HotFlames! 1.0.0

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 1.42 MB
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Nur 1.00. Verwandeln Sie Ihren Monitor in einen schillernden Feuer flammenden Bildschirmschoner! Im Gegensatz zu anderen Feuerbildschirmschonern ist dies kein Looping-Film. Die Flammen werden dynamisch gerendert und in Echtzeit animiert. Das Display ist in einem nie endenden Feuer lebendig. Sie können die Flammen von einer schönen warmen Hitze zu einem heißen brennenden Inferno anpassen! Für noch mehr Flare können Sie Feuer Glut aus oder an schalten. Die Flammen sehen einfach erstaunlich aus und fügen Ihrem Monitor wirklich einen Hauch von Klasse hinzu. Sieht im TV/Medienraum toll aus. Laden Sie Hot Flames noch heute herunter und staunen Sie, wie heiß Ihr Monitor aussehen kann.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.0.0 veröffentlicht auf 2009-01-23

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    Software-Lizenzvertrag
    Dieser Software-Lizenzvertrag (die "Vereinbarung") ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen Ihnen, dem Endbenutzer (dem "Lizenznehmer") und JGOware. Durch die Fortsetzung der Installation dieses Programms mit dem Titel "program", durch Laden oder Ausführen des Programms oder durch Das Platzieren oder Kopieren dieses Programms auf Ihre Computerfestplatte, Computer-RAM oder anderen Speicher, erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung gebunden.
    1. SOFTWARE-LIZENZ

    JGOware. hiermit gewährt und der Lizenznehmer hiermit eine Lizenz zum Betrieb der im Rahmen dieser Untertätigkeit bereitgestellten Software gemäß den folgenden Bedingungen:

    a) JGOware. gewährt dem Lizenznehmer eine beschränkte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht abtretbare lizenzfreie Lizenz zur Nutzung einer (1) Kopie des ausführbaren (binären) Codes der Software auf einer (1) CPU, die sich in den Räumlichkeiten des Lizenznehmers befindet.

    (b) Sofern hiernicht ausdrücklich anders angegeben, sind alle Rechte ausschließlich JGOware vorbehalten. Der Lizenznehmer darf die Software nicht vermieten, vermieten, verkaufen, unterlizenzieren, abtreten, verpfänden, verpfänden oder anderweitig übertragen oder belasten, einschließlich der begleitenden Dokumentation und Informationen. Der Lizenznehmer darf die Software nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder demontieren, es sei denn, diese Einschränkung ist nach geltendem Recht ausdrücklich verboten. JGOware behält sich das Eigentum und alle Eigentumsrechte an der Software vor.

    (c) Die Software und die zugehörigen Informationen sind geschützte und vertrauliche Informationen von JGOware. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Software, die Dokumentation oder damit zusammenhängende Informationen (einschließlich der Softwarefunktionen oder der Ergebnisse der Nutzung) nicht an Dritte weiterzugeben oder zur Verfügung zu stellen oder die Software für andere Zwecke als ausdrücklich in dieser Vereinbarung vorgesehen zu verwenden. Der Lizenznehmer kann jedoch vertrauliche Informationen in Übereinstimmung mit einer gerichtlichen oder anderen behördlichen Anordnung offenlegen, vorausgesetzt, der Lizenznehmer muss JGOware vor dieser Offenlegung eine angemessene schriftliche Mitteilung mitteilen und alle anwendbaren Schutzanordnungen oder gleichwertige Bestimmungen einhalten. Darüber hinaus ist der Lizenznehmer nicht verpflichtet, die Vertraulichkeit von Informationen zu wahren, die der Lizenznehmer nachweisen kann: (i) dem Lizenznehmer bereits bekannt ist, ohne dass er verpflichtet ist, dasselbe wie vertraulich zu halten; (ii) durch keine unrechtmäßige Handlung des Lizenznehmers öffentlich bekannt wird; (iii) zu Recht von einem Dritten empfangen wird, ohne eine der JGOware geschuldete Geheimhaltungspflicht zu verletzen; oder (iv) vom Lizenznehmer vor Erhalt der Software unabhängig entwickelt wurde. Diese Bestimmung gilt auch nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung in Bezug auf Informationen, die von JGOware nicht veröffentlicht wurden.

    2. GARANTIE; HAFTUNGSAUSSCHLUSS.
    DIE SOFTWARE IST "ALS IS" OHNE GEWÄHRLEISTUNG JEGLICHER ART ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. AUF DIE MAXIMALE EXTENT ALLOWED VON APPLICABLE LAW, JGOware. WEITERE DISCLAIMS ALLE WARRANTIEN, INCLUDING OHNE LIMITATION ALLE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY, FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE, AND NONINFRINGEMENT. DAS ENTIRE RISK ARISING OUT OF THE USE ODER PERFORMANCE OF THE SOFTWARE AND DOCUMENTATION REMAINS WITH LICENSEE. AUF DIE MAXIMALE DEHNUNG VON APPLICABLE LAW, IN NO EVENT SHALL JGOware., ITS SHAREHOLDERS, OFFICERS, EMPLOYEES, AGENTS, OR SUPPLIERS BE LIABLE FOR ANY CONSEQUENTIAL, INCIDENTAL, DIRECT, INDIRECT, SPECIAL, PUNITIVE, OR OTHER DAMAGES WHATSOEVER (INCLUDING, WITHOUT LIMITATION, DAMAGES FOR LOSS OF BUSINESS PROFITS, WURDE ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT. BECAUSE SOME STATES/ JURISDICTIONS DO NOT ALLOW THE EXCLUSION OR LIMITATION OF LIABILITY FOR CONSEQUENTIAL OR INCIDENTAL DAMAGES, THE ABOVE LIMITATION MAY NOT APPLY TO LICENSEE.

