Hauberk Parental Control 1.0.1144.872

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 20.84 MB
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Hauberk Elterliche Kontrolle Schützen Sie Ihre Kinder vor Pornografie, vulgären Wörtern und unerwünschten Kontakten im Internet; Überwachen Sie, wie lange und wann Ihr Kind das Internet nutzt; Wissen Sie, welche Webressourcen Ihre Kinder besuchen; Verwalten Sie die Kindersicherung aus der Ferne. Sicheres Internet für Kinder: Was passiert mit Ihrem Kind im Internet? Alles - Gigabyte an Daten: Millionen von Fotos, soziale Netzwerke, Tausende von Videos, "interessante" Daten, Online-Spiele, wissenschaftliche Erkenntnisse, etc. Aber wie kann ein Elternteil oder Tutor sicher sein, dass solche Fotos und Videos nicht pornografisch sind, soziale Netzwerke und Spiele keine Sucht verursachen, und "Dates" nicht zu einem Treffen mit einem Pädophilen führen? Es gibt inly eine Antwort - Sie müssen ein Programm verwenden, das das Internet für das Kind überwachen würde. Hauberk Parental Control - ermöglicht es Eltern, das Kind leicht vor unerwünschten Informationen im Netzwerk zu schützen, die Zugriffszeit auf das Internet zu konfigurieren und sich über den Zeitvertreib Ihres Kindes vor dem Computer zu informieren. Stellen Sie sicher, dass Ihre Kinder mit Hauberk Parental Control sicher sind! Fernüberwachung und Informationen über den Zeitvertreib des Kindes: Einer der Hauptvorteile des Hauberk Parental Control Programms ist die Web-Schnittstelle, die den Zugriff auf alle Programmfunktionen von überall auf der Welt ermöglicht. Alles, was Sie brauchen, um Ihr Kind zu schützen, ist Client-Programm auf seinem Computer zu installieren, dann müssen Sie nicht jedes Mal den Computer Ihres Kindes verwenden, um die Einstellungen zu ändern oder Informationen darüber zu erhalten, welche Websites er besucht hat - alles kann aus der Ferne über eine Web-Schnittstelle durchgeführt werden. Stellen Sie sich vor, dass Sie bei der Arbeit oder auf einer Geschäftsreise jederzeit alle Sicherheitseinstellungen ändern, die Websites ihres Kindes überprüfen und sogar seine persönlichen Briefe in Echtzeit durchsuchen können. Hauberk Parental Control ist sicherlich eine am besten gewählte Wahl, um Ihr Kind vor schädlichen Netzwerkinhalten zu schützen und zu schützen.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.0.1144.872 veröffentlicht auf 2013-04-18
    Stabile Version 1.0

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

Eine Lizenzvereinbarung mit dem Endbenutzer zur Nutzung der Software Hauberk Parental Control (nachfolgend - "Vereinbarung") Vor der Installation, dem Kopieren oder der sonstigen Verwendung des gekauften Produkts Hauberk Parental Control lesen Sie bitte die nachstehenden Bedingungen. A. ALLGEMEINE PROVISIONEN 1.1. Diese Vereinbarung zwischen einer Person oder Einrichtung, die diese Replikiert umsetzt, sowie jeder anderen Methode, die das Programm verwendet (nachfolgend der "Endnutzer"), einerseits und der Hauberk GMBH (registriert: Torstr. 177, 10117 Berlin) ist andererseits Inhaber eines ausschließlichen Rechts am Programm (nachfolgend - "Copyright Holder"), auf der anderen Seite. 1.2. Durch die Installation der Software auf Ihrem Computer, das Kopieren oder die Verwendung auf andere Weise erkennt der Endbenutzer an, dass diese Vereinbarung vollständig gelesen wurde, er hat die Bedingungen der Vereinbarung verstanden und ist vollständig und bedingungslos, ohne Ausnahmen und Einschränkungen, die mit den Bedingungen der Vereinbarung vereinbart wurden. 1.2.1. Diese Vereinbarung wird geschlossen, und die Bedingungen werden als Endverbraucher angenommen, ab dem Moment, an dem Sie den Button mit dem Namen "YES" neben der Erklärung "Ich stimme den Bedingungen des Vertrags zu" zu, wenn Sie das Programm zum ersten Mal starten. Im Falle einer Nichtmeinung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung, klicken Sie auf "NO" neben der Erklärung "Ich stimme den Bedingungen des Vertrags zu" wenn Sie das Programm zum ersten Mal starten und das Programm nicht installieren. 