KIOSK RootKit 8.2 8.2

Lizenz: kostenlos ‎Dateigröße: 3.23 MB
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KIOSK RootKit Version 8.2 ist die System- und Benutzeroberfläche Software für einen Kiosk oder Internet-Kiosk entwickelt. KIOSK RootKit Version 8.2 sperrt die Anwendung, um den Kiosk vor Benutzern zu schützen. KIOSK RootKit Version 8.2 Software ist auch eine Option für Projekte, die möglicherweise nicht einmal Kiosk-Hardware verwenden. PCs können so konfiguriert werden, dass sie im Kioskmodus ausgeführt werden, wodurch Benutzer daran gehindert werden, auf bestimmte Systemfunktionen zuzugreifen.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 8.1 veröffentlicht auf 2009-09-01
    Registrierschlüssel Datenbank durch Benutzer erweiterbar
  • Version 8.2 veröffentlicht auf 2009-09-01
    RealVNC Server abgelöst durch Ultra-VNC-Verteilung

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

KIOSK RootKit Version 8.1 Lizenzvertrag Dieser Lizenzvertrag ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (entweder als natürlicher oder juristischer Person) und der Firma KUBA - EDV für das oben bezeichnete Softwareprodukt. In dem Sie das Softwareprodukt sie sich mit allen Bestimmungen dieses Lizenzvertrags einverstanden. Falls Sie den Bestimmungen dieses Lizenzverträge nicht zustimmen, sind Sie nicht berechtigt, das Softwareprodukt zu Installieren oder zu verwenden. Das Softwareprodukt wird durch durch durch Gesetze und internationale Gesetze und internationale Urheberrechtsverträge als auch durch andere Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum geschützt. 1. Gegenstand des Vertragses ist das Computerprogramm, die Programmbeschreibung und Bedienungsanleitung. Sie werden im folgenden auch als Software bezeichnet. KUBA - EDV macht darauf aufmerksam, dass es nach der Stand der Technik nicht möglich ist, Computersoftware so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand des Vertragses ist also nur eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung und die Benutzeranleitung grundsätzlich brauchbar ist. 2. Lizenzgewährung KUBA - EDV gewährt Sie für die Dauer dieses Vertrags es das einfache, nichte und persönliche Recht (im folgenden auch als Lizenz bezeichnet), eine Kopie der Software auf einem Computer zu installieren und zu benutzen. Als Lizenznehmer dürfen Sie die Software in körperlicher Form (d.h. auf einem Datenträger) abgespeichert), von einem Computer auf einem weiteren Computer übertragen, vorausgesetzt, dass Sie zu jedem Zeitpunkt immer nur auf einem einzelnen Computer wird*. Eine weitergehende Nutzung ist nicht zulässig. (a) KIOSK RootKit Version 8.1 Die KIOSK RootKit Freeware Version darf nur für private Anwendungszwecke. Für den geschäftlichen Einsatz wird die KIOSK RootKit Lizenz benötigt. (b) KIOSK RootKit 8.1 Demoversion Sie sind berechtigt, die Demoversion der Software für die Dauer von 30 Tagen kostenlos und unverbindlich mit Ihre Hard- und Softwareumgebung auf Kompatibilität zu testen. Möchten Sie die Software nach diesem Zeitraum Weiterbenutzen, muss Sie eine entsprechende Lizenz erwerben. *eine 5er Lizenz beinhaltet die Nutzung von bis zu 5 gleichzeitigen ComputerInstallationen. 3. weitere Beschreibung rechte und Einschränkungen Dem Lizenznehmer ist untersagt, (a) ohne vorherige vorherige einwilligung von KUBA - EDV die Software abändern, zu übersetzen, zu dekompilieren oder zu disassemblieren. (b) von der Software abgeleitete Werke zu erstellen oder das schriftliche Material zu vervielfältigen, es zu übersetzen oder abändern oder vom schriftlichen Material abgeleitete Werke zu erstellen. (c) die Software und die persönlichen Lizenzdaten Dritten zu machen. (d) die Copyright-Vermerke auf den Kopien der Software zu entfernen oder zu ändern. (e) die Software zu vertreiben, zu vermieten, zu verleasen oder zu verleihen. Dem Lizenznehmer ist erlaubt, alle Rechte aus diesem Lizenzvertrag auf Dauer zu übertragen, vorausgesetzt, der Empfänger stimmt alle Bestimmungen dieses Lizenzvertrags zu. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, stirbt Software nur in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Gesetzen zu verwenden. 