    3. GELTENDES RECHT; ATTORNEYS' FEES. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des US-Bundesstaates Kalifornien, die auf Vereinbarungen anwendbar sind, die vollständig innerhalb des Staates Kalifornien geschlossen und durchgeführt werden. Der Lizenznehmer stimmt der ausschließlichen Gerichtsbarkeit durch die staatlichen und Bundesgerichte im County of DuPage, Bundesstaat Illinois, zu. Wenn JGOware oder der Lizenznehmer Anwälte beschäftigt oder verpflichtet, um Rechte durchzusetzen, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, oder ansprüche gegen die andere, die ganz oder teilweise auf der Software beruht, ist die vorherrschende Partei berechtigt, angemessene Anwaltskosten und -kosten von der anderen Partei zurückzufordern.

    4. U.S. GOVERNMENT RESTRICTED RECHTE. Die Software wird mit RESTRICTED RIGHTS bereitgestellt. Die Verwendung, Vervielfältigung oder Offenlegung durch die Regierung der Vereinigten Staaten, ihre Agenturen und/oder Instrumente unterliegt Beschränkungen gemäß Buchstabe c)(1)(ii) der Klausel "Rechte an technischen Daten und Computersoftware" von DFARS 252.227-7013 oder den Unterabsätzen c)(i) und (2) der Commercial Computer Software -- Eingeschränkte Rechte unter 48 CFR 52.227-19. Hersteller ist JGOware.

    5. AUSFUHRBESCHRÄNKUNGEN. Der Lizenznehmer erkennt an, dass die hierin lizenzierte Software den Exportkontrollgesetzen und -vorschriften der USA und etwaigen Änderungen davon unterliegt. Der Lizenznehmer bestätigt, dass in Bezug auf die Software sie wird sie nicht direkt oder indirekt exportieren oder reexportieren, in :i) länder, die den Exportbeschränkungen der USA unterliegen (derzeit, aber nicht unbedingt beschränkt auf Kuba, die Bundesrepublik Jugoslawien (Serbien und Montenegro), Haiti, Iran, Irak, Libyen, Nordkorea und Syrien), (ii) jeder Endnutzer, der weiß oder Grund zu wissen hat, wird das Produkt bei der Entwicklung, Entwicklung oder Herstellung nuklearer, chemischer oder biologischer Waffen verwenden; oder (iii) jeden Endverbraucher, dem die Teilnahme an den Exporttransaktionen der USA durch eine Bundesbehörde der US-Regierung untersagt wurde. Der Empfänger erkennt ferner an, dass die Software technische Daten enthalten kann, die Export- und Wiederausfuhrbeschränkungen unterliegen, die durch das US-Recht auferlegt werden.

    6. PARTEIEN GEBUNDEN. Wenn der Lizenznehmer die Bedingungen dieser Vereinbarung im Namen eines Unternehmens akzeptiert, dann stellt die Person, die diese Vereinbarung akzeptiert, dar, dass sie die Genehmigung hat, im Namen dieser Gesellschaft zu akzeptieren, stimmt auch zu, dass er zusätzlich zu dem jeweiligen Unternehmen persönlich an diese Vereinbarung gebunden ist, und erklärt sich damit einverstanden, dass die Software in den Räumlichkeiten des Unternehmens verbleibt, sofern JGOware nichts anderes schriftlich vereinbart hat.

    SIE ERKENNEN AN, DASS SIE DIESE VEREINBARUNG GELESEN HABEN, DASS SIE DIESE VEREINBARUNG VERSTEHEN UND VERSTEHEN, DASS SIE DURCH DIE FORTSETZUNG DER INSTALLATION DER SOFTWARE, DURCH LADEN ODER AUSFÜHREN DER SOFTWARE ODER DURCH DAS PLATZIEREN ODER KOPIEREN DER SOFTWARE AUF IHRE COMPUTERFESTPLATTE ODER IHREN RAM ERKLÄREN, DASS SIE AN DIE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG GEBUNDEN SIND. SIE SIND ZU DEM, AUßER FÜR WRITTEN SEPARATE ZWISCHEN JGOware. UND SIE, WENN ÜBERHAUPT, IST DIESE VEREINBARUNG EINE COMPLETE UND EXKLUSIVE ERKLÄRUNG DER RECHTE UND LIKEITEN DER PARTEIEN HERETO. DIESE VEREINBARUNG SUPERSEDES ALLE PRIOR ORAL AGREEMENTS, PROPOSALS ODER UNDERSTANDINGS, AND ANY OTHER COMMUNICATIONS BETWEEN JGOware. UND SIE BEZIEHEN SICH AUF DEN GEGENSTAND DIESER VEREINBARUNG.

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