Home Inventory 1.03.03

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 18.25 MB
‎Benutzerbewertung: 5.0/5 - ‎2 ‎Stimmen

Die Home Inventory Software von EZPZ Software ist einfach zu verwenden, um Inventar-Software zu verwenden, die es Ihnen ermöglicht, den Inhalt Ihres Hauses für eine Vielzahl von Zwecken zu katalogisieren. Zeichnen Sie Informationen zu den Artikeln auf, die Sie besitzen, einschließlich Einkaufsdetails und aktuellem Wert. Führen Sie eine Bewertung Ihres Heiminventars durch, um zu überprüfen, ob Sie unterversichert sind. Speichern Sie ein oder mehrere Bilder für jeden Artikel in Ihrem Heiminventar. Speichern Sie Details Ihrer Versicherungspolicen mit automatischen Erinnerungen, wenn die Verlängerung fällig ist. Speichern Sie Details Ihrer Kontakte wie Versicherungen, Einzelhändler, Elektriker, Rechtsanwalt und so weiter.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.03.03 veröffentlicht auf 2012-07-21
    Neue Bildschirmlayouts
  • Version 1.01.03 veröffentlicht auf 2009-02-27

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

Lizenzvertrag ----------------- 1. Lizenzbefugnis EZPZ Software Limited (der "Lizenzgeber") ist ausschließlich berechtigt, dem Lizenznehmer (die "Software") zu den Bedingungen und vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung eine Lizenz zu unterteilen. 2. Lizenzerteilung Unter Berücksichtigung der lizenzpflichtigen Gebühr in Ziffer 4 gewährt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer dem Lizenznehmer die nicht-exklusive Lizenz an: (a) Laden, Installieren und Verwenden der Software auf einer zentralen Verarbeitungseinheit ("CPU") und (b) die Software zu nutzen, indem sie diese für die Verarbeitung der in dieser Software enthaltenen Systemanweisungen oder -anweisungen kopiert, übertragen oder auf den temporären Speicher (RAM) des Systems des Lizenznehmers (das "System") laden; Und (c) die Anleitungen und/oder Betriebsanleitungen in Bezug auf die Software (die "Manuals") zu verwenden (aber nicht kopieren). 3. Lizenzdauer Diese Lizenz beginnt an dem Tag, an dem sie als vom Lizenznehmer akzeptiert gilt, und wird danach fortgesetzt, es sei denn, sie wird gemäß Ziffer 11 beendet. 4. Lizenzgebühr Wenn die Lizenzgebühr vom Lizenznehmer zum Zeitpunkt der Einbeursung der Software vom Lizenzgeber oder seinem Vertreter nicht entrichtet wird, ist die Lizenzgebühr innerhalb der in der Rechnung des Lizenzgebers angegebenen Anzahl von Tagen zahlbar, sofern der Lizenzgeber nichts anderes schriftlich vereinbart hat. 5. Verpflichtungen des Lizenznehmers Der Lizenznehmer verpflichtet sich: (a) die Software oder die Handbücher (außer für den normalen Systembetrieb und wie in Ziffer 2 oben) nicht zu kopieren oder anderweitig zu reproduzieren; (b) die Software oder die Handbücher nicht zu übersetzen, anzupassen, zu variieren, zu modifizieren; (c) die Software nicht zu zerlegen, zu dekompilieren oder zurückzuentwickeln; (d) die Software oder die Handbücher weder ganz noch teilweise einer anderen Person als den Mitarbeitern des Lizenznehmers zur Verfügung zu stellen, zu verleihen, zu vermieten, zu vermieten, zu verkaufen, zu übertragen oder anderweitig zur Verfügung zu stellen; Und (e) innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum der Kündigung oder Beendigung dieser Lizenz aus welchem Grund auch immer, um die Software und Handbücher und alle damit zusammenhängenden Unterlagen zurückzugeben. 