Klorofil Platform 0.2

Lizenz: kostenlos ‎Dateigröße: 2.65 MB
‎Benutzerbewertung: 2.7/5 - ‎3 ‎Stimmen

Open Source (kostenlose) PHP-Plattform, die von Saltanera entwickelt wurde, um die Anwendungsentwicklung zu erleichtern und zu beschleunigen. Es verfügt über ein GUI-Framework und ein Webanwendungsframework. Andere Klassen sind: - Verteilte Datenverarbeitung - Datenbankabstraktionsebene (Oracle, MySQL, PostgreSQL und SQLite) - Netzwerk (Sockel, HTTP, E-Mail, SMS) - XML, Sammlung - I/O - Kompression - PHP-Encoder (Byte-Compiler) Eines seiner interessanten Frameworks ist gambArt, mit dem Entwickler PHP verwenden können, um GUI-Anwendungen mit Fenstern zu entwickeln, die ohne Internetbrowser ausgeführt werden. Derzeit unterstützt Klorofil Platform Windows und Linux-Betriebssystem. In Zukunft wird die Plattform mehr Betriebssysteme unterstützen.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 0.2 veröffentlicht auf 2006-01-30
    Quellcode enthalten, Leistungsverbesserung durch PHP GDI Erweiterung Hinzufügen, mehr Komponenten, mehr Bibliotheken.

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

Common Public License Version 1.0 DAS BEGLEITPROGRAMM WIRD UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER GEMEINSAMEN ÖFFENTLICHEN LIZENZ ("VEREINBARUNG"). JEDE VERWENDUNG, REPRODUKTION ODER VERBREITUNG DES PROGRAMMS KONSISIERUNG DER AKZEPTANZ DIESER VEREINBARUNG. 1. DEFINITIONEN "Beitrag" bedeutet: a) im Fall des ursprünglichen Mitwirkenden den Anfangscode und Dokumentation, die im Rahmen dieses Abkommens verteilt wird, und b) im Falle jedes nachfolgenden Beitragszahlers: i) Änderungen am Programm und ii) Ergänzungen des Programms; wenn solche Änderungen und/oder Ergänzungen des Programms von von diesem bestimmten Mitwirkenden verteilt werden. Ein Beitrag ''stammt'' aus einem Mitwirkender, wenn es dem Programm von einem solchen Mitwirkenden selbst oder jemandem hinzugefügt wurde im Namen dieses Beitragszahlers handeln. Beiträge enthalten keine Ergänzungen zu das Programm, das: (i) separate Module von Software sind, die in in Verbindung mit dem Programm im Rahmen ihres eigenen Lizenzvertrags und (ii) nicht abgeleitete Werke des Programms. "Mitwirkender" bezeichnet jede Person oder Entität, die das Programm vertreibt. "Lizenzierte Patente " Patentansprüche, die von einem durch die Nutzung oder den Verkauf ihres Beitrags allein oder wenn in Kombination mit dem Programm. "Programm" bezeichnet die gemäß dieser Vereinbarung verteilten Beiträge. "Empfänger" bezeichnet jeden, der das Programm im Rahmen dieser Vereinbarung erhält, einschließlich aller Mitwirkenden. 2. RECHTEERTEILUNG a) Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Vereinbarung gewährt jeder Beitragszahler hiermit Empfänger einer nicht-exklusiven, weltweiten, lizenzfreien Urheberrechtslizenz vermehren, abgeleitete Werke von, öffentliche Darstellung, öffentliche den Beitrag eines solchen Beitragszahlers, falls vorhanden, zu verteilen und unterzulizenzieren, und abgeleitete Werke, in Quellcode- und Objektcodeform. b) Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Vereinbarung gewährt jeder Beitragszahler hiermit Empfänger einer nicht-exklusiven, weltweiten, lizenzfreien Patentlizenz unter Patente zum Herstellen, Verwenden, Verkaufen, Anbieten, Verkaufen, Importieren und anderweitige Beitrag eines solchen Mitwirkenden, falls vorhanden, in Quellcode- und Objektcodeform. Diese Patentlizenz gilt für die Kombination des Beitrags und der Programm, wenn zum Zeitpunkt der Hinzusendung des Beitrags durch den Zusatz des Beitrags bewirkt, dass eine solche Kombination durch die Lizenzierte Patente. Die Patentlizenz gilt nicht für andere Kombinationen einschließlich des Beitrags. Hierunter ist keine Hardware per se lizenziert. c) Der Empfänger versteht, dass jeder Mitwirkende die Lizenzen zu den hierin dargelegten Beiträgen werden keine Zusicherungen durch Beitrag dazu, dass das Programm nicht das Patent oder andere Eigentumsrechte jeder anderen Einheit. Jeder Beitragszahler lehnt jegliche Haftung ab, Empfänger von Ansprüchen, die von einer anderen Einrichtung erhoben werden, die auf Rechte des geistigen Eigentums oder auf andere Weise. Als Voraussetzung für die Ausübung der Rechte und Lizenzen, die im Rahmen dieser Unterse gewährt werden, übernimmt jeder Empfänger hiermit Verantwortung für die Sicherung aller anderen erforderlichen Rechte an geistigem Eigentum, falls vorhanden. Wenn z. B. eine Patentlizenz eines Dritten erforderlich ist, damit der Empfänger das Programm zu vertreiben, liegt es in der Verantwortung des Empfängers, diese Lizenz zu erwerben bevor Sie das Programm verteilen. d) Jeder Beitragende stellt dar, dass er nach eigenem Wissen über ausreichende Urheberrechtsrechte in seinem Beitrag, falls vorhanden, zur Erteilung des Urheberrechtslizenzsatzes in diesem Abkommen dargelegt. 