Hidden Desktop 1.28

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 2.39 MB
‎Benutzerbewertung: 3.4/5 - ‎5 ‎Stimmen

Besorgt, dass jemand etwas finden könnte? Fast undurchdringlich und nicht nachweisbar.* Einfach zu bedienen. Für andere unsichtbar. Öffnen Sie Ihren geheimen Desktop mit einer Tastenkombination und einem Kennwort.** Alles wird ausgeblendet, wenn Sie sich abmelden. *Wenn Sie in hochrangigen militärischen Intelligenz sind, Sicherheitsteams würden es schließlich finden. Kontaktieren Sie mich, wenn Sie dieses Sicherheitsniveau wünschen. **Wenn Sie Ihren vorhandenen Desktop ausblenden möchten, installieren Sie die Demo und kontaktieren Sie mich dann für einfache Anweisungen: [email protected]

VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.28 veröffentlicht auf 2009-02-19
    3-tägige Testversion

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

WARNUNG: Dieses Programm ist durch DasUrheberrecht und internationale Verträge geschützt. Die nicht autorisierte Vervielfältigung oder Verbreitung dieses Programms oder eines Teils davon kann zu schweren strafrechtlichen und zivilrechtlichen Sanktionen führen und wird im größtmöglichen gesetzlich möglichen Umfang verfolgt. WICHTIG - LESEN SIE SORGFÄLTIG Programmsoftware-Lizenzvertrag VEREINBARUNG durch und zwischen SALIENCE CORPORATION (dem "Lizenzgeber") und Ihnen als Kunde (der "Lizenznehmer"). Diese Vereinbarung gilt für die kostenlose Testversion der Programmsoftware, für jeden Erwerb einer Lizenz zur Nutzung der Programmsoftware oder für den Zeitpunkt, zu dem Sie die Programmsoftware über den kostenlosen Testzeitraum hinaus verwenden, ohne eine Lizenz zu erwerben. Diese Vereinbarung definiert die spezifischen Rechte und Pflichten, die Sie als Lizenznehmer in Bezug auf die Programmsoftware erwerben. Die Programmsoftware ist durch Gesetze und Verträge zum geistigen Eigentum geschützt. Die Programmsoftware ist lizenziert, nicht verkauft. BY INSTALLING, COPYING, ACCESSING, OR USING THE PROGRAM SOFTWARE, OR BY PURCHASING A LICENSE TO USE THE PROGRAM SOFTWARE, LICENSEE AGREES TO THE TERMS OF THIS AGREEMENT. WENN EINE PERSON DIESE BEDINGUNGEN AUF BEHALF VON ANOTHER PERSON ODER EINEM UNTERNEHMEN ODER EINER ANDEREN LEGALEN ENTITÄT, SAID PERSON REPRESENTS UND WARRANTS, DIE DIE VOLLE AUTORITÄT ZU BIND, DASS PERSON, UNTERNEHMEN, ODER LEGAL ENTITY ZU DIESEN TERMS. WENN LIZENZE NICHT ZU DIESEN TERMS, NICHT INSTALL, COPY, ACCESS, USE, ODER PURCHASE A LICENSE TO USE THE PROGRAM SOFTWARE. Abschnitt 1. Definitionen. Für alle Zwecke dieser Vereinbarung oder eines anderen Dokuments, das diese Vereinbarung enthält, haben die in dieser Vereinbarung verwendeten Begriffe die folgenden Bedeutungen: "Vereinbarung" bezeichnet diesen Programm-Software-Lizenzvertrag. "Anspruch" bezeichnet jede Handlung Dritter, Klagegrund, Anspruch oder Forderungen, von denen vernünftigerweise erwartet werden kann, dass sie einen Verlust verursachen. "Lizenznehmer" ist eine natürliche oder juristische Person, die einzeln oder über ihren Agenten, Mitarbeiter oder Vertreter eine Lizenz zur Nutzung der Programmsoftware oder eines Teils davon gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung installiert, kopiert, zugreift, verwendet oder erwirbt. "Lizenzgebühr" bezeichnet die Gebühren, die der Lizenznehmer gemäß Abschnitt 3 an den Lizenzgeber zu entrichten hat. "Lizenzgeber" ist PrivacyView Software, LLC, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Florida oder eine ihrer Tochtergesellschaften. "Loss" bezeichnet