6. Garantie (a) Der Lizenznehmer erkennt an, dass Software im Allgemeinen nicht fehlerfrei ist, und stimmt zu, dass das Vorliegen solcher Fehler keine Verletzung dieser Lizenz darstellt. (b) Für den Fall, dass der Lizenznehmer einen wesentlichen Fehler entdeckt, der die Nutzung der Software durch den Lizenznehmer wesentlich beeinträchtigt, und den Lizenzgeber innerhalb von 90 Tagen ab dem Datum der Annahme dieser Lizenz (der "Garantiezeitraum") über den Fehler informiert, hat der Lizenzgeber nach seiner alleinigen Wahl entweder die Lizenzgebühr zurückzuerstatten oder alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um den Teil der Software zu korrigieren, der nicht der Variation oder Ergänzung der Software, die nicht vom Lizenzgeber durchgeführt wird oder durch seine unsachgemäße Verwendung, Missbrauch oder Beschädigung der Software oder durch die Nutzung der Software mit anderer Software oder auf Geräten verursacht wird, mit denen sie nicht kompatibel ist. (c) Soweit nach geltendem Recht zulässig, lehnt der Lizenzgeber alle anderen Garantien in Bezug auf die Software ab, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf stillschweigende Gewährleistungen der Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck. (d) Obwohl der Lizenzgeber nicht garantiert, dass die hierin bereitgestellte Software frei von allen bekannten Viren ist, hat er wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternommen, um vor dem Verpacken nach den am häufigsten bekannten Viren zu suchen, aber der Lizenznehmer ist allein für das Scannen der Software verantwortlich. 7. Haftung des Lizenzgebers (a) Der Lizenzgeber haftet gegenüber dem Lizenznehmer nicht für Verluste oder Schäden, die direkt oder indirekt im Zusammenhang mit dieser Lizenz, der Software, ihrer Verwendung oder auf andere Weise entstehen, es sei denn, eine solche Haftung kann rechtlich nicht rechtlich ausgeschlossen werden. (b) Ungeachtet der allgemeinen Vonstand von 7(a) schließt der Lizenzgeber ausdrücklich die Haftung für indirekte, besondere, zufällige oder Folgeschäden aus, die in Bezug auf die Software, ihre Nutzung, das System oder in Bezug auf andere Ausrüstungen oder Immobilien oder für entgangenen Gewinn, Geschäftlichen, Umsatz oder Geschäfts- oder Firmenwert oder erwartete Einsparungen. (c) Für den Fall, dass ein in dieser Lizenz enthaltener Ausschluss aus irgendeinem Grund für ungültig erklärt wird und der Lizenzgeber für Verluste oder Schäden haftet, die rechtmäßig begrenzt sein können, ist diese Haftung auf die Lizenzgebühr beschränkt. (d) Der Lizenzgeber schließt die Haftung für Tod oder Körperverletzung nicht aus, soweit dies nur auf Fahrlässigkeit des Lizenzgebers, seiner Mitarbeiter, Vertreter oder Bevollmächtigten entsteht. 8. Urheberrechte, Patente, Marken und andere Rechte an geistigem Eigentum Der Lizenznehmer erkennt an, dass alle Urheberrechte, Marken, Handelsnamen, Patente und sonstigen rechte an geistigem Eigentum, die in Verbindung mit der Software und den Handbüchern bestehen oder in Verbindung stehen, einschließlich aller diesbezüglichen Dokumentationen, alleiniges Eigentum des Lizenzgebers sind und bleiben. Der Lizenznehmer darf das Eigentum des Lizenzgebers weder während noch zu irgendeinem Zeitpunkt nach Ablauf oder Beendigung dieser Lizenz in Frage stellen oder anfechten. 9. Vertrauliche Informationen (a) Alle Informationen, Daten, Zeichnungen, Spezifikationen, Dokumentationen, Softwarelisten, Quell- oder Objektcodes, die der Lizenzgeber möglicherweise vermittelt hat und die dem Lizenznehmer in Bezug auf die Software (mit anderen Als den Ideen und Grundsätzen, die der Software zugrunde liegen) von Zeit zu Zeit vermitteln können, sind proprietär und vertraulich. Der Lizenznehmer erklärt sich hiermit damit einverstanden, dass er dasselbe ausschließlich in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser Lizenz verwenden wird und dass er diese Lizenz während oder nach Ablauf oder Beendigung dieser Lizenz nicht direkt oder indirekt an Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers weitergeben darf. (b) Vorbehaltlich der besonderen, beschränkten Bestimmungen von Ziffer 5 Buchstabe c erklärt sich der Lizenznehmer ferner damit einverstanden, dass er diese vertraulichen Informationen nicht selbst oder durch eine Tochtergesellschaft, einen Agenten oder Einen Dritten zum Kopieren, Reproduzieren, Übersetzen, Anpassen, Ändern, Dekompilieren, Zerlegen