KIOSK RootKit Version 8.2 ist die System- und Benutzeroberfläche Software für einen Kiosk oder Internet-Kiosk entwickelt. KIOSK RootKit Version 8.2 sperrt die Anwendung, um den Kiosk vor Benutzern zu schützen. KIOSK RootKit Version 8.2 Software ist auch eine Option für Projekte, die möglicherweise nicht einmal Kiosk-Hardware verwenden. PCs können so konfiguriert werden, dass sie im Kioskmodus ausgeführt werden, wodurch Benutzer daran gehindert werden, auf bestimmte Systemfunktionen zuzugreifen.
VERSIONSVERLAUF
- Version 8.1 veröffentlicht auf 2009-09-01
Registrierschlüssel Datenbank durch Benutzer erweiterbar
- Version 8.2 veröffentlicht auf 2009-09-01
RealVNC Server abgelöst durch Ultra-VNC-Verteilung
Programmdetails
Eula
EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag
KIOSK RootKit Version 8.1 Lizenzvertrag
Dieser Lizenzvertrag ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (entweder als natürlicher oder juristischer
Person) und der Firma KUBA - EDV für das oben bezeichnete Softwareprodukt. In dem Sie das Softwareprodukt
sie sich mit allen Bestimmungen dieses Lizenzvertrags einverstanden. Falls Sie den
Bestimmungen dieses Lizenzverträge nicht zustimmen, sind Sie nicht berechtigt, das Softwareprodukt zu
Installieren oder zu verwenden. Das Softwareprodukt wird durch durch durch Gesetze und internationale Gesetze und internationale
Urheberrechtsverträge als auch durch andere Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum geschützt.
1.
Gegenstand des Vertragses ist das Computerprogramm, die Programmbeschreibung und Bedienungsanleitung.
Sie werden im folgenden auch als Software bezeichnet. KUBA - EDV macht darauf aufmerksam, dass es nach
der Stand der Technik nicht möglich ist, Computersoftware so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und
Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand des Vertragses ist also nur eine Software, die im Sinne der
Programmbeschreibung und die Benutzeranleitung grundsätzlich brauchbar ist.
2. Lizenzgewährung
KUBA - EDV gewährt Sie für die Dauer dieses Vertrags es das einfache, nichte und persönliche
Recht (im folgenden auch als Lizenz bezeichnet), eine Kopie der Software auf einem Computer zu installieren
und zu benutzen. Als Lizenznehmer dürfen Sie die Software in körperlicher Form (d.h. auf einem Datenträger)
abgespeichert), von einem Computer auf einem weiteren Computer übertragen, vorausgesetzt, dass Sie zu jedem
Zeitpunkt immer nur auf einem einzelnen Computer wird*. Eine weitergehende Nutzung ist nicht zulässig.
(a) KIOSK RootKit Version 8.1
Die KIOSK RootKit Freeware Version darf nur für private Anwendungszwecke. Für den
geschäftlichen Einsatz wird die KIOSK RootKit Lizenz benötigt.
(b) KIOSK RootKit 8.1 Demoversion
Sie sind berechtigt, die Demoversion der Software für die Dauer von 30 Tagen kostenlos und unverbindlich mit
Ihre Hard- und Softwareumgebung auf Kompatibilität zu testen. Möchten Sie die Software nach diesem Zeitraum
Weiterbenutzen, muss Sie eine entsprechende Lizenz erwerben.
*eine 5er Lizenz beinhaltet die Nutzung von bis zu 5 gleichzeitigen ComputerInstallationen.
3. weitere Beschreibung rechte und Einschränkungen
Dem Lizenznehmer ist untersagt,
(a) ohne vorherige vorherige einwilligung von KUBA - EDV die Software abändern, zu übersetzen,
zu dekompilieren oder zu disassemblieren.
(b) von der Software abgeleitete Werke zu erstellen oder das schriftliche Material zu vervielfältigen, es zu
übersetzen oder abändern oder vom schriftlichen Material abgeleitete Werke zu erstellen.
(c) die Software und die persönlichen Lizenzdaten Dritten zu machen.
(d) die Copyright-Vermerke auf den Kopien der Software zu entfernen oder zu ändern.
(e) die Software zu vertreiben, zu vermieten, zu verleasen oder zu verleihen.
Dem Lizenznehmer ist erlaubt, alle Rechte aus diesem Lizenzvertrag auf Dauer zu übertragen, vorausgesetzt,
der Empfänger stimmt alle Bestimmungen dieses Lizenzvertrags zu. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, stirbt
Software nur in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Gesetzen zu verwenden.
4. Inhaberschaft an Rechten
Jegliche Eigentumsrechte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Urheberrecht, an der und in Bezug auf
die Software und jede Kopie liegen bei KUBA - EDV. Alle nicht ausdrücklich en Rechte bleiben
KUBA - EDV. Sie erhalten mit dem Erwerb einer Lizenz des Produktes nur das Recht zur Nutzung
der Software gemäß den Bestimmungen dieses Lizenzvertrages. Ein Erwerb von Rechten an der Software selbst
ist damit nicht verbunden. KUBA - EDV behält sich alle Veröffentlichungen-,
Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software vor.
