JSOOP Library 1.0

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 469.50 KB
‎Benutzerbewertung: 3.0/5 - ‎1 ‎Stimmen

Die JSOOP-Bibliothek richtet sich an Webentwickler (C-, Java) und JavaScript-Programmierer, die eine wiederverwendbare Sammlung von JavaScript-Code für ihre Websites oder Anwendungen unter Verwendung der vorhandenen Kenntnisse der klassenbasierten Programmierung verwalten möchten.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.0 veröffentlicht auf 2005-11-01

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    LESEN SIE SORGFÄLTIG, BEVOR SIE DIE SOFTWARE INSTALLIEREN.
    Mit der Installation der JSOOP-Bibliothek (nachfolgend "software" oder "Software") akzeptieren Sie den folgenden Lizenzvertrag.
    LIZENZVERTRAG.
    Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag ("EULA") ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen Ihnen (entweder eine natürliche oder juristische Person) und Antrix für das oben genannte Softwareprodukt, das Benutzerdokumentation in Online- oder elektronischer Form enthalten kann. Durch die Installation, das Kopieren oder die anderweitige Nutzung der SOFTWARE erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser EULA einverstanden. Wenn Sie den Bedingungen dieser EULA nicht zustimmen, installieren oder verwenden Sie die SOFTWARE nicht.
    1. ERTEILUNG DER LIZENZ.
    Antrix gewährt Ihnen als natürliche oder juristische Person eine nicht ausschließliche Lizenz zur Herstellung und Verwendung von Kopien der SOFTWARE in der unten angegebenen Weise. Die Software ist lizenziert, nicht verkauft.
    a) Evaluierungslizenz.
    Antrix erteilt Ihnen als Einzelperson eine persönliche, nicht ausschließliche Lizenz zur Installation der SOFTWARE zum alleinigen Zweck der Bewertung der SOFTWARE. Sie können die SOFTWARE für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen bewerten. Nach Ablauf dieser Frist müssen Sie entweder (i) die SOFTWARE und alle zugehörigen Dokumentationen von allen Computern löschen, auf denen sie installiert oder kopiert wurde, oder (ii) eine registrierte Lizenz von Antrix oder einem seiner autorisierten Lieferanten erwerben, um die SOFTWARE zu erwerben. Sie dürfen gemäß den Bedingungen der Evaluierungslizenz keinen Teil der SOFTWARE oder Produkte, die mit der SOFTWARE generiert werden, vertreiben.
    b) Eingetragene Lizenz.
    Nachdem Sie die Lizenz für die SOFTWARE erworben und einen Registrierungscode erhalten haben, der die registrierte Kopie ermöglicht, sind Sie lizenziert, die SOFTWARE nur in den Speicher der Anzahl der Computer zu kopieren, die der Anzahl der erworbenen Lizenzen entsprechen, und die SOFTWARE mit dem mitgelieferten Registrierungscode zu aktivieren. Der Hauptbenutzer des Computers, auf dem jede registrierte Kopie der SOFTWARE installiert ist, kann eine zweite Kopie für seine ausschließliche Verwendung auf einem zweiten Computer erstellen. Unter keinen anderen Umständen darf die SOFTWARE gleichzeitig auf mehr als der Anzahl der Computer betrieben werden, für die Sie eine separate Lizenzgebühr bezahlt haben. Sie dürfen die SOFTWARE nicht ganz oder teilweise duplizieren, es sei denn, Sie dürfen Kopien der SOFTWARE zu Sicherungs- oder Archivierungszwecken anfertigen.
    2. EINSCHRÄNKUNGEN
