JumpBox for the Wordpress Blogging System 1.0.2

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 143.65 MB
‎Benutzerbewertung: 4.0/5 - ‎1 ‎Stimmen

Wordpress ist die führende Open-Source-Blogging-Plattform, die dank ihres offenen Designs und leistungsstarker Funktionen an Popularität gewonnen hat. Es ist eine leistungsstarke persönliche Publishing-Plattform, die mit einer vielzahl von Funktionen ausgestattet ist, die Entworfen wurden, um Ihre Erfahrung als Publisher im Internet so einfach, angenehm und ansprechend wie möglich zu machen. Diese JumpBox enthält Wordpress Version 2.2.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.0.2 veröffentlicht auf 2007-08-24
    DHCP ist nicht mehr erforderlich. Die JumpBox-Konsole ist jetzt eine interaktive Textanwendung, mit der Sie eine statische IP für Ihre JumpBox festlegen können. Es wurde ein Fehler behoben, der Schreibberechtigungen für ein Sicherungsvolume nicht ordnungsgemäß getestet hat, wodurch die Robustheit des Sicherungsmechanismus verbessert wurde. Apache-Protokolle werden gespeichert

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG Diese END USER LICENSE AGREEMENT (die Vereinbarung) wird von und zwischen JumpBox, Inc. (Lizenzgeber) und Ihnen (Lizenznehmer) in Bezug auf die Lizenzlizenz der Software, wie unten definiert, an den Lizenznehmer abgeschlossen. DURCH KLICKEN DIE ICH AGREE CHECKBOX, SIE SIND DURCH DIE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG GEBUNDEN. Unter Berücksichtigung der hierin vorliegenden gegenseitigen Versprechungen vereinbaren die Parteien Folgendes: 1. DEFINITIONEN 1. Software bezeichnet die JumpBox-Plattform, einschließlich der Basissoftware und, wenn die Zahlung gemäß Abschnitt 7 erfolgt, die Software mit zusätzlichen Funktionen (Premium-Software). Software enthält keine Software, die als Open Source oder andere Software von Drittanbietern bekannt ist, die der Software beiliegt (Software von Drittanbietern), die dem Lizenznehmer unter den auf dieser Seite verfügbaren Bedingungen zur Verfügung gestellt wird. Wenn der Lizenznehmer zuvor die Basissoftware erhalten hat, gelten die Bedingungen dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags für die Basissoftware und die Bedingungen dieser Vereinbarung für die Premium-Software. 2. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen, die der Lizenzgeber dem Lizenznehmer offenlegt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die Software, Finanzinformationen, Produktpläne, Geschäftspläne, Geschäftsgeheimnisse, Technologiediagramme, Designs, Zeichnungen, Skizzen, Flussdiagramme oder andere proprietäre Informationen, unabhängig davon, ob sie mündlich, schriftlich oder von anderen Medien übermittelt werden. 3. Dokumentation bezeichnet alle Materialien, die vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellt werden und sich auf die Software beziehen. 4. Geistige Eigentumsrechte sind alle weltweiten Geschäftsgeheimnisse, Patente, Urheberrechte, Maskenarbeitsrechte, Marken, Dienstleistungsmarken, moralische Rechte und andere Eigentumsrechte sowie alle Anwendungen und Registrierungen daher. 2. LIZENZ 1. Lizenzzuschuss. Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer dem Lizenznehmer hiermit eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, beschränkte Lizenz zur Nutzung der Software. Der Lizenznehmer ist sich darüber im Klaren, dass alle Rechte zur Nutzung der Software außerhalb des Rahmens dieser Lizenz einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien unterliegen. Darüber hinaus erkennt der Lizenznehmer an, dass der Lizenzgeber während der Laufzeit dieser Vereinbarung keine Verpflichtungen in Bezug auf die Software hat und nicht verpflichtet ist, eine zukünftige Vereinbarung zu schließen oder mit einem zukünftigen Geschäft mit dem Lizenznehmer in Bezug auf die Software fortzufahren. 