InLoox PM Outlook Projektmanagement 7.5.1

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 51.36 MB
‎Benutzerbewertung: 4.0/5 - ‎1 ‎Stimmen

InLoox - Projektmanagement in Microsoft Outlook integriert. Die Projektmanagement-Software InLoox arbeitet in Outlook und vereinfacht und kombiniert die Organisation von Projekten, Dokumenten, Ressourcen und Budgets. InLoox bietet eine hocheffektive Unterstützung für alltägliche Standard-Geschäftsprozesse: Projektierung, Planung und Überwachung. Aktivitäts-, Kosten- und Zeiterfassung. Teamkoordination und Ressourcenmanagement. Datei- und Dokumentenverwaltung. Projektsteuerung und Kostenüberwachung. Projektbuchhaltung und Abrechnung.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 7.5.1 veröffentlicht auf 2013-02-01
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Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

Lizenzbestimmungen der InLoox GmbH/ Lizenzbedingungen Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) Durch die Verwendung dieser Softwareproduktes erklren Sie sich als natrliche oder juristische Person mit dieser Vereinbarung einverstanden. Wenn Sie diese EULAs nicht zustimmen, drfen Sie die Software nicht verwenden. 1 (1) Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag kommt zwischen Ihnen - nachstehend auch Kunde genannt - und der InLoox GmbH - nachstehend auch InLoox - zustande. Fr die Lizenzierung/den Kauf von Software und frvertragliche Schuldverhltnisse diese Lizenzbestimmungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Es wird ausdrcklich auf die Regelungen der allgemeinen Geschftsbedingungen (AGB) der InLoox GmbH Bezug genommen, welche in diesem Vertrag mit der Eingewinn- und wesentlicherVertragsbestandteile sind. Der Kunde besttigt, die AGBs der InLoox GmbH zu genommen zu haben. Die Regelungen der allgemeinen Geschftsbedingungen werden durch die gegenstndlichen Lizenzbedingungen der InLoox GmbH mit der Softwarenutzung und weiteren softwarespezifischer und Regelungen der damit einhergehenden Rechte und Verpflichtungen erweitert und/oder ergnzt. Sollten die AGBs der InLoox GmbH von dieser Vereinbarung oder mit diesen unvereinbaren sein, also vorrangig aber diese Lizenzbestimmungen. (2) Die InLoox GmbH lizenziert/verkauft die beiliegende Software an den Lizenznehmer (Kunden) nur auf Grundlage der nachstehenden Lizenzbestimmungen. Sollten Sie mit diesen Bestimmungen nicht sein, dann ffnen Sie die Verpackung bzw. Versiegelung der Software nicht, unterlassen Sie die Installation der Software, klicken Sie whrend der Installation bei Abfrage auf den Nein-Button des Installation bzw. der Installation. deinstallieren Sie die Software und geben Sie die ordnungsgem erworbene Software nebst Verpackung, Lizenzschlssel und Quittungsbeleg innerhalb von 30 Tagen nach Kauf der Software an den Verkufer der Software zurck. Sie erhalten dann die volle Erstattung der bezahlten Vergtung. 2 (1) Gegenstand dieses Vertrags es ist die Einrumung der Nutzungsrechte nach 3 in Abhngigkeit von dem jeweilig erworbenen Lizenztyp und dessen Funktionsumfang. Durch den Kauf der Software erwerben Sie zwar Eigentum an dem Trger der Software (z.B. ein CD-Rom), nicht aber an der Software selbst. Diese bleibt immer geistiges Eigentum der InLoox GmbH. Als Kufer der Software erwerben Sie nur das Recht, mit dem urheberrechtlich geschtzten Werk um, mithin die Software vertragsgem zu benutzen. Dieses Nutzungsrecht wird durch InLoox in Form einer Lizenz gewhrt. (2) Der Kunde hat vor Vertragsabschluss berprft, dass die Spezifikation der Software seine Wnschen und Bedrfnissen entspricht. Ihm sind die wesentlichen Funktionen und -bedingungen der Software bekannt. (3) Produktbeschreibungen und Darstellungen in Testprogrammen sind Leistungsbeschreibungen, aber keine Garantien. Eine Garantie bedarf der schriftlichen Erklrung durch die Geschftsleitung der InLoox