1.2.2. In Bekräftigung ihrer Zustimmung zu den Bedingungen dieser Vereinbarung erkennt der Endbenutzer an, dass diese Vereinbarung die gleiche Rechtswirkung hat wie jede andere schriftliche Vereinbarung, die Endbenutzer unterzeichnet hat. 1.2.3. Die Vereinbarung ist unbefristet und bleibt während der gesamten Laufzeit des Urheberrechtsinhabers im Programm in Kraft. Dieser Vertrag wird wegen Verletzung der Bedingungen des Endnutzervertrages gekündigt. Gleichzeitig ist der Endbenutzer verpflichtet, alle Kopien des Programms und die zugehörige Programmdokumentation zu vernichten. 1.3. Diese Vereinbarung legt die Nutzungsbedingungen für ein Computerprogramm Hauberk Parental Control (nachfolgend das "Programm") fest. 1.3.1. Jede Nutzung der Software ist nur zu den in dieser Vereinbarung vorgesehenen Bedingungen gestattet. Der Endbenutzer darf die Software nur im Falle der vollständigen Annahme der Vereinbarung nutzen. Die Verwendung von Software, die gegen eine der Bedingungen der Vereinbarung verstößt(Versagen), ist verboten. 1.3.2. Die Nutzung des Programms erfolgt ausschließlich auf erstattungsfähiger Basis für die Zahlung. Die Kosten für die Nutzung des Programms ist installiert und der Franchisor kann von Land zu Land Programme und die Verwendung der Währung in den Berechnungen verwendet variieren. 1.3.2. Nutzung der Software zu Bedingungen und in einer Weise, die in diesem Vertrag nicht vorgesehen ist, nur auf der Grundlage einer gesonderten Vereinbarung mit dem Urheberrechtsinhaber möglich. Zwei. RECHTE PROGRAMM 2.1. Die durch das Programm geschützten Rechte für das geltende deutsche Recht, internationale Verträge und Abkommen sowie die Gesetze des Landes, in dem das Land das Land kaufen oder nutzen. 2.2. Anwendbares Recht. Die Beziehungen dieses Vertrags wenden die Rechtsvorschriften in Deutschland an. 2.2.1.V Ist der Endnutzer eine juristische Person oder ein einzelunternehmer, so werden alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland beigelegt. 2.2.2. Handelt es sich bei dem Endnutzer um eine Einzelperson, so werden alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland beigelegt. 2.3. Das ausschließliche Programmrecht gehört dem Inhaber. 2.4. Gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt der Inhaber dieser Vereinbarung gegen eine Gebühr dem Endnutzer das nicht übertragbare Recht, das Programm auf folgende Weise zu nutzen: 2.4.1. Programm für eine einzelne Workstation ist erlaubt, nur einen Computer zu installieren, zu aktivieren und zu verwenden, dieses Programm kann gleichzeitig mit nur einem Endbenutzer verwendet werden. 2.4.2. Das Programm für mehrere Workstations ist berechtigt, mehrere Endbenutzer zu installieren, zu aktivieren und zu verwenden. Die Anzahl der Endbenutzer muss mit der Anzahl der Computer übereinstimmen, auf denen das Programm ausgeführt wird. Installieren, anzeigen, öffnen, teilen oder verwenden Sie die Software nicht auf Computern, die nicht in der autorisierten Anzahl von Arbeitsstationen enthalten sind. 2.5. Der Endbenutzer ist nicht berechtigt, das Programm oder seine Komponenten zur Installation eines Dritten zur Verfügung zu stellen. Durch die Bereitstellung des Programms oder seiner Komponenten zur Installation eines Drittanbieters verstößt der Endbenutzer gegen diese Vereinbarung und verliert das Recht, das Programm zu nutzen und technischen Support zu erhalten. 2.6. Diese Vereinbarung gewährt dem Endbenutzer keine Rechte an Marken, die im Besitz des Urheberrechtsinhabers sind. 2.7. Der Rechtsinhaber behält sich alle Rechte vor, die dem Endnutzer in diesem Vertrag nicht ausdrücklich gewährt werden. 2.8. Der Benutzer darf nicht ändern, dekompilieren (Objektcode in Quellcode), disassemblieren, entschlüsseln und andere Aktionen mit dem Objekt-Code-Programm durchführen, um Informationen über die Implementierung der im Programm verwendeten Algorithmen zu erhalten, abgeleitete Werke aus der Nutzung des Programms zu erstellen, sowie zu erfüllen (zu erlauben) anderweitig die Software zu verwenden, ohne die schriftliche Zustimmung des Eigentümers. 2.9. Der Endbenutzer darf die Software nicht ändern, anpassen oder übersetzen, einschließlich Änderungen am Objektcode oder an den Daten an ihnen, mit Ausnahme der Änderungen, die durch Mittel vorgenommen werden, die im Programmumfang enthalten und in der Dokumentation beschrieben sind. 2.10. Der Rechteinhaber behält sich die ausschließlichen Rechte an allen Multimedia-Dateien (einschließlich aller, die in den Programmgrafiken, Fotos, Texten, Animationen, Audio- und Video-, Musikdateien enthalten sind), die zusammen mit dem Programm bereitgestellt werden können. 