ASEOPS (formely Hello Engines PRO) 8.1.4

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 7.74 MB
‎Benutzerbewertung: 4.0/5 - ‎2 ‎Stimmen

ASEOPS (AceBIT SEO Professionals Suite) ist die SEO-Software für Profis und Agenturen. ASEOPS bietet alle Tools, die Sie benötigen, um Ihre Websites für Suchmaschinen zu optimieren. Es ist perfekt geeignet, SEO als Service anzubieten. Holen Sie sich neue Besucher für Ihre Websites und verbessern Sie Ihre Position in den Suchmaschinen. ASEOPS deckt alles ab, was Sie für eine professionelle Website-Promotion benötigen, in einem einzigen Softwarepaket. - Komplettes SEO-Paket: Mehr als 20 SEO-Tools unter einer benutzerfreundlichen Oberfläche. - Zahlreiche Analysefunktionen und Zusammenfassungen. - Viele verschiedene Werkzeuge für die Revision und Korrektur. - Genaue Ranking-Bestimmung einschließlich Berichterstattung. - Stellen Sie sicher, dass Ihre Websites 100% fehlerfrei mit einer großen Anzahl von verschiedenen Tools sind. - Erstellen Sie individuelle Statusberichte mit Ihrem eigenen Logo und Design. - Und vieles mehr!

VERSIONSVERLAUF

  • Version 5.1.7 veröffentlicht auf 2007-03-25
    http://www.hello-engines.com/news/whatisnew.htm