GmbH. (4) Der Kunde hat keinen Anspruch auf berlassung des Quellprogramms. (5) Die InLoox GmbH erbringt alle Lieferungen und Leistungen nach dem Stand der Technik. (6) Die InLoox GmbH behlt sich alle nicht ausdrcklich in diesen EULAs erwhnten Rechte vor. (7) Ist die Software in irgendeiner Weise als nicht zum Weiterverkauf bestimmt bzw. Nicht zum Weiterverkauf, darf die Software weder verkauft noch bertragen werden. (8) Die Software darf nur dann auf einem Netzwerkserver installiert werden, wenn die kunden erworbene Lizenz ausdrcklich als Serverlizenz bezeichnet ist. Fr den Fall, das Software in einem Benutzt wird, muss durch die Kunden seine, dass fr jede Datenverarbeitungseinheit, die ber Zugang zum Server verfgt und von der aus der Software kann, eine Lizenz erworben wird. (9) Die Software wird nur ganzes Produkt lizenziert. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Komponenten der Software zu trennen, um sie an mehr als ein Computer zu benutzen. 3 Rechte des Kunden an der Software (1) Die Software, smtliche Zusatzprogramme, die verwendeten Symbole, das InLoox-Logo, schriftliche Unterlagen und Dokumentationen sind rechtlich geschtzt. Das Urheberrecht, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Leistungs- und gewerblichen Schutzrechte an der Software sowie an sonstigen oben benannten Gegenstnden, welche die InLoox GmbH dem Kunde im Rahmen der Vertragsbahnung und -durchfhrung berlsst oder zugnglich macht, stehen im Verhltnis der Vertragspartner ausschlielich der InLoox GmbH zu. Soweit die Rechte Dritten zustehen, hat die InLoox GmbH entsprechende Verwertungsrechte. (2) Der Kunde erwirbt die Software, um sie selbst fr eigene Zwecke dauernd zu nutzen ( einfaches Nutzungsrecht). Der Kunde ist berechtigt, die Software in der erworbenen Zahl von Lizenzen zu nutzen; der Kunde trgt dafr Sorge, dass die Zahl der gleichzeitig installierten Software maximal der Zahl der erworbenen Lizenzen entspricht. Die InLoox GmbH rumt dem Kunden hiermit die Befugnisse an den Programme ein, die zu diesen zu diesen Nutzungszwecken notwendig notwendig sind, auch das Recht, das Programm auf Arbeitsspeicher und Festplatten zu kopieren, und das Recht zur Fehlerberichtigung. Der Kunde darf die fr einen sicheren Betrieb erforderlichen Sicherungskopien der Programm erstellen. Die Sicherungskopien mssen als Sicherungskopien werden. Urheberrechtsvermerke drfen nicht gelscht, gendert oder unterdrckt werden. Der Kunde darf -ausgenommen bei Erwerb einer Netzwerklizenz- die Software pro Lizenz nur auf einem Einzelcomputer, gleich ob Workstation, Laptop oder PDA nutzen. Unter der Nutzung der Software fllt auch das Laden der Software in den temporren Speicher eines Computers o. . bzw.. das Installieren auf einem permanenten Speichermedium (z.B. Festplatte, DVD, CD-ROM o. .). Per schriftlich ausgefertigten Einzelvertrag knnen die Parteien aber anders lautende Abreden treffen. (3) Ein Benutzerhandbuch und andere andere von der InLoox GmbH berlassene Unterlagen drfen nur fr betriebsinterne kopiert werden. (4) Der Kunde darf die Software, vor auf Grundlage eines Verkaufs, nicht ohne die schriftliche Zustimmung der InLoox GmbH. Die InLoox GmbH wird der Weitergabe der Software (ganz oder teilweise) an eine Dritte unter folgenden Bedingungen zustimmen: - Der Kunde bergab dem Dritten (soweit vorhanden) die Original-Datentrger, diese EULA und die AGB der InLoox GmbH, lscht alle anderen Kopien, insbesondere auf Datentrgern, in Fest- oder Arbeitsspeichern, gibt die Nutzung endgltig auf und besttigt der InLoox GmbH schriftlich die Erfllung dieser Pflichten. - Der Dritte erklrt schriftlich gegenber der InLoox GmbH, dass er die zuvor genannten Komponenten hat erhalten und er unter Kenntnisnahme der AGB und dieser EULA, diese als fr das Rechtsverhltnis mit der InLoox GmbH verbindlich anerkennt. - Es steht keine wichtige Grnde entgegen. (5) Alle anderen