Schäden, Verluste, Verletzungen, Schulden, Verbindlichkeiten, Ausgaben oder andere Kosten oder Verpflichtungen, einschließlich angemessener Anwaltskosten. "Parteien" bedeutet Lizenzgeber und Lizenznehmer und "Partei" bedeutet entweder. "Programmsoftware" enthält die Original- und alle oder teilweise Kopien der in Schedule A beschriebenen Programmiersoftware, die einer Lizenz gemäß dieser Vereinbarung unterliegt. Die Programmsoftware umfasst auch alle Software-Updates, Add-On-Komponenten, Webdienste und/oder Ergänzungen, die der Lizenzgeber dem Lizenznehmer nach dem Datum zur Verfügung stellen kann, an dem der Lizenznehmer eine erste Kopie der Programmsoftware erhält, sofern diese Elemente nicht von einem separaten Lizenzvertrag oder Nutzungsbedingungen begleitet sind. "Dritte" oder "Dritte" bezeichnet jede andere Person oder Einrichtung als den Lizenzgeber oder Lizenznehmer im Rahmen dieser Unternummer. Abschnitt 2. Lizenz. In Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer und der Lizenznehmer vom Lizenzgeber eine beschränkte, gebührenfreie, persönliche, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz, die aktuelle Version der Programmsoftware des Lizenzgebers nur für einen einzigen vom Lizenzgeber festgelegten freien Evaluierungszeitraum zu Evaluierungszwecken zu verwenden; oder, wenn der Lizenznehmer rechtmäßig eine Lizenz zur Nutzung der Programmsoftware über den einzigen Evaluierungszeitraum hinaus erwirbt, indem er die Lizenzgebühr bezahlt und anderweitig die Bedingungen dieser Vereinbarung erfüllt, gewährt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer, und der Lizenznehmer akzeptiert vom Lizenzgeber eine beschränkte, gebührenfreie, persönliche, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der aktuellen Version der Programmsoftware des Lizenzgebers. Lizenznehmer darf instaransferable Lizenz zur Verwendung der aktuellen Version der Programmsoftware des Lizenzgebers. Der Lizenznehmer kann die Programmsoftware gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung und für die vom Lizenzgeber festgelegte Zeit installieren und verwenden, oder wenn der Lizenznehmer die Programmsoftware für den Evaluierungszeitraum bereits installiert oder verwendet hat, kann der Lizenznehmer die Programmsoftware nach Ablauf des kostenlosen Evaluierungszeitraums weiter verwenden, sofern der Lizenznehmer die Lizenzgebühr zahlt und ansonsten weiterhin die Bedingungen dieser Vereinbarung einhält. Der Lizenznehmer erkennt an und stimmt zu, dass der Lizenzgeber von Zeit zu Zeit die Dauer seines kostenlosen Testbewertungszeitraums ändern kann und der Lizenznehmer kein Recht oder Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Stunden oder Tagen für seinen eigenen einheitlichen Evaluierungszeitraum hat. Eine Beschreibung der Programmsoftware ist hierin als Zeitplan A enthalten. Die nicht lizenzierte Nutzung der Programmsoftware nach ablaufen der kostenlosen Evaluierungsphase stellt einen Verstoß gegen diese Vereinbarung dar und verstößt gegen US-amerikanischen und internationalen Urheberrechtsgesetzen. Jede Nutzung der Programmsoftware nach Ablauf des Evaluierungszeitraums ohne den Kauf einer Lizenz gegen Zahlung der Lizenzgebühr gilt und gilt als nicht lizenzierte Nutzung der Programmsoftware und als Verstoß gegen diese Vereinbarung. Abschnitt 3. Preis und Zahlung. Der Lizenznehmer leistet eine einmalige Zahlung an den Lizenzgeber (die "Lizenzgebühr") für die Programmsoftware-Lizenz gemäß den Zahlungsbedingungen, die dem Lizenznehmer