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

Dieser Lizenzvertrag und die beschränkte Garantie stellen eine rechtsverbindliche Vereinbarung (nachfolgend als "Lizenzvereinbarung") zwischen Ihnen (als einzelne Person oder Organisation) und der AceBIT GmbH (nachfolgend als "AceBIT"bezeichnet) in Bezug auf die Verwendung des Softwareprodukts ASEOPS (nachfolgend als "Software") bezeichnet, einschließlich anderer Software, Medien und begleitender Dokumentation, die in elektronischer oder gedruckter Form zur Verfügung gestellt wird, dar. DURCH DIE INSTALLATION, DAS KOPIEREN ODER ANDERWEITIGE VERWENDEN DES SOFTWAREPRODUKTS ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN BEDINGUNGEN DIESER LIZENZVEREINBARUNG EINVERSTANDEN. Die Bedingungen, unter denen Sie als Endbenutzer (nachfolgend als "lizenznehmer"bezeichnet) AceBIT-Software verwenden dürfen, werden im Folgenden erläutert. Durch die Installation der Software erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden. Es ist daher wichtig, dass Sie den folgenden Text sorgfältig lesen. Wenn Sie mit diesen Bedingungen nicht einverstanden sind, dürfen Sie die Software nicht installieren. In diesem Fall, senden Sie die Software unverzüglich an den Ort, an dem Sie sie erhalten haben, für eine volle Rückerstattung. Bedingungen des Lizenzvertrags 1. Gegenstand der Vereinbarung (1) Gegenstand dieser Vereinbarung ist die dauerhafte Übergabe der Software im Objektcode einschließlich der vollständigen Dokumentation (nachfolgend gemeinsam als "Software"bezeichnet) sowie die Gewährung von Nutzungsrechten gemäß 2. (2) AceBIT möchte betonen, dass es angesichts des aktuellen Stands der Technik nicht möglich ist, Computersoftware zu erstellen, die in allen Anwendungen und möglichen Kombinationen mit anderen Softwareprodukten ordnungsgemäß funktioniert. Dieser Lizenzvertrag gilt daher nur für Software, die grundsätzlich gemäß der Programmbeschreibung und dem Benutzerhandbuch als verwendbar gilt. Gewährleistungen oder Beschaffungspflichten sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet wurden. 2. Nutzung der Software (1) Mit der Registrierung wird dem Lizenznehmer ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht für die Software gewährt, das zeitlich unbegrenzt ist. Die maximale Anzahl von Personen, die die Software gleichzeitig nutzen, darf die Anzahl der ursprünglich vom Lizenznehmer bestellten Lizenzen nicht überschreiten. Die zulässige Nutzung der Software umfasst die Installation, das Laden in den Hauptspeicher des Computers sowie die ordnungsgemäße Nutzung der Software durch den Lizenznehmer. Unter keinen Umständen darf der Lizenznehmer Unterlizenzen der erworbenen Software an Dritte vermieten oder zur Verfügung stellen, die Software über kabelgebundene oder drahtlose Kommunikationsmittel öffentlich präsentieren oder die Software dritten Dritten unentgeltlich oder gegen Entgelt zur Verfügung stellen, wie z. B. Application Service Providing oder "Software as Service". Unterpunkt 4 bleibt davon unberührt. (2) Der Lizenznehmer ist berechtigt, bei Bedarf eine Sicherheitskopie anzuschaffen, um die zukünftige Nutzung der Software zu gewährleisten. Der Lizenznehmer muss diese Sicherheitskopie als solche ausdrücklich mit "Security Copy" und einem entsprechenden Copyright-Hinweis des Herstellers kennzeichnen. (3) Der Lizenznehmer ist berechtigt, die Software zu dekompilieren und zu kopieren, wenn dies zur Sicherung der Zusammenarbeit mit anderen Programmen erforderlich wird. Dies gilt nur, wenn AceBIT dem Lizenznehmer auf Verlangen nicht innerhalb einer angemessenen Frist alle erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt hat. (4) Der Lizenznehmer ist berechtigt, die erworbene Kopie der Software sowie die vollständige Dokumentation dauerhaft an Dritte zu übergeben. Auf diese Weise erklärt sich der Lizenznehmer damit einverstanden, das Nutzungsrecht für die Software vollständig aufzugeben, alle installierten Kopien von seinem/den Computer(n) sowie Kopien auf anderen Datenspeichern zu löschen oder alle Kopien an AceBIT zurückzugeben, sofern der Lizenznehmer nicht gesetzlich verpflichtet ist, die Kopien für einen bestimmten Zeitraum zu speichern. Auf ausdrücklichen Wunsch von AceBIT ist der Lizenznehmer verpflichtet, schriftlich zu bestätigen, dass die genannten Maßnahmen durchgeführt wurden, oder gegebenenfallsschriftlichen Formblatt, dass die genannten Maßnahmen durchgeführt wurden, oder gegebenenfalls um Gründe für einen längeren Lagerzeitraum zu nennen. Darüber hinaus vereinbaren der Lizenznehmer und der Dritte ausdrücklich die Einhaltung der Nutzungsrechte gemäß 2. (5) Nutzt der Lizenznehmer die Software so weit, dass die mit dem Kauf erworbenen Nutzungsrechte qualitativ (im Hinblick auf die ordnungsgemäße Nutzung) oder quantitativ (in Bezug auf die Anzahl der erworbenen Lizenzen) überschritten werden, so hat er unverzüglich die erforderlichen Nutzungsrechte zu erwerben. Tut der Lizenznehmer dies nicht, ist AceBIT berechtigt, ihre Rechte in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung geltend zu machen. 3. Registrierung (1) Um die Software nutzen zu können, muss sich der Lizenznehmer bei AceBIT registrieren. Die Registrierung erfolgt automatisch über eine von der Software generierte und an AceBIT gesendete E-Mail-Nachricht, die die eingegebenen persönlichen Daten (Name, Firma, Postanschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) des Lizenznehmers enthält. Nach Erhalt dieser E-Mail-Nachricht sendet AceBIT eine Bestätigungs-E-Mail an den Lizenznehmer. (2) Die oben genannten personenbezogenen Daten werden von AceBIT für interne Zwecke elektronisch gespeichert und nicht Dritten zugänglich gemacht. Mit der Installation der Software erklärt sich der Lizenznehmer mit der Zusendung der Kontaktdaten und der anschließenden Speicherung dieser Daten durch AceBIT einverstanden. AceBIT behält sich das Recht vor, Dennutzern keine Rechte zu gewähren, wenn bei der Registrierung falsche personenbezogene Daten übermittelt wurden. 