4. Inhaberschaft an Rechten Jegliche Eigentumsrechte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Urheberrecht, an der und in Bezug auf die Software und jede Kopie liegen bei KUBA - EDV. Alle nicht ausdrücklich en Rechte bleiben KUBA - EDV. Sie erhalten mit dem Erwerb einer Lizenz des Produktes nur das Recht zur Nutzung der Software gemäß den Bestimmungen dieses Lizenzvertrages. Ein Erwerb von Rechten an der Software selbst ist damit nicht verbunden. KUBA - EDV behält sich alle Veröffentlichungen-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software vor. 5. Vervielfältigung Die Software und das zugehörige schriftliche Material sind urheberrechtlich geschützt. Sie sind berechtigt, die für Sicherungs- und Archivierungszwecke notwendigen der Software anzufertigen. Sie sind dabei verpflichtet, auf der Sicherheitskopie des Urhebervermerkschutzes von KUBA - EDV anzubringen bzw. das ist selbst. Ein in der Software vorhandenervermerk Urheberrechts darf nicht entfernt werden. Es ist ausdrücklich verboten, die Software wie auch das schriftliche Material ganz oder teilweise iner oder abgeänderter Form oder in mit anderer Software zusammen gemischter oder in anderer Software eingeschlossener Form zu kopieren oder anders zu vervielfältigen. Unter der Voraussetzung, dass Sie nur die Demoversion der Software Sie dürfen die Installationsdateien oft vervielfältig. Sie müssen aber immer exakte Kopien weitergeben und dürfen auch nicht modifizieren. Für diese Vervielfältigen dürfen Sie keine Gebühren oder Ähnliches. Sie darf das Produkt auch nicht im Zusammenhang mit anderen Produkte vertreiben und/oder vermarkten (kommerziell oder auch nicht-kommerziell), ohne vor die schriftliche DAS Verständnis von KUBA - EDV einholen zu haben. 6. Vertragsdauer Der Vertrag läuft auf der seun- Das Recht des Lizenznehmers zur Nutzung der Software erlischt automatisch ohne Kündigung, wenn er eine Bedingung dieses Vertragses verletzt. Bei Beendigung des Nutzungsrechtes ist er verpflichtet, die Software, alle Kopien der Software, und das schriftliche Material zu Das ist nicht der Vordermann. 7. Schadenersatz bei Vertragsverletzung KUBA - EDV macht darauf aufmerksam, dass Sie für alle Schäden auf Grund von Urheberrechtsverletzungen haften, die KUBA - EDV aus einer Verletzung durch Sie entstehen. 8. Änderungen und Aktualisierungen KUBA - EDV ist berechtigt, Aktualisierungen der Software nach eigenem Ermessen zu erstellen. KUBA - EDV ist nicht verpflichtet, Aktualisierungen des Programms solche Lizenznehmern zur Verfügung zu stellen, sterben Software nicht bei KUBA - EDV registriert oder die Aktualisierungsgebühr nicht bezahlt haben. Jede ergänzende Softwarecode, der Sie als Aktualisierung zur Verfügung gestellt wird, wird als Bestandteil der Software und unterliegt den Bestimmungen dieses Lizenzvertrags. 9. Gewährleistung und Haftung von KUBA - EDV (a) KUBA - EDV gegenüber dem ursprünglichen Lizenznehmer, dass zum Zeitpunkt der Übergabe des Datenträgers, auf der Software aufgezeichnet ist, dieser unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler e.A. in Materialausführung fehlerfrei ist. (b) Sollte der gelieferte Datenträger fehlerhaft sein, so kann die Erwerber Ersatzlieferung während der Gewährleistungszeit von 24 Monaten ab Lieferung. Er muss zu den Datenträgern, einschließlich "angefertigter Sicherheitskopien" und des schriftlichen Materials und einer Kopie der Rechnung/Quittung an KUBA - EDV oder an den Händler, von dem Produkt bezogen, . (c) Wird ein Fehler im Sinne von Ziffer 9 b nicht innerhalb einer angemessenen Frist durch eine Ersatzlieferung So kann der Erwerber nach seiner Wahl Herabsetzung deses Rückgängigsoder Verträgees. (d) Aus den vorstehend und unter 1 genannten Gründe übernimmt KUBA - EDV keine Haftung für die Fehlerfreiheit der Software. KUBA - EDV keine Gewähr dafür, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Erwerbers genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten Programmen Das ist nicht der Der Andere. Die Verantwortung für die richtigen Auswahl und die Folgen der Software und der beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse trägt der Erwerber. Das Gleiche vergoldet für die Software Das Material ist nicht mehr da. Ist die Software nicht im Sinne von 1 grundsätzlich brauchbar, so hat der Erwerber das Recht, den Vertrag rückgängig zu machen. Das gleiche Recht hat KUBA - EDV, wenn die Herstellung im Sinne von 1 brauchbarer Software mit angemessenem Aufwand nicht möglich ist. (e) KUBA - EDV haftet nicht für Schäden, es sei denn, dass ein Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens KUBA EDV verursacht ist. Gegenüber Kaufleuten wird auch eine Haftung für grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung wegen des Ereignisses von KUBA - EDV zugesicherten Eigenschaften bleibt. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden, die nicht von der Zusicherung sind, ist Das ist nicht der Rand. 10. Zuständigkeit Ist der Lizenznehmer Vollkaufmann, so wird auf diesem Vertrag das Recht in der Bundesrepublik Deutschland Das ist nicht der Vordermann. In diesem Fall ist weiter die Zuständigkeit der Bundesrepublik Deutschland Bundesgerichte. KUBA EDV Dienstleistungen Stefan Kubatzki Am Neheimer Kopf 71 Arnsberg Stand 30.07.2009