Verwertungshandlungen, insbesondere die Vermietung, der gewerbliche Verkauf (falls nicht per schriftlichem Reseller-Vertrag/Vertragshndler-Vertrag ausdrcklich gesondert gesondert), das Verleasen und die Verbreitung in krperlicher oder unkrperlicher Form, sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung der InderLoox GmbH nicht erlaubt. InLoox macht aufmerksam, dass Kunden fr alle Schden wegen von Verletzungen Urheberrechts haften, die durch diese. (6) Vertragsgegenstnde, Unterlagen, Vorschlge, Testprogramm usw. der InLoox GmbH, die der Kunde vor oder nach Vertragsabschluss zugnglich werden, als geistiges Eigentum und als Geschfts- und Betriebsgeheimnis der InLoox GmbH und sind nach 9 geheim zu halten. 4 Vertragsbindung und Vertragsbeendigung Fr den Fall der Kndigung wegen eines Verstoes gegen diese EULAs sind Sie verpflichtet, smtliche Originalversionen und Kopien der Software und aller weiteren Komponenten zurckzugeben oder die Zerstrung schriftlich der InLoox GmbH. 5 Pflichten des Kunden (1) Sie sind verpflichtet, falls Sie Unternehmer sind, alle Liefergegenstnde der InLoox GmbH unverzglich ab Lieferung entsprechend den handelsrechtlichen Regelungen ( 377 HGB) zu und erkannte Mngel schriftlich unter genauer Beschreibung des Fehlers zu rgen. Jeder Kunde testet grndlich jedes Modul auf Verwendbarkeit in der konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung beginnt. Dies vergoldet auch fr Programm, die der Kunde im Rahmen der Nacherfllung und eines eventuellen Pflegevertrages. (2) Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen fr den Fall, dass das Programm ganz oder nicht teilweise ordnungsgem arbeitet (z.B. durch Datensicherung, Strungsdiagnose, regelmige Prfung der Ergebnisse). Es liegt in seinem Verantwortungsbereich, den Betrieb der Arbeitsumgebung des Programms. Dabei hat der Kunde vor notwendige Einstellungen an seine Firewall, Virenschutz- oder hnlichen Datenschutzmechanismen sowie sein Netzwerk bzw. sein Netzwerk. Sein Server ist nicht mehr da. Das Risiko einer Nichtkompatibilitt der Software mit der eingesetzten Soft- oder Hardware des Kunden geht nicht zu Lasten der InLoox GmbH. (3) Das Logo und/oder die Marken der InLoox GmbH drfen nicht von Ihnen verwendet oder verndert werden, es sei denn, die Geschftsleitung der InLoox GmbH hat eine oder Vernderung vor schriftlicher Verwendung. (4) Sie sind vorbehaltlich 69 e UrhG nicht berechtigt, die Software zuckzuentwickeln, zu dekompilieren, oder zu deassemblieren. (5) Sie verpflichten sich, die InLoox GmbH von allen Ansprchen Dritte schadlos zu halten und zu verteidigen, einschlielich angemessener Anwaltskosten, die auf Grund vertrags derwidrigen diese Software verwendung entstehen oder resultieren. 6 Mngelhaftung, allgemeine Haftung/Schadensersatz 1. Die Software hat die vereinbarte Beschaffenheit, eignet sich fr die vertragliche vorausgesetzte, sonst die gewhnliche Verwendung und hat die bei Software dieser Art bliche Qualitt. Nicht jeder Fehler, die software zwangslufig anhaftet, stellt einen Sachmangel dar. Eine Funktionsbeeintrchtigung der Software, die aus Hardwaremngeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung o. . ergebnisiert, ist kein Mangel. Eine unerhebliche Minderung der Qualitt bleibt unbercksichtigt. Die InLoox GmbH gewhrleistet, das der vertragsgemen Nutzung der Software durch die Kunden keine Rechte Dritter entgegenstehen. 2. Fr Kunden, die Verbraucher im Sinne des 13 BGB sind, gelten bei Mngeln der Kaufsache die gesetzlichen Vorschriften. Soweit der Kunde hiernach zum Schadensersatz ist, vergoldet 7. 