4. Rechtebesitz (1) Mit dem Kauf der Software wird der Lizenznehmer nur Eigentümer des physischen Datenspeichergeräts, auf dem die Software oder relevante Dateien gespeichert sind. Der Kauf des Produkts impliziert keine weiteren Eigentumsrechte an der Software für den Lizenznehmer. (2) AceBIT behält sich alle Rechte, einschließlich Verlagsrechte, Urheberrechte, Anpassungsrechte sowie Verwertungsrechte für die Software, vor. 5. Garantie (1) AceBIT garantiert die vereinbarte Qualität der Software und dass der Lizenznehmer berechtigt ist, die Software ohne Verletzung von Rechten Dritter zu nutzen. Eine Qualitätsgarantie gilt nicht, wenn ein Defekt auf eine unsachgemäße Nutzung der Software oder die Nutzung der Software auf Systemen entsteht, die die angegebenen Systemanforderungen nicht erfüllen. (2) Ist der Lizenznehmer Arbeitgeber, ist er verpflichtet, die Software unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und, wenn ihm zur unverzüglichen Mitwirkung des Mangels an AceBIT zur Verfügung gestellt wird, andernfalls sind diese Mängel nicht durch die Gewährleistung gedeckt. Dasselbe gilt für später geltend gemachte Mängel. 377 HGB gelten. (3) Ist der Lizenznehmer Arbeitgeber, ist AceBIT berechtigt, bei Sachmängeln, d.h. bei der Wahl der Mängelbeseitigung ("Reparatur") oder Ersatzlieferung durch AceBIT, nachzuprüfen. Gegebenenfalls wird dem Lizenznehmer eine aktualisierte Version der Software im Inhalt der Ersatzlieferung zur Verfügung gestellt, sofern dies keine unangemessenen Einschränkungen impliziert. Bei Eigentumsmängeln gibt AceBIT dem Lizenznehmer eine rechtlich unumstützige Möglichkeit, die Software zu nutzen, oder nimmt entsprechende Änderungen vor, dass Rechte Dritter nicht mehr verletzt werden. (4) AceBIT ist berechtigt, in den Räumlichkeiten des Lizenznehmers Garantie zu leisten. AceBIT erfüllt seine Pflicht zur "repair" durch die automatische Installation von Updates zum kostenlosen Download von der Website des Unternehmens oder durch technische Unterstützung per Telefon oder E-Mail im Falle eines anderen Problems, das während des Installationsvorgangs auftritt. (5) Das Widerrufsrecht oder das Recht des Lizenznehmers, den Kaufpreis nach dem zweimaligen Mangeloder der Ersatzlieferung zu mindern, bleibt unberührt. Das Widerrufsrecht gilt bei unerheblichen Mängeln nicht. Beantragt der Lizenznehmer Schadensersatz oder vergebliche Aufwendungen, haftet AceBIT nach 6. (6) Ist der Lizenznehmer Verbraucher, gelten gesetzliche Gewährleistungsbestimmungen. (7) Mit Ausnahme des Schadensersatzanspruchs verjährt jeder Gewährleistungsanspruch wegen Materialmangels innerhalb von zwei Jahren oder innerhalb eines Jahres, wenn kein Verbraucher an der Transaktion beteiligt ist. Die gesetzliche Verjährung beginnt im Falle eines Verkaufs auf einem Datenspeichergerät mit Lieferung der Software, im Falle eines Downloads nach Installation und Bereitstellung von Freischaltdaten oder vielmehr mit der Bereitstellung von Zugangsdaten für den Downloadbereich. Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüche für vergebliche Aufwendungen gelten nach 6. 6. Haftung (1) AceBIT haftet - bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit - bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit - nach dem Produkthaftungsgesetz - im Rahmen der Gewährleistung (2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten, die für die Vertragserfüllung von erheblicher Bedeutung sind (Kardinalpflicht), Die Haftung von AceBIT ist in Höhe des für diese Art von Geschäften vorhersehbaren und vorhersehbaren Schadens begrenzt. (3) Eine weitergehende Haftung von AceBIT ist ausgeschlossen. (4) Eine vorangegangene Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung von AceBIT-Mitarbeitern, Vertretern und Körperschaften des Unternehmens. 7. Verschiedenes (1) Ansprüche gegen AceBIT werden vom Lizenznehmer erst nach schriftlicher Zustimmung an Dritte übertragen. 2 Unterpunkt 4 bleibt davon unberührt. (2) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. (3) Alle Änderungen und Änderungen dieser Vereinbarung sind nur gültig, wenn sie schriftlich vorgenommen werden. Dies gilt auch für Änderungen oder die Aussetzung dieser Klausel. Elektronische Dokumente in Form von Textsache erfüllen nicht die Anforderungen der Schriftform. (4) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. (5) Die vertragliche Software kann (Wieder-)Exportbeschränkungen unterliegen, z. B. aus den Vereinigten Staaten von Amerika oder der Europäischen Union. Der Kunde ist verpflichtet, im Falle eines Weiterverkaufs oder einer anderen Ausfuhr nach diesen Vorschriften zu handeln. (6) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980. (7) Einziger Erfüllungsort ist der Firmensitz Darmstadt. Sofern jede Vertragspartei Kaufmann, juristische Person oder ohne allgemeinen Gerichtsstand ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien, die sich aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, der Gesellschaftssitz Darmstadt. (8) Ist eine Bestimmung dieses Kaufvertrages unwirksam oder undurchführbar oder besteht eine Lücke in diesem Vertrag, so berührt dies nicht die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit aller anderen Bestimmungen. Die Vertragsparteien bemühen sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu finden, die der wirtschaftlichen Bedeutung des Unwirksamen so nahe wie möglich kommt. Wenn Sie Fragen zu diesem Lizenzvertrag haben, schreiben Sie bitte an: AceBIT GmbH, Rheinstr. 40-42, D-64283 Darmstadt, [email protected]