    Sie dürfen die bereitgestellten Registrierungscodes weder auf Papier noch elektronisch weiterverteilen.
    Sie dürfen keine Original- oder geänderte Quellcodedatei oder einen Teil des Quellcodes, der in den Dateien enthalten ist, weiterverteilen. Sie erklären sich damit einverstanden, das aus dem Quellcode erworbene Wissen nicht zu nutzen, um für sich selbst oder Dritte ein Programm zu entwickeln, das der Software ähnlich oder mit ihr konkurrenzfähig ist. Es ist Ihnen nicht gestattet, den Quellcode auf andere Programmiersprachen zu portieren.
    Sie dürfen das Lizenzschema, das für die Verwendung der SOFTWARE in einer Entwurfs-, Entwicklungs- oder Laufzeitumgebung erforderlich ist, nicht kopieren, duplizieren oder verteilen. Sie dürfen die SOFTWARE oder Teile davon nicht zerlegen, dekompilieren oder zurückentwickeln.
    Sie dürfen die SOFTWARE nicht vermieten, vermieten oder verleihen. Sie können alle Ihre Rechte im Rahmen dieser EULA dauerhaft übertragen, sofern Sie alle Kopien der SOFTWARE (einschließlich Kopien aller früheren Versionen, wenn die SOFTWARE ein Upgrade ist) und Registrierungscodes übertragen und keine rechte beibehalten, und der Empfänger stimmt den Bedingungen dieser EULA zu.
    3. KÜNDIGUNG
    Unbeschadet anderer Rechte kann Antrix diese EULA kündigen, wenn Sie die Bedingungen dieser EULA nicht einhalten. In diesem Fall müssen Sie alle Kopien der SOFTWARE vernichten. Sie können diese Lizenz jederzeit kündigen, indem Sie das Original und alle Kopien der SOFTWARE in welcher Form auch immer zerstören.
    4. COPYRIGHT
    Die SOFTWARE ist Eigentum von Antrix und durch niederländische Urheberrechtsgesetze und internationale Vertragsbestimmungen geschützt. Sie dürfen die der SOFTWARE beigefügten gedruckten Materialien (falls vorhanden) weder kopieren noch Kopien der Benutzerdokumentation drucken, die online oder elektronisch zur Verfügung gestellt werden.
    5. BEGRENZTE GARANTIE
    DAS PROGRAMM IST PROVIDED "AS IS" OHNE GARANTIE EINES KIND, ENTWEDER EXPRESS ODER IMPLIED, INCLUDING, ABER NICHT ZU WARRANTIEN VON MERCHANTABILITY ODER FITNESS FÜR EINE PARTICULAR PURPOSE. IN KEINEM FALL HAFTET DER AUTOR ODER DIE AUTOREN IHNEN GEGENÜBER FÜR SCHÄDEN, EINSCHLIEßLICH ZUFÄLLIGER ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG DES PROGRAMMS ERGEBEN, AUCH WENN SIE AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WERDEN. SIE ERKENNEN AN, DASS SIE DIESE LIZENZ GELESEN HABEN, SIE VERSTEHEN UND ERKLÄREN SICH DAMIT EINVERSTANDEN, AN IHRE BEDINGUNGEN ALS VOLLSTÄNDIGE UND AUSSCHLIEßLICHE ERKLÄRUNG DER VEREINBARUNG ZWISCHEN UNS GEBUNDEN ZU SEIN, SUPERSEDING ANY PROPOSAL ODER PRIOR AGREEMENT, ORAL ODER WRITTEN, AND ANY OTHER COMMUNICATIONS BETWEEN US RELATING TO THE SUBJECT MATTER OF THIS LICENCE.
    6. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
    IN KEINEM EVENT SHALL ANTRIX ODER ITS SUPPLIERS BE LIABLE TO YOU FOR ANY CONSEQUENTIAL, SPECIAL, INCIDENTAL, OR INDIRECT DAMAGES OF ANY KIND ARISING OUT OF THE DELIVERY, PERFORMANCE, OR USE OF THE SOFTWARE, EVEN IF ANTRIX HAS BEEN ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGES. IN JEDEM EVENT, ANTRIXS LIABILITY FÜR JEDEN CLAIM, WHETHER IN CONTRACT, TORT, OR ANY OTHER THEORY OF LIABILITY, EXCEED THE LICENCE FEE PAID BY YOU.

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