zum Zeitpunkt des Kaufs angeboten werden. Die vorbeuge Zahlung ist sofort nach jeder Nutzung der Programmsoftware nach Ablauf des kostenlosen Evaluierungszeitraums oder unmittelbar nach dem tatsächlichen Erwerb einer Lizenz durch den Lizenznehmer fällig, je nachdem, was zuerst eintritt. Der Lizenznehmer stimmt zu und erkennt an, dass die Zahlung, auf die hierin verwiesen wird, nicht erstattungsfähig ist. Abschnitt 4. Eigentum an Programmsoftware. Der Lizenzgeber ist der Eigentümer der Programmsoftware und alle Teile davon und der Lizenzgeber hat das Recht, dies zu ändern und dem Lizenznehmer eine Lizenz für seine Nutzung zu erteilen. Abschnitt 5. Eigentumsrechte des Lizenzgebers. Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Programmsoftware ein wertvolles Gut des Lizenzgebers ist. Die Programmsoftware ist das ausschließliche Eigentum des Lizenzgebers, und der Titel verbleibt beim Lizenzgeber. Gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung wird dem Lizenznehmer lediglich das Recht eingeräumt, die Programmsoftware für einen einzigen Evaluierungszeitraum zu nutzen, oder nach Zahlung der lizenzpflichtigen Lizenzgebühr gemäß Abschnitt 3, dem Recht, die Programmsoftware zu nutzen. Die Programmsoftware ist Eigentum des Lizenzgebers, ist urheberrechtlich geschützt und wird gemäß dieser Vereinbarung lizenziert und nicht verkauft. Alle anwendbaren Rechte an Patenten, Urheberrechten, Marken, Handelsnamen, Geschäftsgeheimnissen und allen anderen Eigentumsrechten an der Programmsoftware verbleiben beim Lizenzgeber. Zu den Eigentumsrechten des Lizenzgebers an der Programmsoftware gehören unter anderem Bilder, Fotos, Animationen, Videos, Audio, Musik, Text, Daten, Programm- oder Softwarecode oder andere rechtlich schützende Themen, aus denen die Programmsoftware bestehen. Alle Rechte jeglicher Art an der Programmsoftware, die in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich gewährt werden, sind vollständig und ausschließlich dem Lizenzgeber und seinen Nachfolgern, Tochtergesellschaften und Abtretungsempfängern vorbehalten. Der Lizenznehmer darf die Programmsoftware oder Kopien davon nicht an Dritte verkaufen, übertragen, veröffentlichen, offenlegen, verteilen, anzeigen, vermarkten, lizenzieren oder anderweitig zur Verfügung stellen. Darüber hinaus darf der Lizenznehmer die Programmsoftware nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren, es sei denn und nur in dem Umfang, in dem eine solche Aktivität ungeachtet dieser Einschränkung durch geltendes Recht ausdrücklich zulässig ist. Der Lizenznehmer darf keine Urheberrechts- oder sonstigen Eigentumshinweise entfernen oder ändern, die in der Programmsoftware enthalten sind oder an der Software angebracht sind. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Programmsoftware in einer Weise zu sichern und zu schützen, die mit der Aufrechterhaltung der Rechte des Lizenzgebers in diesem Programm im Einklang steht. Abschnitt 6. Akzeptanz. Die Bedingungen dieser Vereinbarung gelten als vom Lizenznehmer akzeptiert, wenn die Programmsoftware oder ein Teil davon vom Lizenznehmer installiert, kopiert, aufgerufen oder verwendet wird, oder wenn der Lizenznehmer ausdrücklich den Bedingungen dieser Vereinbarung zustimmt oder wenn der Lizenznehmer eine Lizenz durch Zahlung der Lizenzgebühr erkauft, je nachdem, was zuerst eintritt. Abschnitt 7. Einschränkungen des Datenschutzes. Der Lizenznehmer ist sich darüber im Klaren, dass der Lizenzgeber dem Lizenznehmer zwar einen computerorientierten