Girafa Toolbar 2.12

Lizenz: kostenlos ‎Dateigröße: 1.43 MB
‎Benutzerbewertung: 3.0/5 - ‎1 ‎Stimmen

Die Girafa Toolbar ist ein kostenloser visueller Web-Suchbegleiter und Favoriten-Manager, der Miniaturbilder Ihrer Suchergebnisse und Lieblings-Websites anzeigt. Mit der Girafa Toolbar an Ihrer Seite können Sie mit nur einem Klick mit den Top-Suchmaschinen suchen und Bilder ihrer Suchergebnisse und jeder gewünschten Webseite im Miniaturformat anzeigen - so dass Ihre Zeit im Web unterhaltsamer und produktiver wird. Sie können die Girafa Toolbar verwenden, um: * Siehe Miniaturbilder der Aufgelisteten Seiten auf Ihrer Suchergebnisseite, wenn Sie das Web durchsuchen. * Verwalten und teilen Sie Ihre Favoriten-Websites - erstellen Sie Ihren Lesezeichen-Index mit Miniaturansicht einer beliebigen Website. * Siehe Miniaturbilder von links oder Links, die Sie auf einer Webseite sehen. Die Girafa Toolbar ist kostenlos und lässt sich einfach installieren.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 2.12 veröffentlicht auf 2007-01-01

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    GIRAFA.COM INC. END-USER SOFTWARE LIZENZVEREINBARUNG

    SIE SOLLTEN DIE FOLGENDEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN SORGFÄLTIG LESEN, BEVOR SIE DIE SOFTWARE VERWENDEN.

    DURCH KLICKEN AUF DEM JA BUTTON BELOW, SIE SIND ZU VON DIESER LIZENZVEREINBARUNG GEBUNDEN ("VEREINBARUNG"). WENN SIE NICHT MIT ALLEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG EINVERSTANDEN SIND, KLICKEN SIE AUF DIE SCHALTFLÄCHE "NEIN" UND INSTALLIEREN SIE DIESES PRODUKT NICHT.

    IHRE NUTZUNG DER SOFTWARE BEDEUTET, DASS SIE DIESE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN AKZEPTIEREN. WENN SIE NICHT MIT DIESEN BEDINGUNGEN UND BEDINGUNGEN EINVERSTANDEN SIND, DANN IST GIRAFA UNWILLING, DIE SOFTWARE ZU IHNEN ZU LIZENZIEREN, UND SIE SOLLTEN DIE SOFTWARE NICHT VERWENDEN. DURCH DIE INSTALLATION, DAS HERUNTERLADEN, KOPIEREN ODER ANDERWEITIGE VERWENDUNG DER SOFTWARE BESTÄTIGEN SIE, DASS SIE DIESE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GELESEN HABEN, SIE VERSTEHEN UND DAMIT EINVERSTANDEN SIND, AN SIE GEBUNDEN ZU SEIN. WENN SIE DIESEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN NICHT ZUSTIMMEN, SIND SIE NICHT AUTORISIERT UND DÜRFEN DIE SOFTWARE NICHT VERWENDEN.
    1. Lizenz
    Girafa.com Inc. ("Girafa") gewährt Ihnen hiermit ("Lizenznehmer") eine persönliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung für Ihren persönlichen, nicht-kommerziellen Gebrauch, das begleitende Softwareprodukt, in maschinenausführbarem Objektcodeformular (die "Software") gemäß den nachstehenden Bedingungen. Für die Nutzung der Software, wie in dieser Vereinbarung vorgesehen, wird dem Lizenznehmer eine beschränkte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz für den Zugriff auf von Girafa von Zeit zu Zeit bereitgestellte und generierte Informationen gewährt (der "Service"), vorbehaltlich der nachstehenden Bedingungen.

    2. Lizenzumfang
    Der Lizenznehmer darf die Software auf jedem Computer unter der vollen und alleinigen Kontrolle des Lizenznehmers verwenden, vorausgesetzt jedoch, dass jede Kopie der Software alle eigentumsrechtlichen Hinweise der ursprünglichen Software und diese Vereinbarung vollständig enthalten muss. Der Zugriff auf die Software und den Service ist streng auf die Mitarbeiter des Lizenznehmers beschränkt, die den Bedingungen dieser Vereinbarung zugestimmt haben.