2.11. Der Endbenutzer darf das Programm nicht verteilen. Drei. Kopierschutz. Aktivierung 3.1. Der Endbenutzer erklärt sich damit einverstanden, dass das Programm mit Schutzmitteln gegen unbefugtes Kopieren und/oder Verwenden versehen werden kann. 3.1.1. Die Endnutzer müssen die Anforderungen dieses Schutzes erfüllen und dürfen sie nicht umgehen oder zu umgehen versuchen. 3.2. Installation und Nutzung des Programms innerhalb von 30 Tagen - kostenlos. Für die weitere Nutzung des Programms müssen Sie einen Aktivierungsschlüssel kaufen. 3.2.1. Der Aktivierungsschlüssel wird für die Endnutzergebühren zur Verfügung gestellt und der rechtmäßige Eigentümer ist ausschließliches Eigentum von Franchisor. 3.2.2. Der Endbenutzer verpflichtet sich, keine Informationen über den Aktivierungsschlüssel Dritter offenzulegen und alle möglichen Schritte zu unternehmen, um die Vertraulichkeit des Aktivierungsschlüssels zu wahren. 3.3. Mit einem Internet-Verbindungsprogramm kann die Authentizität des Aktivierungsschlüssels überprüft werden. Das Programm wird ausschließlich Rechteinhaberinformationen geleitet, die mit einem Aktivierungsschlüssel verknüpft sind. Nimmt im Aktivierungsprozess keine personenbezogenen Daten des Endnutzers an und bleibt völlig anonym. 4. VERANTWORTUNG. Garantie. 4.1. Das Programm wird auf einem "as is (wie es ist) bereitgestellt. 4.2. Copyright Holder übernimmt keine Garantien in Bezug auf den fehlerfreien und ununterbrochenen Betrieb von Programmen, die bestimmte Programmziele und Erwartungen des Endbenutzers erfüllen, garantiert nicht, dass das Programm ordnungsgemäß funktioniert, wenn es in Verbindung mit Software und Hardware anderer Hersteller verwendet wird, und übernimmt keine anderen Garantien, die direkt nicht in dieser Vereinbarung angegeben sind. Alle Risiken im Zusammenhang mit der Qualität der Arbeit und der Leistung des Programms gehen zu Lasten des Endnutzers. 4.3. Der Endbenutzer erkennt an und stimmt zu, dass das Arbeitsprogramm, das mit der Nutzung und Übertragung von Daten über das Kommunikationsnetz verbunden ist, und dass es zwar eine Bedrohung der Privatsphäre oder der Datenintegrität geben kann. 4.3.1. Verantwortlichkeiten und Risiken im Zusammenhang mit dem Datenübertragungsprogramm sind Endnutzer. 4.4. Wenn das Programm auf physischen Medien geliefert wird, stellt der Inhaber sicher, dass die mit dem Programm gelieferten Medien und ihre Leistung bei normaler Nutzung der Softwaredie mit dem Programm und deren Leistung bei normaler Nutzung der Software enthaltenen Medien innerhalb von 90 Tagen ab dem Datum des Liefer- oder Übernahmeprogramms. Wenn ein Fehler ist, kann der Materialträgerhalter entscheiden, das defekte Medium zu ersetzen oder den Kaufpreis zurückzuerstatten. 4.5. Wenn der Endnutzer über den Internet-Rechteinhaber gekauft oder empfangen hat, gibt er dem Endbenutzer keine gedruckten Materialien, einschließlich der Bedienungsanleitung, weiter. Fünf. ANDERE BEDINGUNGEN 5.1. Diese Vereinbarung gilt für alle zukünftigen Updates / neuen Versionen des Programms. Durch die Zustimmung zur Installation des Updates / der neuen Version des Software-Endbenutzers akzeptieren die Bedingungen dieser Vereinbarung für die entsprechenden Updates / neuen Versionen von Programmen bei der Aktualisierung / Installation einer neuen Version der Software nicht durch eine andere Lizenzvereinbarung begleitet. 5.2. Diese Vereinbarung kann vom Franchisor einseitig geändert werden. Die Benachrichtigung des Nutzers über die auf der Seite veröffentlichten Änderungen dieser Lizenz: https://hauberk.de/download/licence_hfw.html Diese Änderungen der Bedingungen des Lizenzvertrags treten ab dem Datum ihrer Veröffentlichung in Kraft, sofern in den entsprechenden Publikationen nichts anderes angegeben ist. 5.3. Wird ein Teil dieser Vereinbarung für nichtig befunden und ist sie rechtsverbindlich und nicht der Ausführung unterliegend, so bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft und vollstreckbar. Unter keinen Umständen darf dieses Abkommen die legitimen Rechte der Verbraucher nicht verletzen.