IPCheck Server Monitor 5.4.1.863

Lizenz: kostenlos ‎Dateigröße: 31.46 MB
‎Benutzerbewertung: 5.0/5 - ‎1 ‎Stimmen

Zuverlässige Netzwerk- und Website-Überwachung mit der bewährten und ständig verfeinerten IPCheck-Technologie von Paessler, die seit 1997 von vielen Unternehmen weltweit für das Netzwerkmanagement von SOHOs bis Fortune 500 eingesetzt wird. Zu den Sensortypen gehören PING, PORT, HTTP, HTTPS, HTTP Advanced, HTTP Transaction, DNS, SMTP, POP3, FTP, SNMP sowie verschiedene native Windows-Systemsensoren und native SQL-Sensoren für MS SQL, MySQL und Oracle. Netzwerkverwaltungsbenachrichtigungen können durch Serverbetriebszeit, Ausfallzeiten, geänderte Webseiten oder langsame Antworten ausgelöst werden. Nachrichten können per E-Mail, Netzwerk-Broadcast (Netzversand), ICQ, per SMS und an Pager gesendet werden. Die kostenlose für den persönlichen und gewerblichen Gebrauch ist auf 5 Sensoren und ein minimales Überwachungsintervall von 15 Minuten begrenzt. Es kann aktualisiert werden, indem sie eine kostenlose 30-Tage-Testlizenz anfordert oder eine Volllizenz erkauft.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 5.4.1.863 veröffentlicht auf 2008-01-31
    Eine detaillierte Produkthistorie finden Sie auf der Website.

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

Lizenzbedingungen für IPCheck Server Monitor ACHTUNG: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie in der Paessler-Software, die Sie herunterladen, und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Paessler-Software. Um die Installation der Paessler Software abzuschließen und diese zu nutzen, müssen Sie den unten definierten Bedingungen zustimmen. BITTE LESEN SIE DIESE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN SORGFÄLTIG DURCH. Nr. 1 GEBIET Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung und Wartung der Paessler Software für Kunden, die die Software außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nutzen. Die Nutzung der Paessler-Software im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland wird durch die "Allgemeine Lizenzbedingungen der Paessler AG" bestimmt. 2 DEFINITIONEN Standort: Definierter und/oder eingeschränkter Bereich (z. B. Campus, Räumlichkeiten), dessen Durchmesser 10 Kilometer nicht überschreitet und der ausschließlich vom Kunden genutzt wird; Kunde: Vertragspartner, der die Paessler Software lizenziert hat; Benutzer: Person, die mit der Software arbeitet. • 3 VORBEDINGUNG PAESSLER AG IST BEREIT, DIE PAESSLER SOFTWARE AUF DEN KUNDEN NUR AUF DER BEDINGUNG ZU LIZENZIEREN, DASS DER KUNDE ALLE DER TERMS CONTAINED IN THIS AGREEMENT AKZEPTIERT. • 4 BELEGUNG DURCH DOWNLOADING ODER INSTALLING DIESE SOFTWARE, DER KUNDE AKZEPTIERT DIE TERMS DIESER ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN UND BEDINGUNGEN UND ERKENNT DIE AKZEPTANZ THEROF DURCH SELECTING THE "ACCEPT" BUTTON AT THE BOTTOM OF THESE GENERAL TERMS AND CONDITIONS. WENN DER KUNDE NICHT BEREIT IST, VON ALLEN TERMS ZU SEIN, WERDEN DIE KUNDEN-SELECTS DIE "DECLINE" BUTTON AT THE BOTTOM OF THE AGREEMENT AND THE DOWNLOAD ODER INSTALL PROCESS WERDEN INTERRUPTED. Nr. 5 LIZENZEN Paessler erteilt dem Kunden eine nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung der Paessler-Software in Objektcodeform, wie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben. 1. "Commercial-Edition" Die "Commercial-Edition-Software" ist für die exklusive Nutzung durch den Kunden konzipiert. Für die Erteilung der Lizenz ist eine Gebühr zu entrichten. Die "Commercial-Edition"-Lizenz ist nicht übertragbar. Jeder Versuch, eine Lizenz ohne Zustimmung von Paessler zu teilen oder zu übertragen, stellt einen Verstoß gegen diese Lizenzvereinbarung und internationale Urheberrechtsgesetze dar und führt zum Verlust aller Vorteile und Rechte als Nutzer. A. Ein- und Mehrbenutzerlizenz Der Kunde erwirbt eine bestimmte Anzahl von Lizenzen gemäß der Auftragsbestätigung. Der Kunde darf nur die maximale Anzahl der erworbenen