    Der Lizenznehmer darf den Dienst und/oder die Software nicht nutzen, um: (i) Aktivitäten auszuführen, die direkt oder indirekt rechtswidrig, schädlich, bedrohlich, beleidigend, belästigend, tortious, diffamierend, vulgär, obszön, verleumderisch, in die Privatsphäre eines anderen eingreifend, hasserfüllt oder rassistisch, ethnisch oder anderweitig anstößig sind; (ii) jede Tätigkeit auszuüben, die ein Rechte Dritter verletzt oder verletzen kann; (iii) kommerzielle Tätigkeiten ausüben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Anbieten von Produkten oder Dienstleistungen zum Verkauf, die Anwerbung für Werbetreibende oder Sponsoren oder den Verkauf, die Lizenzierung oder die Gewährung des öffentlichen Zugangs zu allen auf dem Dienst angebotenen Informationen.

    3. Lizenzwechsel
    Girafa ist jederzeit und aus welchem Grund auch immer berechtigt, verschiedene Benutzer zu begrenzen, zu verweigern, unterschiedliche Prioritäten zu setzen oder die Funktionalität dieser Software oder des Dienstes jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu kündigen. Girafa kann nach eigenem Ermessen die Fortsetzung dieser Lizenz auf bedingungen, dass der Lizenznehmer Softwareverbesserungen, Korrekturen, Anpassungen, Konvertierungen zu neueren Software- und/oder Serviceversionen oder andere Änderungen an der Software und/oder dem Dienst, an dieser Lizenzvereinbarung, an allgemeinen Bedingungen akzeptiert, die sich unter anderem auf Datenschutz- und Nutzungsrichtlinien beziehen.

    4. Titel
    Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die Software, alle Erweiterungen, Modifikationen, Anpassungen, abgeleitete Werke und Kopien davon sowie alle darin enthaltenen Informationen und geistigen Eigentumsrechte ausschließlicheigentum von Girafa sind und bleiben, was erhebliche kreative Anstrengungen und proprietäre Informationen, Ideen, geistiges Eigentum und Ausdrücke verkörpert. Die Lizenzierung der Software stellt nicht die Gewährung oder den Verzicht von Girafa auf ihre eigentumsrechten Interessen oder ausschließlichen Rechte darin dar. Girafa behält sich alle Rechte an der Software vor, die hiernicht ausdrücklich gewährt wird. Der Lizenznehmer erkennt an, dass: (a) die Software befindet sich derzeit in einer nicht endgültigen Entwicklungsphase und es sind erhebliche Fehler zu erwarten und (b) der Lizenznehmer hat kein anderes Recht oder Interesse an der Software als in dieser Vereinbarung ausdrücklich gewährt.

    5. Spezifische Einschränkungen
    Der Lizenznehmer darf in Bezug auf die Software und den Dienst oder einen Teil der Software und des Dienstes die Software und den Dienst nicht ändern, übersetzen, zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren, abgeleitete Werke auf der Grundlage der Software erstellen, die Software kopieren (außer wie oben angegeben), exportieren, verkaufen, lizenzisieren, vermieten, übertragen oder anderweitig Rechte an der Software oder dem Dienst veräußern oder alle von Girafa bereitgestellten Artikel entfernen.

    6. Datenschutzerklärung
    Girafa respektiert die Privatsphäre seiner Lizenznehmer und hat eine Datenschutzerklärung erstellt, in der die Rechte und Pflichten aller Benutzer (einschließlich lizenznehmer) in Bezug auf personenbezogene Daten, die auf der Girafa.com-Website offengelegt werden, und durch die Nutzung der Software und des Dienstes erläutert werden. Die Girafa-Datenschutzerklärung finden Sie auf unserer Website unter http://www.girafa.com/privacy/ .

    7. Anerkennungen des Lizenznehmers in Bezug auf Software und Service: Der Lizenznehmer erkennt ausdrücklich an und stimmt zu, dass:

    7.1 Die Software und der Dienst können Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten, die z. B. Zu Fehlern oder Datenverlusten führen können. Girafa übernimmt keine Garantie oder Verantwortung für die Folgen der Nutzung der Software und/oder des Dienstes. Die Nutzung der Software und des Dienstes durch den Lizenznehmer erfolgt auf eigenes Risiko des Lizenznehmers.