3. ANFORDERUNGEN Ein Mitwirkender kann das Programm in Objektcodeform unter eigenen Lizenzvertrag, sofern: a) sie die Bedingungen dieser Vereinbarung erfüllt; Und b) seinen Lizenzvertrag: i) im Namen aller Mitwirkenden alle Garantien und ausdrückliche und stillschweigende Bedingungen, einschließlich Gewährleistungen oder nicht-verletzungs- und stillschweigende Garantien oder Bedingungen der Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck; ii) im Namen aller Beitragszahler jede Haftung für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, besonderer, zufälliger und Folgeschäden Schäden, wie entgangene Gewinne; iii) stellt fest, dass alle Bestimmungen, die von dieser Vereinbarung abweichen, durch diesen Beitragszahler und nicht durch eine andere Partei; Und iv) besagt, dass der Quellcode für das Programm von solchen und informiert die Lizenznehmer darüber, wie sie auf angemessene Weise über ein Medium, das üblicherweise für den Softwareaustausch verwendet wird. Wenn das Programm als Quellcode zur Verfügung gestellt wird: a) sie muss im Rahmen dieses Abkommens zur Verfügung gestellt werden; Und b) jede Kopie dieser Vereinbarung muss in jeder Kopie des Programms enthalten sein. Die Beitragenden dürfen keine Urheberrechtshinweise entfernen oder ändern, die in der Programm. Jeder Beitragszahler muss sich als Urheber seines Beitrags in einer Weise, die es nachfolgenden Empfängern vernünftigerweise ermöglicht, die Urheber des Beitrags. 4. KOMMERZIELLE DISTRIBUTION Kommerzielle Distributoren von Software können bestimmte Endnutzer, Geschäftspartner und dergleichen. Während diese Lizenz die kommerzielle Nutzung des Programms zu erleichtern, dem Mitwirkenden, der das Programm in ein kommerzielles Produktangebot einschließt, sollte dies in einer Weise die keine mögliche Haftung für andere Mitwirkende begründet. Wenn also ein Mitwirkender das Programm in ein kommerzielles Produktangebot einschließt, Contributor ("Commercial Contributor") erklärt sich hiermit bereit, zu verteidigen und jeder andere Beitragszahler ("Entschädigte Beitragszahler") gegen Verluste, Schäden Kosten (zusammen "Verluste") aus Ansprüchen, Klagen und anderen Klagen eines Dritten gegen den entschädigten Beitragszahler ausmaße, der durch die Handlungen oder Unterlassungen eines solchen kommerziellen Zusammenhang mit der Verteilung des Programms in einem kommerziellen Produkt Bietet. Die Verpflichtungen in diesem Abschnitt gelten nicht für Ansprüche oder eine tatsächliche oder mutmaßliche Verletzung des geistigen Eigentums. In der Reihenfolge um sich zu qualifizieren, muss ein entschädigter Beitragszahler: a) unverzüglich die Beitragszahler in schriftlicher Form und b) dem kommerziellen und mit dem kommerziellen Beitragszahler in, der Verteidigung und vergleichsbezogene Vergleichsverhandlungen. Der entschädigte Beitragszahler kann an eine solche Forderung auf eigene Kosten. Ein Mitwirkender kann z. B. das Programm in ein kommerzielles Produkt einbeziehen. Angebot, Produkt X. Dieser Beitragistenzahler ist dann ein kommerzieller Mitwirkender. Wenn das Commercial Contributor stellt dann Leistungsansprüche oder bietet Garantien produkt X sind diese Leistungsansprüche und Garantien Die Verantwortung des kommerziellen Beitragszahlers allein. In diesem Abschnitt Kommerzieller Beitragszahler müsste Ansprüche gegen die anderen Beitragszahler im Zusammenhang mit diesen Leistungsansprüchen und Garantien, und wenn ein Gericht verpflichtet jeden anderen Beitragszahler, schadenersatzpflichtende Schäden zu zahlen, Der Beitragszahler muss diese Schäden bezahlen. 5. KEINE GARANTIE SOFERN NICHT AUSDRÜCKLICH IN DIESER VEREINBARUNG FESTGELEGT, WIRD DAS PROGRAMM AUF EINEM "AS IS" BASIS, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, ENTWEDER EXPRESS ODER IMPLIZIERT, EINSCHLIEßLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF GEWÄHRLEISTUNGEN ODER NON-INFRINGEMENT, MERCHANTABILITY OR FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. Jeder Der Empfänger ist allein verantwortlich für die Bestimmung der Angemessenheit der Verteilung des Programms und übernimmt alle Risiken, die mit der Ausübung Rechte aus diesem Abkommen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Risiken und Kosten Programmfehler, Einhaltung geltender Gesetze, Beschädigung oder Verlust von Daten, Programme oder Ausrüstung sowie Nichtverfügbarkeit oder Unterbrechung des Betriebs. 