KS PaperSelect 2.0.0

Lizenz: kostenlos ‎Dateigröße: 832.08 KB
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Eine einfache Anwendung zum Anzeigen von Bildern für die Verwendung als Windows-Desktop-Hintergrund. Entwickelt für Einfachheit im Gegensatz zum Hinzufügen von Tonnen von selten benötigten / verwendeten Funktionen. Freeware.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 2.0.0 veröffentlicht auf 2009-09-06

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG
    WICHTIG-LESEN CAREFULLY: Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen Ihnen (entweder eine Einzelperson oder eine einzelne Entität) und King Stairs Software für das oben genannte Softwareprodukt, das Computersoftware enthält und zugehörige Medien, gedruckte Materialien sowie Online- oder elektronische Dokumentation (SOFTWARE) umfassen kann. SIE SIND DURCH DIE TERMS DIESES EULA VON INSTALLING, COPYING, ODER SONST USING THE SOFTWARE. WENN SIE NICHT DAMIT EINVERSTANDEN SIND, SIND SIE NICHT BERECHTIGT, DIE SOFTWARE ZU INSTALLIEREN, HERUNTERZULADEN ODER ZU VERWENDEN.

    LIZENZERTEILUNG. King Stairs Software gewährt Ihnen die folgenden Rechte, sofern Sie alle Bedingungen dieser EULA einhalten:
    Installation und Verwendung. Sie können die SOFTWARE auf einer beliebigen Anzahl von Computern installieren und verwenden, die sich in Ihrem Haus befinden.
    Vorbehalten der Rechte. King Stairs Software behält sich alle Rechte vor, die Ihnen in dieser EULA nicht ausdrücklich gewährt werden.
    Kein Support: King Stairs Software bietet keine Support-Services in Verbindung mit der SOFTWARE.

    AUF DIE MAXIMALE DEHNUNG VON APPLICABLE LAW, KING STAIRS SOFTWARE PROVIDES TO YOU THE SOFTWARE AS IS AND WITH ALL FAULTS, WITHOUT ANY EXPRESS OR IMPLIED WARRANTY. DAS GESAMTE RISIKO, DAS SICH AUS DER NUTZUNG ODER LEISTUNG DER SOFTWARE ERGIBT, VERBLEIBT BEI IHNEN.
    IM GRÖßTMÖGLICHEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG HAFTET KING STAIRS SOFTWARE IN KEINEM FALL FÜR SCHÄDEN, DIE AUS ODER IN IRGENDEINER WEISE IM ZUSAMMENHANG MIT DER NUTZUNG ODER UNFÄHIGKEIT ZUR NUTZUNG DER SOFTWARE ENTSTEHEN.

    Verteilung. Die Genehmigung zur freien Verbreitung der SOFTWARE ist erfüllt, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
    Die SOFTWARE muss vollständig und unverändert in der ursprünglichen ZIP-Archivdatei oder im selbstextrahierenden Archiv verteilt werden, wobei alle Nachrichten intakt sind.
    Der Ursprung der SOFTWARE darf nicht falsch dargestellt werden; Sie dürfen nicht behaupten, dass Sie die SOFTWARE geschrieben haben oder irgendwelche Rechte daran haben.
    Wenn Sie die SOFTWARE mit anderen Produkten (z.B. auf einer Kompilations-CD) vertreiben möchten, benötigen Sie die schriftliche Genehmigung von King Stairs Software.
    Sie dürfen keine Gebühren für die Verteilung der SOFTWARE erheben, mit Ausnahme einer Nominalgebühr zur Deckung Ihrer angemessenen Kosten (z. B. Medien, Porto, Bandbreite usw.).
    Sie dürfen die SOFTWARE nicht vermieten, vermieten oder verleihen.

    Titel. Sie erkennen an, dass kein Recht auf geistiges Eigentum in der SOFTWARE auf Sie übertragen wird. Titel, Eigentum, Rechte und Rechte an geistigem Eigentum an und an der SOFTWARE verbleiben bei King Stairs Software. Die SOFTWARE ist durch Urheberrechts- und Markengesetze der Vereinigten Staaten und internationale Verträge geschützt.

    REVERSE ENGINEERING. Sie dürfen die SOFTWARE nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren, es sei denn und nur in dem Umfang, in dem dies nach geltendem Recht ungeachtet dieser Einschränkung ausdrücklich zulässig ist.

    Beendigung. Unbeschadet anderer Rechte kann King Stairs Software diese EULA kündigen, wenn Sie sich nicht an die Bedingungen dieser EULA halten, in diesem Fall müssen Sie alle Kopien der SOFTWARE und aller ihrer Bestandteile vernichten.

    EXPORTBESCHRÄNKUNGEN. Sie erklären sich damit einverstanden, dass die Software nicht in ein Land versendet, übertragen oder exportiert oder in irgendeiner Weise verwendet wird, die durch den United States Export Administration Act oder andere Exportgesetze, -beschränkungen oder -vorschriften verboten ist.

    U.S. REGIERUNG NUTZER. Die SOFTWARE ist ein kommerzieller Gegenstand, da dieser Begriff unter 48 C.F.R. 2.101 definiert ist, bestehend aus kommerzieller Computersoftware und kommerzieller Computersoftwaredokumentation, da solche Begriffe in 48 C.F.R. 12.212 verwendet werden. In Übereinstimmung mit 48 C.F.R. 12.212 und 48 C.F.R. 227.7202-1 bis 227.7202-4 erwerben alle Endbenutzer der US-Regierung die SOFTWARE nur mit den darin festgelegten Rechten.

    GOVERNING LAW und ALLGEMEINE PROVISIONEN. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des US-Bundesstaates Kalifornien, mit Ausnahme der Anwendung der Kollisionsnormen. Sollte ein Teil dieser Vereinbarung für nichtig und nicht durchsetzbar befunden werden, hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit des Restbetrags der Vereinbarung, die gemäß ihren Bedingungen gültig und durchsetzbar bleibt. Diese Vereinbarung kann nur schriftlich geändert werden, die von einem autorisierten Beauftragten von King Stairs Software unterzeichnet wurde.

Programmdetails