Open Source (kostenlose) PHP-Plattform, die von Saltanera entwickelt wurde, um die Anwendungsentwicklung zu erleichtern und zu beschleunigen. Es verfügt über ein GUI-Framework und ein Webanwendungsframework.
Andere Klassen sind:
- Verteilte Datenverarbeitung
- Datenbankabstraktionsebene (Oracle, MySQL, PostgreSQL und SQLite)
- Netzwerk (Sockel, HTTP, E-Mail, SMS)
- XML, Sammlung
- I/O
- Kompression
- PHP-Encoder (Byte-Compiler)
Eines seiner interessanten Frameworks ist gambArt, mit dem Entwickler PHP verwenden können, um GUI-Anwendungen mit Fenstern zu entwickeln, die ohne Internetbrowser ausgeführt werden.
Derzeit unterstützt Klorofil Platform Windows und Linux-Betriebssystem. In Zukunft wird die Plattform mehr Betriebssysteme unterstützen.
VERSIONSVERLAUF
- Version 0.2 veröffentlicht auf 2006-01-30
Quellcode enthalten, Leistungsverbesserung durch PHP GDI Erweiterung Hinzufügen, mehr Komponenten, mehr Bibliotheken.
Programmdetails
Eula
EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag
Common Public License Version 1.0
DAS BEGLEITPROGRAMM WIRD UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER GEMEINSAMEN ÖFFENTLICHEN
LIZENZ ("VEREINBARUNG"). JEDE VERWENDUNG, REPRODUKTION ODER VERBREITUNG DES PROGRAMMS
KONSISIERUNG DER AKZEPTANZ DIESER VEREINBARUNG.
1. DEFINITIONEN
"Beitrag" bedeutet:
a) im Fall des ursprünglichen Mitwirkenden den Anfangscode und
Dokumentation, die im Rahmen dieses Abkommens verteilt wird, und
b) im Falle jedes nachfolgenden Beitragszahlers:
i) Änderungen am Programm und
ii) Ergänzungen des Programms;
wenn solche Änderungen und/oder Ergänzungen des Programms von
von diesem bestimmten Mitwirkenden verteilt werden. Ein Beitrag ''stammt'' aus einem
Mitwirkender, wenn es dem Programm von einem solchen Mitwirkenden selbst oder jemandem hinzugefügt wurde
im Namen dieses Beitragszahlers handeln. Beiträge enthalten keine Ergänzungen zu
das Programm, das: (i) separate Module von Software sind, die in
in Verbindung mit dem Programm im Rahmen ihres eigenen Lizenzvertrags und (ii) nicht
abgeleitete Werke des Programms.
"Mitwirkender" bezeichnet jede Person oder Entität, die das Programm vertreibt.
"Lizenzierte Patente " Patentansprüche, die von einem
durch die Nutzung oder den Verkauf ihres Beitrags allein oder wenn
in Kombination mit dem Programm.
"Programm" bezeichnet die gemäß dieser Vereinbarung verteilten Beiträge.
"Empfänger" bezeichnet jeden, der das Programm im Rahmen dieser Vereinbarung erhält,
einschließlich aller Mitwirkenden.
2. RECHTEERTEILUNG
a) Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Vereinbarung gewährt jeder Beitragszahler hiermit
Empfänger einer nicht-exklusiven, weltweiten, lizenzfreien Urheberrechtslizenz
vermehren, abgeleitete Werke von, öffentliche Darstellung, öffentliche
den Beitrag eines solchen Beitragszahlers, falls vorhanden, zu verteilen und unterzulizenzieren, und
abgeleitete Werke, in Quellcode- und Objektcodeform.
b) Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Vereinbarung gewährt jeder Beitragszahler hiermit
Empfänger einer nicht-exklusiven, weltweiten, lizenzfreien Patentlizenz unter
Patente zum Herstellen, Verwenden, Verkaufen, Anbieten, Verkaufen, Importieren und anderweitige
Beitrag eines solchen Mitwirkenden, falls vorhanden, in Quellcode- und Objektcodeform.
