Joinwork Process Studio 3.1.2

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 15.42 MB
‎Benutzerbewertung: 4.0/5 - ‎1 ‎Stimmen

Joinwork Process Studio ist ein Business Process Modeling Tool, das den OMG-Standard BPMN 2.0 implementiert. Mit dem Tool können Sie Ihre Geschäftsprozesse visuell an präzise und umfassende Prozessdiagramme mit den BPMN-Symbolen modellieren, die mit präziser Semantik sind. Im Folgenden finden Sie die spannenden Funktionen von Joinwork Process Studio. - Implementierung der BPMN 2.0-Standards von OMG. - Vollständige BPMN-Syntaxvalidierung und Problemprüfung. - Über acht Jahre "built-in" BPM-Expertise seit 2002. - Beste Kombination mit Joinwork Process BPMS Engine.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 3.1.2 veröffentlicht auf 2012-08-01

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    Endbenutzer-Lizenzvertrag
    Joinwork Process Studio 3
    Wichtiger Hinweis
    Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag ("EULA") ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen YOU als Lizenznehmer und Joinwork Software Inc. ("Joinwork") für das Produkt Joinwork Process Studio 3.0 - Professional Edition oben identifiziert ("die Software"). Durch die Installation, das Herunterladen, kopieren oder anderweitige Nutzung der Software erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser EULA einverstanden. Wenn SIE den Bedingungen dieser EULA nicht zustimmen, geben Sie die nicht verwendete Software unverzüglich zurück oder löschen Sie Kopien dieser Software in Ihrem Besitz. Das Urheberrecht an der Software und ihrer Dokumentation ist Eigentum von Joinwork. Vorbehaltlich der Bedingungen dieser EULA wird IHNEN ein nicht ausschließliches Recht für die Dauer der EULA zur Nutzung der Software eingeräumt. SIE erwerben aufgrund dieser EULA kein Eigentum an Urheberrechten oder anderen geistigen Eigentumsrechten an einem Teil der Software. Ihre Nutzung dieser Software bedeutet, dass Sie dieser EULA und Garantie zuakzeptieren.
    Lizenzerteilung
    Joinwork Software Inc. ("Joinwork") gewährt Ihnen eine nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung dieser Software und der zugehörigen Dokumentation ("software"), wie hierin angegeben. Wenn Sie eine Einzelbenutzerlizenz erworben haben, kann eine Kopie der Software nur für den internen Gebrauch auf einem einzelnen Computer installiert und verwendet werden. Die Software befindet sich in "use" auf einem einzelnen Computer, wenn sie in den temporären Speicher (d. h. RAM) geladen oder in den permanenten Speicher (Festplatte oder anderes Gerät) dieses Computers installiert wurde. Wenn Sie eine Mehrfachbenutzerlizenz erworben haben (d. h. die Teamlizenz, die Arbeitsgruppenlizenz und die Enterprise-Lizenz), darf die Software nur für interne Zwecke auf der Anzahl der zum Zeitpunkt des Kaufs autorisierten Computer installiert und verwendet werden.
    Sie KÖNNEN: (a) die Software in einem Unternehmen, Unternehmen oder einer Organisation verwenden; b) erstellte Diagramme/Dokumente zu kommerziellen Zwecken weiterzuverteilen; (c) eine Kopie der Software nur zu Archivierungszwecken anfertigen; (d) installieren Sie die Software nur auf einem anderen Computer, wenn Sie die Arbeitsstation wechseln. In einem solchen Fall müssen Sie die Software von der vorherigen Arbeitsstation deinstallieren.
    Einschränkungen
    Sie DÜRFEN NICHT: (a) die Software oder einen Teil davon kopieren und verteilen; (b) diese Software unterlizenzieren, verleasen, vermieten oder an eine andere übertragen; (c) Reverse Engineering, Demontage, Dekompilierung oder Änderung dieser Software zu verursachen oder zu ermöglichen; (d) jegliche Produktidentifikation, Urheberrechtshinweise oder andere Hinweise oder eigentumsgeschützte Mitteilungen aus dieser Software zu entfernen; (e) kopieren Sie die der Software beigefügte Dokumentation.
    Support und Wartung
    Joinwork bietet Unterstützung für die Software durch Online-Hilfe, Dokumentation, Tutorials, Wissensdatenbank und alle anderen Artikel, die auf Joinwork-Websites frei zugänglich sind. E-Mail-basierter Support wird auf der Joinwork-Website für Lizenznehmer der professionellen Version der Software bereitgestellt.
    Während der Nutzung der Software können Sie auch jedes Problem an Joinwork melden. Wenn Joinwork feststellt, dass ein gemeldeter reproduzierbarer Fehler in der Software vorliegt und die Benutzerfreundlichkeit und den Nutzen der Software erheblich beeinträchtigt, verpflichtet sich Joinwork, angemessene kommerzielle Anstrengungen zu unternehmen, um eine verwendbare Workaround-Lösung in einer bevorstehenden Wartungsversion oder einem update zu korrigieren oder bereitzustellen, die zu bestimmten Zeiten nach alleinigem Ermessen von Joinwork zur Verfügung gestellt wird.
    Begriff
    Diese Lizenz ist bis zur Kündigung gültig. Sie können sie jederzeit beenden, indem Sie die Software zusammen mit allen Kopien davon zerstören. Diese Lizenz erendet auch, wenn Sie eine Bedingung oder Bedingung dieser Vereinbarung nicht einhalten. Nach einer solchen Kündigung erklären Sie sich damit einverstanden, die Software zusammen mit allen Kopien davon zu zerstören.
    Urheberrecht/Eigentum
    Diese Software und ihr Quellcode sind proprietäre Produkte von Joinwork und sind durch Urheberrechte und andere Gesetze zum geistigen Eigentum geschützt. Die Software ist lizenziert und wird nicht verkauft. Sie erwerben nur das Recht, die Software zu nutzen, und erwerben keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Rechte an der Software, die nicht in dieser Lizenz angegeben sind.
    Haftungsausschluss
    Die Software wird "AS IS" geliefert. Joinwork lehnt alle ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungen ab, einschließlich, Gewährleistung der Marktgängigkeit und Eignung für jeden Zweck. Der Benutzer muss das gesamte Risiko der Nutzung der Software übernehmen.
    Haftungsausschluss für Schäden
    Joinwork übernimmt keine Haftung für direkte oder Folgeschäden, die sich aus der Nutzung der Software ergeben können, auch wenn AXIALIS auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. Jegliche Haftung des Verkäufers ist auf die Rückerstattung des Kaufpreises beschränkt.
    Geltendes Recht - Gerichtsbarkeit
    Dieses Abkommen wird im Einklang mit dem Völkerrecht und dem Gesetz der Vr China ausgelegt, ausgelegt und angewandt. Die Gerichte von Shanghai, VR China, sind das ausschließliche Forum und Der Ort, um alle Streitigkeiten zu lösen, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben.

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