    7.2 Die Funktionalität der Software und des Dienstes hängt unter anderem von der Verfügbarkeit von Informationen zu und von Girafa-Servern, Netzüberlastung und anderen Faktoren ab. Girafa übernimmt keine Garantien oder Garantien hinsichtlich der Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit, Inhalte oder Genauigkeit der Informationen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Text und Bilder), die dem Lizenznehmer oder einem anderen Benutzer, der die Software und/oder Dienste nutzt, zur Verfügung gestellt werden.

    7.3 DIE SOFTWARE UND SERVICE WERDEN "ALS IS" UND OHNE GEWÄHRLEISTUNG JEGLICHER ART ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. GIRAFA AND ITS LICENSORS, AUTHORIZED DEALERS, AND SUPPLIERS MAKE NO, AND EXPRESSLY DISCLAIM ALL, WARRANTIES AND CONDITIONS, EXPRESS OR IMPLIED, INCLUDING WITHOUT LIMITATION THE IMPLIED WARRANTIES OR CONDITIONS OF MERCHANTABILITY, FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE, AND NON-INFRINGEMENT, REGARDING THE SOFTWARE AND SERVICE. NEITHER GIRAFA NOR ITS LICENSORS OR SUPPLIERS WARRANT, GUARANTEE OR MAKE ANY REPRESENTATIONS REGARDING THE USE OR THE RESULTS OF THE USE OF THE SOFTWARE AND/OR SERVICE IN TERMS OF ITS CORRECTNESS, ACCURACY, RELIABILITY, CONTENT, OR CURRENTNESS OR THAT THE OPERATION OF THE SOFTWARE WILL BE UNINTERRUPTED OR ERROR FREE.

    7.4 DAS ENTIRE RISK AS TO THE RESULTS AND PERFORMANCE OF THE SOFTWARE AND SERVICE IS ASSUMED BY LICENSEE, INCLUDING WITHOUT LIMITATION ANY RISK OF THE INTRODUCTION OF COMPUTER VIRUSES, LOSS OF COMPUTER DATA, INVASION OF PRIVACY AND ANY RISK ARISING OUT OF ANY CONTENT TRANSMITTED OR RECEIVED IN CONNECTION WITH THE USE OF THE SOFTWARE AND/OR SERVICE. LICENSEE ACKNOWLEDGES AND AGREES THAT ANY AND ALL DISCLAIMERS IN THIS AGREEMENT AND THE PROVISIONS OF THIS SECTION 7 REFLECT A FAIR AND REASONABLE ALLOCATION OF RISK BETWEEN GIRAFA AND LICENSEE.

    7.5 Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet auf dieses Abkommen keine Anwendung.

    8. Bestätigungen des Lizenznehmers in Bezug auf Informationen: Der Lizenznehmer erkennt ausdrücklich an und stimmt zu, dass:

    8.1 Girafa verwendet einen automatisierten Prozess, um Informationen (wie Bilder von Websites, Homepages, Bilder, Links und dergleichen) aus dem Internet abzurufen, um von den Servern von Girafa an seine Nutzer zu übertragen, und ein solcher automatisierter Prozess wird auch verwendet, um zuvor gesammelte Informationen von Zeit zu Zeit zu aktualisieren und zu aktualisieren. Als Ergebnis dieses automatisierten Prozesses kann der Lizenznehmer Informationen erhalten, die nicht auf dem neuesten Stand oder ungenau sind. Darüber hinaus werden die Informationen, die der Lizenznehmer möglicherweise der Software ausgesetzt ist, empfängt oder mit ihr verwendet, von Girafa in keiner Weise überprüft, kontrolliert, geprüft, überprüft oder bestätigt. Girafa übt keine Kontrolle über die Inhalte der Websites und/oder Webseiten aus, von denen aus die Miniaturbilder erstellt werden, und überprüft nicht den Inhalt der Websites und/oder Webseiten, von denen aus die Miniaturbilder erstellt werden, und diese Inhalte und Informationen liegen in der Verantwortung des Dritten, von dem diese Informationen stammen, und daher übernimmt Girafa keine Zusicherung oder Garantie, dass die in den Miniaturbildern enthaltenen Inhalte den geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen. Der Lizenznehmer ist allein und vollständig verantwortlich für alle Informationen, die der Lizenznehmer über den Dienst herunterlädt, hochlädt, sendet oder anderweitig accesst, und der Lizenznehmer hat unabhängig davon, ob der Lizenznehmer über adeq verfügt.essses über den Dienst und der Lizenznehmer muss unabhängig bestimmen, ob der Lizenznehmer über ausreichende gesetzliche Rechte zum Speichern, Verlinken, Durchsuchen oder anderweitigen Nutzen dieser Informationen verfügt oder ob diese Informationen mit einer gesetzlichen Regel, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Regeln des Urheberrechts, der Geheimhaltung, Diffamierung, Anstand, Privatsphäre, Sicherheit und Export. Girafa lehnt ausdrücklich jegliche Verantwortung für den Inhalt, die Richtigkeit, Integrität, Herkunft oder Qualität dieser Informationen und jegliches Vertrauen auf solche Informationen ab, einschließlich schäden, löschung, Löschung oder sonstiger Änderungen dieser Informationen aus irgendeinem Grund.

    8.2 Die Software und der Dienst können Funktionen und oder Funktionen enthalten, die den Lizenznehmer mit Websites und/oder Diensten Dritter verknüpfen können. Die Teilnahme an Werbeaktionen oder Werbung für Produkte und Dienstleistungen, die auf dem Service gefunden werden, einschließlich jeder Bestellung, des Kaufs, der Zahlung und/oder der Lieferung von verwandten Waren oder Dienstleistungen, sowie alle anderen Bedingungen, Garantien oder Zusicherungen im Zusammenhang mit solchen Geschäften, erfolgt ausschließlich zwischen dem Lizenznehmer und dem jeweiligen Werbetreibenden. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Girafa in keiner Weise für Verluste oder Schäden jeglicher Art haftet, die infolge solcher Geschäfte oder als Folge des Vorhandenseins solcher Werbe- oder Werbematerialien über den Dienst entstehen.

    9. Haftungsbeschränkung:

    9.1 Ohne von den Bestimmungen dieser Vereinbarung abzusehen, wird die Haftung von Girafa gegenüber dem Lizenznehmer oder dritten, der sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergibt, jedoch verursacht und auf jegliche Haftungstheorie, sei es im Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), oder auf andere Weise die Gebühr, falls vorhanden, die der Lizenznehmer an Girafa für die Software zahlt, nicht übersteigen.

    9.2 Girafa haftet in keinem Fall gegenüber jemandem für Verzögerungen, Ungenauigkeiten, Fehler oder Auslassungen in Bezug auf die von der Software verwendeten, erhaltenen oder übermittelten Informationen oder für Schäden, die dadurch entstehen oder dadurch entstanden sind, oder für die Ergebnisse, die aus der Nutzung solcher Informationen gewonnen werden. Der Lizenznehmer übernimmt das gesamte Risiko für die Richtigkeit, Angemessenheit, Vollständigkeit, Korrektheit, Gültigkeit und Qualität der Informationen.

    9.3 IN NO EVENT WILL GIRAFA, ITS OFFICERS, DIRECTORS, AGENTS, EMPLOYEES, LICENSORS, AUTHORIZED DEALERS, OR SUPPLIERS BE LIABLE TO LICENSEE OR ANY THIRD PARTY FOR ANY DAMAGES, CLAIMS, DEMANDS OR CAUSES OF ACTION, WHETHER INDIRECT OR DIRECT, SPECIAL, INCIDENTAL, PUNITIVE OR CONSEQUENTIAL DAMAGES LOSS OF BUSINESS PROFITS, BUSINESS INTERRUPTION, LOSS OF DATA AND EQUIPMENT, AND OTHER SUCH DAMAGE OR LOSS), HOWEVER CAUSED (INCLUDING WITHOUT LIMITATION ANY LOSS CAUSED BY THE INTRODUCTION OF COMPUTER VIRUSES OR CONTENT TRANSMITTED OR RECEIVED IN CONNECTION WITH THE USE OF THE SOFTWARE) AND ON ANY THEORY OF LIABILITY, WHETHER BASED IN TORT WENN DIE FOREGOING LIMITATION IST UNENFORCEABLE, LICENSEE AGREES THAT GIRAFA'S LIABILITY TO LICENSEE, WHETHER IN TORT, CONTRACT OR OTHERWISE, SHALL NOT EXCEED 1.000,00.