Diese Patentlizenz gilt für die Kombination des Beitrags und der
Programm, wenn zum Zeitpunkt der Hinzusendung des Beitrags durch den
Zusatz des Beitrags bewirkt, dass eine solche Kombination durch die
Lizenzierte Patente. Die Patentlizenz gilt nicht für andere Kombinationen
einschließlich des Beitrags. Hierunter ist keine Hardware per se lizenziert.
c) Der Empfänger versteht, dass jeder Mitwirkende die Lizenzen
zu den hierin dargelegten Beiträgen werden keine Zusicherungen durch
Beitrag dazu, dass das Programm nicht das Patent oder andere
Eigentumsrechte jeder anderen Einheit. Jeder Beitragszahler lehnt jegliche Haftung ab,
Empfänger von Ansprüchen, die von einer anderen Einrichtung erhoben werden, die auf
Rechte des geistigen Eigentums oder auf andere Weise. Als Voraussetzung für die Ausübung der
Rechte und Lizenzen, die im Rahmen dieser Unterse gewährt werden, übernimmt jeder Empfänger hiermit
Verantwortung für die Sicherung aller anderen erforderlichen Rechte an geistigem Eigentum, falls vorhanden.
Wenn z. B. eine Patentlizenz eines Dritten erforderlich ist, damit der Empfänger
das Programm zu vertreiben, liegt es in der Verantwortung des Empfängers, diese Lizenz zu erwerben
bevor Sie das Programm verteilen.
d) Jeder Beitragende stellt dar, dass er nach eigenem Wissen über ausreichende
Urheberrechtsrechte in seinem Beitrag, falls vorhanden, zur Erteilung des Urheberrechtslizenzsatzes
in diesem Abkommen dargelegt.
3. ANFORDERUNGEN
Ein Mitwirkender kann das Programm in Objektcodeform unter
eigenen Lizenzvertrag, sofern:
a) sie die Bedingungen dieser Vereinbarung erfüllt; Und
b) seinen Lizenzvertrag:
i) im Namen aller Mitwirkenden alle Garantien und
ausdrückliche und stillschweigende Bedingungen, einschließlich Gewährleistungen oder
nicht-verletzungs- und stillschweigende Garantien oder Bedingungen der Marktgängigkeit und
Eignung für einen bestimmten Zweck;
ii) im Namen aller Beitragszahler jede Haftung für
Schäden, einschließlich direkter, indirekter, besonderer, zufälliger und Folgeschäden
Schäden, wie entgangene Gewinne;
iii) stellt fest, dass alle Bestimmungen, die von dieser Vereinbarung abweichen,
durch diesen Beitragszahler und nicht durch eine andere Partei; Und
iv) besagt, dass der Quellcode für das Programm von solchen
und informiert die Lizenznehmer darüber, wie sie auf angemessene Weise
über ein Medium, das üblicherweise für den Softwareaustausch verwendet wird.
Wenn das Programm als Quellcode zur Verfügung gestellt wird:
a) sie muss im Rahmen dieses Abkommens zur Verfügung gestellt werden; Und
b) jede Kopie dieser Vereinbarung muss in jeder Kopie des Programms enthalten sein.
Die Beitragenden dürfen keine Urheberrechtshinweise entfernen oder ändern, die in der
Programm.
Jeder Beitragszahler muss sich als Urheber seines Beitrags
in einer Weise, die es nachfolgenden Empfängern vernünftigerweise ermöglicht, die
Urheber des Beitrags.