Lizenzen gleichzeitig installieren und nutzen. Dies bedeutet, dass der Kunde nur die in der Software enthaltenen Module verwenden darf, für die der Kunde eine Lizenzgebühr entrichtet hat und für die der Kunde einen Produktautorisierungsschlüssel von Paessler erhalten hat. Wird die Anzahl der Lizenzen überschritten, die gleichzeitig genutzt werden dürfen, muss Paessler informiert und die Überschreitung der Anzahl der Anlagen durch geeignete Mittel verhindert werden. Kann die übertroffene Anzahl von Anlagen organisatorisch oder technisch nicht verhindert werden, ist der Kunde verpflichtet, die entsprechende Anzahl von Lizenzen zu erwerben. B. Site-Lizenz Paessler erteilt dem Kunden das Recht und die Lizenz, die Software auf mehreren Computern für einen oder mehrere Benutzer zu installieren und zu verwenden. Diese Lizenz ist jedoch auf die Verwendung innerhalb eines Standorts (Standort) beschränkt. Im Falle der Verwendung der Software an anderen als den vereinbarten Standorten ist der Kunde verpflichtet, die für die Standortlizenz fällige Lizenzgebühr als Entschädigung zu entrichten. C.Verification Der Kunde räumt Paessler oder seinen unabhängigen Buchhaltern das Recht ein, die Bücher, Aufzeichnungen und Konten des Kunden während der normalen Geschäftszeiten des Kunden zu prüfen, um die Einhaltung der oben genannten Bestimmungen zu überprüfen. 2. "Trial-Edition" "Trial Edition" bedeutet eine kostenlose Version der Software, die nur zum Überprüfen, Demonstrieren und Bewerten der Software verwendet werden soll. Die Trial-Edition kann über eingeschränkte Funktionen verfügen und/oder wird aufgrund eines internen Mechanismus innerhalb der Trial-Edition nach einer vorgegebenen Zeit nicht mehr in Betrieb genommen. Für die Trial-Edition sind keine Wartungsarbeiten verfügbar. Die Software kann auf mehreren Computern für den privaten und kommerziellen Gebrauch installiert werden. Die Software kann an Dritte (z.B. auf Homepages oder ftp-Servern) übertragen werden, solange das Programm unverändert bleibt und kostenlos angeboten wird. Eine kostenpflichtige Übertragung der "Trial-Edition" (kostenpflichtiger Download, CD in Zeitschriften) bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung von Paessler. • 6 EINSCHRÄNKUNGEN Software im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist vertraulich und urheberrechtlich geschützt. Das Eigentum an der Software und alle damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte bleiben bei Paessler erhalten. Der Kunde darf diese Software nicht ändern, dekompilieren oder zurückentwickeln. Der Kunde kann Archivkopien der Software anfertigen. Nr. 7 WARTUNG Gegenstand des Wartungsvertrages ist die Wartung der "Commercial-Edition-Software" gemäß Auftragsbestätigung. 1. Umfang der Wartung Dem Kunden wird die Möglichkeit eingeräumt, die aktuelle Version der erworbenen Commercial-Edition-Software herunterzuladen und für die Dauer des Wartungsvertrages einen Lizenzschlüssel neu anzufordern. Der Kunde erhält Support für die Dauer des Wartungsvertrages. 2. Dauer Der Wartungsvertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten und kann verlängert werden. 3. Beginn Der Wartungsvertrag beginnt mit der Absendung der Vertragsbestätigung. Die Bestätigung beinhaltet den Download-Link und den Lizenzschlüssel der Software. 4. Verlängerung Eine Verlängerung kann nur bis zum Ende der Laufzeit des Wartungsvertrags erfolgen. • 8 PREIS Alle Abgaben, Abgaben, Steuern, Abgaben und sonstigen Abgaben gehen zu Lasten des Kunden. 