Datenschutz bietet, der Lizenzgeber jedoch ein Recht des Lizenznehmers gemäß dieser Vereinbarung gewähren darf und kein Recht des Lizenznehmers verletzt oder eine andere Haftung gegenüber dem Lizenznehmer erleidet, indem er einer Regierung oder Strafverfolgungsbehörde Zugriff auf Materialien, Websites, Programme, Computerdateien, oder audiovisuelle Daten, die andernfalls durch die Nutzung der Programmsoftware durch den Lizenznehmer geschützt wären, wenn diese Regierung oder Behörde in gutem Glauben einen solchen Zugriff anfordert. Die Zusammenarbeit des Lizenzgebers mit einer Regierung oder Strafverfolgungsbehörde kann die Offenlegung des Verschlüsselungsschlüssels, der erforderlich ist, um den Datenschutz zu umgehen, der anderweitig von der Programmsoftware für den Lizenznehmer bereitgestellt wird, umfassen. JEGLICHE VERWENDUNG DER PROGRAMMSOFTWARE FÜR ILLEGALE ZWECKE ODER ZUR UNTERSTÜTZUNG ODER ZUM VERSUCH, ILLEGALE ZWECKE ODER BEMÜHUNGEN ZU VERSCHLEIERN, IST UNTERSAGT. Der Lizenznehmer erkennt ferner an, dass es möglich ist, dass der computerorientierte Datenschutz der Programmsoftware von Dritten umgangen, durchbohrt, zerstört oder vermieden wird. LICENSEE AGREES THAT LICENSOR IS NOT LIABLE IN CONTRACT OR IN TORT FOR ANY PIERCING, AVOIDANCE, DESTRUCTION OR CIRCUMVENTION OF THE PRIVACY PROTECTIONS AFFORDED BY THE PROGRAM SOFTWARE BY ANY THIRD PARTY. Abschnitt 8. Haftungsausschluss. DER LIZENZGEBER LEHNT JEGLICHE VERANTWORTUNG FÜR VERLUSTE ODER ANSPRÜCHE JEGLICHER ART AB, DIE SICH AUS DEM ZUGRIFF AUF WEBSITES ODER INHALTE DRITTER, DER VERWENDUNG VON PROGRAMMSOFTWARE ODER DER VERWENDUNG VON GERÄTEN ODER SOFTWARE IN VERBINDUNG MIT PROGRAMMSOFTWARE ERGEBEN. AUF DIE MAXIMALE DEHNUNG VON APPLICABLE LAW, IN NO EVENT SHALL LICENSOR ODER ITS SUBSIDIARIES BE LIABLE FOR ANY SPECIAL, INCIDENTAL, INDIRECT OR CONSEQUENTIAL DAMAGES WHATSOEVER (INCLUDING BUT NOT LIMITED TO, DAMAGES FOR LOSS OF PROFITS ODER CONFIDENTIAL OR OTHER INFORMATION, FOR BUSINESS INTERUPTION, FOR PERSONAL INJURY, FOR LOSS OF PRIVACY, FOR , FÜR FAHRLÄSSIGKEIT, UND FÜR ANDERE FINANZIELLE ODER ANDERE VERLUSTE, DIE AUS ODER IN IRGENDEINER WEISE IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERWENDUNG ODER UNFÄHIGKEIT, DIE PROGRAMMSOFTWARE ODER ANDERWEITIG UNTER ODER IN VERBINDUNG MIT EINER BESTIMMUNG DIESER VEREINBARUNG ZU VERWENDEN. NOTWITHSTANDING ANY DAMAGES THAT LICENSEE OR ANY OTHER PERSON MIGHT INCUR FOR ANY REASON WHATSOEVER (INCLUDING WITHOUT LIMITATION, ALL DAMAGES REFERENCED ABOVE AND ALL DIRECT OR GENERAL DAMAGES), THE ENTIRE LIABILITY OF LICENSOR OR ANY OF ITS SUBSIDIARIES FOR ANY DAMAGES UNDER THIS AGREEMENTE, ANY USER, OR ANY OTHER PERSON SHALL NOT Abschnitt 9. Nicht warranted. SUBJEKT ZU IRGENDWELCHEN GESETZLICHEN WARRANTIEN, DIE NICHT AUSGESCHLOSSEN WERDEN KÖNNEN, LICENSOR MAKES NO WARRANTIES OR CONDITIONS EITHER EXPRESS OR IMPLIED, INCLUDING BUT NOT LIMITED TO, THE IMPLIED WARRANTIES OR CONDITIONS OF MERCHANTABILITY, FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE, LACK OF VIRUSES, AND NON-INFRINGEMENT, REGARDING THE PROGRAM SOFTWARE OR TECHINCAL SUPPORT, IF ANY. LICENSOR PROVIDES THE PROGRAM SOFTWARE AND TECHNICAL SUPPORT (IF ANY) AS IS AND WITH ALL FAULTS. Abschnitt 10. Laufzeit und Kündigung. Diese Vereinbarung tritt ab dem Tag in Kraft, an dem der Lizenznehmer die Programmsoftware oder einen Teil davon installiert, kopiert, kopiert, kopiert oder nutzt, oder wenn der Lizenznehmer den Bedingungen dieser Vereinbarung ausdrücklich zustimmt, oder wenn der Lizenznehmer