4. KOMMERZIELLE DISTRIBUTION
Kommerzielle Distributoren von Software können bestimmte
Endnutzer, Geschäftspartner und dergleichen. Während diese Lizenz
die kommerzielle Nutzung des Programms zu erleichtern, dem Mitwirkenden, der
das Programm in ein kommerzielles Produktangebot einschließt, sollte dies in einer Weise
die keine mögliche Haftung für andere Mitwirkende begründet. Wenn also
ein Mitwirkender das Programm in ein kommerzielles Produktangebot einschließt,
Contributor ("Commercial Contributor") erklärt sich hiermit bereit, zu verteidigen und
jeder andere Beitragszahler ("Entschädigte Beitragszahler") gegen Verluste, Schäden
Kosten (zusammen "Verluste") aus Ansprüchen, Klagen und anderen
Klagen eines Dritten gegen den entschädigten Beitragszahler
ausmaße, der durch die Handlungen oder Unterlassungen eines solchen kommerziellen
Zusammenhang mit der Verteilung des Programms in einem kommerziellen Produkt
Bietet. Die Verpflichtungen in diesem Abschnitt gelten nicht für Ansprüche oder
eine tatsächliche oder mutmaßliche Verletzung des geistigen Eigentums. In der Reihenfolge
um sich zu qualifizieren, muss ein entschädigter Beitragszahler: a) unverzüglich die
Beitragszahler in schriftlicher Form und b) dem kommerziellen
und mit dem kommerziellen Beitragszahler in, der Verteidigung und
vergleichsbezogene Vergleichsverhandlungen. Der entschädigte Beitragszahler kann an
eine solche Forderung auf eigene Kosten.
Ein Mitwirkender kann z. B. das Programm in ein kommerzielles Produkt einbeziehen.
Angebot, Produkt X. Dieser Beitragistenzahler ist dann ein kommerzieller Mitwirkender. Wenn das
Commercial Contributor stellt dann Leistungsansprüche oder bietet Garantien
produkt X sind diese Leistungsansprüche und Garantien
Die Verantwortung des kommerziellen Beitragszahlers allein. In diesem Abschnitt
Kommerzieller Beitragszahler müsste Ansprüche gegen die anderen
Beitragszahler im Zusammenhang mit diesen Leistungsansprüchen und Garantien, und wenn ein Gericht
verpflichtet jeden anderen Beitragszahler, schadenersatzpflichtende Schäden zu zahlen,
Der Beitragszahler muss diese Schäden bezahlen.
5. KEINE GARANTIE
SOFERN NICHT AUSDRÜCKLICH IN DIESER VEREINBARUNG FESTGELEGT, WIRD DAS PROGRAMM AUF EINEM
"AS IS" BASIS, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, ENTWEDER EXPRESS ODER
IMPLIZIERT, EINSCHLIEßLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF GEWÄHRLEISTUNGEN ODER
NON-INFRINGEMENT, MERCHANTABILITY OR FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. Jeder
Der Empfänger ist allein verantwortlich für die Bestimmung der Angemessenheit der
Verteilung des Programms und übernimmt alle Risiken, die mit der Ausübung
Rechte aus diesem Abkommen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Risiken und Kosten
Programmfehler, Einhaltung geltender Gesetze, Beschädigung oder Verlust von Daten,
Programme oder Ausrüstung sowie Nichtverfügbarkeit oder Unterbrechung des Betriebs.
6. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
SOFERN NICHT AUSDRÜCKLICH IN DIESER VEREINBARUNG FESTGELEGT, WEDER EMPFÄNGER NOCH
CONTRIBUTORS SHALL HAVE ANY LIABILITY FOR ANY DIRECT, INDIRECT, INCIDENTAL,
SONDER-, MUSTER- ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIEßLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF VERLORENGEHENDE
GEWINNE), JEDOCH VERURSACHT UND AUF JEDE THEORIE DER HAFTUNG, OB IM VERTRAG,
STRENGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIEßLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER AUF ANDERE WEISE), DIE IN IRGENDEINER WEISE
AUS DER NUTZUNG ODER VERBREITUNG DES PROGRAMMS ODER DER AUSÜBUNG VON RECHTEN
HIERUNTER GEWÄHRT, AUCH WENN SIE ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WERDEN.
