatz, der LIZENZiert ist, zu erstellen oder herunterzuladen, vorausgesetzt, dass jede dieser Kopien alle proprietären Hinweise der Dokumentation enthält. c. VolumenLIZENZEN. Wenn die Software mit VolumenLIZENZbedingungen, die in der entsprechenden Preisliste oder Produktverpackung für die Software angegeben sind, LIZENZIERT ist, können Sie so viele zusätzliche Kopien der Software auf der Anzahl der Client-Geräte erstellen, verwenden und installieren, wie das Volume, das LICENCE autorisiert, genehmigt. Sie müssen über einen angemessenen Mechanismus verfügen, um sicherzustellen, dass die Anzahl der Client-Geräte, auf denen die Software installiert wurde, die Anzahl der LIZENZEN, die Sie erhalten haben, nicht übersteigt. Diese LIZENZ berechtigt Sie, eine Kopie der Dokumentation für jede weitere Kopie zu erstellen oder herunterzuladen, die von der Band LIZENZ autorisiert wurde, vorausgesetzt, dass jede dieser Kopien alle proprietären Hinweise der Dokumentation enthält. 2. Begriff. Diese Vereinbarung ist unbefristet wirksam, es sei denn, sie wird bis dahin gekündigt, wie hierin dargelegt. Diese Vereinbarung erendet automatisch, wenn Sie eine der hier beschriebenen Einschränkungen oder sonstigen Anforderungen nicht einhalten. Bei Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung müssen Sie alle Kopien der Software und der Dokumentation vernichten. 3. Updates. Für den in der jeweiligen Preisliste oder Produktverpackung für die Software angegebenen Zeitraum sind Sie berechtigt, Revisionen oder Aktualisierungen der Software herunterzuladen, wenn und wie MIRAGE sie über ihr elektronisches Bulletin Board-System, ihre Website oder über andere Online-Dienste veröffentlicht. Für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen ab dem Datum des ursprünglichen Kaufs der Software sind Sie berechtigt, eine(1) Revision oder ein Upgrade auf die Software herunterzuladen, wenn und wie MIRAGE sie über ihr elektronisches Bulletin Board-System, ihre Website oder über andere Online-Dienste veröffentlicht. Nach Ablauf des angegebenen Zeitraums haben Sie keine weiteren Rechte mehr, Revisionen oder Upgrades ohne Kauf einer neuen LIZENZ für die Software zu erhalten. 4. Eigentumsrechte. Die Software ist durch deutsche Urheberrechtsgesetze und internationale Vertragsbestimmungen geschützt. MIRAGE und seine Lieferanten besitzen und behalten alle Rechte, Titel und Interessen an der Software, einschließlich aller Urheberrechte, Patente, Geschäftsgeheimnisse, Marken und anderer rechte an geistigem Eigentum. Ihr Besitz, Ihre Installation oder Nutzung der Software überträgt Ihnen kein Eigentum an geistigem Eigentum an der Software, und Sie erwerben keine Rechte an der Software, es sei denn, dies ist ausdrücklich in dieser Vereinbarung festgelegt. Alle Kopien der Software und Dokumentation, die hierin erstellt wurden, müssen dieselben Eigentumshinweise enthalten, die auf und in der Software und Dokumentation erscheinen. 5. Einschränkungen. Sie dürfen die Software nicht mit oder ohne Gegenleistung verkaufen, vermieten, LIZENZ, mieten, vermieten, vermieten oder anderweitig übertragen. MIRAGE aktualisiert seine Software häufig und Leistungsdaten für seine Softwareänderung. Bevor Sie Benchmark-Tests zu dieser Software durchführen, wenden Sie sich an MIRAGE, um zu überprüfen, ob Sie über die richtige Software für den Test und die dann aktuelle Version und Ausgabe der Software verfügen. Benchmark-Tests von früheren, veralteten oder unangemessenen Versionen oder Editionen der Software können Ergebnisse liefern, die nicht die Leistung der aktuellen Version oder Ausgabe der Software reflektieren. Sie erklären sich damit einverstanden, dritten Dritten (außer Dritten aus Einem Vertrag mit Ihnen, der nicht weniger restriktive als die hier in diesem Dokument dargelegten verpflichtungen enthält) die Nutzung des LICENCED-Programms in irgendeiner Form zu gestatten und alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um sicherzustellen, dass das LICENCED-Programm nicht unsachgemäß oder nicht unerlaubt genutzt wird. Sie dürfen dritten Nichtzulassen, dass die Nutzung oder Funktionalität der Software über eine Timesharing, ein Servicebüro oder eine andere Vereinbarung genutzt wird, es sei denn, eine solche Nutzung ist in der entsprechenden Preisliste, Bestellung oder Produktverpackung für die