    10. Kündigung: Der Vertrag, einschließlich des gesamten Rechts des Lizenznehmers, die Software zu nutzen, endet mit der früheren (i) Lieferung einer Kündigung durch Girafa, die auf elektronischem, schriftlichem oder mündlichem Wege zu liefern ist; oder (ii) automatisch und sofort, wenn der Lizenznehmer einer Bestimmung dieser Vereinbarung nicht nachkommt. Nach Beendigung wird der Lizenznehmer die Nutzung der Software unverzüglich einstellen und alle Kopien der Software sowie der im Service bereitgestellten Elemente und Informationen vernichten.

    11. Änderungen der Lizenzbedingungen: Girafa kann von Zeit zu Zeit die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung mit oder ohne Veröffentlichung einer neuen Version der Software ändern. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die fortgesetzte Nutzung der Software und/oder des Dienstes, nachdem eine solche Mitteilung direkt an den Lizenznehmer oder zum ersten Mal auf der Girafa-Website übermittelt wurde, seine Zustimmung zum neuen oder überarbeiteten Lizenzvertrag darstellt.

    12. Rechtswahl, Forum & Streitbeilegung

    12.1 Diese Vereinbarung und alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit ihr oder ihren Unterangelegenheiten ergeben, werden in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Staates New York, USA, geregelt, gelöst und behoben, die auf Vereinbarungen, Handlungen und Verhaltensweisen anwendbar sind, die vollständig in New York getroffen, durchgeführt und durchgeführt werden, ohne auf Kollisionsnormen zurückzugreifen. Die Parteien vereinbaren, dass alle Streitigkeiten, außer wie in Abschnitt 12.2 unten angegeben, auf Antrag einer der Parteien durch ein verbindliches Schiedsverfahren in New York City gemäß den damals bestehenden Handelsregeln des American Arbitration Ass beigelegt werden.in New York City unter den damals bestehenden Handelsregeln der American Arbitration Association ("AAA"). Das Schiedspanel setzt sich aus einem (1) Schiedsrichter zusammen, der entweder von den Parteien gewählt oder von der AAA ernannt wird, falls die Parteien nicht zustimmen können. Während des Schiedsverfahrens hat jede Partei Anspruch auf: (1) Proplage von 10 Vernehmungen; (2) 10 Anträge auf Dokumentanträge stellen; und (3) zwei Ablagerungen einnehmen. Entscheidet sich eine Partei für einen Bezeugen, so hat die andere Partei das Recht, diesen Sachverständigen vor der Prüfung der Begründetheit der Kontroverse durch den Schiedsrichter abzusetzen. Der Schiedsrichter kann eine zusätzliche Entdeckung zulassen und verpflichtet die Parteien, Tatsachenvorgaben vorzubereiten, bevor der Schiedsrichter die Begründetheit berücksichtigt. Im Rahmen einer Klage zur Durchsetzung dieser Vereinbarung ist die vorherrschende Partei berechtigt, ihre angemessenen Anwaltskosten, Gerichtskosten und -aufwendungen zusätzlich zu allen anderen Auszeichnungen zurückzufordern. Der Schiedsspruch des Schiedsrichters ist für beide Parteien endgültig und bindend und kann von jedem Gericht, das dafür zuständig ist, vollstreckt werden.

    12.2 Ungeachtet der Zustimmung der Parteien zum Schiedsverfahren kann Girafa eine Klage vor einem geeigneten Gericht geltend machen, wenn in Girafas urteilendem Treu und Glauben eine beschleunigte Entlastung erforderlich ist, um den Status oder den Wert eines Eigentumsrechts zu wahren; oder (2) (i) es einen unverzichtbaren Dritten im Sinne von Regel 19 der US-Bundesordnung für Zivilprozessordnung gibt, der einem Schiedsverfahren nicht zustimmen wird; und ii) es scheint wahrscheinlich, dass die unentbehrliche Partei an der Klage beteiligt werden kann. In Fällen nach Ausnahme 12.2(1) kann Girafa die Klage vor einem zuständigen Gericht erheben, das eine beschleunigte Entlastung gewähren kann. In den fällen der Vorstehenden Ausnahme 12.2(2) wird die Streitigkeit vor einem zuständigen Gericht erhoben und aufrechterhalten, das für die Parteien dieses Abkommens sowie die unentbehrliche Partei zuständig ist.