7. ALLGEMEINE
Wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig oder nicht durchsetzbar ist,
die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen
und ohne weitere Maßnahmen der Parteien
Bestimmung so weit wie erforderlich reformiert werden, um
Bestimmung gültig und durchsetzbar ist.
Wenn der Empfänger Patentverfahren gegen einen Beitragszahler in Bezug auf
ein Patent, das auf Software anwendbar ist (einschließlich einer Cross-Claim- oder
Klage), dann alle Patentlizenzen, die dieser Beitragszahler einem solchen Empfänger
nach diesem Vertrag endet mit dem Tag, an dem ein solcher Rechtsstreit eingereicht wird. In
wenn der Empfänger Patentstreitigkeiten gegen ein Unternehmen einleitet,
(einschließlich einer Gegenforderung oder Gegenklage in einer Klage), die behauptet, dass das Programm
(ausgenommen Kombinationen des Programms mit anderer Software oder Hardware)
Patente des Empfängers verletzt, dann werden die Rechte des Empfängers, die im Rahmen der
Abschnitt 2 Buchstabe b endet mit dem Tag, an dem ein solcher Rechtsstreit eingereicht wird.
Alle Rechte des Empfängers im Rahmen dieser Vereinbarung erden, wenn
einer der wesentlichen Bedingungen dieser Vereinbarung zu erfüllen und
ein solches Versagen nicht in einem angemessenen Zeitraum zu heilen, nachdem
nicht einhaltung. Wenn alle Rechte des Empfängers im Rahmen dieser Vereinbarung
Der Empfänger erklärt sich damit einverstanden, die Nutzung und Verbreitung des Programms einzustellen, sobald
vernünftigerweise praktikabel. Die Verpflichtungen des Empfängers aus dieser Vereinbarung
und alle vom Empfänger im Zusammenhang mit dem Programm erteilten Lizenzen
Überleben.
Es ist jedem gestattet, Kopien dieser Vereinbarung zu kopieren und zu verteilen,
um Inkonsistenzen zu vermeiden, ist die Vereinbarung urheberrechtlich geschützt und darf nur
auf folgende Weise geändert werden. Der Agreement Steward behält sich das Recht vor,
neue Versionen (einschließlich Überarbeitungen) dieser Vereinbarung von Zeit zu Zeit zu veröffentlichen.
Niemand anderes als der Agreement Steward hat das Recht, diese Vereinbarung zu ändern.
IBM ist der erste Agreement Steward. IBM kann die Verantwortung für die
als Vereinbarungsverwalter für eine geeignete separate Einheit. Jede neue Version des
Die Vereinbarung erhält eine unterscheidungsgebende Versionsnummer. Das Programm (einschließlich
Beiträge) können immer vorbehaltlich der Version der Vereinbarung
unter dem sie empfangen wurde. Darüber hinaus wird nach einer neuen Fassung des Abkommens
veröffentlicht wird, kann der Mitwirkende die Verteilung des Programms (einschließlich seiner
Beiträge) unter der neuen Version. Sofern nicht ausdrücklich in den Abschnitten
2(a) und 2(b) erhält der Empfänger keine Rechte oder Lizenzen für die
geistiges Eigentum eines Beitragszahlers im Rahmen dieser Vereinbarung, ob
ausdrücklich, implizit, estoppel oder auf andere Weise. Alle Rechte im Programm
ausdrücklich im Rahmen dieser Vereinbarung gewährt werden, sind vorbehalten.
Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates New York und
Gesetze zum geistigen Eigentum der Vereinigten Staaten von Amerika. Keine Partei daran
Vereinbarung wird eine Klage im Rahmen dieses Abkommens mehr als ein Jahr
nachdem der Klagegrund entstanden ist. Jede Partei verzichtet auf ihre Rechte an einem Geschworenenprozess
daraus resultierenden Rechtsstreitigkeiten.