3. In allen anderen Fllen vergoldet bei Mngeln: a) Bei Mngeln kann InLoox GmbH zunchst nacherfllen. Die Nacherfllung nach Wahl der InLoox GmbH durch Beseitigung des Mangels, d. h. auch durch die Aufzeigen von Mglichkeiten, welche die Auswirkungen des Mangels vermeiden, oder durch Lieferung eines Programms, das die Mangel nicht hat. Ein gleichwertiger neuer Programmstand oder der gleichwertige vorhergehende Programmstand, der nicht Fehler hat, ist vom Kunden zu bernehmen, wenn dies fr ihn zumutbar ist. Bei Rechtsmngeln leistet die InLoox GmbH dadurch Gewhr, dass sie dem Kunden nach ihrer Wahl eine rechtliche rechtliche Nutzungsmglichkeit an der Software oder an gleichwertiger Software verschafft. b) Der Kunde wird die InLoox GmbH bei der Fehleranalyse und Mngelbeseitigung untersttzen, wiedertun von Problemen konkret beschreibt, die InLoox GmbH informiert und ihr fr die Mangelbeseitigung Zeit und gew Gelegenheithrt. Die InLoox GmbH kann die Mangelbeseitigung nach ihrem Wahl vor Ort oder in ihren Geschftsrumen durchfhren. Die InLoox GmbH kann auch durch Fernwartung leistungen. Der Kunde hat auf eigene Kosten fr die erforderlichen technischen Voraussetzungen zu sorgen und der InLoox GmbH nach entsprechender vorheriger Ankndigung Zugang zu seiner EDV-Anlage zu gewhren. c) Die InLoox GmbH kann mehr kosten. Sie kann Aufwendungsersatz verlangen, wenn kein Mangel gefunden wird oder ein Fehler unzureichend/unrichtig gemeldet wird. Die Beweislast liegt bei Kunden. 254 BGB vergoldet. d) Wenn die InLoox GmbH die Nacherfllung endgltig oder diese endgltig fehlschlgt oder dem Kunden verlangen nicht zumutbar ist, kann er schriftlich vom Vertrag zurcktreten oder die Vergtung angemessen herabsetzen und nach 7 Aufersatzsersatzsersatz. e) Soweit vorstehend nicht anderer geregelt ist, wird eine weitergehende Haftung der InLoox im Rahmen der Mngelhaftung ausgeschlossen. Insbesondere entfllt die Mngelhaftung, wenn und soweit die Software durch den Kunden unsachgem behandelt wird oder in einem defekten oder nicht kompatiblen Hard- oder Softwareumgebung benutzt wird. Gleiches vergoldet fr den Fall, dass der Kunde unberechtigt nderungen der Software vornimmt. f) . Die Verjhrungsfrist fr Ansprche wegen Mngel betrgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjhrungsbeginn. 7 Haftung Fr Schadensersatzansprche des Kunden aus Mngelhaftung oder aus sonstigen Grnden gelten die folgenden Haftungsbeschrnkungen: 1. Die InLoox GmbH haftet fr Vorsatz und grobe Fahrlssigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Die InLoox GmbH haftet fr Vorsatz und grobe Fahrlssigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt fr die Verletzung des Lebens, des Krpers oder der Gesundheit, sowie fr Ansprche aus Garantien oder dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG). 2. Im brigen haftet die InLoox GmbH nur fr die schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten, deren Erfllung die ordnungsgeme Durchfhrung des Vertragses berhaupt erst ermglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Dies umfasst insbesondere die Pflicht zur mangelfreien Leistung. Die Haftung der InLoox GmbH ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. 3. Im brigen ist die Haftung der InLoox GmbH. 4. Soweit die Schadensersatzhaftung der InLoox GmbH ausgeschlossen oder eingeschrnkt ist, gilt auch im Hinblick auf die persnliche Schadensersatzhaftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Mitarbeiter und Erfllungsgehilfen. 5. Die InLoox GmbH bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Kunde wird auch darauf hingewiesen, dass er im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten vor einer ersten Verwendung der Software prfen muss, ob die Installation der Software zu besonderen Interferenzen mit bereits installierter Software fhren knnte, und weiter fr eine Sicherung seiner Daten vor der ersten Installation und whrend des laufenden Betriebses zu sorgen hat und im Fall eines eines Softwarefehlers alle zumutbaren zustzlichen 6. Die Verjhrungsfrist fr Ansprche des Kunden, der nicht Verbraucher ist, betrgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjhrungsbeginn. 