6. HAFTUNGSAUSSCHLUSS SOFERN NICHT AUSDRÜCKLICH IN DIESER VEREINBARUNG FESTGELEGT, WEDER EMPFÄNGER NOCH CONTRIBUTORS SHALL HAVE ANY LIABILITY FOR ANY DIRECT, INDIRECT, INCIDENTAL, SONDER-, MUSTER- ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIEßLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF VERLORENGEHENDE GEWINNE), JEDOCH VERURSACHT UND AUF JEDE THEORIE DER HAFTUNG, OB IM VERTRAG, STRENGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIEßLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER AUF ANDERE WEISE), DIE IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG ODER VERBREITUNG DES PROGRAMMS ODER DER AUSÜBUNG VON RECHTEN HIERUNTER GEWÄHRT, AUCH WENN SIE ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WERDEN. 7. ALLGEMEINE Wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig oder nicht durchsetzbar ist, die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen und ohne weitere Maßnahmen der Parteien Bestimmung so weit wie erforderlich reformiert werden, um Bestimmung gültig und durchsetzbar ist. Wenn der Empfänger Patentverfahren gegen einen Beitragszahler in Bezug auf ein Patent, das auf Software anwendbar ist (einschließlich einer Cross-Claim- oder Klage), dann alle Patentlizenzen, die dieser Beitragszahler einem solchen Empfänger nach diesem Vertrag endet mit dem Tag, an dem ein solcher Rechtsstreit eingereicht wird. In wenn der Empfänger Patentstreitigkeiten gegen ein Unternehmen einleitet, (einschließlich einer Gegenforderung oder Gegenklage in einer Klage), die behauptet, dass das Programm (ausgenommen Kombinationen des Programms mit anderer Software oder Hardware) Patente des Empfängers verletzt, dann werden die Rechte des Empfängers, die im Rahmen der Abschnitt 2 Buchstabe b endet mit dem Tag, an dem ein solcher Rechtsstreit eingereicht wird. Alle Rechte des Empfängers im Rahmen dieser Vereinbarung erden, wenn einer der wesentlichen Bedingungen dieser Vereinbarung zu erfüllen und ein solches Versagen nicht in einem angemessenen Zeitraum zu heilen, nachdem nicht einhaltung. Wenn alle Rechte des Empfängers im Rahmen dieser Vereinbarung Der Empfänger erklärt sich damit einverstanden, die Nutzung und Verbreitung des Programms einzustellen, sobald vernünftigerweise praktikabel. Die Verpflichtungen des Empfängers aus dieser Vereinbarung und alle vom Empfänger im Zusammenhang mit dem Programm erteilten Lizenzen Überleben. Es ist jedem gestattet, Kopien dieser Vereinbarung zu kopieren und zu verteilen, um Inkonsistenzen zu vermeiden, ist die Vereinbarung urheberrechtlich geschützt und darf nur auf folgende Weise geändert werden. Der Agreement Steward behält sich das Recht vor, neue Versionen (einschließlich Überarbeitungen) dieser Vereinbarung von Zeit zu Zeit zu veröffentlichen. Niemand anderes als der Agreement Steward hat das Recht, diese Vereinbarung zu ändern. IBM ist der erste Agreement Steward. IBM kann die Verantwortung für die als Vereinbarungsverwalter für eine geeignete separate Einheit. Jede neue Version des Die Vereinbarung erhält eine unterscheidungsgebende Versionsnummer. Das Programm (einschließlich Beiträge) können immer vorbehaltlich der Version der Vereinbarung unter dem sie empfangen wurde. Darüber hinaus wird nach einer neuen Fassung des Abkommens veröffentlicht wird, kann der Mitwirkende die Verteilung des Programms (einschließlich seiner Beiträge) unter der neuen Version. Sofern nicht ausdrücklich in den Abschnitten 2(a) und 2(b) erhält der Empfänger keine Rechte oder Lizenzen für die geistiges Eigentum eines Beitragszahlers im Rahmen dieser Vereinbarung, ob ausdrücklich, implizit, estoppel oder auf andere Weise. Alle Rechte im Programm ausdrücklich im Rahmen dieser Vereinbarung gewährt werden, sind vorbehalten. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates New York und Gesetze zum geistigen Eigentum der Vereinigten Staaten von Amerika. Keine Partei daran Vereinbarung wird eine Klage im Rahmen dieses Abkommens mehr als ein Jahr nachdem der Klagegrund entstanden ist. Jede Partei verzichtet auf ihre Rechte an einem Geschworenenprozess daraus resultierenden Rechtsstreitigkeiten.