Global Fleet Control 40

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 45.01 MB
‎Benutzerbewertung: 3.0/5 - ‎1 ‎Stimmen

Modulares PC-Softwarepaket zur Planung und Steuerung beliebiger Seewege mit integrierter Zeitplänenberechnung und vielfältigen Anwendungen (Datenaustausch mit Dieseldiagnosesystem DDM 40) Das Softwarepaket GLOBAL FLEET CONTROL - GFC40 ist für den Einsatz in Ihrer Flotte geeignet. Bewerbungsprofil: + Planung und Steuerung beliebiger weltweiter Seewege + Wegpunkteingabe manuell, durch Einlernen, aus der Datenbank oder aus GPS-Daten (NMEA 0183). + Vorbereitete Routen können beliebig modifiziert, verknüpft und mit bereits verfügbaren Routen und Routenabschnitten vermischt werden. + Unvorhergesehene Routenänderungen (Überquerung von Schlechtwetterzonen oder anderweitig geänderten Betriebsbedingungen mit reduzierten Fahrgeschwindigkeiten) können schnell geplant und berechnet werden. + Schätzung von Kraftstoff,-Schmieröl und anderen Verbrauchsleistungen. + Zusätzliche Berechnungsfunktionen für die Verwaltung der Besonderen Betriebsbedingungen. + Messung, Aufzeichnung und Auswertung des Liner-Verschleißes in geeigneten Formen (Link zum alternativen Softwareteil Wartung). + Ein- oder Ausblenden der wichtigsten Häfen (mehr als 10000 Häfen weltweit) und weiterer Städte in der Welt oder Chart-Anzeige. + Bei teilweiser Globusanzeige kann das Weltdiagramm in kleiner Größe eingeblendet werden. + Detaillierte Planung von Kraftstoff und anderen Verbrauchsleistungen, die es nicht nur ermöglicht, den Verbrauch unter verschiedenen Betriebsbedingungen vor Reiseantritt zu planen, sondern auch zu simulieren. + Auch wir passen GLOBAL FLEET CONTROL gerne an Ihre speziellen Anforderungen an.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 40 veröffentlicht auf 2006-06-08

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    SOFTWARE - LIZENZVERTRAG
    MIT INGENIEURBÜRO RICHTER

    für Endbenutzer des Softwarepakets GLOBAL FLEET CONTROL 40

    ACHTUNG: DER EINSATZ DES SOFTWAREPAKETS GLOBAL FLEET CONTROL UNTERLIEGT DEN BEDINGUNGEN DES FOLGENDEN SOFTWARE-LIZENZVERTRAGS DES INGENIEURBÜROS RICHTER. WENN SIE DIE SOFTWARE VERWENDEN, ERKLÄREN SIE DAMIT IHRE ZUSTIMMUNG ZU DEN BESTIMMUNGEN DES FOLGENDEN LIZENZVERTRAGS. WENN SIE MIT DEM LIZENZVERTRAG NICHT EINVERSTANDEN SIND, HABEN SIE DIE MÖGLICHKEIT, DAS GESAMTE, NICHT VERWENDETE PROGRAMMPRODUKT, INKLUSIVE DOKUMENTATION, GEGEN DEN KAUFPREIS ZURÜCKZUGEBEN. DIESE VORAUSSETZEN HOWEVER, DASS DIE CD-ROM UND DIE SOFTWARE-DOKUMENTATION SIND STILL IN DER UNOPENED ORIGINAL PACKAGING).
    Wenn Sie keine andere Vereinbarung haben und eine Vereinbarung mit dem ENGINEERING OFFICE RICHTER unterzeichnet haben, sind die folgenden Lizenzbedingungen für Ihre Benutzerrechte an der beiliegenden Software.
    1. GRANTING OF LICENSE Der ENGINEERING OFFICE RICHTER gewährt Ihnen eine Lizenz für die Verwendung einer Kopie der Software. Die Verwendung umfasst das Speichern, Laden, Installieren, Ausführen und Anzeigen der Software. Es ist nicht gerechtfertigt, die Software zu modifizieren oder Lizenz- und Steuerungsfunktionen der Software zu deaktivieren. Wenn die Software für mehrere Verwendungen lizenziert ist, darf nicht mehr als die maximale Anzahl von autorisierten Benutzern die Software gleichzeitig verwenden.
    2. ABSOLUTE TITLE Die Software ist Eigentum von ENGINEERING OFFICE RICHTER und/oder deren Lieferanten und in urheberrechtlichen Angelegenheiten, die durch ENGINEERING OFFICE RICHTER und/oder deren Lieferanten geschützt sind. Die Software ist durch Urheberrechtsgesetze der Bundesrepublik Deutschland sowie durch internationale Abkommen geschützt. Diese Lizenz gewährt Ihnen keine Anforderung oder absolute Titel an der Software und rechtfertigt Sie nicht, die Software zu verkaufen. Die Lieferanten von ENGINEERING OFFICE RICHTER behalten sich das Recht vor, bei jeder Verletzung dieser Lizenzbedingungen ihre Rechte geltend zu machen.
    3. SOFTWARE-NUTZUNG
    Sie dürfen diese Software auf einem einzelnen Computer verwenden, sofern die Software gleichzeitig nur auf einem Computer verwendet wird. Die Software wird in einem Computer verwendet, wenn sie in den Hauptspeicher (z.B. RAM) oder in den permanenten Speicher (z.B. nicht herausnehmbarer Datenträger) des Computers geladen wird.
    2) Die Nutzung der Software an mehreren Arbeitsplätzen setzt auch eine Mehrzweck-Lizenzvereinbarung mit dem ENGINEERING OFFICE RICHTER voraus.
    Sie dürfen nicht:
    1) kopien der Software anfertigen oder besitzen, sei es digital oder in anderer Form