oder Zurückentwickeln der Software verwendet, noch darf der Lizenznehmer die Software oder Teile oder Teile oder Änderungen verkaufen, vermieten, lizenzieren, lizenzieren, unterlizenzieren oder anderweitig mit der Software oder teilen oder Teilen oder Variationen handeln. , Modifikationen, Kopien, Veröffentlichungen, Versionen oder Erweiterungen davon oder haben Software oder andere Programme für sich selbst auf der Grundlage vertraulicher Informationen, die ihm vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellt werden, für sich selbst geschrieben oder entwickelt. 10. Höhere Gewalt Der Lizenzgeber haftet gegenüber dem Lizenznehmer nicht für alles, was außer dieser Bestimmung eine Verletzung dieser Lizenz darstellen kann, die sich aus höherer Gewalt ergibt. 11. Kündigung (a) Der Lizenzgeber kann diese Lizenz schriftlich kündigen, wenn der Lizenznehmer gegen eine Klausel, Bedingung oder Bestimmung dieser Lizenz verstößt oder durch das geltende Recht vorgeschrieben ist und diese Verletzung (falls abhilfegut) nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung des Lizenzgebers, in der eine solche Verletzung angegeben wird, behoben wird. (b) Nach Beendigung trägt der Lizenznehmer dem Lizenzgeber alle Kosten und Ausgaben, einschließlich der gesetzlichen oder sonstigen Anfallen und aller Rückstände von Gebühren, Gebühren oder anderen Zahlungen, die in Bezug auf die Software, diese Lizenz oder auf andere Weise entstehen, und hält sich an seine in Ziffer 5 Buchstabe e) genannte Verpflichtung. (c) Die Kündigung, egal ob oder wann immer sie eingetreten ist, unterliegt allen Rechten und Rechtsmitteln, die der Lizenzgeber gemäß dieser Lizenz oder nach geltendem Recht haben kann. 12. Zuordnung Der Lizenznehmer wird die Software oder die Handbücher oder diese Lizenz ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers nicht ganz oder teilweise übertragen oder anderweitig übertragen. 13. Verzicht Das Versäumnis oder die Vernachlässigung einer der Bestimmungen dieser Partei, die eine der Bestimmungen dieser Erklärung zu einem beliebigen Zeitpunkt durchsetzen, ist nicht auszulegen, und es gilt als Verzicht auf die Rechte der Partei, die hierzu bestehen, noch in irgendeiner Weise die Gültigkeit der gesamten oder eines Teils dieser Lizenz beeinträchtigen oder das Recht dieser Partei, nachfolgende Maßnahmen zu ergreifen, zu beeinträchtigen. 14. Severability Für den Fall, dass eine dieser Bedingungen oder Bestimmungen von einer zuständigen Behörde als ungültig, rechtswidrig oder in soweit nicht durchsetzbar festgelegt wird, wird eine solche Klausel, Bedingung oder Bestimmung insoweit von den übrigen Bedingungen und Bestimmungen getrennt, die weiterhin im gesetzlich zulässigen Umfang gültig sind. 15. Gesetz Die Parteien vereinbaren, dass die Lizenz in Übereinstimmung mit dem englischen Recht ausgelegt wird und die Parteien sich der Gerichtsbarkeit der englischen Gerichte unterwerfen. Anerkennung Der Kunde erkennt an, dass er diese Lizenz und die eingeschränkte Garantie gelesen hat, diese versteht und sich mit deren Geschäftsbedingungen einverstanden erklärt. (S)er stimmt auch zu, dass die Lizenz und die beschränkte Garantie die vollständige und ausschließliche Vereinbarung zwischen dencense und beschränkte Garantie sind die vollständige und ausschließliche Erklärung der Vereinbarung zwischen den Parteien und ersetzt alle Vorschläge oder vorherigen Vereinbarungen, mündlich oder schriftlich, und jede andere Kommunikation zwischen ihren Geschäftsbedingungen. (S)er stimmt auch zu, dass die Lizenz und die beschränkte Garantie die vollständige und ausschließliche Vereinbarung zwischen den Parteien sind und alle mündlichen oder schriftlichen Vorschläge oder vorherigen Vereinbarungen sowie alle anderen Mitteilungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand der Lizenz oder die beschränkte Garantie ablösen.