9 ZAHLUNG Die vom Kunden zu leistende Zahlung ist in jedem Fall zum Zeitpunkt der Lieferung der Software fällig. Die Zahlungsfrist entsteht ohne weitere Vorbedingungen. Die vom Kunden zu leistende Zahlung ist wie auf der Rechnung angegeben ohne Abzug und ohne Aufwands- und Kostenschutz für Paessler auf das Bankkonto von Paessler zu überweisen. Bei Zahlungsverzug zahlt der Kunde Paessler unbeschadet des Ersatzes weiterer Verluste die Kosten gerichtlicher und außergerichtlicher Mittel und Verfahren sowie Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. • 10 EINSCHRÄNKUNGEN FÜR KUNDEN IN DEN VEREINIGTEN STAATEN UND IM HOHEITSGEBIET DER VEREINIGTEN STAATEN 1. BEGRENZTE GARANTIE Paessler garantiert, dass die Softwaredateien für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab dem Datum des Downloads frei von Mängeln hinsichtlich des Produkts bei normalem Gebrauch sein werden. Mit Ausnahme des Vorstehenden wird Software "AS IS" zur Verfügung gestellt. Der ausschließliche Rechtsbehelf des Kunden und die gesamte Haftung von Paessler im Rahmen dieser beschränkten Garantie liegt bei Paessler, um Softwaremedien zu ersetzen oder die für die Software entrichtete Gebühr zurückzuerstatten. Jegliche stillschweigende Gewährleistung der Software ist auf 90 Tage begrenzt. 2. HAFTUNGSAUSSCHLUSS UNLESS SPECIFIED IN THESE GENERAL TERMS AND CONDITIONS, ALL EXPRESS OR IMPLIED CONDITIONS, REPRESENTATIONS AND WARRANTIES, INCLUDING ANY IMPLIED WARRANTY OF MERCHANTABILITY, FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE OR NON-INFRINGEMENT ARE DISCLAIMED, EXCEPT TO THE EXTENT ALLOWED BY APPLICABLE LAW. 3. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG IN NO EVENT WILL Paessler BE LIABLE FOR ANY LOST OF REVENUE, PROFIT OR DATA, OR FOR SPECIAL, INDIRECT, CONSEQUENTIAL, INCIDENTAL OR PUNITIVE DAMAGES, HOWEVER CAUSED REGARDLESS OF THE THEORY OF LIABILITY, ARISING OUT OF OR RELATED TO THE USE OF OR INABILITY TO USE SOFTWARE, EVEN IF Paessler HAS BEEN ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGES, EXCEPT TO THE EXTENT ALLOWED BY APPLICABLE LAW. Die Haftung von Paessler gegenüber dem Kunden, sei es vertraglich, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder auf andere Weise, übersteigt in keinem Fall den vom Kunden gezahlten Preis. Die vorstehenden Einschränkungen gelten auch dann, wenn die oben genannte Garantie ihren wesentlichen Zweck nicht erfüllt. Wenn die oben genannten Bedingungen nicht für den Kunden gelten, gelten die folgenden Einschränkungen. • 11 INTERNATIONALE EINSCHRÄNKUNGEN 1. Konformität der Software Die Software entspricht nicht diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn zum Zeitpunkt des Risikos es deutlich von den Spezifikationen abfliegt, oder in Ermangelung von Spezifikationen, ist die Software nicht für den üblichen Zweck geeignet. Paessler haftet insbesondere nicht dafür, dass die Software für einen bestimmten Zweck, auf den der Kunde sie zu setzen beabsichtigt, oder für die Einhaltung der außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehenden gesetzlichen Anforderungen der Software geeignet ist. 2. Prüfung und Mitteilung über Die nichtkonforme Der Kunde hat die Software nach den gesetzlichen Vorhaben zu prüfen. Der Kunde hat jede gesetzlich vorgeschriebene Vertragswidrigkeit mit Paessler, in jedem Fall direkt und schriftlich und mit den schnellstmöglichen Mitteln, mit denen die Lieferung gewährleistet ist(z.B. per Telefax), anzuzeigen. 3. Folge der Bereitstellung nicht konformer Software Nach rechtzeitiger Unübereinstimmung kann sich der Kunde auf die im UN-Kaufrechtsübereinkommen vorgesehenen Abhilfemaßnahmen in Bezug auf die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Bedingungen berufen. Im Falle nicht ordnungsgemäßer Mitteilung kann sich der Kunde nur auf die Abhilfemaßnahmen berufen, wenn Paessler die Vertragswidrigkeit arglistig verschwiegen hat. Der Kunde ist berechtigt, die Lieferung von Ersatzsoftware oder die Reparatur oder Herabsetzung des Kaufpreises gemäß den Bestimmungen des UN-Kaufrechts zu verlangen. Paessler ist unabhängig von den Abhilfemaßnahmen des Kunden berechtigt, nicht konforme Software zu reparieren oder Ersatzsoftware zu liefern. 