2. Lizenzbeschränkungen. Die Software und die Dokumentation sind dem Lizenznehmer für die Nutzung von Lizenznehmern lizenziert. Der Lizenznehmer darf und darf dritten Nichtzulassen: (i) abgeleitete Werke auf der Grundlage der Software oder Dokumentation oder eines Teils davon zu modifizieren oder zu erstellen; (ii) die Software oder Dokumentation zu reproduzieren; (iii) die Software ganz oder teilweise zu dekompilieren, zu disassemblieren oder zurückzuentwickeln oder anderweitig zu versuchen, Quellcode, die zugrunde liegenden Algorithmen, Ideen, Strukturen oder Techniken aus der Software abzuleiten (außer dass diese Einschränkung nicht in dem Umfang gilt, in dem solche Aktivitäten nach geltendem Recht nicht verboten sind); oder (iv) die Software oder Dokumentation zu verwenden, die nicht in Abschnitt 2.1 zulässig ist. 3. Eigentum. Mit Ausnahme der in Abschnitt 2.1 ausdrücklich gewährten beschränkten Rechte behält sich der Lizenzgeber alle Rechte, Titel und Interessen an der Software und Dokumentation, einschließlich aller rechte rechte aus geistigem Eigentum, vor. Der Lizenznehmer erkennt an, dass die gemäß dieser Vereinbarung gewährte Lizenz kein Verkauf ist und nicht an den Lizenznehmer übergeht. ALLE RECHTE, DIE HIERIN DIESER UNTERDURCHIN NICHT AUSDRÜCKLICH GEWÄHRT WERDEN, SIND DEM LIZENZGEBER VORBEHALTEN. 3. LIEFERUNG 1. Software. Nach Annahme dieser Vereinbarung wird die Software dem Lizenznehmer zur Verfügung gestellt. 3.2 Premium-Software. Nach Zahlung durch den Lizenznehmer gemäß Abschnitt 7 und Annahme dieser Vereinbarung werden die zusätzlichen Funktionen in der Premium-Software für den Lizenznehmer aktiviert. 4. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG 1. Laufzeit und Kündigung. Diese Vereinbarung wird bis zur Kündigung, wie hier beschrieben, fortgesetzt. Jede Partei kann diesen Vertrag unverzüglich kündigenntinue bis zur Kündigung, wie hier beschrieben. Jede Partei kann diese Vereinbarung aus beliebigem Grund oder ohne Angabe von Gründen jederzeit aus Beliebigen kündigen, indem sie die andere Partei ankündigt. Darüber hinaus wird diese Vereinbarung vom Lizenzgeber im Falle eines Verstoßes gegen diese Vereinbarung durch den Lizenznehmer, einschließlich der Verletzung der hierin enthaltenen Zahlungsbestimmungen, sofort gekündigt. 2. Auswirkungen der Kündigung. Nach Beendigung dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund: (i) die Rechte und Lizenzen, die dem Lizenznehmer im Rahmen dieser Vereinbarung gewährt werden, werden sofort gekündigt; (ii) Der Lizenznehmer wird die Nutzung der Software unverzüglich einstellen und alle Kopien der Software und Dokumentation zurückgeben oder vernichten und dem Lizenzgeber die Erfüllung dieser Verpflichtung mitteilen; iii) jede Partei unverzüglich alle vertraulichen Informationen der anderen Partei zurückgibt oder zerstört; und (iv) Die Abschnitte 2.3, 5, 6, 7 und 9 werden überleben. 5. KONFIDENTIEN 1. Nichtverwendung und Nichtoffenlegung. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden: (i) vertrauliche Informationen ausschließlich in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung zu verwenden; und (ii) vertrauliche Informationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers weder direkt noch indirekt an Dritte weiterzugeben oder offenzulegen. Der Lizenznehmer wird die vertraulichen Informationen des Lizenzgebers mit den gleichen Maßnahmen schützen, die er zum Schutz seiner eigenen vertraulichen Informationen verwendet, aber in keinem Fall darf der Lizenznehmer weniger als angemessene Sorgfalt beim Schutz der vertraulichen Informationen der anderen Partei walten. 