Software angegeben. Sie dürfen keine der Rechte übertragen, die Ihnen im Rahmen dieser Vereinbarung gewährt wurden. Sie dürfen die Software nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren, es sei denn, die vorstehenden Einschränkungen sind nach geltendem Recht ausdrücklich verboten. Sie dürfen die Software weder ganz noch teilweise ändern oder abgeleitete Werke erstellen, die auf dieser basieren. Sie dürfen die Software oder Dokumentation nicht kopieren, es sei denn, dies ist in Abschnitt 1 ausdrücklich gestattet. Sie dürfen keine Eigentumshinweise oder Etiketten auf der Software entfernen. Alle hierunter nicht ausdrücklich genannten Rechte bleiben MIRAGE vorbehalten. 6. Garantie und Haftungsausschluss. a. Eingeschränkte Garantie. MIRAGE garantiert, dass für sechzig (60) Tage ab dem Datum des ursprünglichen Kaufs die Medien (z. B. Disketten), auf denen die Software enthalten ist, frei von Material- und Werkwarenfehlern sindDisketten), auf denen die Software enthalten ist, sind frei von Material- und Verarbeitungsfehlern. b. Abhilfemaßnahmen des Kunden. MIRAGE und seine Lieferanten sind die gesamte Haftung und Ihr ausschließlicher Rechtsbehelf bei verletzungserseits der vorstehenden Garantie entweder (i) Rückgabe des für die LIZENZ gezahlten Kaufpreises oder (ii) der Austausch der fehlerhaften Medien, in denen sich die Software befindet. Sie müssen das defekte Medium auf Ihre Kosten mit einer Kopie Ihrer Quittung an MIRAGE zurücksenden. Diese eingeschränkte Garantie erlischt, wenn der Mangel auf Unfall, Missbrauch oder Fehlerhaftanwendung zurückzuführen ist. Für den Rest der ursprünglichen Garantiezeit wird jegliches Ersatzmedium garantiert. Außerhalb der Vereinigten Staaten ist dieses Rechtsmittel nicht verfügbar, soweit MIRAGE Beschränkungen gemäß den US-Exportkontrollgesetzen und -vorschriften unterliegt. c. Gewährleistungsausschluss. Mit Ausnahme der hierin dargelegten beschränkten Garantie IST THE SOFTWARE PROVIDED AS IS. AUF DIE MAXIMALE DEHNUNG VON APPLICABLE LAW, MIRAGE DISCLAIMS ALL WARRANTIES, EITHER EXPRESS OR IMPLIED, INCLUDING BUT NOT LIMITED TO IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY, FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE, AND NONINFRINGEMENT WITH RESPECT TO THE SOFTWARE AND THE ACCOMPANYING DOCUMENTATION. SIE ÜBERNEHMEN DIE VERANTWORTUNG FÜR DIE AUSWAHL DER SOFTWARE, UM DIE GEWÜNSCHTEN ERGEBNISSE ZU ERZIELEN, UND FÜR DIE INSTALLATION, VERWENDUNG UND ERGEBNISSE DER SOFTWARE. OHNE DIE FOREGOING PROVISIONEN, MIRAGE MACHT KEINE GARANTIE, DASS DIE SOFTWARE WIRD FEHLERFREI ODER FREI VON INTERRUPTIONEN ODER ANDEREN FAILURES ODER DASS DIE SOFTWARE IHRE ANFORDERUNGEN MEET. 7. Haftungsbeschränkung. UNTER KEINE KONSENZ UND UNTER KEINE LEGALE THEORIE, OB IN TORT, CONTRACT, ODER OTHERWISE, SHALL MIRAGE ODER ITS SUPPLIERS BE LIABLE TO YOU OR TO ANY OTHER PERSON FOR ANY INDIRECT, CONSE-QUENTIAL OR PURELY FINANCIAL DAMAGES OF ANY CHARACTER INCLUDING, WITHOUT LIMITATION, DAMAGES FOR LOSS OF GOODWILL, WORK STOP IN NO EVENT WILL MIRAGE BE LIABLE FOR ANY DAMAGES IN EXCESS OF THE LIST PRICE MIRAGE CHARGES FOR A LICENCE TO THE SOFTWARE, EVEN IF MIRAGE SHALL HAVE BEEN ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGES. DIESE LIMITATION DER LIABILITÄT IST NICHT AUF DIE LIABILITÄT FÜR TOD ODER PERSÖNLICHE INJURY AUF DIE ANWENDUNGSBEREICHE LAW PROHIBITS SUCH LIMITATION. 8. Regierung der Vereinigten Staaten. Die Software und die dazugehörige Dokumentation gelten als kommerzielle Computersoftware bzw. Dokumentation kommerzieller Computersoftware gemäß DFAR-Abschnitt 227.7202 und FAR-Abschnitt 12.212. Jegliche Nutzung, Änderung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Leistung, Anzeige oder Offenlegung der Software und der dazugehörigen Dokumentation durch die Regierung der Vereinigten Staaten unterliegt ausschließlich den Bestimmungen dieser Vereinbarung und ist verboten, es sei denn, dies ist in dem Umfang ausdrücklich gestattet, wie die Bedingungen dieser Vereinbarung ausdrücklich zulassen. 