    12.3 Der Lizenznehmer erkennt an und stimmt zu, dass Der Schaden kein ausreichender Rechtsbehelf sein wird, um Girafa für die Verletzung seiner Verpflichtungen in Bezug auf Eigentumsrechte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Vertraulichkeitsverpflichtungen, zu entschädigen, und stimmt dementsprechend zu, dass Girafa zusätzlich zu allen anderen verfügbaren Rechtsmitteln berechtigt ist, eine einstweilige Verfügung zur Durchsetzung solcher Verpflichtungen zu erwirken.

    13. Verschiedenes

    13.1 Diese Vereinbarung enthält das vollständige und vollständige Verständnis der Vertragsparteien, ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen und Vereinbarungen, ob schriftlich oder mündlich. Beide Parteien haben die Sprache, die Bedingungen und Bestimmungen dieses Abkommens vollständig berücksichtigt, und beide Parteien sind sich ausdrücklich einig, dass Unklarheiten, falls vorhanden, nicht gegen den Verfasser ausgelegt werden, sondern in fairer Weise gelöst werden, ohne dass eine der Parteien ungleich beeinträchtigt wird. Kein Verzicht oder Einlass von Girafa zur Durchsetzung einer Bestimmung dieser Vereinbarung gilt als Verzicht auf andere Bestimmungen, es sei denn, Girafa erklärt dies ausdrücklich schriftlich. Die Überschriften der Klauseln dieser Vereinbarung dienen ausschließlich der Bequemlichkeit und werden nicht bei der Auslegung einer Bestimmung verwendet.

    13.2 Für den Fall, dass Eine Bestimmung(en) dieser Vereinbarung von einer zuständigen Stelle als nicht durchsetzbar angesehen wird, vereinbaren die Parteien (ohne auf ein Beschwerderecht zu verzichten), dass die nicht durchsetzbare Bestimmung(en) wie folgt wiederhergestellt ist, um die offensichtliche Absicht der Parteien so nahe wie rechtmäßig wie möglich anzunähern; oder (2) Wenn Abschnitt 12.2(1) oben nicht umgesetzt werden kann, werden die nicht durchsetzbaren Bestimmungen aus dem Abkommen ausgeschlossen, und die Vereinbarung wird ohne die nicht durchsetzbare Bestimmung in fairer Weise und ohne unangemessene Beeinträchtigung einer der Vertragsparteien durchgesetzt.

    13.3 Nichts in dieser Vereinbarung ist dazu bestimmt, ein Joint Venture, Co-Venture, Mitentwickler, Agentur, Partnerschaft, Franchise oder Eine Beziehung zwischen den Parteien zu bilden, die nicht ausdrücklich hierin dargelegt ist.

    13.4 Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung ganz oder teilweise, sei es ausdrücklich oder durch Rechtsanwendung, abtreten oder anderweitig zu übertragen. Girafa kann alle seine Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung ohne vorherige Ankündigung und ohne die Zustimmung des Lizenznehmers in irgendeiner Weise an Dritte übertragen, abtreten, unterlizenzieren oder verpfänden. Die Vertraulichkeitsverpflichtungen und Streitbeilegungsbestimmungen dieser Vereinbarung gelten auch nach ihrer Kündigung.

    13.5 Der Technologietransfer über nationale Grenzen hinweg wird von der US-Regierung geregelt. Der Lizenznehmer darf die Software nicht direkt oder indirekt erwerben, versenden, versenden, exportieren oder reexportieren, in ein Land, das gegen geltende Gesetze verstößt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf den United States Export Administration Act und die darin erlassenen Vorschriften); oder (2) die Software für jeden Zweck zu verwenden, der durch solche Gesetze verboten ist.

    V.03 - 200501

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