4. Ansprüche Dritter und Produkthaftung A. Ansprüche Dritter Unbeschadet weiterer gesetzlicher Erfordernisse haben Rechte oder Ansprüche Dritter, die auf gewerblichem oder sonstigem geistigem Eigentum beruhen, einen Rechtsmangel nur insoweit festgestellt, als das gewerbliche und geistige Eigentum in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen und öffentlich gemacht wird. Die Ansprüche des Kunden auf Rechtsmängel, einschließlich der auf gewerblichem oder geistigem Eigentum beruhenden, verjähren nach den gleichen Regeln wie die Ansprüche auf Lieferung nicht konformer Software. Nicht am Vertragsabschluss auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere derjenigen, die vom Kunden eingekauft werden, sind nicht berechtigt, sich auf einen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Rechtsbehelf zu berufen oder Ansprüche gegen Paessler geltend zu machen, die auf der Lieferung nicht konformer Software oder eines Rechtsmangels beruhen. B. Produkthaftung Unbeschadet der fortdauernden gesetzlichen Rechte von Paessler und des Winkens der Verjährung schadt der Kunde Paessler unbeschränkt von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen Paessler wegen Produkthaftung erhoben werden, soweit die Forderung auf Umständen beruht, die nach gefahr durch den Kunden verursacht wurden. 5. Schäden A. Verpflichtung zur Zahlung von Schäden Paessler ist zur Zahlung von Schadensersatz nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur verpflichtet, wenn er vorsätzlich oder unter grob fahrlässigen Umständen gegen dem Kunden geschuldete Verpflichtungen verstößt. Diese Beschränkung gilt nicht, wenn Paessler eine grundsätzliche Pflichtverletzung begeht. Unbeschadet seiner weiterhin enden den gesetzlichen Rechte haftet Paessler nicht für die Nichterfüllung einer seiner Verpflichtungen, wenn der Ausfall auf Hindernisse zurückzuführen ist, die z. B. infolge natürlicher oder politischer Ereignisse, Staatshandlungen, Arbeitskämpfe, Sabotage, Unfälle oder ähnliche Umstände auftreten und von Paessler nicht mit angemessenen Mitteln kontrolliert werden können. Der Kunde ist in erster Linie verpflichtet, sich auf andere Rechtsbehelfe zu berufen und kann nur im Falle eines anhaltenden Mangels Schadensersatz verlangen. B. Schadenshöhe Im Falle einer vertraglichen oder zusätzlichen vertraglichen Haftung wird Paessler den Verlust des Kunden insoweit entschädigen, wie er Paessler zum Zeitpunkt der Gestaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorhersehbar war. Nr. 12 MISCELLANEOUS 1.Set off, Aussetzung der Leistung Das Recht des Kunden, mit Zahlungsansprüchen von Paessler aufzufallen, ist ausgeschlossen, es sei denn, der entsprechende Anspruch des Kunden ist von Paessler rechtskräftig festgestellt oder schriftlich anerkannt worden. 2. Erfüllungsort Erfüllungsort und Zahlungsort für alle Verpflichtungen aus dem Rechtsverhältnis zwischen Paessler und dem Kunden ist Fürth (Deutschland). 3. Anwendbares Recht Die Rechtsbeziehung mit dem Kunden unterliegt dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrechtsübereinkommen) in der englischen Fassung. Außerhalb der Anwendung des UN-Kaufrechts unterliegt das vertragliche und außervertragliche Rechtsverhältnis zwischen den Parteien dem uneinheitlichen deutschen Recht, nämlich dem BGB/HGB. 4. Zuständigkeit Die Parteien unterwerfen sich für alle vertraglichen und außervertraglichen Streitigkeiten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der lokalen und internationalen ausschließlichen Zuständigkeit der für Fürth (Deutschland) zuständigen Gerichte. 5. Kommunikation Alle Mitteilungen, Erklärungen, Mitteilungen usw. sind ausschließlich in deutscher oder englischer Sprache abgefasst. Die Kommunikation per E-Mail oder Fax muss die Voraussetzung der schriftlichen Einschreibung erfüllen. 6. Severability Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen teilweise oder nichtig sein, so gelten weiterhin die übrigen Bedingungen. Copyright IPCheck Server Monitor - Copyright © 1998-2007 Paessler AG Paessler AG Burgschmietstr. 10 90419 Nürnberg Deutschland E-Mail: [email protected] Firmenhomepage: http://www.paessler.com Zuletzt aktualisiert im Januar 2007