9. Exportkontrollen. Sie wurden darauf hingewiesen, dass die Software und Die Dokumentation (die Produkte) den US Export Administration Regulations unterliegen. Sie dürfen Produkte, die gegen DIE US-amerikanischen oder andere anwendbare Gesetze verstoßen, weder direkt noch indirekt exportieren, importieren oder übertragen, sondern nicht, sondern andere, wie Agenten oder Dritte, nicht dazu führen, genehmigen oder anderweitig erleichtern. Sie vertreten und stimmen zu, dass weder das United States Bureau of Export Administration noch eine andere Bundesbehörde Ihre Exportprivilegien ausgesetzt, widerrufen oder verweigert hat. Sie erklären sich damit einverstanden, die Produkte nicht für den Endgebrauch in Bezug auf nukleare, chemische oder biologische Waffen oder Raketentechnologie zu verwenden oder zu übertragen, es sei denn, dies wurde von der US-Regierung durch Eine Verordnung oder eine bestimmte LIZENZ genehmigt. Darüber hinaus erkennen Sie an, dass die Produkte den Exportkontrollbestimmungen in der Europäischen Union unterliegen, und Sie erklären und stimmen zu, dass die Produkte nicht für andere Zwecke als zivile (nichtmilitärische) Zwecke verwendet werden. Die Parteien verpflichten sich, in Bezug auf jeden Antrag auf erforderliche LIZENZEN und Genehmigungen miteinander zusammenzuarbeiten, sie erkennen jedoch an, dass es Ihre letztendliche Verantwortung ist, alle Export- und Importgesetze einzuhalten, und dass MIRAGE nach dem Erstverkauf an Sie innerhalb des ursprünglichen Verkaufslandes keine weitere Verantwortung trägt. 10.Aktivitäten mit hohem Risiko. Die Software ist nicht fehlertolerant und nicht für den Einsatz in gefährlichen Umgebungen konzipiert oder bestimmt, die eine ausfallsichere Leistung erfordern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Betrieb von Nuklearanlagen, Flugsicherungs- oder Kommunikationssystemen, Flugsicherung, Waffensystemen, direkten lebenserhaltenden Maschinen oder einer anderen Anwendung, bei der der Ausfall der Software direkt zum Tod, zu Personenschäden oder zu schweren Sach- oder Sachschäden führen könnte (zusammen , Aktivitäten mit hohem Risiko). MIRAGE lehnt ausdrücklich jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung derAktivitäten mit hohem Risiko). MIRAGE lehnt ausdrücklich jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung der Eignung für Aktivitäten mit hohem Risiko ab. 11.Verschiedenes. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen Deutschlands, ohne Bezugnahme auf Kollisionsnormen. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausdrücklich ausgeschlossen. Diese Vereinbarung legt alle Rechte für den Benutzer der Software fest und ist die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien. MIRAGE behält sich das Recht vor, Sie regelmäßig zu prüfen, um sicherzustellen, dass Sie keine Software verwenden, die gegen diese Vereinbarung verstößt. Während Ihrer Standardgeschäftszeiten und nach vorheriger schriftlicher Ankündigung kann MIRAGE Sie besuchen und Sie werden MIRAGE oder seinen Vertretern alle Unterlagen zur Software an MIRAGE zur Verfügung stellen. Die Kosten einer angeforderten Prüfung werden ausschließlich von MIRAGE getragen, es sei denn, eine solche Prüfung offenbart eine Unterzahlung oder einen Betrag, der mirAGE zusteht, die mehr als fünf Prozent (5 %) beträgt. der ursprünglichen LIZENZgebühr für die Software oder Sie die Software in nicht autorisierter Weise verwenden, in diesem Fall müssen Sie die Kosten der Prüfung bezahlen. Diese Vereinbarung ersetzt alle anderen Mitteilungen in Bezug auf die Software und Dokumentation. Diese Vereinbarung darf nur durch einen schriftlichen Zusatz geändert werden, der von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter von MIRAGE herausgegeben wurde. Eine Bestimmung dieser Bestimmungen gilt als verzichter, es sei denn, ein solcher Verzicht erfolgt schriftlich und wird von MIRAGE oder einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter von MIRAGE unterzeichnet. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung für ungültig erklärt werden, so bleibt der Rest dieser Vereinbarung in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Die Parteien bestätigen, dass sie wünschen, dass diese Vereinbarung nur in englischer Sprache abgefasst ist. 12.MIRAGE KUNDENKONTAKT. Wenn Sie Fragen zu diesen Geschäftsbedingungen haben oder mirAGE aus anderen Gründen kontaktieren möchten, rufen Sie bitte +49 700/54885342 an oder schreiben Sie: MIRAGE Computer Systems GmbH, Auf der Steige 12, 88326 Aulendorf E-Mail: [email protected]) . Unsere Internet-Website finden Sie unter www.mirage-systems.de. Datum: 01.08.2003 LA-DE-01082003