2. Abhilfe. Verstößt eine der Parteien gegen die Bestimmungen des abschnitts 4.1 oder droht sie mit einem Verstoß gegen sie, so erklärt sich jede Partei damit einverstanden, dass die nicht verletzende Partei keinen angemessenen Rechtsbehelf hat und daher Anspruch auf sofortige Unterlassung und sonstige angemessene Abhilfe hat, ohne Bindung und ohne die Notwendigkeit, tatsächliche Geldschäden geltend zu machen. 6. GARANTIE HAFTUNGSAUSSCHLUSS DIE SOFTWARE UND DOKUMENTATION UND SOFTWARE VON DRITTANBIETERN WERDEN OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. LICENSOR MAKES NO WARRANTIES, WHETHER EXPRESS, IMPLIED, STATUTORY OR OTHERWISE WITH RESPECT TO THE SOFTWARE AND DOCUMENTATION INCLUDING THEIR CONDITION, CONFORMITY TO ANY REPRESENTATION OR DESCRIPTION, AND LICENSOR SPECIFICALLY DISCLAIMS ALL IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY, FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE, AND NON-INFRINGEMENT. 7. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG IN NO EVENT SHALL LICENSOR BE LIABLE TO LICENSEE FOR INDIRECT, INCIDENTAL, SPECIAL OR OTHER CONSEQUENTIAL DAMAGES, INCLUDING WITHOUT LIMITATION DAMAGES FOR LOSS OF PROFITS OR USE, INCURRED BY EITHER PARTY OR ANY THIRD PARTY, ARISING OUT OF OR RELATED TO THIS AGREEMENT WHETHER IN AN ACTION IN CONTRACT, TORT, OR OTHERWISE, EVEN IF THE OTHER PARTY HAS BEEN ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGES. DIE FOREGOING LIMITATIONS WERDEN NICHT MIT DEM FAILURE OF ESSENTIAL PURPOSE OF ANY LIMITED REMEDY HEREIN. DIE PARTEIEN SIND SICH EINIG, DASS DIE FOREGOING LIMITATIONS REPRESENT EINE ANGEMESSENE ZUTEILUNG VON RISK UNTER DIESER VEREINBARUNG 8. ZAHLUNG 1. Preis und Zahlung. Als Entschädigung für die Lizenzrechte für die Premium-Software, die dem Lizenznehmer gemäß dieser Vereinbarung gewährt wird, verpflichtet sich der Lizenznehmer, Jumpbox seine angegebenen Abonnementgebühren zu zahlen, die dann im laufenden Stand sind. 7.2 Steuern. Alle Steuern, Gebühren und/oder sonstigen Abgaben, die durch geltende Gesetze in Bezug auf Zahlungen des Lizenznehmers an Jumpbox im Rahmen oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung erhoben werden, werden vom Lizenznehmer getragen und bezahlt. 9. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des US-Bundesstaates Kalifornien und wird ohne Berücksichtigung der Kollisionsnormen ausgelegt. Die Bundes- und Landesgerichte im Northern District of California haben ausschließliche Gerichtsbarkeit und Gerichtsstand, um alle Streitigkeiten zu entscheiden, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben. Keine Änderung oder Änderung dieser Vereinbarung oder Verzicht auf Rechte aus dieser Vereinbarung wird wirksam, es sei denn, schriftlich von Beamten beider Parteien unterzeichnet. Diese Vereinbarung darf vom Lizenznehmer ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers nicht übertragen oder abgetreten werden. Für die Zwecke dieses Abschnitts stellt ein Verkauf von Vermögenswerten, eine Verschmelzung oder eine sonstige Umstrukturierung eine Abtretung dar. Jede angebliche Übertragung oder Abtretung, die gegen diesen Abschnitt verstößt, ist null und nichtig. Dieses Abkommen ist den Parteien und ihren jeweiligen Rechtsnachfolgern und zugelassenen Abtretungsempfängern zugute und ist für sie verbindlich. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung als rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erachtet werden, wird diese Bestimmung auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt oder beseitigt, damit diese Vereinbarung ansonsten in vollem Umfang in Kraft bleibt und wirksam und durchsetzbar bleibt. Das Versäumnis einer der Parteien, ihre Rechte aus dieser Vereinbarung jederzeit für einen bestimmten Zeitraum durchzusetzen, wird nicht als Verzicht auf diese Rechte ausgelegt.