eine Lizenz erkauft, indem er der Zahlung der Lizenzgebühr zustimmt, je nachdem, was zuerst eintritt. Der Lizenzgeber kann die im Rahmen dieser Vereinbarung gewährte Lizenz unverzüglich ohne Rückerstattung an den Lizenznehmer kündigen, wenn der Lizenznehmer die Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einhält, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Nutzung der Programmsoftware durch den Lizenznehmer, um illegale Zwecke oder Bemühungen zu unterstützen oder zu verbergen. Wenn der Lizenzgeber die Rechte des Lizenznehmers gemäß dieser Vereinbarung aufgrund der Nichteinhaltung der Bedingungen dieser Vereinbarung durch den Lizenznehmer kündigt, muss der Lizenznehmer alle Kopien der Programmsoftware und aller seiner Bestandteile vernichten. Der Lizenznehmer versteht ausdrücklich, erkennt an und stimmt zu, dass dem Lizenznehmer nur ein freier Evaluierungszeitraum gewährt wird, in dem er die Programmsoftware für einen vom Lizenzgeber zum Zeitpunkt der Erstinstallation oder Nutzung angegebenen Zeitraum nutzen kann, und dass nach Ablauf dieser Frist ohne Zahlung der Lizenzgebühr durch den Lizenznehmer die Lizenz sofort endet und nichtig ist und keine Wirkung hat und dass jede Nutzung nach diesem Datum durch den Lizenznehmer nicht autorisiert ist, Verletzung dieser Vereinbarung und aller anwendbaren Gesetze und Verträge. Abschnitt 11. Steuern und andere Angelegenheiten Wenn eine Behörde der Programmsoftware eine Steuer, Steuer, Abgabe oder Gebühr auferlegt, mit Ausnahme derjenigen, die auf dem Nettoeinkommen des Lizenzgebers basieren, stimmt der Lizenznehmer zu, den angegebenen Betrag zu zahlen oder die Dokumentation zur Befreiung zu liefern. Der Lizenznehmer ist für alle persönlichen Vermögenssteuern für die Programmsoftware ab dem Zeitpunkt verantwortlich, an dem der Lizenznehmer diese erwirbt. Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Programmsoftware und der Lizenznehmer verpflichtet sich, alle anwendbaren Export- und Importgesetze und -vorschriften, ob national oder international, zu beachten, wo immer sie gelten. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der Rechtsbehelf für jede Verletzung oder drohende Verletzung dieser Vereinbarung durch den Lizenznehmer seiner Natur nach unzureichend wäre und dass in diesem Fall der Lizenzgeber neben Schäden anspruchauf eine einstweilige Verfügung, vorübergehende und dauerhafte Unterlassungsansprüche, spezifische Leistungen und andere angemessene angemessene Rechtsbehelfe hat, ohne zu zeigen oder zu sehen, dass ein finanzieller Schaden erlitten wurde und ohne eine Anleihe zu leisten. Abschnitt 12. Sonstige. Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, Updates, Revisionen, neue Versionen, Fehlerbehebungen, Wartung oder Support für die Programmsoftware bereitzustellen. Solche Materialien oder Dienstleistungen müssen gemäß einer gesonderten Vereinbarung bezogen werden. Wenn der Lizenzgeber sich trotz dieser Bestimmung dafür entscheidet, eines der vorstehenden Bestimmungen zur Verfügung zu stellen, behält sich der Lizenzgeber ausdrücklich seine Rechte aus dieser Bestimmung in Bezug auf alle anderen Handlungen oder Unbeteiligter vor. Diese Vereinbarung und Erfüllung dieser Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates Arizona und den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit zutreffend. Darüber hinaus beansprucht der Lizenzgeber ausdrücklich sein Recht, Urheberrechte, Patente, Marken, Handelsnamen, Geschäftsgeheimnisse oder andere Eigentumsrechte geltend zu machen, die sich aus den Gesetzen eines Landes oder aus einem internationalen Vertrag oder einer internationalen Vereinbarung ergeben, die auf den Inhalt dieser Vereinbarung oder auf die Parteien dieser Vereinbarung anwendbar sind oder im Folgenden anwendbar sein können. Der Lizenznehmer kann nicht mehr als ein (1) Jahr nach Bekanntwerden des Klagegrundes Klagen, unabhängig von der Form, der sich aus dieser Vereinbarung ergibt, einleiten. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung nach geltendem Recht oder Rechtsstaatlichkeit ungültig sein, so gilt sie insoweit als unterlassen, und die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben in vollem Umfang in Kraft. Der Lizenznehmer darf die Programmsoftware oder die Rechte, Pflichten oder Pflichten des Lizenznehmers aus dieser Vereinbarung weder ganz noch teilweise an eine natürliche oder juristische Person abtreten, übertragen, unterlizenzieren, vermieten oder vermieten. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dem Lizenzgeber zu gestatten, Informationen über den Lizenznehmer, einschließlich Namen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, überall dort zu speichern und zu verwenden, wo der Lizenzgeber Geschäfte macht. Der Lizenzgeber hat das Recht, vom Lizenznehmer seine angemessenen Kosten einzuziehen, die bei der Durchsetzung dieser Vereinbarung angefallen sind, einschließlich angemessener Anwaltskosten, die auf der Ebene der Vorverfahren, des Verfahrens, der Nachverfahrens- und der Berufungsebene angefallen sind. Der Verzicht oder das Versäumnis des Lizenzgebers, in irgendeiner Hinsicht ein hierin vorgesehenes Recht auszuüben, gilt nicht als Verzicht auf ein weiteres Recht im Rahmen dieser Untertätigkeit. Diese Vereinbarung begründet kein Recht oder Klagegrund für Dritte. Diese Vereinbarung kann in eine andere Sprache als Englisch übersetzt werden, aber diese englische Version der Vereinbarung kontrolliert die Rechte und Pflichten der Parteien unabhängig von einer späteren Übersetzung und unabhängig davon, ob eine Partei auf eine solche Übersetzung angewiesen ist. Alle Mitteilungen und Mitteilungen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sind in englischer Sprache zu verabstehen. Sofern hierin nichts anderes angegeben ist, bleiben alle Bestimmungen in dieser Vereinbarung, die in ihrem Sinn und Kontext dazu bestimmt sind, die Beendigung dieser Vereinbarung zu überleben, über diese Kündigung hinaus bestehen. Ungeachtet des Vorstehenden übersteht jeder Klagegrund, den der Lizenzgeber gegen den Lizenznehmer wegen Verletzung dieser Vereinbarung vor dem Datum der Kündigung haben kann, diese Kündigung. Jede Partei erkennt an, dass sie diese Vereinbarung gelesen hat, dass sie sie versteht, dass sie sich bereit erklärt, an ihre Geschäftsbedingungen gebunden zu sein, und dass sie ferner zustimmt, dass dies die vollständige und ausschließliche Erklärung der Vereinbarung zwischen den Parteien ist, die alle vorherigen Vorschläge, Vereinbarungen und alle anderen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Inhalt dieser Vereinbarung ersetzt und zusammenführt. SCHEDULE A Programmiersoftware. Die Programmsoftware blendet ein Benutzerkonto und das zugehörige Benutzerprofil und die zugehörigen Daten aus und stellt es wieder her. Die Programmsoftware überwacht den Systemstatus und blendet das Benutzerkonto aus, wenn es nicht verwendet wird. Die Programmsoftware überwacht auch Benutzeraktionen, um die Software zu aktivieren oder Herunterfahren auszuführen.