8 Software-Updates und Upgrades InLoox kann nach freiem Ermessen der Kunden Updates und Upgrades der Software zur Verfgung stellen und behlt das Recht, Upgrades gegen Gebhr zu liefern. Vom Zeitpunkt der Installation des Updates an darf der Kunde die Vorversion nicht unabhngig hiervon nutzen, diese abtrennen und/oder auf eine andere Partei bertragen. Wenn nicht von InLoox zusammen mit einem Update oder Upgrade andere Bedingungen und Bestimmungen erhalten werden, gelten die Bedingungen und Bestimmungen dieser Lizenzbestimmungen weiter. Der Endbenutzer kann die Annahme von Updates ablehnen. Mit Erscheinen eines Updates oder Upgrades ist InLoox aber nicht mehr zum Support der Vorversion verpflichtet. 9 Beginn und Ende der Rechte des Kunden (1) Das Eigentum an gelieferten Sachen und die Rechte nach 2 u. 3 gehen erst mit vollstndiger Bezahlung des Kaufpreises auf den Kunde ber. Früher hat er nur ein vorlufiges, nur schuldrechtliches und nach Abs. 2 widerrufbares Nutzungsrecht. (2) Die InLoox GmbH kann die Rechte nach 2 und 3 aus wichtigenm Grund widerrufen bzw. vom Vertrag zucktreten. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der Kunde die fllige Vergtung nicht zahlt oder trotz schriftlicher Abmahnung in nicht unerheblicher Weise auch weiter gegen die in 2 und 3 definierten Pflichten dieses Vertragses verstt oder Antrag auf Erffnung des Insolvenzverfahrens ber das Vermgen des Kunden gestellt wird. (3) Wenn das Nutzungsrecht nach 3 i. V.m. 2 nicht entsteht oder endet, kann die InLoox GmbH von Kunden die Rckgabe der berlassenen Gegenstnde oder die schriftliche Versicherung, dass sie vernichtet sind, auerdem die Lschung oder aller Kopien und die schriftliche Versicherung, dass dies geschehen, verlangen. 10 Geheimhaltung (1) Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchfhrung von dem jeweils anderen Vertragspartner gehtden oder bekannt werdenden Gegenstnde (z.B. Software, Unterlagen, Informationen), die gesch rechtlichtzt sind oder Geschfts- oder Betriebsgeheimnisse beinhalten oder als vertraulich en, auch ber das Vertragsende vertraulich zu vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind Vers ohneto gegen die Geheimhaltungspflicht. Die Vertragspartner verwahren und sichern diese Gegenstnde so, dass ein unbefugter Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist. (2) Der Kunde macht die Vertragsgegenstnde nur den Mitarbeiter und sonstigen Dritten zugnglich, die den Zugang zur Ausbung der sie eingerumten Dienstaufgaben bentigen. Er belehrt diese Personen ber die Geheimhaltungsbedrftigkeit der Gegenstnde. 11 Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand Es vergoldet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfllungsort und Gerichtsstand fr alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist bei Vertrgen mit Kaufleuten der Sitz der InLoox GmbH (Mnchen). Dasselbe vergoldet, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt shland hat oder Wohnsitz oder gewhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung bekannt nicht sind. 12 Salvatorische Klausel Fr den Fall, dass eine Bestimmung dieses Vertragses ungltig sein oder werden sollte, bleibt die Gltigkeit der brigen Bestimmungen dieses Vertrages es hiervon unberhrt und zwar auch dann, wenn wesentliche Bestimmungen sind. Die Parteien vereinbaren fr diesen Fall, die ungltige Bestimmung durch die gesetzliche rechtliche Regelung zu ersetzen, die der vertraglichen vertraglichen und ökonomischen rechts und wirtschaftlich am Nchsten kommt und die Durchfhrbarkeit des Vertragses im Sinne des von beiden Seiten Gewollen sich. Selbiges vergoldet fr den Fall, dass die Parteien zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrages eine Regelungnicht haben erkannt oder eine solche zu einem spteren Zeitpunkt bekannt werden oder werden. Die Parteien sind dann verpflichtet, eine Vertragsschriftlicheergnzung in dem vorgenannten Sinne s. Stand: 14.06.2010