    2) die Software ins Internet oder in eine andere Form des Online-Dienstes stellen oder platzieren lassen.
    3) ändern, dekompilieren, analysieren Sie die Struktur der Software oder versuchen Sie, auf andere Weise herauszufinden, den Quellcode der Software.

    4) Derivate der Software herstellen, ändern, anpassen, übersetzen, verleihen oder leasen.
    4. ZEITRAUM
    Diese Lizenz ist für den Zeitraum gültig, in dem Sie die Software verwenden, außer sie wird ungültig, wenn Sie die Bedingungen dieser Vereinbarung entgegensetzen. Wenn diese Lizenz ungültig wird, erklären Sie sich damit einverstanden, das Original und alle möglichen Kopien zu vernichten.
    5. BEGRENZTE GARANTIE
    DAS ENGINEERING OFFICE RICHTER UND ITS FÜR SUPPLIER CAN'T GARANTIE FÜR DIE ACHIEVEMENT ODER DIE ERGEBNISSE, DIE SIE MIT DER SOFTWARE ODER DEN RELEVANTEN ELEMENTEN ERREICHEN. DAS INGENIEURBÜRO RICHTER GIBT KEINE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER INDIREKTEN GARANTIEN IN BEZUG AUF DEN SCHUTZ DER RECHTE DRITTER ODER DIE EFFIZIENZ FÜR BESTIMMTE ZWECKE. KEINE VERBAL ODER SCHRIFTLICHE INFORMATIONEN, DES ENGINEERING OFFICE RICHTER, ITS DISTRIBUTOR, REPRESENTATIVES OR EMPLOYEE GIVEN, MEAN A DECLARATION OF GUARANTEE.
    6. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
    IN KEINEM FALL IST DAS INGENIEURBÜRO RICHTER FÜR SCHÄDEN VERANTWORTLICH, EINSCHLIEßLICH ENTGANGENER GEWINN ODER SONSTIGER KOMBINIERTER ODER FOLGESCHÄDEN, DIE AUS DER NUTZUNG ODER DER UNMÖGLICHKEIT FÜR DIE VERWENDUNG DER SOFTWARE ODER SCHRIFTLICHEN MATERIALIEN ENTSTEHEN, AUCH WENN DAS INGENIEURBÜRO RICHTER AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS VERWIESEN (INSTRUIERT) WURDE.
    7. ÜBERTRAGUNG
    Diese Lizenz endet automatisch, wenn Sie die Software an dritte weitergeben. Während der Übertragung müssen Sie die Software und alle Kopien und entsprechenden Dokumentationen übergeben. Der Empfänger muss diese Lizenzbestimmungen als Übertragungsregelung akzeptieren.
    8. KÜNDIGUNG
    ENGINEERING OFFICE RICHTER hat das Recht, diese Lizenz zu kündigen, wenn Sie die hier angegebenen Bedingungen nicht berücksichtigen. Im Falle einer Kündigung müssen Sie die Software sowie alle Kopien, Anpassungen und Teile der Software in irgendeiner Form sofort zerstören.
    9. AUSFUHR
    Sie sind nicht berechtigt, Kopien oder Anpassungen der Software zu exportieren oder zu liefern, wenn dadurch geltende Rechte oder Exportbestimmungen verletzt werden.
    10. MISCELLANEOUS
    Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht rechtmäßig, ungültig oder aus irgendeinem Grund nicht ausführbar sind, gelten diese Bestimmungen als losgelöst und berühren nicht die Gültigkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages.
    Diese Vereinbarung ist die vollständige Frage der Vereinbarung und macht alle vorherigen Vorschläge, die sich auf den Inhalt der Vereinbarung oder Kommunikation mit uns beziehen, sinnlos.

    Wenn Sie Fragen zu dieser Vereinbarung haben, können Sie das ENGINEERING OFFICE RICHTER unter folgender Adresse erreichen:
    INGENIEURBÜRO RICHTER
    Beethovenstr. 23
    D 72175 Dornhan

    Tel: 0049 07455 8459
    Fax: 0049 07455 2549
    E-Mail: [email protected]
    Homepage: www.ingb-richter.de

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