5. Vervielfältigung
Die Software und das zugehörige schriftliche Material sind urheberrechtlich geschützt. Sie sind berechtigt, die für
Sicherungs- und Archivierungszwecke notwendigen der Software anzufertigen. Sie sind dabei verpflichtet,
auf der Sicherheitskopie des Urhebervermerkschutzes von KUBA - EDV anzubringen bzw. das ist selbst.
Ein in der Software vorhandenervermerk Urheberrechts darf nicht entfernt werden. Es ist ausdrücklich verboten,
die Software wie auch das schriftliche Material ganz oder teilweise iner oder abgeänderter Form
oder in mit anderer Software zusammen gemischter oder in anderer Software eingeschlossener Form zu kopieren
oder anders zu vervielfältigen. Unter der Voraussetzung, dass Sie nur die Demoversion der Software
Sie dürfen die Installationsdateien oft vervielfältig. Sie müssen aber immer
exakte Kopien weitergeben und dürfen auch nicht modifizieren. Für diese Vervielfältigen dürfen Sie keine
Gebühren oder Ähnliches. Sie darf das Produkt auch nicht im Zusammenhang mit anderen
Produkte vertreiben und/oder vermarkten (kommerziell oder auch nicht-kommerziell), ohne vor die schriftliche
DAS Verständnis von KUBA - EDV einholen zu haben.
6. Vertragsdauer
Der Vertrag läuft auf der seun- Das Recht des Lizenznehmers zur Nutzung der Software erlischt
automatisch ohne Kündigung, wenn er eine Bedingung dieses Vertragses verletzt. Bei Beendigung des
Nutzungsrechtes ist er verpflichtet, die Software, alle Kopien der Software, und das schriftliche Material zu
Das ist nicht der Vordermann.
7. Schadenersatz bei Vertragsverletzung
KUBA - EDV macht darauf aufmerksam, dass Sie für alle Schäden auf Grund von Urheberrechtsverletzungen
haften, die KUBA - EDV aus einer Verletzung durch Sie entstehen.
8. Änderungen und Aktualisierungen
KUBA - EDV ist berechtigt, Aktualisierungen der Software nach eigenem Ermessen zu erstellen. KUBA - EDV ist
nicht verpflichtet, Aktualisierungen des Programms solche Lizenznehmern zur Verfügung zu stellen, sterben
Software nicht bei KUBA - EDV registriert oder die Aktualisierungsgebühr nicht bezahlt haben. Jede ergänzende
Softwarecode, der Sie als Aktualisierung zur Verfügung gestellt wird, wird als Bestandteil der Software
und unterliegt den Bestimmungen dieses Lizenzvertrags.
9. Gewährleistung und Haftung von KUBA - EDV
(a) KUBA - EDV gegenüber dem ursprünglichen Lizenznehmer, dass zum Zeitpunkt der Übergabe
des Datenträgers, auf der Software aufgezeichnet ist, dieser unter normalen Betriebsbedingungen und bei
normaler e.A. in Materialausführung fehlerfrei ist.
(b) Sollte der gelieferte Datenträger fehlerhaft sein, so kann die Erwerber Ersatzlieferung während der
Gewährleistungszeit von 24 Monaten ab Lieferung. Er muss zu den Datenträgern, einschließlich
"angefertigter Sicherheitskopien" und des schriftlichen Materials und einer Kopie der Rechnung/Quittung
an KUBA - EDV oder an den Händler, von dem Produkt bezogen, .
(c) Wird ein Fehler im Sinne von Ziffer 9 b nicht innerhalb einer angemessenen Frist durch eine Ersatzlieferung
So kann der Erwerber nach seiner Wahl Herabsetzung deses Rückgängigsoder
Verträgees.
(d) Aus den vorstehend und unter 1 genannten Gründe übernimmt KUBA - EDV keine Haftung für die
Fehlerfreiheit der Software. KUBA - EDV keine Gewähr dafür, dass die Software den
Anforderungen und Zwecken des Erwerbers genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten Programmen
Das ist nicht der Der Andere. Die Verantwortung für die richtigen Auswahl und die Folgen der Software und
der beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse trägt der Erwerber. Das Gleiche vergoldet für die Software
Das Material ist nicht mehr da. Ist die Software nicht im Sinne von 1 grundsätzlich brauchbar, so hat der
Erwerber das Recht, den Vertrag rückgängig zu machen. Das gleiche Recht hat KUBA - EDV, wenn die
Herstellung im Sinne von 1 brauchbarer Software mit angemessenem Aufwand nicht möglich ist.
(e) KUBA - EDV haftet nicht für Schäden, es sei denn, dass ein Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
seitens KUBA EDV verursacht ist. Gegenüber Kaufleuten wird auch eine Haftung für grobe
Fahrlässigkeit. Eine Haftung wegen des Ereignisses von KUBA - EDV zugesicherten Eigenschaften
bleibt. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden, die nicht von der Zusicherung sind, ist
Das ist nicht der Rand.
10. Zuständigkeit
Ist der Lizenznehmer Vollkaufmann, so wird auf diesem Vertrag das Recht in der Bundesrepublik Deutschland
Das ist nicht der Vordermann. In diesem Fall ist weiter die Zuständigkeit der Bundesrepublik Deutschland
Bundesgerichte.
KUBA EDV Dienstleistungen
Stefan Kubatzki
Am Neheimer Kopf 71
Arnsberg
Stand 30.07.2009