Jaeger und Sammler/The Collectors Choice 1.8.5

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 9.28 MB
‎Benutzerbewertung: 4.0/5 - ‎2 ‎Stimmen

Dies ist ein benutzerfreundliches Programm zur Verwaltung Ihrer Sammlung von Münzen, Briefmarken oder anderen Sammlerstücken mit komfortablen und leistungsstarken Funktionen für Eingabe, Verwaltung und Umfrage. Sie können allgemeine Informationen über die Objekte eingeben, BMP, GIF, JPG, PCX, PNG, WMF-Bilder aus Datei und Zwischenablage importieren, für die Vorderseite, Rückseite von Münzen und anderen Ansichten, sowie Fakten über das Kaufdatum, den Preis, das Depot, den Verkäufer und verschiedene Katalogwerte einschließlich der Wertsteigerung. Darüber hinaus können Sie Übersichten der gesammelten Gegenstände erstellen und drucken, einschließlich allgemeiner Informationen, Detailkarten mit allen Fakten zum Objekt und kleinen Sammelkarten zum Platzieren im Objektumschlag. Sie können die Schnittstelle des Programms komplett neu entwerfen, um sie in Ihre Sammlung aufzunehmen.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.8.5 veröffentlicht auf 2016-11-16
    Update-Prüffunktion; interne Verbesserungen
  • Version 1.5.3 veröffentlicht auf 2008-06-25
    Das Hauptfenster ist jetzt skalierbar. Verbesserungen bei der Gestaltung des Hauptformulars. Filterfunktionen werden erweitert.

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

Endbenutzer-Lizenzvertrag fr Jger Sammler WICHTIG: Lesen Sie die Lizenz sorgfltig vor der Nutzung der Software Das ist eine rechtsverbindliche Vereinbarung (die Vereinbarung) zwischen Ihnen (eine Persnlichkeit oder eine rechtliche Person) und der Autor von Jger Sammler fr das beiliegende Softwareprodukt, welches die Computersoftware und alle beiliegenden Materialien (Software) einschliet. Wenn Sie diese Vereinbarung nicht zustimmen, sind Sie nicht berechtigt, die Software downzuloaden, zu installieren, kopieren oder anderweitig zu nutzen. Der Autor behlt sich alle Rechte vor, die nicht ausdrcklich in dieser Vereinbarung gewhrt werden. Jger Sammler ist ein Programm, welches die Objekte eines z.B. Mnzsammlung verwaltet und verschiedene Aufstellungen ber die Sammlung kann. LIZENZGEWHRUNG Die Software ist in Gebrauch, wenn sie sich in flchtigem oder nichtflchtigem Arbeitsspeicher des Computers befindet. Die Evaluation Software kann innerhalb der Evaluierungsperiode frei und in unvernderter Form (ohne Registrierungsschlssel) werden. a) Einzel-Lizenz: Wenn Sie eine Einzellizenz fr die Software erworben hat, drfen Sie die Software nur fr ein Benutzer, aber auf mehrere Computern. Wenn Sie eine Mehruserlizenz erworben hat, drfen Sie die Software fr eine der Lizenz entsprechenden Anzahl von Benutzern nutzen. b) Funktionslimitierte Evaluierungsversion: Wenn Sie die Funktionslimitierte Evaluierungsversion der Software haben, drfen Sie die Software innerhalb der in der Software eingerumten Funktionalitt zu Testzwecken nutzen. Sie drfen die Funktionalitt der Software in keiner Weise ndern, um die Evaluierungsperiode zu verlngern. Copyright Die Software ist fr Sie lizenziert, nicht verkauft. Alle Rechte an der Software verbleiben bei dem Autor. Die Software ist durch Copyright Gesetze und internationale Vertrge geschtzt. Sie drfen die der Software beiliegenden Materialien nicht kopieren auer zu dem ausschlielichen Zweck eines Backups. In diesen Kopien mssen sich alle Copyright Informationen und die Lizenzvereinbarungen befinden, die der Software beiliegen. NUTZUNGSBESCHRNKUNGEN Sie drfen die Software nicht zurckentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren. Sie drfen die Software nicht verleihen, verkaufen, weiterlizensieren oder verleihen. Die Software ist als Einzelprodukt lizenziert. Ihre Bestandteile drfen nicht getrennt werden, um sie auf mehr als ein Computer. GESAMTVEREINBARUNG Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Autor der Software dar und ersetzt alle vorhergehenden Vereinbarungen. Diese Vereinbarung kann nicht verndert mit Ausnahme einer von beiden Parteien unternachen Vereinbarung. Die Punkte dieser Vereinbarung setzen alle breiteren oder unlogischen Vereinbarungen in jeder Form auer Kraft, die zustzlich von den Parteien getroffen getroffen. Wird ein Teil der Vereinbarung als nicht einhaltbar eingeschtzt, so wird er auf das gesetzliche Maximum ausgedehnt und beeinflut nicht die Verbindlichkeit der anderen Teile. GARANTIEAUSSCHLUSS KEINE WEITEREN GEWHRLEISTUNGEN SOWEIT GESETZLICH ZULSSIG, LEHNEN DIE SOFTWAREHERSTELLER ALLE WEITEREN GEWHRLEISTUNGEN DER SOFTWARE UND DER BEGLEITENDEN UNTERLAGEN AB, UNABHNGIG AB, OB SIE AUSDRCKLICH ODER KONKLUDENT GEWHRT WORDEN SIND, EINSCHLIELICH, ABER NICHT BESCHRNKT AUF KONKLUDENTE GEWHRHRLEISTUNGEN FR EIGNUNG KEINE HAFTUNG FR FOLGESCHDEN SOWEIT GESETZLICH ZULSSIG, HAFTEN DIE SOFTWAREHERSTELLER AUF KEIN FALL FR EINSCHLIEGEND OHNE BESCHRNKUNG AUF DIREKTE ODER INDIREKTE SCHDEN AUS KRPERVERLETZUNG, HÖCHSTEREM GEWINN, BETRIEBSUNTERBRECHUNG, VERLUST GESCHFTLICHERINFORMATIONEN INFORMATIONENMEHRINFORMATIONEN ODER ANDEREN VERMGENSSCHADEN AUS DER BENUTZUNGS, DA ES NICHT IN JEDEM FALL IST DIE GESAMTE HAFTUNG DES HERSTELLERS UNTER JEDWEDER BESTIMMUNG DAS VERTRAGES BEGRENZT AUF DIE SUMME, DIE VON SIE TATSCHLICH FR DIE SOFTWARE BEZAHLT WORDEN IST IST.